Möglicher Verdachtsfall
Staatliche Neutralitätspflicht: Verfassungsschutz will nach der Wahl über Beobachtung der AfD informieren
Ob der Berliner Verfassungsschutz die AfD beobachtet, bleibt vorerst geheim. Wegen der staatlichen Neutralitätspflicht will die Innenverwaltung frühestens nach Bildung des neuen Senats Auskunft geben.
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Die Berliner Innenverwaltung will frühestens nach Abschluss der Regierungsbildung öffentlich darüber informieren, ob der Landesverfassungsschutz die Berliner AfD beobachtet. Selbst nach Bildung des neuen Senats ist allerdings nicht sicher, ob unmittelbar eine Auskunft über eine mögliche Einstufung der Partei als Verdachtsfall erfolgen wird. Das geht aus der Antwort einer Sprecherin der Innenverwaltung auf eine Anfrage des Tagesspiegels hervor.
„Wir sind nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus bis zur Bildung einer Regierung daran gehindert, im Einzelfall über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Beobachtungstätigkeit des Berliner Verfassungsschutzes Auskunft zu geben“, erklärte eine Sprecherin dem Tagesspiegel.
Hintergrund sind nach Angaben der Behörde die staatliche Neutralitätspflicht und das damit verbundene Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Dieses endet aus Sicht der Innenverwaltung nicht mit der Schließung der Wahllokale. Vielmehr müsse zunächst die Regierungsbildung abgeschlossen sein.
Konkret bedeutet das: Es reicht nicht aus, das Ende der Wahl abzuwarten. Nach Auffassung der Innenverwaltung muss zunächst der neue Regierende Bürgermeister gewählt und vereidigt werden. Auch die neuen Senatoren müssen vereidigt sein. Erst danach sieht die Behörde den Zeitpunkt erreicht, an dem eine öffentliche Mitteilung über eine mögliche Beobachtung der AfD grundsätzlich zulässig sein kann. Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit sei vom Grundgesetz „in seiner Gesamtheit geschützt“.
Die Innenverwaltung beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022. Dieses betraf Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten. Merkel hatte das damalige Abstimmungsergebnis, das mit Stimmen der AfD zustande gekommen war, als „schlechten Tag für die Demokratie“ bezeichnet und erklärt, das Ergebnis müsse „rückgängig“ gemacht werden.
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Besondere Bedeutung erhält die Frage durch eine Änderung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes. Seit September darf der Landesverfassungsschutz die Öffentlichkeit nicht mehr ausschließlich über gesichert extremistische Gruppierungen informieren. Eine schwarz-rote Gesetzesnovelle ermöglicht auch öffentliche Informationen über Verdachtsfälle.
Nach Paragraf 10 des erneuerten Gesetzes darf die Behörde die Öffentlichkeit bereits unterrichten, „wenn hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine solche Bestrebung oder Tätigkeit vorliegen“. Damit besteht nun grundsätzlich eine Rechtsgrundlage, um auch eine mögliche Einstufung der Berliner AfD als Verdachtsfall öffentlich zu machen.
Ob der Landesverband tatsächlich bereits als Verdachtsfall geführt oder mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet wird, ist zwar wahrscheinlich, aber weiterhin unklar. Die Innenverwaltung erklärte jedoch, es sei „grundsätzlich beabsichtigt“, dass der Verfassungsschutz „zum frühestmöglich zulässigen Zeitpunkt“ von seiner neuen gesetzlichen Informationsbefugnis Gebrauch mache. Das soll ausdrücklich auch gelten, wenn eine behauptete oder vermutete Beobachtung der AfD tatsächlich nicht besteht.
Damit ist allerdings noch nicht garantiert, dass unmittelbar nach der Vereidigung des neuen Senats Klarheit geschaffen wird. „Vor einer öffentlichen Mitteilung prüft der Berliner Verfassungsschutz tagesaktuell, ob Hinderungsgründe einer solchen Mitteilung entgegenstehen“, erklärte die Innenverwaltung.
