Ein mögliche Regierungsbeteiligung der AfD in ostdeutschen Bundesländern alarmiert den Verfassungsschutz. Geplant sind jetzt bereits Maßnahmen des Verfassungschutzes, die den Informationsfluss zwischen den Behörden einschränken sollen.
Eine Gruppe von AfDlern geht essen - bei der Betreiberin des Restaurants sorgt das für Entsetzen. Ihr sei „schlecht“ und die AfDler hätten sich „inkognito“ eingeschleust, beteuert sie - und leistet eine Ablass-Spende an eine linksradikale Gruppe.
Die Linken-Politikerin Anja Kreisel will auf einem Wahlplakat der AfD eine verfassungswidrige Pose entdeckt haben. Auf dem Plakat formen zwei Erwachsene ein „Dach“ um symbolisch die Familie zu schützen. Die Linken-Politikerin interpretiert in die Geste jedoch einen versteckten Hitlergruß und erstattete Anzeige. Bei der AfD hält man die Vorwürfe für lächerlich.
Im bayerischen Landtag wird an einer „Extremismusklausel“ gebastelt. Sie soll vermeintlichen Verfassungsfeinden bei der AfD den Zugriff auf Mitarbeitergehälter im Landtag verwehren.
Einer der Correctiv-Journalisten hinter der Potsdam-Recherche, Marcus Bensmann, fordert aufgrund der hohen AfD-Zustimmung im Osten eine neue deutsche Teilung nach dem Vorbild der Tschechoslowakei. Die „ehemaligen DDR-Bürger“ dürften nicht „das Erfolgsmodell der Bundesrepublik zerstören“, so seine Begründung.
Das staatlich finanzierte Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) sieht in einer Studie einen Zusammenhang zwischen den Wahlergebnissen von AfD und BSW und Überalterung und geringerer Bildung. Dabei ist die Datenlage teils ungenau.
Alice Weidel wird des Geschichtsrevisionismus beschuldigt, weil sie den jetzt polnischen Namen der Stadt Leobschütz (Głubczyce), aus der ihre Familie stammt, nicht verwendet. In einem Interview erklärte sie, sie habe sich „immer geweigert“, den polnischen Namen der Stadt zu nutzen. Ein Historiker macht daraus den Vorwurf, dass Weidel Polens Grenzen nicht anerkenne.
Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf referiert bei Lanz darüber, wie man die Wählerschaft der AfD „beseitigen“ müsse. Die Grundrechte müsse man auch entziehen, meint die Professorin, die an der Uni Potsdam Vorlesungen zu Grundrechten hält.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem AfD-Mitglied aus dem Saale-Orla-Kreis seine Waffenerlaubnis vorläufig zurückgegeben werden muss. Im Innenministerium setzt man jedoch alles daran, einen Präzedenzfall zu schaffen.