Corona
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Querdenker im Staatsdienst können jetzt disziplinarrechtlich verfolgt werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Querdenker angewendet werden dürfen. Diese würden Staatsorganen in unzulässiger Weise die Legitimation absprechen.
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