Nach Habeck-Anzeige
Staatsanwaltschaft bestätigt Razzia nur wegen „Schwachkopf“ – und ermittelt zusätzlich wegen Volksverhetzung
Die Wohnung des 64-jährigen Stefan Niehoff wurde wegen eines satirischen Habeck-Bildes durchsucht, das bestätigt nun auch die Staatsanwaltschaft öffentlich. Zudem ermittelt man auch wegen Volksverhetzung wegen eines NS-Vergleichs - doch der ist nicht Grund der Razzia und wirkt konstruiert.

Langsam kommt im Fall der „Schwachkopf“-Razzia beim 64-jährigen Stefan Niehoff Licht ins Dunkel. Nachdem die Behörden tagelang mauerten und keine richtigen Antworten herausgeben wollten, ist nun klar, dass Bundesminister Habeck die Strafverfolgung des Rentners selbst anstieß. Die Staatsanwaltschaft Bamberg äußerte sich jetzt in einer Pressemitteilung.
Auch wenn die Behörde dort nun den Vorwurf der Volksverhetzung untermischt, geht daraus klar hervor: Die Razzia fand wegen des Retweets eines satirischen Bilds von Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ statt.
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Wegen dieses „Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB erfolgte am vergangenen Dienstag, 12.11.2024, eine richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten durch Polizeibeamte der Kriminalpolizei Schweinfurt. Hierbei konnte ein Tablet des Beschuldigten sichergestellt werden“, heißt es in der Pressemitteilung.
Zudem maß das Landeskriminalamt Bayern dem Fall einen vermeintlich antisemitischen Bezug bei – ohne näher darauf einzugehen. Schließlich fand die Durchsuchung am Aktionstag des Bundeskriminalamtes gegen antisemitische Hasspostings im Internet statt. Nun heißt es in der Pressemitteilung, dass gegen Herrn Niehoff auch der „Anfangsverdacht einer Volksverhetzung“ besteht. Doch dieser ist eben nicht als Grund für die Razzia aufgeführt, weder explizit in der Pressemitteilung noch im Durchsuchungsbeschluss.
Auch der Volksverhetzungsvorwurf selbst scheint dabei sehr konstruiert – und irreführend vonseiten der Staatsanwaltschaft . Niehoff wird vorgeworfen, „im Frühjahr 2024 auf der Internetplattform „X“ eine Bilddatei hochgeladen zu haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden“ sowie u.a. der Zusatztext „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“ zu sehen ist“, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.
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Stefan Niehoff erlebte eine Hausdurchsuchung wegen des „Schwachkopf“-Memes. Der jetzt von der Staatsanwaltschaft Bamberg gestellte Strafbefehl beruft sich aber auf ganz andere Vergehen – die offenbar erst nach der Durchsuchung ermittelt wurden. Hat die Behörde gezielt nach ihnen gesucht?Dass Niehoff das Bild hochgeladen haben soll, lässt sich auf seinem X-Account erkennen, doch der Kontext fehlt in der Begründung der Staatsanwaltschaft komplett. Niehoff antwortete mit seinem NS-Vergleich auf ein Bild aus einem Supermarkt, in welchem vom Hamburger Bündnis gegen Rechts dazu aufgerufen wird, die Produkte der Molkerei Weihenstephan, der Lebensmittelkette Müller und Hofmann zu boykottieren, da diese die AfD unterstützen würden.
Ganz offensichtlich unterstützte Niehoff damit nicht NS-Taktikten, sondern verglich den Boykottaufruf negativ mit solchen.
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Eine Hausdurchsuchung wegen eines Posts! Muss sich der Deutsche mal reinziehen! Was haben die gedacht, was die dort finden? Eine Meme-Vorlage? Duschgel, oder gar schlimmer: Haarshampoo?
DAS, liebe Leser, ist genau DIE Vorgehensweise, wie sie damals die Stasi praktiziert hat.
Wird Zeit, dass die AfD das Ruder übernimmt und wieder Ordnung herstellt. Genauso wie Trump in den USA.
Das war es dann Endgültig mit Rechtsstaat und Demokratie in Deutschland .
Die Regierung ist nun aktiv in die Einschüchterung und Verfolgung politischer Gegner übergewechselt .
Und in alter Tradition sind auch dieses mal Richter Staatsanwälte und Polizei eifrig mit dabei .
Mal ehrlich !!! Wie können Justiz und Polizei mit ihrer schmachvollen Vergangenheit aus finsteren Tagen oder auch jüngeren des SED Regimes so unbedarft gegen kritische Bürger vorgehen .
