Observationen und Entlassungen: Jetzt soll der Druck auf AfD-Mitglieder massiv erhöht werden
Der Verfassungsschutz kann durch das AfD-Gutachten Mitglieder leichter observieren. Währenddessen fungiert die Hochstufung als willkommenes Argument, um Mitglieder im Staatsdienst zu entlassen, wie es mancherorts bereits gefordert wird. Ob das zulässig wäre ist aber fraglich.

Unter Paragraf 64 des Bundesbeamtengesetzes ist ein entscheidendes Kriterium für die Erhebung in den Staatsdienst vorgesehen: die „Eidespflicht“. Nur wer sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, darf verbeamtet werden. Mit der Neueinstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wird dieser Paragraf jetzt auf die Probe gestellt: Dürfen AfD-Mitglieder künftig überhaupt noch als Beamte oder überhaupt im Staatsdienst tätig sein?
Grundsätzlich ist das möglich. Die Frage ist allerdings, ob Bund und Länder das zulassen. Im SPD-regierten Saarland forderten die aktuell bei sechs Prozent stehenden Grünen unmittelbar nach der Neueinstufung am Freitag eine Überprüfung der AfD-Mitglieder im Staatsdienst (Apollo News berichtete). Auch die Innenminister von Hessen und Bayern brachten eine individuelle Überprüfung ins Spiel.
„Wir werden prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat“, verkündete der hessische Innenminister, Roman Poseck, gegenüber Bild. Sein bayerischer Amtskollege, Joachim Herrmann, pflichtete ihm bei: „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss.“
Damit würde also die Neueinstufung der AfD als Anlass genommen, Beamte unter die Lupe zu nehmen – dabei hat sich durch das Gutachten des Verfassungsschutzes nichts an der Ausrichtung der Partei oder ihrer Mitglieder geändert. Sie werden behördenintern lediglich anders eingeordnet. Einen Automatismus zur massenhaften Entlassung gibt es daher zunächst nicht. Sanktioniert werden dürfte eine Parteimitgliedschaft erst, wenn die AfD tatsächlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft werden würde. Bis dahin muss jeder Einzelfall individuell überprüft werden.
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Bereits im Januar war durch einen Bericht der Jungen Freiheit bekannt geworden, dass im Intranet der Bundespolizei eine Meldung zur Mitgliedschaft in einer „gesichert rechtsextremen Partei“ die Runde machte: „Keine gute Idee“, wurden die Beamten damals gewarnt (mehr dazu hier). „Beamtinnen und Beamte müssen bei der Einleitung eines Disziplinarverfahrens in diesen Fällen mit dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zu ihrer Entlassung rechnen“, hieß es in der Meldung, die auf einem Erlass des Innenministeriums basierte.
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Müssten sich alle Staatsdiener mit AfD-Parteibuch einer solchen Untersuchung unterziehen, könnte es auch ohne einen darauf abzielenden Automatismus zu massenhaften Entlassungen kommen. Zur Einordnung: Derzeit wird laut einer Abfrage des Stern gegen 193 Landespolizeibeamte dienstrechtlich wegen einer rechtsextremistischen Gesinnung vorgegangen. Ältere Abfragen aus diesem Jahr sehen bis zu 400 Beamte im Verdacht, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet zu sein.
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In dieses Raster fällt aber nicht automatisch jedes AfD-Mitglied – die meisten fallen im Staatsdienst vermutlich gar nicht weiter negativ auf. Wie hoch die Zahl der betroffenen Beamten ist, lässt sich also nicht beziffern. Klar ist aber, dass die Neueinstufung ein Druckmittel auf Beamte ist, möglicherweise auch zu einer Reihe von Parteiaustritten führen könnte. Denn der Beamtenstatus ist lukrativ und gilt als das sicherste Arbeitnehmerverhältnis. Möglicherweise könnten Parteiaustritte als Kompromiss für ein weiteres Engagement als Staatsdiener ausgehandelt werden.
