„Leitfaden“ des Innenministeriums: Schon AfD-Kassenwart zu sein, kann für Wahlausschluss ausreichen
Wer als AfD-Mitglied an die Partei spendet, für sie Wahlkampf macht oder nur als „Kassenwart“ lokal in Erscheinung tritt, kann laut einem internen Leitfaden des niedersächsischen Innenministeriums, der Apollo News exklusiv vorliegt, deshalb schon von der Wahl ausgeschlossen werden.
Ein internes Dokument des SPD-geführten Innenministeriums Niedersachsen, das Apollo News exklusiv vorliegt, zeigt, nach welchen Kriterien man Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüft – und dass faktisch allein die Tatsache, dass ein Bewerber aktiver AfD-Politiker ist, für einen Wahlausschluss bei Landrats- und Bürgermeisterwahl ausreichen kann.
Dieser „Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue bei Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten“ schildert dabei im Detail jene internen Kriterien zur Verfassungstreue; dieses Votum des Innenministeriums ist dann die Entscheidungsgrundlage der lokalen Wahlausschüsse. Apollo News macht den gesamten Leitfaden hier öffentlich.
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Betroffen sind AfD-Politiker, vor allem von den unter Punkt 4 „Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei oder Organisation“ beschriebenen Kriterien. Bereits bekannt ist, dass die Mitgliedschaft in einer „extremistisch eingestuften Partei“, als die der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD sieht, schon als ein „starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“ gilt. Öffentlich und auch in diesem „Leitfaden“ betont man aber gerne, dass eine AfD-Mitgliedschaft allein noch nicht zum Wahlausschluss reicht. Dafür braucht es weitere „relevante Aktivitäten“, die diese „Zweifel an der Verfassungstreue“ bestätigen würden.
Der Leitfaden des Ministeriums, der Apollo News vorliegt, zeigt jetzt aber, dass man im Grunde jedem AfD-Politiker solche „relevanten Aktivitäten“ vorhalten kann. „Ausreichend können auch Aktivitäten sein, die z. B. einen positiven Beitrag für das Vorankommen der Partei, die Wahl- oder Mitgliederwerbung oder die öffentliche Wahrnehmbarkeit der Partei leisten“, steht dort. So heißt es im Dokument weiter: „Relevante Aktivitäten sind insbesondere die Wahrnehmung herausgehobener Parteifunktionen unabhängig von der Organisationsebene (z. B. Vorsitz, Kassenwart/in und die Stellvertretungen)“.
Das bedeutet: Wer etwa Kassenwart in einem AfD-Kreisverband ist, beteiligt sich damit bereits an vermeintlich „relevanten Aktivitäten“, die die „Zweifel an der Verfassungstreue“ bestätigen, sodass ein Wahlausschluss gerechtfertigt sein kann. Es geht dabei noch weiter: „Wahlkandidaturen sowie die Ausübung politischer Mandate auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene“ fallen ebenfalls darunter. Bereits für die AfD Landtags-, Bundestags- oder EU-Abgeordneter zu sein – ohne irgendwelche explizit extremistischen Äußerungen zu tätigen –, kann damit für einen Wahlausschluss ausreichen. Dieser Argumentation folgte man etwa im Fall Martin Sichert (Apollo News berichtete).
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Das ist aber noch nicht alles: Bereits rein passives Verhalten als AfD-Mitglied – ohne Kassenwart oder eifriger Wahlkämpfer zu sein – könnte einem unter Umständen sogar als Beweis für „Zweifel an der Verfassungstreue“ ausgelegt werden. So ist unter Punkt 6 „Fehlende Distanzierung“ davon die Rede, dass als „tatsächlicher Anhaltspunkt für berechtigte Zweifel an der Gewähr der Verfassungstreue“ bereits ausreicht, wenn sich jemand nicht „hinreichend“ von „politischen Konzepten oder Forderungen mit verfassungsrechtlich bedenklichem Inhalt“ distanziert. Explizit erwähnt werden in dem Leitfaden etwa „Remigrationskonzepte“ als Beispiel für „menschenwürdeverletzende und diskriminierende Verhaltensweisen“.
