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Niedersachsen

Nächster Wahlausschluss: AfD-Kandidat darf nicht zur Bürgermeisterwahl im Harz antreten

Der Wahlausschuss der niedersächsischen Stadt Herzberg am Harz hat den Göttinger AfD-Kreisvorsitzenden Justin Vogel von der dortigen Bürgermeisterwahl ausgeschlossen – obwohl dieser als gemäßigte Kraft gilt. Die AfD spricht von einem „weiteren Angriff auf die Demokratie“.

Der Kreisverband der AfD beim Wahlkampf in Göttingen (Foto: Apollo News)

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Der AfD-Kreisvorsitzende im Landkreis Göttingen, Justin Vogel, darf nicht bei der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz antreten. Der Wahlausschuss der Stadt entschied am Montag, den 27-jährigen IT-Entwicklungsleiter nicht als Bewerber zur Wahl zuzulassen. Grundlage der Entscheidung ist nach Angaben der AfD ein Schreiben der Kommunalaufsicht des Landkreises Göttingen, das sich wiederum auf eine Einschätzung des niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz stützt.

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Demnach biete Vogel nicht die Gewähr, „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“. Als maßgeblicher Entscheidungsgrund wird angeführt, dass Vogel eine herausgehobene Funktion innerhalb des niedersächsischen AfD-Landesverbandes ausübe. Dieser wird vom niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV), das der SPD-Innenministerin Daniela Behrens unterstellt ist, seit Februar als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Gegen diese Einstufung läuft allerdings ein gerichtliches Verfahren.

Vogel reagierte unmittelbar nach der Entscheidung mit einer Stellungnahme auf Instagram. Dort erklärte er, dass das LfV die Einschätzung seiner Person lediglich auf völlig legitime parteipolitische Aktivitäten stütze – etwa auf seinen Vorsitz im AfD-Kreisverband Göttingen, die Mitgliedschaft im niedersächsischen Landesvorstand der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland, die Unterstützung bei Versammlungen anderer Verbände, die Betreuung von Infoständen und die Teilnahme an einer Friedensdemo in Magdeburg im Jahr 2023. „Kurz gesagt: Mir wird vorgeworfen, mich während meiner Parteimitgliedschaft auch tatsächlich politisch zu engagieren“, kommentiert Vogel die Beurteilung des Verfassungsschutzes.

Der 27-Jährige gilt innerhalb seines Kreisverbandes als Vertreter eines bürgerlich-gemäßigten Kurses. Im Interview mit dem Harz Kurier bezeichnete er sich selbst als „libertär-konservativ“ und betonte mehrfach, auf kommunaler Ebene keine parteipolitische Konfrontation anzustreben. Sein Anspruch sei es vielmehr, „mit allen Vertretern des Stadtrats darüber zu sprechen, wie wir unsere Stadt nach vorn bringen können“. Auch erklärte Vogel, er wolle Bürgermeister „für alle Mitbürger“ sein – unabhängig von deren Herkunft oder politischer Einstellung.

In dem ausführlichen Kandidatenporträt der Lokalzeitung kündigte Vogel unter anderem an, sich für den Erhalt des Juessees, eine attraktivere Innenstadt, steuerliche Entlastungen für Unternehmen sowie mehr Sicherheit, etwa durch längere Straßenbeleuchtung, einzusetzen. Bundespolitische Themen wie „Remigration“ hätten für seine Tätigkeit als Bürgermeister dagegen „keine Bewandtnis“, erklärte er.

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Der Kreisverband der AfD bezeichnete den Ausschluss Vogels in einer Pressemitteilung als weiteren „Angriff auf die Demokratie“ und als „einen erneuten Eingriff in demokratische Wahlen, einen weiteren Angriff auf die freie Wählerentscheidung und damit auf die Rechte der Wähler in der Stadt Herzberg am Harz“.

Weiter heißt es in der Mitteilung, Grundlage der Entscheidung sei „ein Schreiben des Landkreises als Kommunalaufsichtsbehörde, in dem eine Auskunft des Landesamtes für Verfassungsschutz behauptet, dass nicht die Gewähr dafür geboten sei, dass unser Kandidat jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintrete“.

Vogel attestiert dem Wahlausschuss, mit seiner Entscheidung „beliebig die demokratischen Grundprinzipien außer Kraft“ zu setzen. „Mit einem Schreiben als Grundlage, das eine der Regierung unterstellte Behörde verfasst, wird im Rahmen einer nüchternen Ausschusssitzung – nicht etwa eines Gerichtsverfahrens – entschieden, mich als Kandidaten von der Bürgermeisterwahl auszuschließen und unsere Wähler ihrer Rechte zu berauben“, so Vogel weiter.

