Interner Vermerk
„Mit Entlassung rechnen“ – AfD-Mitglieder sollen aus Beamtendienst entfernt werden
In einem internen Vermerk der Bundespolizei wird Beamten, die Mitglieder der AfD sind, mit disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Entlassung gedroht. Dabei bezieht man sich auf einen Erlass von Bundesinnenministerin Faeser.

Nancy Faesers „Kampf gegen rechts“ nimmt offenbar neue Ausmaße an: Wie eine Recherche der Jungen Freiheit zeigt, sollen Beamte, die AfD-Mitglieder sind oder für die Partei kandidieren, bestraft oder sogar aus dem Dienst entfernt werden. Aktivitäten innerhalb der Partei werden demnach als „Dienstvergehen“ angesehen und können eine Entlassung rechtfertigen.
Die JF bezieht sich in ihrer Recherche auf einen Vermerk vom 7. Januar im Intranet der Bundespolizei. Darin sei eine Warnung an die Beamten ausgesprochen worden: Sie sollten keine Mitglieder der AfD werden, ansonsten müssten sie mit „ihrer Entlassung rechnen“. Überschrieben wird der Vermerk mit: „Kandidatur für eine gesichert rechtsextreme Partei? Keine gute Idee als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter!“
Im Text wird man nochmals konkreter: „Wird eine Mitgliedschaft in einer solchen Partei bekannt, liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, jedenfalls dann vor, wenn sich die Beamtin oder der Beamte in einer solchen Partei aktiv betätigt“. Es braucht also nicht einmal eine Kandidatur für eine entsprechende Partei, um disziplinarisch belangt zu werden.
Mit der „gesichert rechtsextremen Partei“ ist dabei ausdrücklich auch die AfD gemeint. Der Vermerk bezieht sich dabei auf einen Erlass von Bundesinnenministerin Faeser vom Ende August, worin mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen verbeamtete Kandidaten der AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen gedroht wurde.
In beiden Bundesländern wird die Partei vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. In Thüringen ist die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung infolge des unterschlagenen entlastenden Zusatzgutachtens durch den dortigen Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer zunehmend in Zweifel gezogen worden (Apollo News berichtete exklusiv).
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Ok, wir haben 1933 wieder erreicht, und DDR 3.0 ebenso, kann mich gut erinnern, denn als Kritiker wurde ich 2 Jahre weggesperrt. Man lernt nichts aus der Geschichte, was immer wieder bedauerlich ist. Frau Faeser gehört abgewählt, und dann vor ein Gericht.
Wenn Faeser sofort aus dem Amt entfernt würde, wäre alles einfacher und der Republik ginge es besser.
Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ erfolgte auf Betreiben einer Behörde, die nachweislich dem Innenministerium, also einem Ministerium, das zurzeit vom erbitterten politischen Gegner der AfD geführt wird, weisungsabhängig ist.
Insofern kann aus meiner Sicht keine unabhängige Einschätzung erfolgt sein, zumal der Verfassungsschutz nicht einmal die Begründungen für sein Ergebnis offenlegt und die AfD auf Herausgabe dieser Ergebnisse klagen muss.
Auf dieser Basis eine derartig weitgreifende Gesetzesregelung zu schaffen, die im Klartext für betroffene AfD-Mitglieder ein Berufsverbot bedeutet, ist genauso ohne Aussicht auf rechtlichen Bestand wie ein Verbotsverfahren gegen die AfD.
Es ist erschütternd, wie weit hier versucht wird zu gehen, um einen politisch starken Gegner auszuschalten.
Auch interne ideologische Säuberungen gehören zum Instrumentarium des linksgrünen Totalitarismus.
Sie kennen keine Grenzen mehr – Faktisch und im übertragenen Sinne. Und genau das ist macht das Totalitäre an der Allparteienfront aus.
Fürsorgepflichtverletzung kennt sie ja gut CAUSA SCHÖNBOHM.
Beamtenrecht bedeutet für sie es gibt ein Recht Beamter zu werden oder der Beamte hat recht.
Natürlich keine Wahlbeeinflussung wenn man mit Entlassung ERPRESST wird!!!
Was wird Faeser eigentlich bald ohne ihren Posten samt Personenschutz und Panzerkarosse machen? Sie ist dann eine unter uns 😌