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Methode Wahlausschluss: Der perfide Plan der SPD ist in vier Fällen aufgegangen

Vier AfD-Kandidaten sind in Niedersachsen von den Kommunalwahlen ausgeschlossen worden. In mindestens vier weiteren Fällen scheiterte der Versuch. Ein Überblick darüber, wo der Plan von Ministerin Behrens aufging – und wo nicht.

Die SPD-Politikerin Daniela Behrens leitet seit 2023 das niedersächsische Innenministerium. (IMAGO/Noah Wedel)

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Vier AfD-Kandidaten wurden in Niedersachsen wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue von Kommunalwahlen ausgeschlossen. In mindestens vier weiteren Fällen wurde dies versucht. Dahinter steckt ein perfider Plan der SPD-Innenministerin Daniela Behrens, die den Verfassungsschutz und die Kommunalaufsicht nutzt, um der Opposition den Zugang zur Macht zu erschweren. Apollo News dokumentiert die einzelnen Fälle.

Der Wahlausschusskrimi gipfelte vorläufig am Mittwochabend, als das Gremium der Gemeinde Nörten-Hardenberg über die Zulassung der AfD-Kandidatin Reinhild Goes entschied. Auch die Antifa hatte im Vorfeld zu einer Spontankundgebung gegen Goes mobilisiert. Dabei wollten Aktivisten nach Informationen von Apollo News anderen AfD-Anhängern die Plätze im Sitzungssaal wegnehmen (mehr dazu hier).

Die Sitzung verlief nach Informationen von Apollo News jedoch unspektakulär. In weniger als fünf Minuten wurde Goes einstimmig zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Damit folgten die Wahlausschussmitglieder der Einschätzung der Kommunalaufsicht. Diese sah keine Zweifel an der Verfassungstreue der Kandidatin. In einer ersten Abstimmung wurde Goes vergangene Woche abgelehnt, ihr Fall jedoch dem Landkreis vorgelegt, der entsprechend urteilte.

Lediglich vereinzelte linke Zuhörer empörten sich offensichtlich über die Entscheidung des fünfköpfigen Gremiums. So fielen Sätze wie: „Mager, wirklich mager.“ Auch über die Mitglieder des Gremiums wurde sich empört: „Danke, ey. Fünf alte weiße Männer.“

Für Schlagzeilen sorgte zunächst jedoch der Fall des AfD-Politikers Martin Sichert. Sichert ist Bundestagsabgeordneter und war von 2017 bis 2019 Landesvorsitzender der AfD in Bayern. 2022 verlegte er seinen Wohnsitz aus privaten Gründen nach Niedersachsen, wo er 2024 den Vorsitz des AfD-Kreisverbandes Friesland-Wittmund übernahm.

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Bei den Kommunalwahlen am 13. September wollte der AfD-Politiker Landrat im Landkreis Friesland werden. Doch Sichert wird nicht auf dem Stimmzettel stehen, denn der Kreiswahlausschuss entschied am vergangenen Dienstagabend mit fünf zu einer Stimme gegen seine Zulassung (mehr dazu hier). Es gebe Zweifel an seiner Verfassungstreue.

Dieser Entscheidung des Gremiums war eine Überprüfung seiner Verfassungstreue durch das niedersächsische Innenministerium vorausgegangen, ein Prozedere, das noch in vielen weiteren Fällen folgen wird. Die Behörde empfahl, Sichert nicht zuzulassen, weil man bei ihm nicht davon ausgehen könne, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung jederzeit verteidigen werde.

Doch Sichert ist nicht der letzte AfD-Politiker, der nicht zur Wahl zugelassen wurde. Inzwischen wurden zwei weitere Kandidaten ausgeschlossen. Einer davon ist der AfD-Politiker Thorsten Moriße. Der Landtagsabgeordnete wurde vom Wahlausschuss der Stadt Wilhelmshaven nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen, nachdem das Gremium ebenfalls der Empfehlung des Innenministeriums gefolgt war (Apollo News berichtete). Auch Moriße werden seine Mitgliedschaft in der AfD und seine aktive Mitgestaltung der Partei zum Verhängnis. Aus Sicht der Behörde biete er „nicht die erforderliche Gewähr“, sich künftig „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik“ einzusetzen.