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Im Falle des Wahlausschlusses des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert argumentierte das Innenministerium sowohl mit dessen „Funktion als Kreisvorsitzender der AfD Friesland Wittmund“ und der „Wahrnehmung seines Bundestagsmandats“ als auch mit „radikalen Positionen an der Grenze der Strafbarkeit“ – also legalen Äußerungen –, wie etwa harscher Kritik an Regenbogenflaggen vor Rathäusern, der Betitelung der anderen Parteien, deren Lokalpolitiker ihn nun von der Wahl ausschlossen, als „Kartellparteien“ sowie einer nicht „differenzierten Betrachtung der Religion Islam“ neben anderen Beispielen.
Der Leitfaden zeigt nun: Offenbar hätten bereits seine Parteiämter in der AfD sowie sein Bundestagsmandat für die Partei gereicht, um als „relevante Aktivitäten“ zu gelten. Anders kann man das Dokument jedenfalls kaum interpretieren. An keiner Stelle heißt es, dass es zusätzlich noch eigene Äußerungen geben müsse, wenn etwa durch die Übernahme eines Amts als z. B. AfD-Kassenwart die „Zweifel an der Verfassungstreue“ bereits bestätigt wurden.
Es zeigt dabei einmal mehr, wie pauschal man, zumindest aus Sicht des niedersächsischen Innenministeriums, AfD-Politiker von kommunalen Wahlen ausschließen kann. Denn die immer wieder angepriesene Einzelfallprüfung – schließlich darf man niemanden allein wegen seiner AfD-Mitgliedschaft von der Wahl ausschließen – entpuppt sich damit häufig nur als Zirkellogik: Im Einzelfall reicht bereits ein aktives Eintreten für die AfD, in der man Mitglied ist, als vermeintlich „relevante“ Bestätigung eines Extremismusverdachts. Das sieht man in diesem Dokument nun schwarz auf weiß.
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Damit greift eine SPD geführte Behörde dem Bundesverfassungsgericht vor, dem allein die Autorität für ein Parteiverbot obliegt.
Erschwerend kommt hinzu, daß sich die SPD, hier in der Form von Daniela Behrens, zu Unrecht Vorteile im politischen Wettbewerb verschafft.
In einer echten Demokratie kann das unmöglich Recht sein, daß ein politischer Wettbewerber den anderen ausschließt.
Absolut zutreffend. Der Leitfaden verstößt offensichtlich gegen Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz. Jedes Argument, das sich lediglich auf die AfD als Partei bezieht und nicht auf persönliches, außerhalb der Parteiaktivität liegendes Verhalten stützt, ist verfassungswidrig.
Das stimmt natürlich. Die strafrechtliche Relevanz für die Verfasser inklusive deren Auftragsgeber ist in Prüfung.
Wer prüft? Woher wissen Sie das? Und mit welcher Prüfungsvorgabe?
jaaaa… in einer echten demokratie.
siehst du hier eine?
Wir leben im Faschismus! Da ist nichts mit Demokratie! Ist halt „Alternativlos“!
Dazu fällt mir nur noch ein, dieser Frau muss man das Handwerk legen, denn sie scheint all das zu verkörpern, was sie anderen vorwirft.
Rücktritt ?! Wohl er Handschellen und Untersuchungshaft.
Als Innenminister sollte sie die Gesetzeslage kennen und hat somit auch noch vorsätzlich gehandelt! Rücktritt wäre etwas für den politisch Verantwortlichen Ministerpräsidenten Lies oder wie der heißt!
Och … die SPD hat auch schon über 2000 Kommunisten in Hinterhöfen ermordet und auch gleich Rosa Luxemburg und Thälmann erschiessen lassen und Sie dann im Landwehrkanal entsorgt !! Darum .. diese SPD darf man nicht unterschätzen , Sie werden zu Verbrechern , wenn es nötig ist ! Entweder man schafft sich Respekt oder man wird einfach von diesen Leuten ermordet !!
Toll ist dabei , dass die Kommunisten ( Linken ) mit solchen Typen sogar zusammen arbeiten und dabei Ihre ermordeten Genossen schmählich verraten !!