Vergewaltiger und Mörder laufen hier mit Duldung der Justiz frei rum aber Vermeintliche Beleidungstäter werden mit aller Härte verfolgt . Ist ja ein Wunder dass er nicht dem Generalbundesanwalt überstellt wurde !!
Und für Habeck ist es in meinen Augen das politische Ende !! Solche Politiker brauch keine Demokratie der Welt !
Er hat das Bild also ‚re-tweeted‘. Er hat es nicht erschaffen oder erstmals veröffentlicht.
Er hat darauf zustimmend reagiert, eine Weiterleitung auf Social Media ist ja auch möglicherweise die einzige demokratische Teilhabe die dem Bürger zwischen Wahlen noch bleibt?
Ein ‚Meinungsverbrechen‘, eine ‚Majestätsbeleidigung‘. Na klar, da muss das ganz große Besteck herausgeholt werden. Hallo, Berlin, jemand zuhause im Hirn, geht’s noch?
Interessante Frage wäre aber: Wer ist der Urheber des Bildes, warum wird über den nicht berichtet, warum wird dort nicht hausdurchsucht? Warum sind diese Hintergründe bei den Journalismusdarstellern noch nicht aufgeblitzt?
Besonders böswillige Zeitgenossen könnten vermuten daß Herr Stefan N. ganz unglücklich in einen Honigtopf gefallen ist. (Als honeypot werden im Englischen spezielle Fallen bezeichnet mit denen ‚bad actors‘ angelockt, zur Tat verleitet, und dann auch überführt werden.)
Buchstabenlimit erreicht, den Rest überlasse ich der Phantasie …
Die Staatsanwaltschaft und der Richter machen immer deutlicher dass sie Verbrecher sind und Deutschland eine Diktatur ist.
Nun, einen unfähigen grünen Wirtschaftsminister als „Schwachkopf“ zu bezeichnen, ist bestimmt keine Volksverhetzung, sondern die WAHRHEIT! Schwachkopf heißt ja auch hohl in der Birne!
Es scheint immer mehr notwendig, dass Betroffene mit Crowdfunding das erforderliche Geld für die zu führenden Prozesse einsammeln, sonst zahlen die meisten die ungerechtfertigten Strafen, weil sie Angst vor den Anwalts- und Gerichtskosten haben. Dieses lukrative und unmoralische Geschäfte der Politiker muss eingedämmt werden.
Nur noch irre was in diesem linksgrünen Sumpf alles möglich ist…die noch schlechtere Nachricht, mit Merz gehts gleich weiter.
Wenn Sie so viel Kontakt zur Staatsanwaltschaft haben, hätte ich da mal eine Leseranfrage:
Wie ist das eigentlich: Ich darf also mit gerichtlicher Billigung zu einer Demonstration gegen den Faschisten Höcke aufrufen, müsste aber mit einer Strafanzeige wegen Volksverhetzung rechnen, wenn ich zu einer Demonstration gegen Schwachkopf Habeck aufrufen wollte.
Für meine Begriffe jedoch sind beide Aufrufe in ihrem semantischen Aufbau – Verunglimpfung + Name identisch. Könnten Sie mal erfragen, nach welchem objektiven Schema sich hier Recht von Unrecht unterscheiden lässt?
Hausdurchsuchung wegen eines Reetweets.
Also einer Verlinkung / Empfehlung mehr nicht.
Der Herr mit der Hausdurchsuchung hat keinen eigenen Senf dazu gegeben !
Kommentar zum Art. 13 des Grundgesetz:
Art. 13 Abs. 1 GG sind nur unter den strengen Voraussetzungen zulässig, die in den Absätzen 2 bis 7 des Art. 13 GG festgelegt sind. Grundsätzlich gilt, dass ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen darf. Zu den besonders geregelten Maßnahmen zählen insbesondere Durchsuchungen (Art. 13 Abs. 2 GG) und Überwachungsmaßnahmen (Art. 13 Abs. 3 und 4 GG), die nur unter strengen Voraussetzungen und häufig nur mit richterlicher Anordnung zulässig sind.
Die Eingriffsintensität in Art. 13 GG ist besonders hoch, da es sich um einen besonders sensiblen Bereich des Persönlichkeitsrechts handelt. Daher müssen die staatlichen Maßnahmen stets in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen, und es dürfen keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, um das gleiche Ziel zu erreichen.