„Leitfaden“ des Innenministeriums: Schon AfD-Kassenwart zu sein, kann für Wahlausschluss ausreichen
Wer als AfD-Mitglied an die Partei spendet, für sie Wahlkampf macht oder nur als „Kassenwart“ lokal in Erscheinung tritt, kann laut einem internen Leitfaden des niedersächsischen Innenministeriums, der Apollo News exklusiv vorliegt, deshalb schon von der Wahl ausgeschlossen werden.
Ein internes Dokument des SPD-geführten Innenministeriums Niedersachsen, das Apollo News exklusiv vorliegt, zeigt, nach welchen Kriterien man Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüft – und dass faktisch allein die Tatsache, dass ein Bewerber aktiver AfD-Politiker ist, kann für einen Wahlausschluss bei Landrats- und Bürgermeisterwahl ausreichen.
Dieser „Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue bei Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten“ schildert dabei im Detail jene internen Kriterien zur Verfassungstreue; dieses Votum des Innenministeriums ist dann die Entscheidungsgrundlage der lokalen Wahlausschüsse. Apollo News macht den gesamten Leitfaden hier öffentlich.
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Betroffen sind AfD-Politiker, vor allem von den unter Punkt 4 „Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei oder Organisation“ beschriebenen Kriterien. Bereits bekannt ist, dass die Mitgliedschaft in einer „extremistisch eingestuften Partei“, als die der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD sieht, schon als ein „starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“ gilt. Öffentlich und auch in diesem „Leitfaden“ betont man aber gerne, dass eine AfD-Mitgliedschaft allein noch nicht zum Wahlausschluss reicht. Dafür braucht es weitere „relevante Aktivitäten“, die diese „Zweifel an der Verfassungstreue“ bestätigen würden.
Der Leitfaden des Ministeriums, der Apollo News vorliegt, zeigt jetzt aber, dass man im Grunde jedem AfD-Politiker solche „relevanten Aktivitäten“ vorhalten kann. „Ausreichend können auch Aktivitäten sein, die z. B. einen positiven Beitrag für das Vorankommen der Partei, die Wahl- oder Mitgliederwerbung oder die öffentliche Wahrnehmbarkeit der Partei leisten“, steht dort. So heißt es im Dokument weiter: „Relevante Aktivitäten sind insbesondere die Wahrnehmung herausgehobener Parteifunktionen unabhängig von der Organisationsebene (z. B. Vorsitz, Kassenwart/in und die Stellvertretungen)“.
Das bedeutet: Wer etwa Kassenwart in einem AfD-Kreisverband ist, beteiligt sich damit bereits an vermeintlich „relevanten Aktivitäten“, die die „Zweifel an der Verfassungstreue“ bestätigen, sodass ein Wahlausschluss gerechtfertigt sein kann. Es geht dabei noch weiter: „Wahlkandidaturen sowie die Ausübung politischer Mandate auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene“ fallen ebenfalls darunter. Bereits für die AfD Landtags-, Bundestags- oder EU-Abgeordneter zu sein – ohne irgendwelche explizit extremistischen Äußerungen zu tätigen –, kann damit für einen Wahlausschluss ausreichen. Dieser Argumentation folgte man etwa im Fall Martin Sichert (Apollo News berichtete).
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Die zuständigen Wahlausschüsse in Niedersachsen ließen am Donnerstagabend drei weitere AfD-Kandidaten zur Kommunalwahl zu. In zwei Fällen hatten die Gremien zuvor eine Prüfung der Verfassungstreue veranlasst, nachdem Mitglieder Zweifel geäußert hatten.Ebenfalls als Bestätigung der „Zweifel an der Verfassungstreue“ gilt zudem die „finanzielle, organisatorische oder sonstige aktive Unterstützung der Partei“. Das trifft faktisch jeden, der als AfD-Mitglied auch an die Partei spendet oder für sie Wahlkampf macht. Quasi jedem AfDler, der nicht nur als passive Karteileiche Mitglied ist, sondern die Partei aktiv unterstützt, können damit „relevante Aktivitäten“ nachgewiesen werden, die zusammen mit seiner Parteimitgliedschaft als Grundlage für einen Wahlausschluss dienen.
Das ist aber noch nicht alles: Bereits rein passives Verhalten als AfD-Mitglied – ohne Kassenwart oder eifriger Wahlkämpfer zu sein – könnte einem unter Umständen sogar als Beweis für „Zweifel an der Verfassungstreue“ ausgelegt werden. So ist unter Punkt 6 „Fehlende Distanzierung“ davon die Rede, dass als „tatsächlicher Anhaltspunkt für berechtigte Zweifel an der Gewähr der Verfassungstreue“ bereits ausreicht, wenn sich jemand nicht „hinreichend“ von „politischen Konzepten oder Forderungen mit verfassungsrechtlich bedenklichem Inhalt“ distanziert. Explizit erwähnt werden in dem Leitfaden etwa „Remigrationskonzepte“ als Beispiel für „menschenwürdeverletzende und diskriminierende Verhaltensweisen“.
