Strafprozess wegen „Brechmittel“-Tweet über Strack-Zimmermann geht weiter: Staatsanwaltschaft ficht Freispruch an
Marie-Agnes Strack-Zimmermann war gegen eine Frau vor Gericht gezogen, die sie im Herbst 2022 als „lobbygetriebenes Brechmittel“ bezeichnet hatte. Die Angeklagte wurde jedoch freigesprochen. Nun erfuhr Apollo News exklusiv: Die Staatsanwaltschaft geht gegen den Freispruch vor.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg geht gegen einen Freispruch im Verfahren um einen Tweet über die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann vor. Eine entsprechende Bestätigung liegt Apollo News exklusiv vor. Konkret geht es darum, dass eine Frau aus Baden-Württemberg die Bundestagsabgeordnete im Herbst 2022 auf der Plattform X als „lobbygetriebenes Brechmittel“ bezeichnet haben soll.
Strack-Zimmermann stellte deshalb Strafantrag und die Staatsanwaltschaft zog vor Gericht, das Amtsgericht Offenburg sprach die Angeklagte aber frei (mehr dazu hier). Wie aus Unterlagen hervorgeht, die Apollo News vorliegen, akzeptiert die Staatsanwaltschaft dieses Urteil jedoch nicht. Der Fall landet nun vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe.
Werbung
Apollo News liegt die Bestätigung exklusiv vor, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich Revision eingelegt hat. Außerdem das Ladungsschreiben des Oberlandesgerichts sowie die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Termin zur Hauptverhandlung angesetzt.
Nach Angaben des Gerichts wird die Revision der Staatsanwaltschaft am 20. Januar verhandelt. Es geht in dem Strafprozess um den Vorwurf der „Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens“. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hatte wegen des Tweets einen Strafbefehl beantragt und eine Geldbuße von 5.000 Euro gefordert.
Werbung
Vor dem Amtsgericht Offenburg argumentierte der Verteidiger der Angeklagten, es handle sich um „Internetsprache“ und um „Begriffe, die ein Politiker ertragen muss“. Dies gelte erst recht für Strack-Zimmermann, die für ihre polarisierende Art bekannt sei, „damit ganz gut fährt“ und gleichzeitig Kritiker regelmäßig mit Anzeigen überziehe.
Lesen Sie auch:
INSA-Umfrage
BSW fällt auf tiefsten Stand aller Zeiten – obwohl 71 Prozent unzufrieden sind mit der Bundesregierung
Das BSW erreicht bei INSA erstmals nur noch drei Prozent der Stimmen und steht damit vor der politischen Bedeutungslosigkeit. In der Spitze waren der Partei zehn Prozent Zustimmung vorausgesagt worden. Derweil ist die Bundesregierung so unbeliebt wie nie.Politiker-Ranking
Insa-Umfrage: Julia Klöckner ist die beliebteste Politikerin Deutschlands
Bundestagspräsidentin Klöckner schneidet im aktuellen Politiker-Ranking als bestplatzierte Frau ab. Alice Weidel verliert deutlich.Das Amtsgericht schloss sich der Einschätzung der Verteidigung an und sprach die Angeklagte frei. In seinem Urteil stellte es zudem fest, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Angeklagte den Tweet selbst verfasst habe. Unabhängig davon wertete das Gericht die Bezeichnung „lobbygetriebenes Brechmittel“ als von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Mit dem Freispruch gab sich die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden und legte wie anfangs beschrieben Revision ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wird nun prüfen, ob das Amtsgericht das materielle Recht korrekt angewendet hat.
Werbung
In der Revisionsbegründung, die Apollo News vorliegt, heißt es, „die dem Urteil zugrundeliegende rechtliche Würdigung ist fehlerhaft“. Zwar habe das Amtsgericht zutreffend festgestellt, dass es sich um ein subjektives Werturteil handele, bei der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz seien jedoch „maßgebliche Aspekte fehlgewichtet bzw. gar nicht erst in Betracht gezogen“ worden.
Der Begriff „Brechmittel“ bringe nach Auffassung der Staatsanwaltschaft „nach dem objektiven Sinn- und Erklärungsinhalt (…) zum Ausdruck, dass die in Bezug genommene Person bei einer anderen Person ‚Erbrechen bewirkt‘ bzw. ‚Ekel/Erbrechen auslöst‘“. Dadurch werde „im Sinne einer erheblich ehrenrührigen Bezeichnung die eigene Missachtung kundgetan“. Auch der Zusatz „lobbygetrieben“ sei ehrverletzend, da der Bundestagsabgeordneten damit unterstellt werde, sie lasse sich „nicht vom Allgemeinwohl, sondern rein wirtschaftlichen Erwägungen, hier im Zusammenhang mit der Rüstungslobby, leiten“.