Dass Kandidaten plötzlich auf ihre Verfassungstreue geprüft werden und sich das von der SPD-Politikerin Daniela Behrens geleitete Innenministerium aktiv in diesen Prozess einschalten darf, hat seinen Ursprung in einer Gesetzesänderung, die die rot-grüne Landesregierung mit ihrer Mehrheit im Parlament nur wenige Monate vor der Wahl beschlossen hatte. Im Mittelpunkt der Neuregelung steht jenes Verfahren, das im Landkreis Friesland und in der Stadt Wilhelmshaven angewandt wurde, um die beiden AfD-Politiker von der Wahl auszuschließen. Es erlaubt den vor Ort zuständigen Wahlausschüssen, Bewerber bei Zweifeln an deren Verfassungstreue durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.

Die Kommunalaufsichtsbehörde kann sich bei begründeten Zweifeln an das dem Innenministerium unterstellte Landesamt für Verfassungsschutz wenden und Informationen über den jeweiligen Bewerber einholen. Im Gesetz heißt es dazu: „Die Kommunalaufsichtsbehörde darf bei begründeten Zweifeln die Verfassungsschutzbehörde des Landes Niedersachsen um Auskunft ersuchen, ob und welche Erkenntnisse zu der betreffenden Person vorliegen.“ Das Empfehlungsschreiben wird daraufhin an den Wahlausschuss übergeben. Einen tieferen Einblick in die Methode Wahlausschluss erhalten Sie hier.

Während es sich bei Sichert und Moriße aufgrund ihrer Funktionen auf Landes- und Bundesebene um die prominentesten Fälle handelt, werden auch Kandidaten auf kommunaler Ebene von der Wahl ausgeschlossen. Ein solcher Fall ist der des Kommunalpolitikers Justin Vogel. Der AfD-Kreisvorsitzende wollte sich in Herzberg am Harz zur Bürgermeisterwahl aufstellen lassen. Der Wahlausschuss verwehrte ihm dieses Vorhaben jedoch und stimmte gegen seine Zulassung. Der Grund ist auch hier derselbe: Vogel biete angeblich nicht die Gewähr, „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“.

Und das, obwohl Vogel, ähnlich wie Sichert, innerhalb seines Kreisverbandes als Vertreter eines bürgerlich-gemäßigten Kurses gilt. Er bezeichnete sich selbst als „libertär-konservativ“. Zudem soll Vogel innerhalb des Verbandes gegen einen Funktionär mit mutmaßlich rechtsextremen Verbindungen vorgegangen sein (mehr dazu hier).

Dass das Innenministerium in anderen Fällen ebenfalls eine Nichtzulassung empfahl, die Kandidaten jedoch dennoch zugelassen wurden, liegt lediglich an den Wahlausschüssen. Denn das Empfehlungsschreiben ist für das zuständige Gremium, das über die Zulassung der Kandidaten entscheidet, nicht bindend. Im Fall der AfD-Politikerin Jessica Schülke etwa, die zur Oberbürgermeisterwahl in Hannover antritt, setzte sich der Wahlausschuss über den Vorschlag des Innenministeriums hinweg.

Zur Begründung führte er an, dass der Entzug des passiven Wahlrechts einen „schwerwiegenden Eingriff“ darstelle. Auch der AfD-Kommunalpolitiker Nicolas Lehrke darf in Hannover als Regionspräsident kandidieren – obwohl eine Prüfung seiner Verfassungstreue durch den Verfassungsschutz negativ ausgefallen war.