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Im Falle des Wahlausschlusses des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert argumentierte das Innenministerium sowohl mit dessen „Funktion als Kreisvorsitzender der AfD Friesland Wittmund“ und der „Wahrnehmung seines Bundestagsmandats“ als auch mit „radikalen Positionen an der Grenze der Strafbarkeit“ – also legalen Äußerungen –, wie etwa harscher Kritik an Regenbogenflaggen vor Rathäusern, der Betitelung der anderen Parteien, deren Lokalpolitiker ihn nun von der Wahl ausschlossen, als „Kartellparteien“ sowie einer nicht „differenzierten Betrachtung der Religion Islam“ neben anderen Beispielen.
Der Leitfaden zeigt nun: Offenbar hätten bereits seine Parteiämter in der AfD sowie sein Bundestagsmandat für die Partei gereicht, um als „relevante Aktivitäten“ zu gelten. Anders kann man das Dokument jedenfalls kaum interpretieren. An keiner Stelle heißt es, dass es zusätzlich noch eigene Äußerungen geben müsse, wenn etwa durch die Übernahme eines Amts als z. B. AfD-Kassenwart die „Zweifel an der Verfassungstreue“ bereits bestätigt wurden.
Es zeigt dabei einmal mehr, wie pauschal man, zumindest aus Sicht des niedersächsischen Innenministeriums, AfD-Politiker von kommunalen Wahlen ausschließen kann. Denn die immer wieder angepriesene Einzelfallprüfung – schließlich darf man niemanden allein wegen seiner AfD-Mitgliedschaft von der Wahl ausschließen – entpuppt sich damit häufig nur als Zirkellogik: Im Einzelfall reicht bereits ein aktives Eintreten für die AfD, in der man Mitglied ist, als vermeintlich „relevante“ Bestätigung eines Extremismusverdachts. Das sieht man in diesem Dokument nun schwarz auf weiß.
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Damit greift eine SPD geführte Behörde dem Bundesverfassungsgericht vor, dem allein die Autorität für ein Parteiverbot obliegt.
Erschwerend kommt hinzu, daß sich die SPD, hier in der Form von Daniela Behrens, zu Unrecht Vorteile im politischen Wettbewerb verschafft.
In einer echten Demokratie kann das unmöglich Recht sein, daß ein politischer Wettbewerber den anderen ausschließt.
jaaaa… in einer echten demokratie.
siehst du hier eine?
Absolut zutreffend. Der Leitfaden verstößt offensichtlich gegen Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz. Jedes Argument, das sich lediglich auf die AfD als Partei bezieht und nicht auf persönliches, außerhalb der Parteiaktivität liegendes Verhalten stützt, ist verfassungswidrig.
Dazu fällt mir nur noch ein, dieser Frau muss man das Handwerk legen, denn sie scheint all das zu verkörpern, was sie anderen vorwirft.
Wo sind er gentlich die ganzen Verfassungsrechtler, die reihenweise aufschreien müssten? Wie kann so ein Verhalten in einer echten Demokratie bestehen??
Gar nicht. …aber wie kommen sie jetzt in Bezug auf Deutschland zu einer „echten Demokratie“?
Wo sind/waren die Millionen Menschen die eine Demokratie einfordern, die solch „Wahlen“ wie in Ludwigshafen und nun Niedersachsen NICHT zulassen und die Wahllokale blockieren, würden manche fragen.
Eine illegale „Wahl“ zuzulassen, legitimiert sie somit, würden manche hinweisen.
NICHT die SPD und Helfers-Helfer reservieren ihre Posten, sondern die Menschen bestimmen/legitimieren ihre Vertreter UND finanzieren die Posten.
Bisher war ja der Inhalt des Papiers noch nicht bekannt. Da wird noch einiges kommen und das Verhalten der SPD in Niedersachsen wird sie vermutlich aus dem Landtag in Sachsen-Anhalt fliegen lassen. Dabei kann die SPD noch von Glück reden, dass in Sachsen und Thüringen keine Wahlen sind, denn dort stehen sie ebenfalls kurz vor dem Rauswurf. Auch ein Einzug in Bayern werden sie mit dem Verhalten nicht mehr schaffen.
Wie schon öfter gesagt, seitdem die Aberkennung des passiven Wahlrechts grassiert: Deutschland ist KEINE Demokratie mehr. Und die Union macht fest mit.
Ist das nicht ein Offizialdelikt? Hier wird doch alles mit Füßen getreten.
Den Faschismus in seinem Lauf,halten weder Demokratie noch Wähler auf.
Wenn diese Machenschaften aufgedeckt und angeprangert werden, entlarven die sogenannten Hüter der Demokratie („Unsere Demokratie“) sich selbst, bis sie vergessen sind. Der Stein ist am Rollen und nicht mehr aufzuhalten. Es ist nur ein hinauszögern. Ich drücker Herrn Sigmund alle Daumen und kann nur hoffen…
Vorboten des Niedergangs – Symptome in der DDR und der BRD im Vergleich – Wertkonservative Süd-West https://share.google/dcolXp1bfbdXPsCiZ
Nicht immer verzagen!