Für die AfD dürfte also nicht nur das Werben neuer Mitglieder, sondern auch das Halten bereits bestehender Mitgliedschaften zur Aufgabe werden. Anfang des Jahres zählte die Partei etwa 52.000 Mitglieder – 10.000 mehr, als noch im Jahr zuvor. Diese Zahl ist nicht ganz unwichtig, weil sie neben einer Symbolkraft auch die Mitgliedsbeiträge und damit Einnahmen der Partei ausmacht.
Aus dem Rechenschaftsbericht der AfD für 2023 geht hervor, dass die Partei am Ende des Jahres ein Plus von 38 Millionen Euro verbuchte – über vier Millionen Euro wurden über die Mitgliederbeiträge eingefahren. 2023 wuchs die AfD von 30.000 auf 40.000 Mitglieder an – jetzt sind es noch einmal zehntausend mehr, was sich auch in den Beiträgen zeigen dürfte.
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Zu einem großen Teil wird die AfD durch die staatliche Parteienfinanzierung finanziert. 11,6 Millionen Euro waren es 2023. In der Folge der Neueinstufung durch den Verfassungsschutz wird politisch bereits mit der Entziehung der Parteienfinanzierung für die AfD geliebäugelt, allein: dafür müsste vor dem Bundesverfassungsgericht nachgewiesen werden, dass die Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen möchte – diese Begründung braucht es auch für ein Parteiverbot.
Der einzige Unterschied hier: Für ein Verbot sollte die Partei eine ernstzunehmende Größe erreicht haben: Sie muss über die sogenannte Potenzialität verfügen. Diese Anforderung braucht es für den Finanzierungsentzug nicht. Da die AfD in aktuellen Umfragen nur leicht hinter der Union, mit ihr gleichauf und manchmal sogar führend ist, spielt dieser Aspekt aber sowieso keine Rolle. Bayerns Innenminister Herrmann sieht in der Neueinstufung der Partei dennoch einen „Anlass, zu prüfen, ob die AfD auf dieser Grundlage von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann“. Der CDU-Landesverband in Niedersachsen sieht das ähnlich.
Neben der Frage des Staatsdienstes und der Parteienfinanzierung hat die Mitgliedschaft noch eine weitere brisante Komponente: Weil der Verfassungsschutz seit der Einstufung der AfD als Verdachtsfall V-Männer einsetzen darf und das auch nachweislich tut (mehr dazu hier), können Observationen durchgeführt, sowie Ton- und Bildaufnahmen gemacht und so Hintergrundinformationen beschafft werden. Mit der Hochstufung der AfD fallen die Hürden für diese nachrichtendienstlichen Mittel jetzt geringer aus – alle Mitglieder können also leichter in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten.
Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 (…wegen seiner politischen Anschauung keine Benachteiligung…)
Schlussendlich kommt es ja nicht auf die Mitglieder an, sondern auf diejenigen, die eine Partei wählen …und die werden massiv ansteigen für die AfD!
Die Inquisition bittet zum Gespräch.
In der DDR nannte man das „Klärung eines Sachverhalts“
Und das alles lediglich aufgrund von Behauptungen ohne Belege – also Unterstellungen.
die „Eidespflicht“. Nur wer sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, darf verbeamtet werden
Wie sieht es diesbezüglich bei unseren Staatsdienern aus? Sie haben einen Eid zu leisten … zum Wohle des deutschen Volkes… Gehandelt wird grundsätzlich gegen das deutsche Volk und das schon jahrelang. Hier gibt es keine Verbote oder Sanktionen. Dieser Eid ist nicht mehr, als ein aufgesagtes Gedicht.
Es sind leere Drohungen, die vor Arbeitsgerichten keinen Bestand haben dürften. Selbst Höcke, der als das Böse schlechthin gilt, hat noch einen (ruhenden) Beamtenstatus. Sie wollen ein Klima der Überwachung und Angst schaffen. Das mag ihnen im Einzelfall auch gelingen, nicht aber bei der breiten Masse der AfD-Mitglieder im Öffentlichen Dienst.