In anderen Fällen, etwa bei den AfD-Kommunalpolitikern Dirk Hüge und Martina Hartschwager, hatte das Ministerium einzelne Indizien festgestellt, die Zweifel an der Verfassungstreue hervorrufen könnten. In beiden Fällen stimmte der zuständige Wahlausschuss dennoch für ihre Zulassung. Des Weiteren wurde am Mittwoch der AfD-Politiker Florian Meyer, der als Bürgermeister in der Samtgemeinde Fürstenau kandidieren will, zur Wahl zugelassen. Auch sein Parteikollege Adrian Maxhuni, der in Bersenbrück ebenfalls als Bürgermeister antreten will, wurde mit vier zu zwei Stimmen zugelassen, wie Apollo News erfuhr. Demnach kam die Kommunalaufsicht in ihrer Stellungnahme zu keiner abschließenden Bewertung seiner Verfassungstreue.

Oftmals richten sich die Verfahren, in denen die Verfassungstreue der Kandidaten geprüft wird, gegen Politiker, die Ämter auf den unteren Ebenen der Parteiorganisation ausüben. Doch selbst dies stellt für die Behörden in Niedersachsen ein ausreichendes Indiz dar, um den Kandidaten von der Wahl ausschließen zu können. Apollo News machte einen internen Leitfaden der Behörde, der dies beweist, öffentlich.

Die niedersächsische AfD-Generalsekretärin Sonja Nilz wurde in Peine mit einem deutlichen Votum zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Im Landkreis Holzminden lag gegen den AfD-Kandidaten Lukas Albrecht zur Landratswahl nichts vor, was gegen eine Zulassung sprach, sodass der Kandidat mit deutlichem Votum zugelassen wurde. Zur AfD-Kandidatin in Salzgitter, Patricia Mair, hatten weder der Landes- noch der Bundesverfassungsschutz personenbezogene Eintragungen. In der Folge wurde die Kandidatin mit klarem Votum zugelassen. Bei Robert Preuß, der für das Bürgermeisteramt in der Stadt Gifhorn kandidiert, kam es zwar zu tumultartigen Szenen im Wahlausschuss, er wurde aber dennoch deutlich zugelassen (Apollo News berichtete).

Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Kestner, der sich im Landkreis Northeim zum Landrat aufstellen ließ, hatte ebenfalls keine Probleme bei seiner Zulassung. Der Wahlausschuss äußerte zwar Bedenken wegen Kestners angeblicher Nähe zum thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke. Dennoch kam das Gremium zu dem Schluss, dass kein konkreter Bezug zu verfassungsfeindlichen Positionen bestehe.

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220 Kommentare

  • Es ist verfassungswidrig.
    Nie dürfte ein Kommunalausschuss so tiefgreifende Eingriffe in die Grundrechte eines Bürgers vollziehen. Die Einschränkung des aktiven und/oder passiven Wahlrechts darf nur durch einen höchstrichterlichen Entscheid vollzogen werden.

    279
    • Wie kann es aber dennoch „einfach so“ „easy going“ laufen?

      • Ein solches Gesetz kann nicht per se angefochten werden. Erst muss jemand (und davon gibt es inzwischen genug) durch das Gesetz auf eine Art und Weise geschädigt werden, welches seiner Meinung nach einen Bruch des Grundgesetzes darstellt. Dann und leider erst dann kann eine Verfassungsklage eingereicht werden.
        Diese wäre aufgrund der Struktur dieses Gesetzes höchstwahrscheinlich erfolgreich, aber der Schaden wäre erstmal angerichtet!
        Und nur das ist das Ziel dieses offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzes!

        • Bei den Verwaltungsgerichten ist die Möglichkeit des Eilverfahrens gegeben. Als Wähler würde ich, weil ich keine Wahl mehr habe, gebrauch machen. Das aktive Wahlrecht ist mir ja genommen worden bzw. es wurde eingeschränkt.

          11
        • Der Eingriff von IM Erika, um die Wahl von Hr. Kemmerich zum MP von
          Thüringen rückgängig zu machen, war auch verfassungswidrig, da ein
          unzulässiger Eingriff in Länderangelegenheiten. Wurde dann nach fast
          3 Jahren vom Verfassungsgericht auch so bestätigt, in den ÖR Medien
          totgeschwiegen und juckt das Regime nicht im Geringsten !