Bemerkenswert ist der Vorgang auch vor dem Hintergrund, dass Vogel innerhalb des Kreisverbands zuletzt selbst gegen einen Funktionär mit mutmaßlich rechtsextremem Hintergrund vorging. So zog der AfD-Kreisverband Göttingen im Frühjahr die bereits beschlossene Landratskandidatur von Philipp Göthel wieder zurück, nachdem Vorwürfe über dessen Verbindungen in die rechtsextreme Szene laut geworden waren.

Zugleich betonte der Kreisverband damals ausdrücklich, Mitglied einer Partei zu sein, „die fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht und jeder möglichen Verletzung oder Beschädigung des Ansehens von Landratsamt und Mandaten in kommunalen Vertretungen entschlossen“ entgegentreten wolle. Der Harz Kurier beschrieb Vogel vor diesem Hintergrund als Politiker, unter dessen Führung sich der Göttinger Kreisverband „um Distanz zu den radikalen Parteigenossen zu bemühen“ scheine.

Mit dem Ausschluss Vogels setzt sich eine Reihe ähnlicher Entscheidungen gegen AfD-Bewerber in Niedersachsen fort. Vogel hat bereits angekündigt, diese „Untergrabung der Demokratie selbstverständlich nicht hinnehmen“ und „alle verfügbaren Rechtsmittel nutzen“ zu wollen, „um gegen diese undemokratischen Verfahren vorzugehen. Die Entscheidung, ob ein Kandidat für das Bürgermeisteramt geeignet ist, trifft vor allem der Wähler an der Wahlurne“, so Vogel.

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114 Kommentare

  • Ich wiederhole mich gerne „UnsereDemokratie“ ist „UnsereDiktatur“

    165
    • Der niedersächsische Gesetzgeber hat gründlich vorgebaut: nur z.B.
      • keine Zulassung einer Normenkontrollklage
      • keine Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes
      Damit wird bewusst auf Zeit gespielt ud die Verketzung von Grundrechten ganz bewusst in Kauf genommen.
      Im Ergebnis dürfte das gesamte Vorgehen so, wie es der Staatsrechtler Rupert Scholz z.B. sieht, eklatant verfassungswidrig sein.
      Erschütternd ist, wie wenig Achtung politische Machthaber überhaupt noch für die Verfassung aufbringen.

      • Offensichtliche Verstöße gegen die Verfassung sollten automatisch unwirksam sein und nicht eines zeitraubenden Rechtsstreites bedürfen.

    • Bringen wir es mal auf den Punkt. Niemand missbraucht die Macht derzeit so stark wie die SPD, denn aus deren Feder mit Unterstützung der Grünen stammt das alles. Ich möchte in diesem Zusammenhang das Wort „Demokratie“ und auch nicht „unsere Demokratie“ hören. Es ist Machtmissbrauch und Amtsanmaßung in übelster Form, welcher hier in Niedersachsen zugelassen wird. Die Wähler müssen reagieren und der SPD und den Grünen die Stimme entziehen, denn diese beiden Parteien sind dafür verantwortlich.

      • Genau DAS ist das Problem:
        „Der Wähler“
        1.
        Wahlbeteiligung kommumal meist nur ca. 50 %
        2.
        Wer JETZT IMMER NOCH SPD/CDU wählt, ist doch nicht darüber entrüstet, er WILL das so!
        Es ist ein großes Missverständnis, allen Wählern Demokratieüberzeugung zu unterstellen. Meiner Schätzung nach finden mindestens 50 % völlig undemokratische und unhumamistische Maßnahmen SUPER, wenn sie in deren Sinne sind.
        3.
        Anstatt jetzt Massendemonstrationen in den Landkreisen zu starten, geht man dann „zur Strafe“ gar nicht mehr zur Wahl.
        Was soll denn die Strafe sein?
        Ein bisschen weniger Wahlkampfkostenerstattung?
        Die bleibt sogar gleich, weil sie sich aus absoluten Stimmen errechnet.
        Demokratie erfordert ein MINDESTmaß an Informiertheit, also nichts für deutsche …
        SUPER für die Antidemokraten!

    • Verzeihung, aber es ist Ihre Demokratie. Mit uns hat das nichts zu tun.

    • Aber die Unbeschwerten Wahlkampfstände der SPD haben sich wohl erledigt !
      Die Bürger erkennen was diese Demokratiefeinde in Niedersachen da machen !

      • Genau DAS erkenne ich überhaupt nicht.
        Wo sind die Massenproteste vor dem Innenministerium und den Kreisverwaltungen, wo die Protestschreiben?

    • Stimmt. Und so braun unter der rot-grünen Tünche, daß es schon stinkt.

  • WO bleiben die Staatsrechtler, die Juristen?
    Klar, einige reden und nehmen Stellung.
    Das war es dann.