Zu solchen Gründen könnten nach Angaben der Behörde „operative Belange“, kurzfristige Gerichtsentscheidungen oder sogenannte „Stillhaltezusagen“ in verwaltungsgerichtlichen Verfahren gehören. Wann eine mögliche Einstufung öffentlich gemacht werden könnte, lässt sich daher derzeit nicht verbindlich bestimmen.
Auch nähere Angaben dazu, welche juristischen Prüfungen hinsichtlich einer möglichen Beobachtung der Berliner AfD bereits stattgefunden haben, macht die Behörde nicht. „Zu den Umständen ihrer Entscheidungsfindung gibt die Berliner Verfassungsschutzbehörde zum Schutz ihrer Arbeitsweise grundsätzlich öffentlich keine Auskunft“, erklärte eine Sprecherin gegenüber dem Tagesspiegel.
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Mit welchem Recht beobachtet diese Behörde eine Partei, die im Programm viel mehr Bestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung direkt enthalten hat als alle anderen?
https://www.afd.de/wp-content/uploads/2023/05/Programm_AfD_Online_.pdf
Weil diese Partei demoratischer aufgestellt ist als die Konkurrenz-Parteien.
Klingt widersinnig, aber Realität.
Man müsste den Verfassungsschutz mal selber beobachten.
Sehr gute Idee. ..
Die Mitarbeiter auf Verfassungstreue prüfen und auch bekannt machen in welcher Partei jeder Einzelne ist!
Nebenbei
Sahra Wagenknecht und der Bundesvorstand des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) haben einen juristischen Sieg gegen die ehemalige BSW-Funktionärin Katja Wolf errungen.
Das Landgericht Berlin II hat am Donnerstag in einem einstweiligen Verfügungsverfahren beschlossen, Wolf die Aussage zu untersagen, Wagenknecht habe sie in einer SMS aufgefordert, in eine Minderheitsregierung mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke zu gehen.
Der Beschluss liegt t-online vor.
Auch die Behauptung, der BSW-Bundesvorstand habe einen Beschluss gefasst, mit dem Wolf beziehungsweise die Thüringer BSW-Abgeordneten aufgefordert worden seien, in eine Minderheitsregierung mit Höcke zu gehen, wird Wolf untersagt.
Bei Zuwiderhandlung droht Wolf ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Die sollten lieber die ehemalige SED Partei beobachten mit ihren Juden Hass
Entweder besteht über die Beobachtung eine Auskunftspflicht, oder nicht. Falls ja, dann hat der Senat sie zu erteilen, und nicht die Option, sie nach eigenem Ermessen bis zum St. Nimmerleinstag zu verschieben.
Die antideutschen grünen Zausel vom VS wissen vor lauter Naaaaziiies, die sie unter jeder Bettkante vermuten, wahrscheinlich selber nicht mehr, wen sie gerade bespitzeln und wen nicht…
Der VS ist ein Instrument der ReGIERung, im Bund wie auch auf Länderebene. Entsprechend ist doch klar, daß er gegen oppositionelle Meinungen vorgeht. Somit ist er eben NICHT neutral. Alles Augenwischerei für die Gutgläubigen.
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)
Wir leben doch längst in einer kommunistischen Diktatur.
Wie lange stand das Plakat noch da?
Aufgestellt, Bild gemacht, zerstört?
Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, hat im Jahr 2026 scharfe Kritik am deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geübt.
Kernkritik am Verfassungsschutz
Irene Khan monierte insbesondere die Arbeitsmethodik des Verfassungsschutzes und den verwendeten Extremismusbegriff. Ihre Hauptkritikpunkte waren:
Fehlende rechtliche Definition: Der Begriff „Extremismus“ besitze keine klare gesetzliche Definition, bilde aber die Grundlage für Einstufungen durch die Behörde.
Vage Begriffe: „Vage, übermäßig weite oder undefinierte Konzepte und Richtlinien“ könnten zur Einschränkung und Unterdrückung der Meinungsfreiheit führen.
Nicht mit internationalen Standards vereinbar: Der Mangel an Klarheit schränke die Meinungsfreiheit auf eine Weise ein, die mit internationalen Rechtsstandards nicht vereinbar sei.
Werden dann geschwärzte Seiten an die Pressevertreter verteilt?
