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Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ – Verfassungsschutz Thüringen unterschlug entscheidendes Gutachten

Im Jahr 2021 stufte Stephan Kramers Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Dabei wurden nach Apollo News-Informationen wichtige Fragen der Meinungsfreiheit und der Indemnität von Kramer persönlich ausgeklammert. Die Begründung: Man wolle „dem Gegner“ keine Argumente liefern.

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2021 stufte der Thüringer Verfassungsschutz als erste Behörde einen Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Der Präsident des Amtes, Stephan Kramer, ließ dazu ein ca. 600-seitiges Gutachten über die AfD anlegen.

Nach Apollo News-Informationen kam es dann zur Erstellung eines rund 30-seitigen Ergänzungsgutachtens durch einen Mitarbeiter. Darin ging es insbesondere um Fragen der Meinungsfreiheit. Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden aufgeführt, die zeigen, wie mit mehrdeutigen Aussagen im Kontext der Meinungsfreiheit umzugehen ist – tendenziell sollen Aussagen im Sinne des Betroffenen interpretiert werden.

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Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler erklärt dazu gegenüber Apollo News: „Natürlich können manche Aussagen doppeldeutig sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts müssen mehrdeutige Aussagen immer so ausgelegt werden, dass sie von der Meinungsfreiheit geschützt sind. Der Verfassungsschutz darf das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht verletzen.“

Ein zentraler Aspekt des Zusatzgutachtens ist die Indemnität. Die Thüringer Verfassung sieht vor, dass Aussagen von Abgeordneten, die diese in ihrer Funktion tätigen, in keiner Weise außerhalb des Landtages belangt oder verfolgt werden dürfen. Das beinhaltet auch die Arbeit des Verfassungsschutzes. Das Ergänzungsgutachten hätte eine Überprüfung von Teilen der bisherigen Einstufung nach sich gezogen sowie eine tiefergehende Evaluierung der Indemnitätsfrage. Es stellte insofern das gesamte Gutachten in Frage, man hätte es überprüfen müssen.

Doch Stephan Kramer untersagte nach Apollo News-Informationen handstreichartig die Verwendung dieses Zusatzgutachtens, die Indemnitätsfrage wird einfach ausgeklammert – Mitarbeiter entsetzte das. Kramer soll das nach übereinstimmenden Zeugenaussagen damit gerechtfertigt haben, „dem Gegner keine Argumente liefern“ zu wollen.

Boehme-Neßler erklärt gegenüber Apollo News: „Die Indemnität schützt die Freiheit der Abgeordneten und die freie Arbeit des Parlaments. Ich halte es für ein gravierendes Problem, dass der Verfassungsschutz in Thüringen Äußerungen von Abgeordneten sammelt und als Material verwendet, ohne darüber nachzudenken, ob das Material durch die Indemnität geschützt ist.”

Insider berichten gegenüber Apollo News davon, dass dem Beteiligten von Anfang an klar gewesen sei, was bei dieser Überprüfung der AfD herauskommen sollte – Kramers Wille wurde Folge geleistet.

Dazu gibt es schwere Vorwürfe: Nach Apollo News-Informationen wird der zuständige Autor des Gutachtens beim Personalreferat des Innenministeriums vorstellig und erklärt dort: Stephan Kramer habe ihm körperliche Gewalt angedroht, es geht um eine Frage seines persönlichen Arbeitseinsatzes.

Auch dieser Vorgang verläuft im Sande. Erneut äußern sich Kramer und das Innenministerium gegenüber Apollo News zu den Vorwürfen nicht.

Die ganze Apollo News-Recherche DER KRAMER-KOMPLEX lesen Sie hier:

Die Recherche:

Der Kramer-Komplex

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