Partei Verbot, jetzt! Nieder mit der spd
DIe SPD „erwirtschaftet“ sich ihren Untergang selber. Find ich gut so. Ist durchaus verdient.
Die Linksfaschos der Antifa würden Sturm laufen und alles in Brand setzen, wenn man ihre Spezies so behandeln würde.
Soll nur ein Denkanstoß sein.
Wo sind er gentlich die ganzen Verfassungsrechtler, die reihenweise aufschreien müssten? Wie kann so ein Verhalten in einer echten Demokratie bestehen??
Gar nicht. …aber wie kommen sie jetzt in Bezug auf Deutschland zu einer „echten Demokratie“?
ICH denke das nicht, aber es wird ja immer groß betont, dass wir in einer Demokratie leben und die demokratischen Parteien…das übliche Gesülze eben…
Wo sind/waren die Millionen Menschen die eine Demokratie einfordern, die solch „Wahlen“ wie in Ludwigshafen und nun Niedersachsen NICHT zulassen und die Wahllokale blockieren, würden manche fragen.
Eine illegale „Wahl“ zuzulassen, legitimiert sie somit, würden manche hinweisen.
NICHT die SPD und Helfers-Helfer reservieren ihre Posten, sondern die Menschen bestimmen/legitimieren ihre Vertreter UND finanzieren die Posten.
Kein weisungsgebundener Verfassungsrichter, wird sich seinem Dienstherrn widersetzen!
du befindest dich nicht in einer echten demokratie, sondern in einem regime, das sich eine ehemalige demokratie einverleibt hat.
von nun an gelten ausschliesslich die regeln, die dieses aktuelle regime vorgibt.
das ist ganz normal bei regimewechseln (siehe ungarn).
wer die macht hat, gibt den tarif durch.
und zwar immer zu eigenen gunsten.
voellig ueberfluessig, dass hier -zig stimmen herumweinen, und danach verlangen, dass nach demokratischen regeln gespielt wird.
die gibt es derzeit einfach nicht !
um das zu aendern, muss dieses regime gestuerzt, oder auf andere weise abgeschafft werden.
warum gibt es bei rechts keine so findigen koepfe, die *unseredemokratie* auf aehnliche weise aufs abstellgleis stellen koennen, wie *unseredemokratie* es mit AFD-mitgliedern tut?
Weil AfD – Mitglieder in der Regel keine triebgesteuerten Menschen sind, die auch explizit nicht auf Rache aus sind. Es sind i.d.R. Personen, die bewußt das kuschelige, jahrzehntelange „weiter so“ verlassen haben. Vielleicht haben sie auch das ewige Gemauschel der anderen Parteien satt und geahnt, wie häßlich diese reagieren, wenn man ihnen festgeglaubte Privilegien nehmen will. Ich kann nur für mich sprechen, kenne aber auch viele, die ähnlich denken.
Bisher war ja der Inhalt des Papiers noch nicht bekannt. Da wird noch einiges kommen und das Verhalten der SPD in Niedersachsen wird sie vermutlich aus dem Landtag in Sachsen-Anhalt fliegen lassen. Dabei kann die SPD noch von Glück reden, dass in Sachsen und Thüringen keine Wahlen sind, denn dort stehen sie ebenfalls kurz vor dem Rauswurf. Auch ein Einzug in Bayern werden sie mit dem Verhalten nicht mehr schaffen.
Wie schon öfter gesagt, seitdem die Aberkennung des passiven Wahlrechts grassiert: Deutschland ist KEINE Demokratie mehr. Und die Union macht fest mit.
In dem Leitfaden sind klar erkennbare verfassungsfeindliche Inhalte drin. Die Verfasser sollten mit Disziplinarverfahren geprüft werden. Ggf. sind sie zusätzlich vor einem Strafgericht anzuklagen, sollten sich konkrete Belege einzelnen Personen zuordnen lassen.
Und diese totalitäre Sache wäre doch mal was für einen „Verfassungsschutz“.
Na ihr Schlapphüte? Ihr habt die Weisung dazu aber nicht? Also seit Ihr gar nicht der Verfassungsschutz wenn ihr politische Aufträge der Kartell-Parteien ausführen müsst, die der Verfassung widersprechen? Na so was aber auch!