Der Verfassungsschutz kann durch das AfD-Gutachten Mitglieder leichter observieren….
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Das Gutachten ist nicht rechtswirksam geprüft!
1000 Seiten ungeprüftes Geschreibsel nach HörenSagen!
Mehr ist das nicht.
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WAS FÜR EINE FARCE, EINSTUFUNG WURDE FACHLICH NICHT GEPRÜFT
https://www.youtube.com/watch?v=ERiLTS9Rtfw
Um den Nachwuchs weiter zu fördern, plant bekanntlich Verteidigungsminister Boris Pistorius ein neues Wehrdienstmodell. Dieses sieht einen sechsmonatigen Grundwehrdienst mit der Option auf bis zu 17 Monate freiwilligen Wehrdienst vor. Zudem sollen jährlich etwa 400.000 junge Männer befragt werden, von denen 40.000 zu Musterungen einberufen werden könnten . Es läuft also auf eine Wehrpflicht hinaus. Früher konnte man ihn umgehen, indem man erfolgreich eine Gewissensprüfung bestand. Heute reicht es schon, wenn man sagt „ich bin bei der „Jungen Alternative“.
Aber was soll’s, die Bundeswehr kann sich die Kandidaten ja aussuchen.
In den 30er begann es genauso, ganz langsam und immer schneller.
Druck? Nun denn.
Fragt mal ein Stasi-Opfer, wie man damit umgeht!
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„Persil, da weis man was man hat, guten Abend“
…es bleibt im Kopf!
Und was gut ist, lohnt sich auch zu wählen!
Der Urheber dieses Trauerspieles ist doch der verantwortungslose parteipolitisch inszenierte Verfassungsschutz. Seit Jahren fordern Parteien und deren Jugendorganisationen die Auflösung dieses Amtes. Besonders treten dabei Medien sowie die Grünen, Linke und die SPD hervor:
2021 Prantls Blick: Der Verfassungsschutz gehört aufgelöst – Politik – SZ.de
2020 Geheimdienst: Nachwuchs von SPD, Grünen und Linken fordern Aus für Verfassungsschutz
2019 (1) Video | Facebook Unglaublich! #Grüne und #Linke wollen den #Verfassungsschutz abschaffen und am liebsten durch ideologische „Stuhlkreise“ ersetzen. So schlecht redet kein Land der Welt über seine Nachrichtendienste! Wir halten als #CDUCSU dagegen! #StarkerStaat
2014 Deutscher Bundestag – Grüne: BfV auflösen und neu gründen
Und jetzt, wo der Verfassungsschutz die AFD verleumdet, da sind die oben genannten plötzlich ganz heiß darauf, die Vorschläge ihrer vorher verhassten Behörde schnellstmöglich umzusetzen.
Was soll der ganze Schwachsinn?
Wenn sie stichhaltige Beweise haben sollen sie das Verfahren einleiten.
Wenn nicht sollen sie sich in Schimpf und Schande eingestehen dass sie einen Fehler begangen haben.
PUNKT!!!
Möglicherweise werde ich es nicht mehr erleben, viel wahrscheinlicher aber meine Kinder und ganz sicher meine Enkel:
Das wird kein gutes Ende nehmen.
Woche der Meinungsfreiheit 😀
„Vom 3.-10. Mai 2025 findet die Woche der Meinungsfreiheit zum fünften Mal statt. Unter dem Motto ‚Streiten? Unbedingt!‘ rückt sie diesmal mit einem vielfältigen Programm zahlreicher Partner die Streitkultur und Debattenfähigkeit unserer Gesellschaft in den Mittelpunkt.
Streiten und gegenseitiges Zuhören sind wesentliche Kompetenzen für Meinungsvielfalt und Willensbildung und als Grundpfeiler einer lebendigen Demokratie unverzichtbar…“
https://woche-der-meinungsfreiheit.de/unsere-events/
Jetzt beginnt die kommunistische Hexenjagd. Nur noch ein kleiner Schritt vom AFD-Sympathiesanten zum Abweichler schlechthin.