Meinungsfreiheit müsse „zurücktreten“
Zwar räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass Politiker härtere Kritik hinnehmen müssten als Privatpersonen. Im konkreten Fall müsse jedoch „die Meinungsfreiheit der Angeklagten hinter dem Persönlichkeitsschutz der Bundestagsabgeordneten Dr. Strack-Zimmermann zurücktreten“. Das Amtsgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass es sich um einen schriftlichen Tweet gehandelt habe, der „frei einsehbar und daher nahezu unbeschränkt reproduzierbar“ gewesen sei und eine „ganz erhebliche Breitenwirkung“ entfaltet habe.
Werbung
Zudem habe es für die Angeklagte zahlreiche alternative Ausdrucksmöglichkeiten gegeben. In der Revisionsbegründung heißt es, sie hätte ihre Kritik etwa mit Formulierungen wie „Den Lobbyismus von @MaStrackZi finde ich zum Kotzen“ oder „Diese Lobbygetriebenheit kotzt mich an“ äußern können. Dass stattdessen die Formulierung „… ist ein lobbygetriebenes Brechmittel“ gewählt worden sei, stelle eine Herabwürdigung der Person in den Vordergrund. In der Gesamtabwägung liege daher eine „schwerwiegende Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ vor.
Rechtlich stützt sich das Verfahren auf Paragraf 188 Strafgesetzbuch. Der Tatbestand der „Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens“ ermöglicht eine Strafverfolgung unabhängig von einem Strafantrag. Der Paragraf, der 2021 ausgeweitet wurde, hat in ganz Deutschland bereits zu tausenden Verfahren (Apollo News berichtete) und zahlreichen Hausdurchsuchungen geführt – zum Teil wegen völlig absurder Vorwürfe und harmlosen Äußerungen. Ein prominentes Beispiel ist das „Schwachkopf“-Meme über Robert Habeck, das der Rentner Stefan Niehoff auf X repostet hatte (mehr hier).
Strack-Zimmermann geht in diesem Rahmen eifrig juristisch gegen Personen vor, von denen sie sich beleidigt fühlt – zuletzt etwa gegen eine Frau, welche die ehemalige Bundestagsabgeordnete als „hässliches Weib“ bezeichnet hatte (Apollo News berichtete). Strack-Zimmermann sorgt damit bei den zuständigen Stellen für enormen Aufwand: Bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) werden zur Bearbeitung ihrer Anzeigen (Stand November 2024) insgesamt acht Mitarbeiter beschäftigt, darunter fünf Staatsanwälte (mehr dazu hier) – teilweise erstattete Strack-Zimmermann mit einem Schlag deutlich über 300 Anzeigen auf einmal.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Wenn das Verhalten einer Person bei einer anderen Brechreiz auslöst, wer ist dann die Verletzte?
Wenn „Staatsjustiz“ sich mit Urteilen nicht zufrieden gibt, muss man dafür auch noch fürstlich bezahlen würden manche hinweisen. Gleichzeitig erkennt man eine gewisse Inakzeptanz gegenüber Richter und Rechtswesen.
Eine „Staatsanwaltschaft“ sollte KEINE Möglichkeit haben, Urteile anzufechten, Verteidigungen (die NICHT den Staat vertreten) schon, würden manche sagen.
Aber im Gegenzug muss sich der Bürger es sich leisten können einen Rechtsstreit auszufechten.
Ob nun eine negative körperliche Reaktion auslöst, ist jedem Menschen selbst überlassen. Aber die Nähe und Tätigkeiten jener Personalie mit anderen „Akteuren“ ist nachweisbar bzw. bewiesen.
Im Grunde haben Sie recht: Wenn die Staatsanwaltschaft ein Urteil anficht und damit nicht durchkommt, bleibt der Staat (besser: der Steuerzahler) auf den Prozesskosten sitzen. Ein Bürger kann nur in Berufung/Revision gehen, wenn er es sich leisten kann. (und das selbst dann, wenn er gute Aussicht auf Erfolg hat).
Wie könnte man das lösen? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Vielleicht sollte man übereifrigen Staatsanwälten, die nicht verlieren können, den Schaden von der Besoldung abziehen?
Der Staat hat seinen „besten Mann/Frau“ ins Rennen geschickt und Kosten verursacht UND verloren und darf eben keine Möglichkeit haben, seinen Willen durchzusetzen.