          6
        • Schaden wäre erstmal angerichtet!
          Alle Mitarbeiter des OB oder Landrates müssen Gehalt zurückzahlen,
          Ebenso sind alle Strafzettel und Knöllchen in dem illegelem Landratsamt nicht mehr existent!

          8
      • Nach dem Motto, „einfach mal machen“.
        Was will die AfD dagegensetzen? Klagen? Das wird rausgezögert bis nach der Wahl, und dann ist quasi der Klagegegenstand weggefallen. Und was dann?!
        So einfach geht das, insbesondere wenn die Ratten sich sowieso verbündet haben…

        117
        • Merkels Rückgängigmachen der Wahl Kemmerichs hat die Entwicklung um mindestens 5 Jahre zurückgeworfen.
          Dass sie illegal war, stellte ein Gericht erst Jahre später fest, ohne Konsequenz.

          108
        • Was dann? Wahlwiederholung

          16
        • Dafür gibt es den Eilantrag.
          Wie bei Corona wird er abgelehnt von einer korrupten Justiz.

          31
        • gleichsam ein Rattenkönig

          8
      • Ich habe diese Behrens das erste Mal anlässlich der 1. Pressekonferenz bezüglich dem Stader 6-fach Mord wahrgenommen, als sie bösartig alles abbügelte. Ich will mich nicht von Äußerlichkeiten leiten lassen. Obwohl das manchmal unmöglich ist.

        • Ein Gesicht Spiegelt in Der Regel Einen Charakter wieder, und der dürfte hier Relativ leicht Psychologisch begründbar sein…

          14
    • Genauso heute im Interview bei ntv mit dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.

    • Ich frage mich, warum die AfD nicht bereits gegen dieses Gesetz vor einem Gericht geklagt hat, als es beschlossen wurde. Es war ja damals schon offensichtlich, worauf es abzielte.

    • Richtig. Die Exekutive maßt sich Rechte an, die der Judikative vorbehalten sind. Aber Gewaltenteilung ist ja bekanntlich überbewertet.

    • Bei so einem Wahl“ausschuss“, dürfte das Wahlergebnis schon feststehen.

    • Das ist zwar richtig, interessiert “ unsere Demokraten“ aber nicht, da die Grundrechte nur für
      „Unsere Demokratie“ gelten und nicht für Diktatur…äh Entschuldigung Demokratiefeinde.

    • Die SPD ist doch längst zu einer Partei der Verfassungsbrecher avanciert.

    • Sie haben hier die DDR 2 installiert.

    • „Es ist verfassungswidrig.“

      Haben Sie den Eindruck, daß das die Unseredemokraten interessiert? Das Grundgesetz ist keine Verfassung für ein souveränes, mündiges Volk eines völkerrechtlich vollwertigen Staates, sondern ein Pamphlet mit wohldesignten Sollbruchstellen, das den ersten deutschen Marionettenpolitikern nach dem 2. WK von den Siegermächten in die Feder diktiert wurde.

      Diese kindliche Wunschvorstellung, das Grundgesetz sei eine magische Uno-Reverse-Card zur Durchsetzung von „Bürgerrechten“ (ein Oxymoron, der Bürger unterliegt den AGBs der EU, wo er in etwa die Rechte von Mobiliar hat) sollte spätestens während der Plandemie überwunden worden sein, als friedliche Spaziergänger für das Hochhalten des Grundgesetzes von den Kötern des Systems zusammengeknüppelt wurden.

  • Nur ein kleiner Hinweis: In Niedersachsen ist der Verfassungsschutz keine eigene Behörde, er ist „bloß“ eine Abteilung des von Frau Behrens geleiteten Innenministeriums.

    138
    • Ist überall so. Der V-Schuss ist alles andere als unabhängig. Von daher garnicht legitimiert!