Es gilt die Unschuldvermutung. Solange es kein rechtskräftiges Urteil des BVG gibt.
Alle Aktionen die nun gegen die Partei stattfinden finden somit nicht auf dem Boden der FDGO statt.
Bürger wehrt euch. Nie mehr CSU/CDU/SPD/GRÜN/FDP
Zum einen handelt es sich um ein Gutachten und keine juristische Entscheidung. Von daher bezweifel ich, dass der in den Raum gestellte Parteifinanzierungsentzug überhaupt möglich ist. Aber es würde mich nicht wundern, wenn es der sog. „demokratischen Mitte“ auch egal ist. Darüber hinaus sollte sich jeder das GG anschauen. Unter Art. 3 (3) steht u. a. eindeutig geschrieben, dass niemand aufgrund seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden kann.“ Im § 1 AGG wird dies nochmals bestätigt. Da unsere „Eliten“ auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen, müssten sie sich ja daran halten. Wenn nicht, zeigt der Totalitarismus sein Gesicht in den Farben rot, grün und schwarz.
Wo steht eigentlich, dass ich meine politischen Präferenzen offenelgen muss beim Arbeitgeber? Erinnert an den Radikalenerlass von 1972. Sind wir wieder soweit? Zitiere Wikipedia:
„Der Erlass hatte zum Ziel, die Beschäftigung sogenannter Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst zu verhindern.[2] Instrument war eine bundesweit einheitliche Auslegung und Anwendung des damals geltenden § 35 BRRG,[3] wonach sich Beamte durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhalt einzutreten hatten. Jeder Einzelfall musste für sich geprüft und entschieden werden. Dies hatte zur Folge, dass vor der Einstellung, aber auch zur Überprüfung bestehender Dienstverhältnisse eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt wurde. Ein Bewerber, der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelte, wurde nicht eingestellt bzw. konnte aus dem Dienst entfernt werden.“
Nur politisch besonders zuverlässige Genossen durften in ex-DDR in grenznahen Gebieten ihren Wohnsitz haben.
Finde zur Diskussion ob Staatsdiener/Beamte welche die AfD unterstützen/wählen weiterhin ihren Job behalten können die Parallelen
Gut so! Entlasst die Rechten und verheizt die Linken an der Front!
Na und? Wer will schon für den heruntergekommenen Haufen BW (kein Gerät, keine Munition, beschissene Ausrüstung, Einsatz am Hindukusch um „unsere Demokratie“ zu „verteidigen?!?) dienen? Polizei? Die vom Innenministerium verarscht, verraten und verheitzt werden? Neee laß mal!!!
Im bDaZ wird Unseredemokratie mit Leib und Seele aber eben auch ohne Hirn und Verstand gelebt. Wer immer schon mal wissen wollte wie man Spaltung, Radikalisierung, Hass & Heltze betreibt… – … die Antwort lautet: so!
Es wird Zeit, sich mal wieder mit dem Grundgesetz zu beschäftigen und zwar für jeden Bürger! Was hat sich seitdem inhaltlich geändert oder ist gleich geblieben…?
Zitat aus dem Text von 2014 (ja, TAZ, auch für Mitleser interessant):
„Genauso innovativ: Aus dem Wahlrecht (Artikel 38) hat das Bundesverfassungsgericht einen individuellen Anspruch auf ausreichende Kompetenzen des Bundestags abgeleitet. Den Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Bundeswehr hat das Bundesverfassungsgericht 1994 einfach erfunden, um so Akzeptanz für weltweite deutsche Militäraktionen zu schaffen.“
Wirklich?
https://taz.de/Debatte-Lesbarkeit-des-Grundgesetzes/!5050742/.
Essay von Bärbel Boley mal lesen was sie damit bezwecken