Wenn es eben ein „Grünschnabel“ war ODER fehlende Argumente der/die den Richter/das Gericht nicht überzeugte, dann hat eben der Staat bei der Auswahl versagt. Aber Versagen des Staates darf NICHT belohnt werden, indem man wieder die Chance gibt.
Auch wenn im 21. Jh. Staatsversagen ein Modetrend ist in der westlichen Welt.
Dass der Bürger bloß Recht bekommt, wenn er es sich leisten kann, heißt doch, dass wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen wird. Es ist einfach unerträglich, dass das Volk von unfähigen, selbstgefälligen Politikern regiert wird, seinen Unmut äußert und dann von den „Sensibelchen“ angezeigt und von übereifrigen Staatsanwälte verfolgt wird. Wer soll noch Vertrauen in die deutsche Justiz haben!
@Es kann nur eine Effi Ost geben: So wie der angeklagte Verlierer die Prozesskosten privat zu tragen hat, so sollte sie der anklagende Verlierer privat zu tragen haben. Dem steht entgegen, dass es dann bei deutschen Richtern keine anklagenden Verlierer mehr geben würde und jede noch so absurde Anklage zum Erfolg in erster Instanz im Sinne des Regimes führen würde. Immer schön Regime-Schutz, genau, wie es sich für einen Rechtsstaat gehört.
„Wie könnte man das lösen? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht.“
Ganz einfach, wenn sich das „lobbygetriebene Brechmittel“ persönlich beleidigt und angegriffen fühlt, dann soll sie auch persönlich klagen und die Kosten dafür übernehmen und nicht ihre Macht als Politiker missbrauchen und den Staat vors Loch schieben…
Man kann doch in D nicht zweimal für die selbe Sache verurteilt werden.
Oder gilt das nicht mehr?
Also warum wird der Freispruch angefochten?
Das gilt erst bei einem rechtskräftigen Freispruch. Das war wohl hier noch nicht gegeben, sonst hätte die StA nicht in Berufung gehen können.
@ Waldschrat Schon alleine der Gedanke wegen solch einer Lappalie einen Prozeß anzustrengen ist doch an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten.
„Rechtsmittel“, noch nie gehört?
„Wenn „Staatsjustiz“ sich mit Urteilen nicht zufrieden gibt…“
In einem Rechtsstaat muss sich *niemand* mit einem Urteil zufrieden geben, solange es Rechtsmittel gibt.
Leute, die wie Sie von einer „Staatsjustiz“ schwadronieren, sind in Wahrheit diejenigen, die genau eine solche haben wollen, auch wenn sie dann „Volk“ oder was weiß ich drauf pinseln.
Strafprozess wegen „Brechmittel“-Tweet über Strack-Zimmermann geht weiter: Staatsanwaltschaft ficht Freispruch an.:fechtet an möglich oder hier falsch?
Gute Frage – beides ist möglich, aber es gibt einen feinen stilistischen Unterschied.
Grammatisch
✔ „ficht an“ ist korrekt
✔ „fechtet an“ ist ebenfalls korrekt
Stilistisch / journalistisch
🟢 „ficht … an“ gilt als gehobener, formeller und ist im juristischen und journalistischen Kontext sehr üblich.
🟡 „fechtet … an“ ist neutral, wirkt aber etwas weniger elegant.
Fazit:
👉 „ficht an“ ist hier nicht falsch, sondern sogar die bessere Wahl.
Eben: Ede Schlau‼️
Mich ficht das nicht an, was der oberSchlaue Ede von sich gibt.
Effi sie haben ja so Recht.
Deutschland das Land der Hausdurchsuchungen und Bestrafungen für vermeindlich freie Meinungsäußerung.
Zu Trumps Gelüsten, sich Grönland unter den Nagel zu reißen, hat Frau Strack-Zimmermann aber eindeutig Stellung bezogen und ihm die rote Karte gezeigt.
Das hat mir sehr gut gefallen.
Der Skandal ist doch, dass die scheinbar nichts besseres zu tun haben als so etwas? Einer Anzeige müssen sie nachgehen, okay. Klage in diesem Fall zu erheben ist schon ein starkes Stück, aber jetzt auch noch Ressourcen für eine Revision zu verplempern und die knapp bemessene Zeit des OLG ZZ verschwenden ist unfassbar.
Mir wurde das Auto gestohlen, ich konnte sogar konkrete Hinweise zu Täter geben. Verfahren wurde dann eingestellt, weil Täter nicht zu ermitteln. Anruf bei zuständiger Stelle ergab dann, man habe einfach nicht die Kapazitäten für so kleine Delikte.