      102
      • Diese Frau Behrens gehört sofort entlassen ohne Pensionsansprüchen wegen gesicherter Verfassungsfeindlichkeit.

  • Warum lässt sich der Wähler von diesen nicht durch Wahl legitimierten Gremien vorschreiben was er Wählen darf?

    175
    • Gute Idee. Machen wir es doch so wie die lupenreinen iranischen Demokraten mit ihrem Wächterrat. Wir sind ja schon nahe dran. Mit den richtigen Kandidaten für das BVerfG würde auch eine Grungesetzänderung diesbezüglich durchgehen.

    • Tja, warum nur? In der Verfassung der USA (bzw. einem Zusatz zu derselben) wird den Bürgern das Recht auf Waffenbesitz garantiert mit der Begründung, sich im Notfall gegen ein tyrannisches Regime wehren zu können. Im besten Deutschland aller Zeiten wird dem Bürger Waffenbesitz „erlaubt“, wenn er die staatlichen Kriterien der „Zuverlässigkeit“ erfüllt. Dieses Gesetz stammt von 1935, als die damalige Regierung gewissen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit zur Gegenwehr nehmen wollte.

    • Der geneigte Wähler gibt hoffentlich auf den Wahlzetteln die richtige Antwort.

    • Ist das eine Fangfrage? Weil der Wähler kein Hirn, kein Rückgrat, keine Initiative und vor allem keine Waffen hat.

  • Nun, ich stelle – auch und gerade nach dieser „Bestandsaufnahme“ – nochmals die Frage, ob die Zulassung der Bewerbung nicht mehr von den (negativen oder geringen) Wahlchancen als von der „Verfassungstreue“ abhängt?

    Auffällig ist ja, daß die Bewerber mit größerer Bekanntheit ausgeschlossen, andere, eher Unbekanntere, aber zugelassen worden sind.

    • Nun ja, mit Ihrer Frage und der gleichzeitigen Beantwortung derselbigen, insistieren Sie doch nicht etwa, dass da einiges schief läuft in „unserer parlamentarischen Demokratie“?

      • Nun, care Corneli, soweit ich sehe, stellte ich eine Entscheidungsfrage, auf welche nur eine affirmative („Ja“) oder negative („Nein“) Antwort möglich ist, weshalb es vom Text her ausgeschlossen ist, daß ich diese Frage selbst beantwortet habe.

        Allerdings habe ich der Frage eine Beobachtung nachgestellt, die für eine mögliche Antwort ggf. indiziellen Wert haben könnte.

        • Dein sprachlogischer Einwand ist völlig korrekt: Eine Entscheidungsfrage verlangt naturgemäß nach einem klaren Urteil von außen.
          Verzeih, wenn ich deine nachgestellte Beobachtung voreilig als finale Konklusion missverstanden habe. Gerade weil du diese Indizien anführst, interessiert mich deine persönliche Tendenz nun umso mehr.
          Um deine Frage also ganz direkt zu beantworten: ja.

          3
        • @meinem eigenen Kommentar: das hat die KI ausgespuckt.
          Und ebenjene interessiert sich für meine politische Tendenz?
          Auf „Links“ getrimmte KI’s?

          2
  • Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

    • Ob sie ein Alkoholproblem hat?

      • Wahrscheinlich hat sie was mit der Schilddrüse. Ich kenne das von meiner Frau.

      • mal ganz unabhängig von allem ist das billig und niveaulos

        • Huch, zwei Milliardärsnamen in Einem.
          Sicherlich wissen Sie wo es lang gehen muss.

          -4
    • Die könnte auch meine Putzfrau sein. Energisch und gründlich.

  • Wer hat uns verraten? Immer wieder.

    • Sowohl SPD als auch CDU. Strukturelle Machtinteressen haben dazu geführt, daß dem Kartell unser Land vollkommen egal ist. Hier geht es um Steuergeld und Postensicherung. Aber der Bürger macht es ja brav mit, mehrheitlich gesehen.