    Wir sehen hier alle absolutes Unrecht. Die Vorgehensweise der Wahlausschüsse und der SPD-Innenministerin Behrens können nicht legal sein.

    Und dennoch geschieht quasi gar nichts.

    Das alles nach den Wahlen zu klären ist der pure Hohn.

    • Das Vorgehen ist womöglich sogar legal. Und das ist ja der Skandal.

      • Gericht könnten per Eilantrag die Legalität bestätigen oder widerrufen aber wer vertraut diesen Juristen noch.

      • Die „NWO“
        – will es so.

      • Der Verfassungsrechtler Herr Scholz hat die Problematik in einem Interview hier bei Apollo erklärt. Die Gerichte werden den Klägern zwar recht geben, aber dann sind die Wahlen gelaufen. Es ist tatsächlich eine Lücke oder besser schlechte Regelung in der Gesetzgebung, wo besonders bösartige Regierende politische Konkurrenten ausschließen können.

    • Selbst wenn in Jahren juristisch etwas passiert und die Nds Kommunalwahl für zumindest teilweise rechtswidrig erklärt würde – was ist dann? Nichts.

      Erstmal werden offensichtlich staatliche Stellen mobilisiert, um die FDGO zu destabilisieren und das allein aus parteipolitischem Kalkül (SPD).

    • Stimmt, es ist das gleiche, wenn ich einem zum Tode verurteilten nach der Hinrichtung Gelegenheit gebe, seine Unschuld zu beweisen.

  • „Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen, ich bin der Faschismus. Er wird sagen, ich bin der antifaschismus“

  • Da wird die echte Demokratie in den Dreck getreten.

  • Nun, es gibt ja kein „einheitliches“ Bild genereller Ablehnung oder Zulassung von AfD-Bewerbern in Niedersachsen; hier werden sie abgelehnt, dort auf gleicher „Argumentationsbasis“ aber zugelassen.

    Gerade der Altkreis Osterode /Harz ist im Lkr. Göttingen eine eher „abgehängte“ ländliche Region mit deutlicher ökonomischer Stagnation, dem „Sterben“ vieler kleiner u. mittlerer (Handwerks-) Betriebe und einer hohen Wählerzustimmung für die AfD.

    Aufschlußreich in der „Ablehnungsfrage“ wäre daher ein Abgleich mit den letzten Wahlergebnissen der Bundes- bzw. Landtagswahlen. Mich beschleicht nämlich der Verdacht, daß man Bewerber dort zuläßt, wo man ihnen nur geringe Chancen zubilligt, direkt gewählt zu werden oder in die Stichwahl zu kommen.

  • Sie haben einen Weg gefunden, das Bundesverfassungsgericht zu umgehen.
    Wenn es keine Lücke ist, sollte es strafbar sein.

  • „Wie konnte das damals so geschehen?“. Genauso wie es jetzt passiert.

  • Keine Achtung der Verfassung, weder des Wortes noch deren Geistes.

    Keine Achtung vor dem Land.

    Keine Achtung des Volkes.

  • „Grundlage der Entscheidung ist… eine EINSCHÄTZUNG“ der niedersächsischen SPD.

  • Das erinnert mich sehr stark an die Zeit um 1933.

  • Wer immer noch an demokratische Wahlen glaubt, tut mir leid ! Es sind deutlich erkennbare faschistische Tendenzen in der SPD erkennbar. Die Methoden sind die selben wie 1933 bei den Sozialisten.

    112
    • …auch die Farben passen.
      Wieder.

    • 100% richtig.

  • GG Art. 21 (4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

    Da steht nirgendwo das die SPD oder der Verfassungsschutz über die Verfassungswidrigkeit entscheidet!

  • Der Ausschluss von Kandidaten der AfD ist ein schreiendes Unrecht und die Organe des Staates sind nicht in der Lage oder nicht willens dieses Unrecht zu beenden. Damit tritt das Widerstandsrecht gemäß Grundgesetz in Kraft. Die Gerichte unserer Demokratie werden das verneinen, aber die Widerständler vergangener Zeiten haben auch nicht bei den seinerzeit zuständigen Gerichten um Erlaubnis gebeten.

  • Die AfD sollte ihre eigenen Wahlzettel drucken und verteilen, auf denen die rechtswidrig ausgeschlossenen Kandidaten dennoch gelistet sind. Diese kann dann jeder selbst zur Wahl mitbringen, da die dort ausliegenden staatlichen Wahlzettel ja offensichtlich unvollständig sind.

    Nur mal so, als seltsame Idee.

  • Wer Wind sät, wird Sturm ernten.

  • Nordkorea könnte nicht besser gegen die Opposition vorgehen

  • „Unsere Demokratie“ ist undemokratisch und faschistisch. Und fördert über die NGOs eine gewaltbereite und vermummte Antifa. Das ist korrupter Macht- und Postenerhalt indem man die einzige Oppositionspartei mit allen Mitteln bekämpft.