Apollo News hat es in die BILD geschafft: https://www.bild.de/politik/meinung-kommentare-kolumnen/kommentar-zu-afd-in-niedersachsen-wer-ist-die-groessere-gefahr-fuer-die-demokratie-6a61f36c26ebb8e13e2ee6da
Die Linksfaschos der Antifa würden Sturm laufen und alles in Brand setzen, wenn man ihre Spezies so behandeln würde.
Soll nur ein Denkanstoß sein.
Dobrindt und Merz schweigen dazu.
Was sagt uns das?
Der VS schützt nur die Regierung, nicht die Verfassung —
Wie seltsam, ein linkes Regime, das sich zum Erhalt seiner Macht vollumfänglich auf eine Geheimpolizei stützt…
Mein Gott, was ist das für ein Land geworden?
Meines Erachtens ein massiver Verstoß gegen GG Art. 21, 28, 33 und andere.
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Nie wieder Diktatur!
Absurd, einfach nur noch absurd.
Ist das nicht ein Offizialdelikt? Hier wird doch alles mit Füßen getreten.
„Am 18. Februar 1972 beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt den sogenannten Radikalenerlass. In ihm wurde formuliert: Wer „nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, sollte nicht im öffentlichen Dienst arbeiten dürfen. Daraufhin wurden für eine ganze Reihe von Beamt*innen und weiteren Beschäftigten im öffentlichen Dienst Entlassungsverfahren eingeleitet; Neubewerber*innen in großer Zahl wurden nicht eingestellt. Angeblich sollten auf diese Weise politisch rechte und linke Positionen aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten werden. In der Praxis wurden willkürlich politisch linke Auffassungen verfolgt und diskriminiert.
Es wurde ca. 3,5 Millionen Personen überprüft.
Die bittere Bilanz: 11.000 offizielle Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen
und 265 Entlassungen.“
Mehr zur Geschichte:
https://www.gew-nrw.de/neuigkeiten/deta
Meines Wissens ging es in der Zeit darum, dass sich „Kommunistische Zellen“ durch die Gehirne der Jugend fraßen. Und die Propaganda für die Mord-Truppe RAF machten.
Viele Jugendliche oder Heranwachsende waren auf einmal (oder zumindest für die Spanne ihrer dunns-dämlichen Jugendzeit) sehr überzeugte Kommunisten. Dieser Zustand wurde durch von der DDR bezahlter Propaganda erreicht.
Angesichts dass dieses eben auch Fürsprecher/Komplizen für die RAF hervor brachte, wollte man lieber etwas mehr darauf achten, wenn man da in den Staats-Dienst / oder Öffentlichen Dienst übernimmt.
Die AFD wird weder propagandistisch von einem menschen-verachtenden Ausland finanziert, noch ist sie kommunistisch, noch ist sie irgendwelchen Massen-Mördern gewogen.
Sondern: sie ist einfach nur normal.
Und deswegen scheint die AFD bei den Irren der Kartell-Parteien, nicht beliebt zu sein.
Dem kann ich nach meinen Erfahrungen nicht zustimmen.
Es war eine völlig überzogene Kommunistenhysterie. Eine ähnliche Kommunistenphobie hatten die Amerikaner. McCarthy-Ära. Damals wie heute
werden Bürger verfolgt.
Heutzutage ist es die Rääächts-Hysterie und die Verfolgung der legitimen AfD.
Nun, nach würdigender Lektüre des – hier dankenswerterweise veröffentlichten – „Leitfadens“, stellen sich doch einige Fragen:
#1: Das als „Leitfaden“ bezeichnete „Papier“ kommt zwar „in juristischem Gewande“ daher – allerdings ist sein konkreter Rechtscharakter unklar:
(1) Ein Gestez kann es wg. fehlenden Parlametsbeschlusses nicht sein;
(2) eine rein ministerielle (Durchführungs-) Verordnung zu (einem) geltenden Gesetz(en) kann es ebenfalls nicht sein, weil dies an der formellen ministeriellen Inkraftsetzung scheitert;
(3) eine Allgemeinverfügung kann es aus gleichen Gründen (vbl. N° 2) nicht sein;
(4) auch jeglicher sonstige „Rechtscharakter“ scheitert an fehlender Urgierbarkeit des „Leitfadens“ – niemand kann gezwungen werden, diesen anzuwenden oder auch nur zu beachten.
