Der historische AfD-Erfolg, der Pinocchio-Wahnsinn, Berlinale-Blamage – Bolz & Mannhart
Die AfD ist eben nicht „gesichert rechtsextrem“ – es ist eine Entscheidung, die Befürworter eines Parteiverbots verstummen lässt. Außerdem geht es bei Bolz & Mannhart um den Pinocchio-Fall und den Berlinale-Eklat. Bolz & Mannhart erscheint jeden Freitagnachmittag.VG Köln
Thüringer Verfassungsschutzchef Kramer ist „betrübt“ über Gerichtsentscheidung zur AfD
Am Donnerstag entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf. Stephan Kramer, der Leiter des Verfassungsschutzes Thüringen, nannte die Entscheidung „enttäuschend“.DITIB-Moschee
In Göttingen ertönt erstmals der Muezzinruf – SPD-Bürgermeisterin spricht von „bewegendem Augenblick“
Erstmals ist in Göttingen während des islamischen Fastenmonats Ramadan der Muezzinruf öffentlich zu hören gewesen. Während sich die Stadt auf Religionsfreiheit beruft, üben Junge Union und AfD scharfe Kritik an der Entscheidung.AfD-Einstufung scheitert vor Gericht
Nach Eilentscheidung
„Der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich“ ist: Georg Maier hält an Verbotsforderung gegen AfD fest
Nachdem das Verwaltungsgericht Köln in einer Eilentscheidung die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ unterbunden hat, widerspricht der Thüringer Innenminister Gerorg Maier. Für Ihn sei die AfD nach wie vor „verfassungswidrig“.Verwaltungsgericht Köln
Einstweilige Anordnung: Verfassungsschutz muss Aussagen über angebliche AfD-Programmatik löschen
Das Verwaltungsgericht Köln verbietet nicht nur die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Der Verfassungsschutz darf auch bestimmte Aussagen über die Partei nicht mehr verbreiten. Dobrindt will derweil das Hauptsacheverfahren ausfechten.Nicht „spezifisch verfassungsfeindlich“: Das sagt das Verwaltungsgericht zum Remigrationskonzept der AfD
Die AfD fordert die Remigration von Ausländern. Damit vertritt sie aber kein verfassungswidriges Konzept, hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln festgestellt. „Spezifisch verfassungsfeindliche Absichten“ seien „nicht ersichtlich“.AfD-Entscheidung vor Gericht: Eine schallende Ohrfeige für alle Demokratieverächter
Die AfD darf nicht als gesichert rechtsextrem verfolgt werden. Es ist nur ein Beschluss im Eilverfahren – doch die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln zerschmettern die Argumentation all jener, die ein AfD-Verbotsverfahren fordern: Es entlarvt sie als die wahren Demokratiefeinde.
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