Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem AfD-Mitglied aus dem Saale-Orla-Kreis seine Waffenerlaubnis vorläufig zurückgegeben werden muss. Im Innenministerium setzt man jedoch alles daran, einen Präzedenzfall zu schaffen.
Unter dem Motto „Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes“ wollen Ampel und Union das Verfassungsgericht „demokratiefest“ machen – offensichtlich gerade gegenüber der AfD. Dabei nehmen sie auch den Wahlmodus für die Verfassungsrichter ins Visier.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das Islamische Zentrum Hamburg verboten. Dutzende Polizeibeamte durchsuchten am frühen Morgen die sogenannte Blaue Moschee.
Nancy Faeser gefällt sich in ihrer Rolle als oberste Polizistin - wenn es gegen Rechts geht. Von Anfang an verfolgt sie eine konsequente Agenda. Worum geht es dabei in Wahrheit?
Das Verbot des Magazins Compact durch Innenministerin Nancy Faeser hat auch bei der linken Zeitung Junge Welt Besorgnis ausgelöst. Die Zeitung hatte gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt und verloren.
In einem Gutachten hat der Thüringer Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als „kämpferisch-aggressiv“ klassifiziert. Diese Einstufung könnte weitreichende Folgen haben – sie deutet auf Vorbereitungen für ein Parteiverbot hin.
Bis zum 31. März 2023 waren in Deutschland laut den polizeilichen Informationssystemen insgesamt 9.189 offene nationale und internationale Haftbefehle registriert – darunter 125 islamistische „Gefährder“.
Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalismus-Verbandes fordert nicht mehr mit AfD-Vertretern das Gespräch zu suchen. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte grundsätzlich der AfD keine Plattform mehr bieten.
Die „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet wird. Faeser muss daher aufarbeiten, wie Informationen über das Verbot und die Durchsuchungen bei Compact an die Presse durchgestochen werden konnten.