#2: Der unklare Rechtscharakter ist mE. beabsichtigt und gewollt. So kann man sich im Falle einer verfassungsrechtlichen Befassung darauf hinausreden, daß das Ganze ja keinerlei Rechts-, Verbindlichkeits- oder Verpflichtungscharakter besitzt, denn – strenggenommen – ist dieser „Leitfaden“ eigentlich „gar Nichts“ und in rechtlicher Hinsicht existiert er nicht einmal. Mehr als eine ministerielle Meinungsäußerung stellt er nicht dar – gewissermaßen steht er auf der gleichen Stufe wie die Ansichten der ehemaligen Außenministerin zum Standort von Latrinen im Negerkral.
#3: Interessant wäre indes die ggf. nachzureichende Veröffentlichung der Anhänge zu diesem „Leitfaden“.
Nachtrag:
Das Hauptproblem dieses „Leitfadens“ ist indes nicht sein fehlender Rechtscharakter, über den die Mitglieder der sog. „Kommunalen Wahlausschüsse“ wohl kaum qualifiziert urteilen werden/können, sondern:
#1: Die „Wahlausschüsse“ werden diesen „Leitfaden“ wahrscheinlich ebenso dankbar wie unreflektiert anwenden und Wahlbewerber auf vermeintlich „sicherer“ Rechtslage und Verfahrensbasis – wie bereits geschehen – von der Kandidatur ausschließen und das in Verkennung des Umstandes, daß die Einschränkung oder Aufhebung des passiven Wahlrechts eine Verwaltungsentscheidung weder idt, noch sein kann.
#2: Der Wahlausschluß wird im Kern mit beamtenrechtlichen Vorgaben begründet, die – zT. zumindest analog – auch auf die kommunalen Wahlbeamten Anwendung finden. Allerdings greifen diese beamtenrechtlichen Vorschriften a jure erst dann, wenn die Ernennung zum (Wahl-) Beamten auf Zeit ansteht; also erst dann, wenn ein Kandidat gewählt worden ist. Würde dem formal Gewählten dann die Ernennung aus beamtenrechtlichen Gründen verweigert, müßte das Land den Wahlausgang verwaltungsgerichtlich anfechten.
#3: Durch die „Vorverlagerung“ der beamtenrechtlichen Prüfung bleibt zwar der Rechtsweg gegen eine ablehnende Entscheidung erhalten, aber das Prozeßrisiko und die Kosten trägt damit der abgelehnte Bewerber alleine, weil dieser die Verwaltungsentscheidung selbst gerichtlich anfechten muß – obwohl abzuwarten bleibt, ob der „Leitfaden“ und die auf ihn gestützten Verwaltungsentscheidungen gerichtlich „halten“ werden.
Warum bist du immer so nachtragend?
Nu n, weil ich so selten „vortragend“ sein darf …
„Mehr als eine ministerielle Meinungsäußerung“ – Sie sollten diesem Ergebnis mehr Beachtung schenken, denn in einer hierarchischen Organisation ist das Mitlaufen mit der Obrigkeit EINE der Voraussetzungen für parteipolitische Aufstiege. Wir haben oft genug erlebt, dass Personen nicht gefördert wurden, weil sie mit Positionen der Obrigkeit quer lagen.
ihren Ausführungen zufolge müssen alle, die diesen so genannten Leitfaden ohne Zwang berücksichtigen, zur Verantwortung gezogen werden. Das ist ja nichts anderes als eine Ausserkraftsetzung der politischen Ordnung.
Sind wir also schon wieder soweit?
Eindeutig ja!
Und da soll man zur Wahl gehen?
Die Linksfaschos der Antifa würden Sturm laufen und alles in Brand setzen, wenn man ihre Spezies so behandeln würde.
Soll nur ein Denkanstoß sein.
Ja …..und AfD wählen.
Das ist komplett feudalistische Willkür. Egal ob in Hannover oder Jever. Ich werde mich dem niemals unterwerfen!
