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Baden-Württemberg

Zusammenarbeit von Medienanstalt und Verfassungsschutz: Anfrage deckt Ungereimtheit auf

Die Landesmedienanstalt durchsucht X, YouTube und Facebook mit KI nach Inhalten, die gegen den Medienstaatsvertrag verstoßen. Eine AfD-Anfrage lässt dabei Fragen aufkommen, wie eng die Medienanstalt mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitet.

Die Landesmedienanstalt setzt KI ein, um Plattformen wie Youtube zu durchsuchen. (Symbolbild) (IMAGO/SOPA Images)

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Die baden-württembergische Landesanstalt für Kommunikation (LFK) durchsucht mittels KI unter anderem X, TikTok, Facebook und YouTube nach rechtswidrigen Inhalten. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Alle Landesmedienanstalten setzen auf das KI-Tool KIVI, das 2020 von der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde. Die Antwort der Regierung auf die Frage, wie die Landesmedienanstalt mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitet, steht dabei im Widerspruch zu der Aussage eines Pressesprechers gegenüber Welt.

KIVI soll „Hasskriminalität so zuverlässig wie nie zuvor“ aufdecken, heißt es auf der Webseite der Landesmedienanstalt NRW. Das Wort KIVI ist eine Verschmelzung aus KI und „vigilare“, was auf Lateinisch „wachsam sein“ bedeutet. Nach Angaben der Landesmedienanstalten werden über 10.000 Internetseiten und öffentliche Profile mit der KI durchsucht.

Die AfD wollte wissen, ob die Landesanstalt für Kommunikation auch Daten an den Verfassungsschutz weitergibt oder Daten von diesem weitergeleitet bekommt. Dazu teilen das Innen- und das Justizministerium mit: „Die LFK hat nach ihren Angaben keine konkreten Einzelinhalte an das LfV weitergeleitet.“ Es gebe „keine formale Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der LFK.“ Weiter heißt es, dass „im Sinne der Fragestellung“ der Verfassungsschutz keine eigenen Daten an die Landesmedienanstalten weitergebe. Die AfD hatte wissen wollen, ob zum Beispiel Informationen über Beobachtungsobjekte weitergegeben werden.

Die Antwort auf die AfD-Anfrage klingt so, als gäbe es kaum Austausch. Einen anderen Eindruck erweckt die Antwort des Pressesprechers des Verfassungsschutzes auf eine Anfrage von Welt Ende Juni: „Ähnlich wie mit vielen anderen Stellen steht das LfV auch mit der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) in einem regelmäßigen und engen Austausch.“

Auf die Frage der AfD, inwiefern die baden-württembergische LFK selbst zur Prüfung von Internetseiten beiträgt, heißt es seitens der Landesregierung, dass „die Sichtung von Inhalten Teil der Aufsichtsfunktion“ sei. KIVI stelle dabei „angesichts der Masse an Inhalten im Netz ein wichtiges Werkzeug dar, um zielgerichtet medienrechtliche Verstöße nach dem JMStV finden zu können“.

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Das Innen- und das Justizministerium verweisen in der Antwort darauf, dass vor allem nach jugendgefährdenden Inhalten gesucht werde, wie sie in Paragraf 4 des Jugendmedienstaatsvertrags (JMStV) definiert sind. Der Paragraf legt fest, dass unabhängig von einer möglichen Strafbarkeit solche Inhalte für Jugendliche unzulässig sind, die den Krieg verherrlichen, Grausamkeiten gegen Menschen in einer verherrlichenden Weise darstellen oder „zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden“.

Angesichts dessen, dass die KI entwickelt wurde, um „Hasskriminalität“ aufzuspüren – ein juristisch nicht definierter Begriff, der keine Straftat beschreibt –, ist fraglich, wie Beschimpfung oder Verächtlichmachung im Praxisalltag definiert werden. Die KI sucht nach potenziellen Verstößen, die dann von Mitarbeitern überprüft und bewertet werden müssen. Sind Mitarbeiter der Ansicht, dass es sich um einen Verstoß gegen den Jugendmedienstaatsvertrag handelt, werden diese Inhalte gelöscht und an Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaften weitergeleitet, wenn zugleich von einer Strafbarkeit ausgegangen wird, wie die Ministerien mitteilen.