    • Lustigerweise haben die Sozis ihre Briefkastenpropaganda in einigen Nds-Wahlkreisen komplett auf ein fast seriös anmutendes Dunkelblau umgestellt.

    • Satire sollte sicherheitshalber immer als solche gekennzeichnet werden.

    • Genau der blaue Merz, blaue SPD, blaue Grüne, die müssen alle total blau sein bei der besoffenen Politik die sie machen.

    • Hahahaha, Der war gut! sowas kommt dabei heraus, wenn man noch zu viel Restalkohol und Nikotin im Körper hat…

    • ich sehe die eher als vergärten Blauhaufen

      -10
      • Halt den Rand, Depperl!

  • Vielleicht sollten sich mehr „Parteilose“ zur Wahl stellen…

  • Die Tat wird nicht vergessen sein!

  • Bilder sagen mehr als tausend Worte…

  • Mir kommen zunehmend Zweifel an der Verfassungstreue derjenigen, die mit all ihrer Macht und Einfluss sich darum bemühen, Kandidaten bei demokratischen Wahlen auszuschließen. Vielleicht sollten diese Leute auch auf ihre Verfassungstreue untersucht werden?

  • Was immer untergeht: Zumindest in Wilhelmshaven, Friesland und Lüneburg hat die SPD zwar die Aufstellung eines AfD-Kandidaten verhindert, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen AfD-Oberbürgermeister bzw. Landrat. Denn: Die AfD ist chancenlos, spätestens in der Stichwahl wäre ihr Kandidat nicht gewählt worden, das zeigen Ergebnisse in Regionen, wo sie deutlich bessere Chancen hätte (Uckermark, Lausitz). Natürlich rechtfertigt das keinen Ausschluss von Kandidaten. Wo liegt daher das Interesse der SPD-Innenministerin? Es ist einmal ideologisch (Kampf gegen rechts). Punktuell ist es aber auch machttaktisch: In Wilhelmshaven (weniger in Friesland oder Lüneburg) könnte der AfD-Kandidat in die Stichwahl kommen. Läge der SPD-Bewerber dann auf Rang 3, dann hätte er keine Chance in die Stichwahl zu kommen. Wird er aber ausgeschlossen, dann kämpfen CDU und SPD in der Stichwahl gegeneinander, die SPD erhöht also ihre Wahlwahrscheinlichkeit.

  • Wenn schon Vertreter ( Innenministerin) des Rechtsstaates das Recht brechen, ist Anarchie nicht weit entfernt.

  • „Belange werden ignoriert“
    Hans-Jürgen Papier: Vorgehen etablierter Parteien gefährdet Demokratie

    Es sind schwere Vorwürfe: Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hält den etablierten Parteien vor, Interessen, Wünsche und Belange der Bevölkerung zu ignorieren – und somit selbst zum Aufstieg radikaler Stimmen beizutragen.
    Heute sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD schwer nachweisbar. Führt die AfD einen Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Ich halte das für nicht begründbar“, sagte Papie

    https://www.n-tv.de/politik/Hans-Juergen-Papier-Vorgehen-etablierter-Parteien-gefaehrdet-Demokratie-id31139634.html

  • Einfach mal die politische Konkurrenz „legal“ vom Wahlzettel werfen.
    Und vorher offenbar noch die Regeln entsprechend ändern.
    Die SPD in 2026.

  • Ich hätte nie gedacht, dass „unsere Demokratie“ gerade dabei ist, die Demokratie abzuschaffen.
    Furchtbar…

  • Herzlichen Dank an Apollo News dass hier so ausführlich berichtet wird! Diese Wahlausschüße, die die Verfassungstreue der Kandidaten prüfen sollen, verstoßen in meinen Augen genau mit dieser Prüfung gegen die Verfassung. Wie sollen Laien die „Verfassungstreue“ von Kandidaten prüfen? Nach welchen Kriterien? Wie verläuft eine Anhörung? Wie die Gewissensprüfung bei der Bundeswehr in den 80ern? Oder wie bei der Gewährung der Staatsbürgerschaft an wen auch immer – der Kandidat erklärt dass er verfassungstreu sein wird, Fall erledigt, deutschen Pass erhalten… Erfolg in der Hinterhofmoschee gefeiert…hatten wir solche Fälle nicht schon? Hätten diese Leute als Bürgermeisterkandidat antreten dürfen?