Die Linksfaschos der Antifa würden Sturm laufen und alles in Brand setzen, wenn man ihre Spezies so behandeln würde.
Soll nur ein Denkanstoß sein.
Faeser 2.0. Die SPD hat wirklich fantastisches Personal mit überzeugendem Demokratieverständnis.
Deutschland ist auf dem besten Weg in eine Diktatur wie in Russland oder der Türkei.
Beide genannten Staaten haben definitiv mehr Demokratie als Deutschland.
klar, wer das bestreitet, kommt in Russland in den Gulag
Prinz Reuß ist immer noch in U-Haft. 3 Jahre bisher. Was hatte der alte Mann mit seinem Rollator genau vor? Er wollte den Reichstag stürmen, wenn hier die Aliens auftauchen?
Ein Ballweg, der die großen Coronademos organisierte, saß ein dreiviertel Jahr in U-Haft, weil er auf seiner Steuererklärung 16 Euro für eine Hundedecke als Büroarbeitsmittel angegeben hatte. Mehr fanden sie nicht.
Zugegeben. Hier fallen weniger Politiker aus dem Fenster als in Russland.
Nach dem Verbot der SPD/KPD wechselten die meisten Mitglieder zur NSDAP.
National SOZIALISTISCHE Arbeiter Partei!
SPD = Arbeiterpartei!
Danach zur SED und danach zu den Grünen
Ist das belegt?
Früher nannte man so etwas „Sippenhaft“….. Warum sind sie auch mit den falschen Leuten befreundet?
Wer oder was ist falsch? Dumpfbacken, die blindlings glauben, was da „von oben“ kommt? Und zudem noch Entscheidungsgewalt über die Zukunft anderer haben? Himmel! Dabei war ich sogar schon in der SPD Mitglied! Ich schäme mich dermaßen für ein solches Gesindel!
Aktueller denn je.
Artikel 20, Abs. 4 ist jetzt offenbar in kraft.
Die Linksfaschos der Antifa würden Sturm laufen und alles in Brand setzen, wenn man ihre Spezies so behandeln würde.
Soll nur ein Denkanstoß sein.
Wie soll das bitte weitergehen? Will Merz diesem Treiben weiter zusehen? Da nützt auch eine Umbildung nichts.
„Leitfaden“ des Innenministeriums:“
Das MFS hatte ähnliche Leitfäden gegen eine aufkommende Opposition. Benutzen die heute vielleicht sogar die selben Akten?
Ja. Und noch weiter ausgebaut.
Das muss nun in alle Welt hinaus publik gemacht werden, das ist etwas für Brennpunkt und Sondersendung!!!!!!! Das ist der Einstieg in Diktaturen!
Dafür gibt’s keinen Brennpunkt. Wird im ÖRR eher garnicht erwähnt.
Fällt bei denen unter „regionale Bedeutung“. Berichten wir nicht.
Zumindest ist die Bild schon groß auf den Zug aufgesprungen der mal wieder von den neuen Medien in Fahrt gebracht wurde.
Ich hoffe Trump weiß diese demokratiefeindlichen Umtriebe zu würdigen
Folgte man den genannten Kriterien und zöge man die öffentlichen Äußerungen des Führungspersonals sowie die Wahl- und Parteiprogramme der Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD heran, müsste man dort (grob geschätzt) ca. 95, 85 bzw. 65 % der Mitglieder, v.a. der Führungsebenen, jegliche Ausübung ihres passiven Wahlrechts verweigern, denn ihre Aktivitäten zielen ganz klar und durch ihre Taten bewiesen auf die Aushebelung unserer Verfassung und Auflösung der bundesdeutschen Demokratie durch Verhinderung eines offenen, pluralistischen politischen und damit demokratischen Wettbewerbs ab, wobei sie aktiv und mit Nachdruck daran arbeiten und Dank zahlreicher Regierungsbeteiligungen auch die Macht dazu haben.
Genau das ist der Unterschied zur AfD. Dort mag es vereinzelte kritische Personen, Meinungen und Äußerungen geben, diese argumentativ zu stellen ist jedoch gar nicht mehr beabsichtigt.