    • Letztlich können wir alle sehr froh darüber sein, dass du deine kruden Behauptungen ausnahmslos nie belegst und sie auch im Nachhinein nicht belegen kannst.

      -97
      • Die alltägliche Politik der Altparteien widerlegt DEINE Aussage mal ganz locker! Dieses Verbot ist ein Beispiel dafür. Und nun laber weiter wie immer…

        • was die faeden im hinterzimmer betrifft, so muss ich atlas beipflichten.

          die werden tatsaechlich eher unter ausschluss der oeffentlichkeit gezogen, in organisationen wie WEF, bilderberger, trilaterale comission und vielen anderen mehr.

          die politik hat den auftrag, zugunsten der fadenzieher und deren profite zu handeln.

          der bekannte ausspruch von seehofer

          *diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden*

          kommt ja nicht von ungefaehr.
          der mann wusste, was er sagt.

          leider glauben die meisten menschen das in ihrer unendlichen naivitaet nicht.
          sie vertauen immer wieder den politikern, denen sie aber keinen cent wert sind.

          5
        • @Atlas: „die Mächtigen“ ist aber mächtig „pauschalisierend“

          11
        • Die Mächtigen sind gerade deshalb mächtig, weil sie sich in der Öffentlichkeit nicht inszenieren, sondern im Hinterzimmer die Fäden ziehen. Es tut mir leid, dass ich diese also nicht genauer differenzieren kann. Es tut mir auch leid, dass du glaubst, die Parteien hätten die Macht und das Volk würde diese Macht indirekt wählen.

          -32
        • Ihr springt auch über jedes Stöckchen, das euch die Mächtigen hinhalten.

          -27
      • Das Verhalten der Altparteien belegt sie doch.

        • Ja, genau. Der Beleg für die Behauptung ist bekanntlich der Hinweis, dass man ja selbst sehen könne, dass die Behauptung stimmt. Clever!

          -49
      • Was verstehst du, ach so „Cleverer“ eigentlich nicht? Die Brandmauer allein ist ein ausreichender Beweis!

      • Provokation macht nur Sinn wenn sie den Kern der Wahrheit trifft.
        Deine Kommentare, lieber Atlas, lassen wirklich auf persönliche Probleme schliessen. Was ist es, Einsamkeit, Drogensucht, Aufmerksamkeitsdefizit?

        • Der Bot „Atlas“ springt aber auch über JEDES Stöckchen, was man ihm hinhält. Schon ziemlich verhaltensauffällig, wenn es kein Bot ist…

          5
        • Geile Projektion.

          -10
      • Da können Sie sehr froh sein, sonst würde ihre linksextremistische Welt zusammenbrechen.

      • Genau wie die totalitären Einheitsparteien keine Verfehlung nachweisen können aber dennoch einen Bann verhängen.
        Auf Empfehlung einer weisungsgebundenen Behörde die dem SPD geführten Innenministerium untersteht.
        Die Verfassung wird hier ausgehebelt.
        Für Schwurbler wie Atlas ist das natürlich legal und legitim. Was denn sonst.

  • Das nennt man Willkürherrschaft.

    • Diese geht mittlerweile bis zum Schlitz der Wahlurne.
      Oder denjenigen des Postbriefkastens…

    • ….. und das seit Merkel!

  • 1933 wurden Parteien verboten. Heute sind einem Parteienverbot hohe Hürden gesetzt. Das umgeht man indem man Kandidaten die Teilnahme an dem Wahlen verbietet. Die Geisteshaltung damals und heute ist dieselbe.

  • Immer weiter so. Das letzte Stück Weg zum Entfernen unserer Demokratie. Es braucht sie nicht. Danach wählen wir einfach nur noch Bürgermeister, das werden dann AfD Leute sein. Theater in drei Akten. Im letzten kurz vor Schlusszene.

  • Wenn hier jemand extreme Demokratiedefizite hat, dann wohl ganz bestimmt nicht der AfD Kandidat, sondern alle die diese mehr als skandalöse Endscheidung getroffen oder erst ermöglicht haben.

  • Einigen Niedersachsen geht gerne mal der Gaul durch.
    Was für ein unsägliches Demokratieverständnis.

    • Das war auch damals schon so, bis dann Karl der Große kam und die Aller rot tränkte. Geschichtsreise off. Hoffen wir, dass diese „Sachsen“ bei den Wahlen abgestraft werden.

  • “ Das Verhalten ist womöglich Verfassungsfeindlich. Gibt, garantiert “ der Demokratie den Rest..

  • Es ist Zeit für Widerstand.
    Das ist keine Demokratie mehr.
    Das ist Scheindemokratie mit einem Diktatur Herz.

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