So bauen die Medienanstalten an einer Pflicht zur Bevorzugung „verlässlicher“ Medien in den sozialen Netzwerken
Ein von Deutschlands oberstem Medienaufseher vorangetriebener Plan sieht vor, Social-Media-Plattformen künftig vorzuschreiben, dass sie Inhalte von staatlich ausgewählten „verlässlichen“ Medien bevorzugt anzeigen. Das zeigt ein Papier, das Apollo News vorliegt.
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Schon bald könnte es eine gesetzliche Pflicht für soziale Netzwerke geben, Inhalte bestimmter staatlich ausgewählter Medien auf diesen Plattformen bevorzugt anzuzeigen. Es wäre ein direkter staatlicher Eingriff in die Algorithmen sozialer Medien. Genau das könnte schon in wenigen Monaten beschlossen werden. Apollo News liegen Pläne vor, die zeigen, wie tief die Aufsichtsbehörden in die Reihenfolge der Inhalte eingreifen wollen.
Konkret läuft der Algorithmen-Eingriff unter dem Stichwort „Public-Value-Medien“, also Medienangebote, die einen „öffentlichen Mehrwert“ liefern – die Entscheidung, wer das ist, treffen die Landesmedienanstalten, die trotz des Etiketts „staatsfern“ nichts anderes als staatliche Aufsichtsbehörden sind. Bisher waren auch genau deshalb ihre Kompetenzen sehr beschränkt, wurden aber in den vergangenen Jahren Stück für Stück ausgebaut.
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„Im Sommer wollen die Länder einen ersten Entwurf des Digitale-Medien-Staatsvertrags vorlegen“, erklärte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten sowie Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Thorsten Schmiege, kürzlich in einem Interview. Dabei gehe es auch darum, „wie verlässliche Informationen stärker in den Feed gebracht werden können“. Konkret: „Schon in den vergangenen Monaten ging es um Public Value, also Angebote mit gesellschaftlichem Mehrwert, in den nicht-linearen Medien. Dazu haben wir ein Modell entwickelt, wie das rechtlich und technisch funktionieren kann.“
Dieses Modell, über das Schmiege spricht, liegt Apollo News nun vor. In dem Dokument von Schmieges eigener bayerischer Behörde und der Landesanstalt für Medien NRW mit dem Titel „Papier Weiterentwicklung Public Value“ wird skizziert, wie man das bereits vor Kurzem gesetzlich verankerte „Public-Value“-Prinzip, das bisher nur für App Stores gilt, nun erheblich ausweiten möchte. Schon jetzt werden in App Stores nämlich die Apps bestimmter Medien, die von Landesmedienanstalten den Stempel „Public Value“ bekamen, bevorzugt. Aber vielen Landesmedienanstalten geht das eben noch lange nicht weit genug.
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Denn so, erläutert das Modellpapier, wird nur „ganzen Angeboten“, also eben Apps, ein besonderer Status verliehen, noch nicht aber „einzelnen Inhalten“ – also Artikeln, Videos, Posts etc. dieser Medien in sozialen Netzwerken. Das soll sich nun ändern, wenn es nach dem Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten geht.
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„Der Public-Value-Ansatz sollte daher von einer angebots- zu einer inhaltsbezogenen Logik weiterentwickelt werden“, heißt es in dem Papier, das Apollo News vorliegt: Die Mediennutzung finde immer stärker in den sozialen Medien statt. Und dort bestehe die Gefahr, dass „desinformierende, polarisierende oder lediglich aufmerksamkeitsstarke Inhalte systematisch bevorteilt“ werden. Dies würde „die sachlich-informative Grundlage des öffentlichen Diskurses“ erodieren. „Dies ist keine technische Randnotiz, sondern eine demokratische Kernfrage.“
Die Lösung? Man will nun auch in die Social-Media-Algorithmen eingreifen. In dem Papier wird ein mehrstufiges Verfahren angeregt: Zuerst sollen ganze Medien den Status des „Public Value“ zuerkannt bekommen. Das sollen „verlässliche Anbieter“ sein, die „nach journalistischen Standards“ arbeiten und sich an die „geltende Rechtsordnung“ halten. Jeder könne sich bewerben – die Entscheidung liegt am Ende aber bei den Behörden.
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In einem zweiten Schritt sollen dann einzelne Inhalte, also Artikel oder Videos, als „Public Value“ eingestuft werden. Die Kriterien: „Aktualität, Relevanz für das öffentliche Informationsinteresse und journalistische Einordnung“. Es sollen also einzelnen Reportagen, Nachrichten oder Dokumentationen dieser Status zugesprochen werden. Dabei sollen die Medien selbst die Inhalte als öffentlichen Mehrwert kennzeichnen.