Der Verfassungsschutz soll sich ruhig mal in Berlin umschauen. Vielleicht findet man mal jemanden oder etwas, was man als „gesichert linksextrem“ einstufen kann. Von sowas hat man ja bislang noch nix gehört.
Die AfD sollte in die Offensive gehen und ihr eigenes Verbotsverfahren all’eternit. Damit würden sie allen den Wind aus den Segeln nehmen.
Er muss alle Politiker überwachen, falls es einen Indiz gibt. Er tut das aber nicht, weil dieser Staat schlecht konstruiert ist: Es gibt keine Amtszeitbegrenzung, keine unabhängigen Behörden und keinen unabhängigen Verfassungsschutz. All das hätte man längst umsetzen können, aber aus eigennützigen Interessen weigert man sich, entsprechende Reformen durchzuführen.
Gibt es auch Infos zum herkunftsbezogenen Wahlverhalten in Berlin. Wäre ja mal interessant zu sehen wer genau an AFD-Verboten interessiert ist.
Der VS hat in den vergangenen Jahren beobachtet, beobachtet, beobachtet …
Der VS hat in den vergangenen Jahren Gutachten, Stellungnahmen, Einordnungen produziert, gemacht, geschrieben, veröffentlicht …
bis zum Abwinken, sodass seine „gesicherten“ Einordnungen niemandem mehr „Angst“ machen. Die Einordnungen sind ein stumpfes Schwert geworden. Die „Gutachten“ in der Öffentlichkeit, Medien, Staatsrechtlern usw. in der Luft zerrissen worden.
Keiner hat mehr Angst vor dem „bösen Wolf“. Ein Geheimdienst, der permanent in den Medien ist, ist nicht mehr geheim. Für viele nur noch lästig.
Wenn Sie erst nach der Wahl berichten wollen heisst das, sie haben einfach nichts…
Sonst wären sie bereits auf den Titelseiten…
Wie es um die staatliche Neutralitätspflicht bestellt ist, kann man sehr gut am Bundesuhu beobachten. Immer so, wie es gerade passt…….
das beeindruckt sowieso niemanden mehr
VS ist Partei gebunden. Sitzen Altparteien drin. In keinster weise neutral.
Es geht nur darum die Flut der negativen Nachrichten über die AFD aufrecht zu erhalten. „Steter Tropfen höhlt den Stein“. Wer kann schon ständig die Inhalte solcher Parolen verifizieren. Auch gar nicht gewollt. Es soll einfach in den Gehirnen negativ verdrahtet werden. Rechts = AFD = Pfui!
Nur noch AfD!
🇩🇪🇩🇪🇩🇪🇩🇪🇩🇪
Im Rahmen der staatlichen Neutralitätspflicht müsste auf jeden Fall auch die Linkspartei beobachtet werden, und eigentlich SPD und Grüne gleich mit. Aber ist der Staat heute noch neutral?
Die drei genannten Parteien sind gesichert verfassungsfeindlich und gehören verboten.
Ich befürworte die Einstufung des Verfassungsschutzes und seiner Führung als gesichert verfassungsfeindlich im Sinne unseres Grundgesetzes. Daher ist die Auflösung von der zukünftigen, staatsrechtlich einwandfreien Regierung zu beschließen. – Aber, wer bin ich schon….. 🤡
Geheimniskrämerei…..ekelhaft.
„Geheimniskrämerei…..ekelhaft.“ – …-kramerei, TM (Thüringen), vielleicht ?
Der Verfassungsschutz gehört auf die 🇩🇪Streichliste, wo schon ÖRR, NGO, cdU und viele weitere stehen……
Eine deutsche Behörde schwadroniert über „staatliche Neutralitätspflicht und das damit verbundene Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ …
….
Ähm, ja… da fällt einem nichts mehr zu ein.
Am Berliner Gymnasium wurden anlässlich der Wahl Vertreter verschiedener Parteien zum Information/Diskussionsabend eingeladen. Die AfD hat keine Einladung der Schule erhalten…
Das sind aber dann die gleichen, die gegen Diskriminierung protestieren.
Doppelmoral!
„Staatliche Neutralitätspflicht“……
Ein echter Schenkelklopfer !
Besonders bei ARD und ZDF …..