ABER DAFÜR IST ZEIT?????? 😡😡😡
Gut das ich diesen Artikel gelesen habe.
Somit vergesse ich auch nicht den Dracula Film zu schauen den ich aufgenommen habe.
Das wird Sie wahrscheinlich aber nicht über die Übelkeit der Erkenntnis hinwegretten, dass die Staatsanwaltschaften in Dumpfland zu einer überfett gemästeten, steuergeldbezahlten und hecheltreu regierungsgelenkten Advokaten-Mafia mutieren …
Man könnte sich diesbezüglich fast wünschen, dass Trump der zeitgenössische Dr. van Helsing ist.
Schade, dass die Amerikaner bisher nicht von Zack-Ballermanns Lieblings-Mordwaffenkonzern Drecksmetall bestellt haben.
Ansonsten wäre es seitens Trump ein erster deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl gewesen, alle Milliardenbestellungen bei dieser übelst brandgefährlichen Parallelgesellschaft im Düsseldorfer Schwefeldunstkreis zu stornieren.
Die Begründung ist ja Satire vom Feinsten. Wenn nun die Angeklagte dies so empfindet, ist es ihr persönliches Ding und diese Empfindung kann ihr nicht abgesprochen werden.
Oder sollen wir künftig auch nicht mehr empfinden? Oder nicht mehr über das sprechen was wir Empfinden, weil sich eine Dame im EU Parlament beleidigt fühlen könnte?
Die Staatsanwaltschaft scheint nichts sinnvolles zu tun zu haben und beschäftigt sich mit solchen Lappalien. Siggi hat die Deutschen Pack genannt, andere haben Omas als Umweltsäue bezeichnet und wieder andere haben Ungeimpfte als Blinddarm tituliert.
Trotz Anzeige gab es da nicht einmal ein Verfahren. Ist diese SZ ein Gott, dass man bei der andere Maßstäbe ansetzt als beim Volk? Nein, die in in keiner Weise etwas besseres und deshalb muss sie es aushalten, wenn jemand seine Meinung zu ihrer Person sagt. Wo kommen wir hin, wenn wir nur noch die Klappe halten sollen und selbst alles schlucken müssen…Wer immer wieder unangenehm auffällt, soll sich nicht so haben, so meine Meinung dazu. Aber sicherlich lockt das Geld, wenn man wie ein Weltmeister Anzeigen starten und dabei abzocken kann.
Um das ganze auch mit Internetsprache zu kommentieren: lol
Fazit: Die Beschreibung an sich kann eine Straftat sein.
Völlig richtig. Die Frage ist doch, ob die Beklagte hier eine Tatsachenbehauptung aufgestellt hat (Kann ja an sich nicht strafbar sein), oder ob es bloße Polemik/Spott o. ä. war. (Moment, habe mir gerade das Photo angesehen, muss mir mal eben mein Mittagessen nochmal durch den Kopf gehen lassen…)
Meine Mutter hat immer gesagt: Was wahr ist, darf man sagen.
Was soll man dazu noch sagen?
Über 300 Anzeigen auf einmal?
Merkt die Dame noch was?
Ich bin sprachlos…
Nein, diese Frau ist schmerzfrei!
Schlimmer ist vielmehr, dass so etwas durchgeht und überhaupt möglich ist!
Es beweist, dass der ehemalige Bürger nur noch rechtloses Stimmvieh und Steuersklave des Politadels ist.
Günther, Steinmeier, Bovenschulte, MASZ und unzählige andere bis zu Münchens Oberbürgermeister beweisen dies tagtäglich neu.
In der IT nennt man das, was MASZ veranstaltet, Spamming oder „brute force attack“.
Das gibt Geld und nicht zu wenig. Sie teilt sich das mit einem Anwaltsbüro, das auf der Suche nach solchen angeblichen Beleidigungen ist, so habe ich es wiederholt gelesen.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien… 💶 💶 💶 ⁉️
Die Tante verdient damit gewaltig Kohle nebenbei, und vor allem steuerfrei. Gewerbliches Abmahnungswesen nennt man das.
Sie gehört (wie Habeck auch) zu den „öffentlichen“ Personen, die durch ihre Einlassungen für Unruhe und Chaos sorgen. Die wissen das, weil sie es ja vorsätzlich machen. Nun sind dieses Herrschaften auch noch im Glauben, man kann gegen den Bürger machen was man will… Diese Teflon-Figuren würden keine Chance bekommen, wäre unser Rechtssystem nicht genauso verkommen wie diese Kläger*innen.