Entscheidend ist jedoch der nächste Schritt: „Die gekennzeichneten Inhalte sollten in algorithmischen Empfehlungssystemen leichter auffindbar gemacht werden.“ Einzelne Artikel von Medien sollen also in Social-Media-Feeds faktisch bevorzugt werden – nach einer Vorauswahl von Medien, die eine Behörde trifft. Dazu sollen die Algorithmen verändert werden: „Reguliert werden sollten algorithmische Empfehlungssysteme dann, wenn sie durch ihre Vermittlungsfunktion die Wahrnehmbarkeit journalistisch-redaktioneller Inhalte maßgeblich prägen und damit meinungsrelevant wirken.“ Das solle vor allem große Plattformen – also mutmaßlich X, Facebook, Instagram und TikTok – betreffen.
Eine Quote für „verlässliche“ Inhalte
Die Veränderung der Algorithmen müssten die Plattformen selbst durchführen. Sie sollen, so die Idee, den Landesmedienanstalten ein „nachvollziehbares und messbares Konzept vorlegen, wie die leichtere Auffindbarkeit hergestellt wird“. Die Einführung einer „gesetzlichen Quote“ zum Ausspielen von „Public-Value-Inhalten“ wird als „zielführend“ bezeichnet. Das würde bedeuten, dass der Staat Social-Media-Konzernen vorschreibt, wie sie ihr Produkt zu betreiben haben, damit die Meinungsbildung in der deutschen Bevölkerung gesteuert wird.
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Doch wer bestimmt, ob einem Rundfunkangebot oder Online-Medium dieser Status verliehen wird? Es ist die landesübergreifende „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK), in der die Chefs der 14 Landesmedienanstalten zusammenarbeiten. Diese Chefs, Präsidenten oder Direktoren dem Titel nach, werden von den jeweiligen Medienräten gewählt. Die Mitglieder der Medienräte werden je nach Bundesland ganz oder teilweise von den Landesparlamenten bestimmt. Die Politik nimmt also indirekt Einfluss auf die Ausrichtung der Kommission, die über die Einteilung von Medien und die Regulierung von Internetplattformen entscheidet.
Den meisten Bürgern dürfte es nicht bekannt sein, aber wie bereits eingangs erwähnt, existiert heute schon eine abgeschwächte Variante des „Public-Value“-Instruments in folgender Form: Medien, denen von den Landesmedienanstalten der Status des „Public Value“ zuerkannt wurde, müssen bereits jetzt auf Benutzeroberflächen wie Smart-TVs, App Stores oder Bildschirmen in Autos leicht auffindbar sein. Ein Medium hat laut Satzung der Landesmedienanstalten dann einen öffentlichen Mehrwert, wenn es „in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leistet“ und „grundsätzlich den anerkannten journalistischen Grundsätzen“ folgt.
Letzteres mag zunächst harmlos klingen, war aber bereits eine kleine Revolution, denn hier entscheidet eine staatliche Behörde, wer „journalistischen Grundsätzen“ folgt und wer nicht. Möglich wurde das erst durch eine Änderung des Medienstaatsvertrags im Jahr 2020, der mit Paragraph 19 eine staatliche Aufsicht darüber durch die Landesmedienanstalten einführte. Unter Paragraph 19 hatte die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg beispielsweise Nius wegen eines Beitrags über Flüchtlinge gerügt, die sich die Zähne in Deutschland machen ließen – all das schon vor der Einführung der „Public-Value“-Vorgabe für App Stores.
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Ein staatliches Medien-Ranking
Alle „Public-Value“-Medien müssen nun neben ihrem „öffentlichen Mehrwert“ genau diesen Vorgaben nach Paragraph 19 entsprechen. 2025 wurde dieser Status erstmals verschiedenen Medien zuerkannt, etwa der ARD- und ZDF-Mediathek, dem Online-Jugendangebot des ÖRR, Funk, aber auch der Welt-App und der Bild-App fürs Handy sowie zahlreichen regionalen Radiosendern wie Radio Potsdam.
Für alle Angebote, denen der Status verliehen wurde, gibt es wiederum eine „empfohlene“ Reihenfolge, in der sie präsentiert werden sollen. Dort stehen ARD und ZDF auf den ersten Plätzen. Zwar ist diese Rangliste laut den FAQ zum „Public Value“ formal nicht bindend, dennoch heißt es dort: „Wer nach Maßgabe der Empfehlungen sortiert, sortiert jedoch sicher diskriminierungsfrei“ – geht also rechtlich auf Nummer sicher. Und weiter: „Eine Übernahme der Empfehlung wird daher dringend angeraten.“
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pläne zur Überarbeitung des Medienstaatsvertrags einen massiven Eingriff der Medienanstalten – und damit des Staates – in die sozialen Medien und das persönliche Nutzererlebnis bedeuten könnten.