In Deutschland gibt es insgesamt 14 Landesmedienanstalten, die für die Überprüfung von privatem Rundfunk und Telemedien in allen Bundesländern zuständig sind. Sie werden aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Grundlage ihrer Arbeit sind die Medienstaatsverträge. Während jede Medienanstalt für die Überprüfung von Medien in ihrem eigenen Gebiet zuständig ist, werden grundlegende Dinge auch gemeinsam festgelegt.

Aktuell arbeiten die Bundesländer an einem Entwurf für einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Ein internes Papier der bayerischen Landesmedienanstalt, deren Präsident zurzeit den Vorsitz aller Medienanstalten innehat, sieht neue Vorgaben für soziale Medien unter dem Stichwort „Public Value“ vor. Über das Papier berichtete Apollo News exklusiv. Einzelne Inhalte von Medien, denen nach Ansicht der Medienanstalten ein öffentlicher Mehrwert zukommt, sollen nach den Plänen bevorzugt in sozialen Netzwerken angezeigt werden. Auch eine gesetzliche Quote wäre möglich (mehr dazu hier).

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8 Kommentare

  • 14 Landesmedienanstalten, die für die Überprüfung von privatem Rundfunk und Telemedien in allen Bundesländern zuständig sind… Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht! Und wer überwacht die volksverhetzenden und rassistischen Landesmedienanstalten?

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  • Es wäre naiv zu glauben, dass die Urheber schlimmer Fehlentwicklungen der letzten Generation seit dem Millennium nicht alles versuchen werden, die eingeleiteten Politikentscheidungen, die verheerend für Deutschland sind, mit allen Mitteln zu schützen:

    Verlust der nationalen Identität durch Schleifung der Nationalstaaten in der EU, Überschwemmung vieler Länder in Europa mit kulturinkompatiblen Migranten, Ideologie vom „menschengemachten“ Klimawandel, Relativierung der Ehe usw.

    Wer diesen Entwicklungen kritisch gegenüber steht und deftige Worte dagegen findet, wird als „Hassverbrecher“ verfolgt.

    Die gute Nachricht zum Schluss: Weil inzwischen große Teile der Bevölkerung nachweislich gegen diese Politikideologien sind, wird die Totalüberwachung ins Leere laufen, denn die Menschen reden längst auf der Straße und am Arbeitsplatz miteinander und bestärken sich in ihrer kritischen Haltung.

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  • Landesmedienanstalten „ueberpruefen“ auch ARD und ZDF.
    Somit werden in die sozialen Medien nur noch ARD-und-ZDF-like Kommunikationen erlaubt ?
    Sozialisten bei ihrer „Meinungsfreiheit“ und ihrer „Vielfalt“….

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  • Stasi 2,0 bzw. Gestapo, nichts anders!

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  • Der Machterhaltungsapparat baut sich unter verschiedenen Deckmäntel weiter aus. Die Bespitzellung der Bürger zur Gefühgigmachung und Umerziehung läut Dank KI und Gleichschaltung auf Hochtouren und im Versteckten. „unsere Demokratie“ pur!

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  • In der DDR wurden wir „nur“ von der Stasi überwacht!
    Im besten Deutschland aller Zeiten schnüffelt jeder Dahergelaufene und der Kinderschutz ist nur ein Vorwand, denen geht es um politisch Andersdenkende, um ihr von uns bezahltes Schlaraffenland zu sichern.

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  • Der Begriff „Verfassungsschutz“ ist falsch. Es ist nur noch von der Regierung beauftragte Stasibehörde zur Bekämpfung der ARD.
    Denn die größte Gefahr im Lande sind von Merkel importierte Islam-Terroristen, Antisemitismus und der Antifa-„Vulkangruppen“ Terrorismus. Und hier müssen immer „befreundete“ ausländische Geheimdienste Warnungen und Terrorhinweise geben, um größere Anschläge im Land zu verhindern. Die Beobachtung der größten Oppositionspartei gehört nur in Diktaturen zur Hauptaufgabe eines Geheimdienstes. Über Correctiv wurden außerdem Kampagnen zusammen mit dem „Verfassungsschutz“ gegen die AFD durchgeführt. Daher muss der Verfassungsschutz sofort abgeschafft werden.

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  • So ist das nunmal im Sozialismus. War bei den braunen Sozialisten schon so, war bei den dunkelroten Sozialisten auch so und jetzt halt bei den bunten Sozialisten. Aber … wer hat bzw. hatte dieses Pack eigentlich gewählt?

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