War aber ein guter Spruch!
Dobrindt und Merz schweigen dazu.
Was sagt uns das?
Der VS schützt nur die Regierung, nicht die Verfassung —
Wie seltsam, ein linkes Regime, das sich zum Erhalt seiner Macht vollumfänglich auf eine Geheimpolizei stützt…
Das muss nun in alle Welt hinaus publik gemacht werden, das ist etwas für Brennpunkt und Sondersendung!!!!!!! Das ist der Einstieg in Diktaturen!
Mein Gott, was ist das für ein Land geworden?
Früher nannte man so etwas „Sippenhaft“….. Warum sind sie auch mit den falschen Leuten befreundet?
Das ist komplett feudalistische Willkür. Egal ob in Hannover oder Jever. Ich werde mich dem niemals unterwerfen!
Artikel 20, Abs. 4 ist jetzt offenbar in kraft.
AN ich habe meinen Test 9x angepasst und ihr verhindert ihn noch immer?
Was ist daran falsch?
Ich habe nichts böses geschrieben!
Ich dachte immer es reicht schon Herr der Ringe gesehen zu haben oder die deutsche Flagge zu hissen um die Verfassungstreue verloren zu haben. Oder warum wird immer ermittel wenn wer Deutschlandfahnen aufhängt?
Keine Anklage, keine Verteidigung, kein Gerichtsurteil. Warum schaffen diese Leute die Justiz nicht gleich per Verordnung ab bei diesem Ausmaß von Amtsanmassung? In den Geschichtsseminarsrbeiten wird der Juli 2026 eines Tages als Beginn des vorläufiges Ende der deutschen Demokratie diskutiert werden.
33 ist jetzt und wieder von links.
Ja, die Naziführung war durch und durch links!
Das verfassungsrechtlich erlaubte -und in der Demokratie allgemein sogar ausdrücklich erwünschte Mitwirken in Parteien soll also bereits die Verfassungstreue des jeweilig Mitbürgers (aktive Mitwirkung des Souveräns bei der politischen Willensbildung in demokratischen Parteien) in Frage stellen?
Man ist von den Altparteien ja längst so manchen Verfassungsbruch gewöhnt, das aber schlägt wirklich alles! Genauso gut könnte man gleich die Bildung einer Opposition als verfassungsfeindlich einstufen, inhaltlich wäre dies das Gleiche!
Es kann nicht sein, dass „unsere Demokratie “ einen „Hexenhammer“ veröffentlicht, der dann verbindliches Recht ist. Das muss denen um die Ohren fliegen. Hier muss die AfD Widerstand auf allen Ebenen leisten. Davon sehe ich bisher wenig. Es reicht nicht, brav eine Klage einzureichen, die dann in zwei Jahren vor Gericht verhandelt wird.
Also kann man die „Prüfung auf Verfassungstreue“ für das Idividuum schonmal gleich einstellen, wenn man irgendwas mit der AfD zu tun hat.
Die machen es sich aber leicht und verdammt undemokratisch!
Wer an den Fleischtöpfen sitzt…
„Die machen es sich aber leicht und verdammt undemokratisch!“
Das ist die Vorgehensweise von Autokraten und Diktatoren oder vergleichbar mit dem Feudalsystem im Mittelalter.
Die Exekutive vollzieht einen Amtsmissbrauch und spielt sich als BVerfG auf.
müssten hier klicken.
Offensichtlicher kann man das GG ja kaum mehr mit Füßen treten.
Wer als Wahlvorstand die Opposition nicht behindert, schikaniert die Regierenden, die Blockparteien informiert und warnt…
Auch wenn diese Dame nur eine Marionette ist, so muss ihr doch das Handwerk gelegt werden.
Alle müssen sehen, das solche Machenschaften nicht durchgehen.
Der SPD wünsche ich, dass die Energie, die sie aussendet, möglichst bald zu ihr zurückkehrt.
Dieser SPD Frauen Typus, Esken-Bas und eben auch diese Frau Behrens, ist ein einziger Hohn. Die sind an Unverschämtheit nicht zu überbieten. Und Behrens verstößt gegen die von ihr selbst dargelegten Prinzipen, s. Dokument:
das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch be-
sondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtspre-
chung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, glei-
cher und geheimer Wahl zu wählen,
die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksver-
tretung,
die Unabhängigkeit der Gerichte,
der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
Faeser nicht vergessen! Die hatte es faustdick hinter der Armbinde!
In Niedersachsen gibt es wohl keine Stylisten auf Staatskosten. Frau Ministerin könnte ja mal bei Merkel anfragen, wie man das hinbekommt. Dann liefert sie zur Katastrophenpilitik nicht auch noch die passenden Katastrophenbilder von sich ab.
Stylist? Da ist wohl eher ein Stuckateur gefragt!