@E.a.t.O:
SPRACHLOSIGKEIT!
DAS IST DAS, was die ABSICHT DAHINTER IST.
JA — DIE merkt was:
Tag für Tag ein paar Hundert oder Tausend EURO MEHR auf dem Konto dieser S.-Z.!
Mehr rattenschlau kalkulierter Bereicherungs-Dreck geht nicht.
Und man kann darauf wetten, dass die das nicht sein lassen wird.
Dame?
M-A S-Z ist überhaupt kein Mitglied des Deutschen Bundestages mehr. Sie ist Mitglied des Europäischen Parlaments.
EU-Parlament: Abfallsammler aus ganz Europa…
da landen alle die drin die im eigenen Land Minderleister waren
Warum sollte man die wahrheit nicht sagen dürfen.
Alle wissen, was diese Person ist. Man muss es eigentlich nicht mehr wiederholen.
Das Äquivalent zu Stegner von der SPD. Unangenehme Personen, mit denen man Wähler abschreckt?
Ja, solche Leute sind „Giganten der Abschreckung“.
Man beachte ihre Physiognomie!
Außerdem kann man doch gar nichts dafür, wenn der Brechreiz kommt, oder…
Aus dem Internet: „Eine Krawallschachtel, die sich durch die Fernsehstudios pöbelt“.
Zu Trumps Gelüsten, sich Grönland unter den Nagel zu reißen, hat sie aber eindeutig Stellung bezogen und ihm die rote Karte gezeigt.
Das hat mir gefallen.
Trump spricht von „Erwerb“.
Es heißt umgangssprachlich nicht umsonst, was zutrifft – trifft ! Mehr muß man einfach nicht zu dieser Causa sagen, auch wenn es sehr schwer fällt !
Oder: Getroffene Hunde bellen …
Politik ist kein Ponyhof. Wer das nicht gewuppt bekommt, sollte es lassen.
Harry S.Truman: Wem die Küche zu heiß ist, sollte nicht Koch werden.
MASZ ist immer die Dampframme im Austeilen, aber bei Kritik das Schneeflöckchen.
Und was wäre, wenn es sich um eine Tatsachenbehauptung handeln würde, die durch das Beibringen von Zeugen bewiesen werden könnte?
Ich musste jetzt bei der Lektüre des Artikels reihern. Soll ich das als Beweismittel aufbewahren?
Schick es ihrem Anwalt. Der kann es bei Gericht als Beweismittel einführen. Wo ist mir egal..
Reicht es eigentlich Aussagen als Satire zu deklarieren, oder braucht man selber eine bestimmte Gehaltsklasse, wie zum Beispiel Böhmermann mit seinem Erdogan Gedicht?
Oder ist das nicht vergleichbar?
Wahrheit darf nie strafbar sein…
Wer keine Arbeit hat, der sucht sich welche. So wie diese Staatsanwaltschaft. Ich finde es beruhigend, dass es offensichtlich keine gravierenderen Probleme gibt.
Nun, wir leben schließlich im besten Deutschland das es jemals gegeben hat.
Achtung: Dies ist kein persönlicher Kommentar, sondern nur ein frei abrufbares Literatur-Zitat:
„Böses Weib soll man dem Teufel zum Geburtstag schenken.“
(Wilhelm Busch 1832-1908)
Wilhelm Busch ist einfach Klasse!
Ginge „Rekursive Verdaungsförderin“ noch als Umschreibung?
Ich frage nur für meinen Therapeuten
M-A S-Z?
Wenig später legte sich der Graf zum Schlafen.
Es drohte langsam hell zu werden und dann würde er zu Staub zerfallen.
Diese Frau könnte auch in Dystopia auftreten oder im Buch 1984.
Der Staat klagt also weiter gegen einen Bürger. Steuern zahlen muss man, fragwürdige politische Entscheidungen muss man akzeptieren, aber man darf nicht alles sagen.
Der Staatsanwalt muss sich seiner Sache ja sehr sicher sein … alles andere denken wir uns lieber.
Ein kommunistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert. (Alexander Solschenizyn)
Wie gut das Gerichte in unserem Land sich mit derart wichtigen Themen beschäftigen können.
Also ich finde den Text zu dieser Person zutreffend.
Die Anklagte müsste den Verdacht der Lobbyarbeit nachweisen, bzw. schlüssig darstellen. Dann wäre die Ausführung nicht persönlich, sondern der Tätigkeit geschuldet. Persönliche Meinung, evtl Tatsachenbehauptung.