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Es ist gewissermaßen eine umgekehrte Zensur: Unliebsame Inhalte werden nicht gestrichen, aber erwünschte Inhalte werden zwangsweise in den Vordergrund gestellt. Anhänger des Vorhabens werden dem nun sicher entgegenhalten, dass es nur um eine „leichte Auffindbarkeit“, nicht um eine ausdrückliche Bevorzugung geht. Soll heißen: „Public-Value“-Medien und -Inhalte werden nicht zwingend besser, sondern nur nie schlechter als andere Inhalte präsentiert. Aber das ist schließlich faktisch ebenso eine Form der Bevorzugung – und kaum mehr als eine semantische Uminterpretation des Vorhabens.
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Beim Volksempfänger war die Programmauswahl auch nicht überfordernd. Es gab nur einen Knopf. Die Hardware war auf eine Frequenz ausgerichtet.
Ein sehr hoher „public value“ wie der damalige Minister fand.
„Du sollst keine Götter haben neben mir!“
Es ist hohe Zeit, diesen Filz aufzulösen, die staatlichen Medien abzuschaffen.
Unter den Nationalsozialisten nannte man das schlicht und ergreifend „Gleichschaltung“
Das Vehikel dazu nannte sich Reichskulturkammer.
Ich finde es lächerlich, dass Menschen sich immer abhängiger von Technologien machen, die Manipulation nicht nur erleichtern, sondern teils direkt darauf aufgebaut sind, und sich dann wundern, manipuliert zu werden. Natürlich darf der Staat Bürger nicht einfach direkt manipulieren. Aber zu glauben, dass solche Technologien nicht genutzt oder ausgenutzt werden, halte ich für naiv. Und wo verläuft heute überhaupt noch die Grenze zwischen Staat und den mächtigen Konzernen hinter Social Media? Social Media funktioniert über Aufmerksamkeit, Emotionen und die Steuerung von Wahrnehmung. Wer seine Informationswelt Algorithmen überlässt, darf sich über Einflussnahme nicht wundern. Ich hätte dafür eine einfache Lösung, aber offene Worte zu Smartphones und Social Media sind hier offenbar nicht gern gesehen.
Also: schön weiter daddeln und sich manipuliert darüber empören, dass man manipuliert wird. Die Ironie schreibt sich inzwischen wirklich selbst.
Es sprach der, der in seinem Handy in der APOLLO-NEWS-Seite daddelt…
“Unparteilichkeit”- da wird es für viele Anbieter ganz eng……..
Gruselig.Wäre die Demokratie eine Aktiengesellschaft, dann streben UnsereDemokraten einen Anteil von mindestens 95% an. Die restlichen 5% sind dazu da, es noch ein wenig demokratisch aussehen zu lassen. Jedes Medium kann sich also bewerben? Reine Show, es ist sonnenklar, dass nur systemtreue Medien zum Zug kommen. Natürlich mit den linksgrünen Pfeilern ARD und ZDF an der Spitze. Sooo verlässlich und objektiv! Das Prinzip wurde schon bei der Auswahl der sogenannten „Trusted Flaggern“ angewendet.
Das ist der neue Faschismus.
Ich freue mich wahnsinnig auf das Aussterben der alten Medien!
Wie heißt denn der oberste Medienaufseher, Schabowski?
Da entgleisen einem doch schon am frühen Morgen die Gesichtszüge.
Dafür habe ich einen Adblocker. Da sind im Grunde alle örr-Medien bereits gesperrt. Radio und Fernsehen habe ich nicht mal. Selbst auf Youtube sind bei mir die örr-Medien gesperrt. Gesichtsbuch, etc. nutze ich eh nicht. Von daher bekomme ich im Grunde deren Entgleisungen gar nicht mehr mit. Das Leben ist somit viel entspannter.
2020 wurde mit Paragraph 19 eine staatliche Aufsicht durch die Landesmedienanstalten eingeführt : BK Merkel hat eben alles vom Ende her gedacht!
Dreckszensur.
Dreckspolitik.
Dreckspresse wird gefördert
statt echte unabhängiger.
So geht linksextremistische Staatspropaganda.
Von dem ganzen Müll in Sachen Corona
hätte nie jemand erfahren ohne freiheitliche Presse.
Die Großverbrecher wollen durchsetzen,
dass es auch so bleibt.
Narrative für Narren wollen sie zwangsweise durchsetzen.
Lügennarrative.
Schweigespiralen.
„Wannsee Konferenz“ in Potsdam ist eines der Beispiele.
Correctiv wird staatlich subventioniert.
Die haben fett gelogen in Sachen Remigration.
Das ist ihnen gerichtlich verboten worden.
Dennoch wird die Potsdamlüge weiter verbreitet
durch Politiker Regierungen und steuerfinanzierte
andere „NGOs“. Correctiv bekommt für seine
Propaganda auch weiterhin Steuergelder.
Judaslohn. Die sind „trusted flagger“.
Judas machen sie zu ihrem Hauptheiligen.
Jesus verdammen sie.