  • Wir hatten mal eine Tradition!
    Hauptphase zwischen 1450 bis 1750!

    • also zwischen halb drei und viertel vor vier ?

      -10
      • Haben Sie echt gelernt die Uhr zu lesen?

  • Völker hört die Signale… (Die Internationale)

  • Gendergerecht wäre hier eine weibliche Citizen Vigilante passend, oder?

  • Die drei Säulen der Gewaltenteilung in einem demokratischen Staat werden hiermit ausgehebelt. Dadurch bewegt sich Rot-Grün in Niedersachsen außerhalb der FDGO und müsste nach ihren eigenen Ansprüchen von der Wahl ausgeschlossen werden.

  • Mir war neu, dass die Exekutive das passive Wahlrecht entziehen kann …! – Vielleicht gibt es für die SPD ein Projekt aus dem üppig ausgestatteten „Demokratie leben“ Topf mit Nachhilfe zum Thema Verfassung und Grundgesetz. Dass erst nach der Wahl geklagt werden kann (s. Ludwigshafen) ist ein weiterer Skandal „unserer“ Demokratie.

  • Jetzt ist sie halt da: „UNSERE Demokratie“

  • Wahlausschüsse von Wahlen ausschließen

  • Um das alles noch etwas besser einordnen zu können:
    Wieviele AfD´ler treten bei diesen Kommunalwahlen an?
    Es ist von vier bisherigen Ausschlüssen die Rede.
    Wie stehen diese im Gesamtverhältnis?

    • Darum geht es nicht. Wie ann ein Wahlausschuß einerm Kandidaten das grundgesetzlich garantierte Recht als Kandidat zur wahl anzutreten wegnehmen? Wie prüft ein zusammengewürfelter haufen von Laien die verfassungstreue und nach welchen kriterien?

      • Dieser „zusammengewürfelte Haufen von Laien“ hat nicht mal das Recht, den Kandidaten auf Verfassungstreue zu prüfen, denn schon die extra dafür geschaffene gesetzliche Grundlage ist verfassungswidrig.

      • „Wie prüft ein zusammengewürfelter haufen von Laien die verfassungstreue …“
        Die spielen schnick-schnack-schnuck.
        Und übernehmen dann die Meinung des VS.
        Der hat seine Order vom Innenministerium.

      • das gesetz dafür wurde soweit ich weiß im april 26 erlassen

  • Ich empfinde dieses ganze Procedere als äußerst bedenklich und, obwohl keine Juristin, auch als nicht gesetzmäßig, zumal hier anscheinend nur AFD Mitglieder bzgl. ihrer Verfassungstreue überprüft wurden und auch werden und somit unter Generalverdacht stehen. Die Verfassungsmäßigkeit in beiden Fällen sollte dringend überprüft werden und zwar von einer neutralen Stelle, die ich und das ist das Problem leider nicht sehe. Insofern wird sich in dieser Hinsicht wohl kaum etwas ändern. Das ist in meinen Augen ein Skandal, denn auch der Wähler ist auf dieser Ebene in den genannten Fällen (Bürgermeister- und Landratswahl) kalt gestellt..

    • @britt:
      Sie haben ein wesentliches Problem angesprochen:
      „Die Verfassungsmäßigkeit in beiden Fällen sollte dringend überprüft werden und zwar von einer neutralen Stelle“.
      Und nun meine Frage dazu:
      Gibt es denn hier im Schland noch irgendeine „neutrale Stelle“?
      Ich will potentiellen Antworten nicht vorgreifen – meine aber: Es gibt sowas „neutrales“ nicht (mehr).
      Was meinen Sie dazu?

    • stating the obvious

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