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So bauen die Medienanstalten an einer Pflicht zur Bevorzugung „verlässlicher“ Medien in den sozialen Netzwerken

Ein von Deutschlands oberstem Medienaufseher vorangetriebener Plan sieht vor, Social-Media-Plattformen künftig vorzuschreiben, dass sie Inhalte von staatlich ausgewählten „verlässlichen“ Medien bevorzugt anzeigen. Das zeigt ein Papier, das Apollo News vorliegt.

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Schon bald könnte es eine gesetzliche Pflicht für soziale Netzwerke geben, Inhalte bestimmter staatlich ausgewählter Medien auf diesen Plattformen bevorzugt anzuzeigen. Es wäre ein direkter staatlicher Eingriff in die Algorithmen sozialer Medien. Genau das könnte schon in wenigen Monaten beschlossen werden. Apollo News liegen Pläne vor, die zeigen, wie tief die Aufsichtsbehörden in die Reihenfolge der Inhalte eingreifen wollen.

Konkret läuft der Algorithmen-Eingriff unter dem Stichwort „Public-Value-Medien“, also Medienangebote, die einen „öffentlichen Mehrwert“ liefern – die Entscheidung, wer das ist, treffen die Landesmedienanstalten, die trotz des Etiketts „staatsfern“ nichts anderes als staatliche Aufsichtsbehörden sind. Bisher waren auch genau deshalb ihre Kompetenzen sehr beschränkt, wurden aber in den vergangenen Jahren Stück für Stück ausgebaut.

„Im Sommer wollen die Länder einen ersten Entwurf des Digitale-Medien-Staatsvertrags vorlegen“, erklärte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten sowie Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Thorsten Schmiege, kürzlich in einem Interview. Dabei gehe es auch darum, „wie verlässliche Informationen stärker in den Feed gebracht werden können“. Konkret: „Schon in den vergangenen Monaten ging es um Public Value, also Angebote mit gesellschaftlichem Mehrwert, in den nicht-linearen Medien. Dazu haben wir ein Modell entwickelt, wie das rechtlich und technisch funktionieren kann.“

Dieses Modell, über das Schmiege spricht, liegt Apollo News nun vor. In dem Dokument von Schmieges eigener bayerischer Behörde und der Landesanstalt für Medien NRW mit dem Titel „Papier Weiterentwicklung Public Value“ wird skizziert, wie man das bereits vor Kurzem gesetzlich verankerte „Public-Value“-Prinzip, das bisher nur für App Stores gilt, nun erheblich ausweiten möchte. Schon jetzt werden in App Stores nämlich die Apps bestimmter Medien, die von Landesmedienanstalten den Stempel „Public Value“ bekamen, bevorzugt. Aber vielen Landesmedienanstalten geht das eben noch lange nicht weit genug.

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Denn so, erläutert das Modellpapier, wird nur „ganzen Angeboten“, also eben Apps, ein besonderer Status verliehen, noch nicht aber „einzelnen Inhalten“ – also Artikeln, Videos, Posts etc. dieser Medien in sozialen Netzwerken. Das soll sich nun ändern, wenn es nach dem Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten geht.

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Gegen „desinformierende Inhalte“

„Der Public-Value-Ansatz sollte daher von einer angebots- zu einer inhaltsbezogenen Logik weiterentwickelt werden“, heißt es in dem Papier, das Apollo News vorliegt: Die Mediennutzung finde immer stärker in den sozialen Medien statt. Und dort bestehe die Gefahr, dass „desinformierende, polarisierende oder lediglich aufmerksamkeitsstarke Inhalte systematisch bevorteilt“ werden. Dies würde „die sachlich-informative Grundlage des öffentlichen Diskurses“ erodieren. „Dies ist keine technische Randnotiz, sondern eine demokratische Kernfrage.“

Die Lösung? Man will nun auch in die Social-Media-Algorithmen eingreifen. In dem Papier wird ein mehrstufiges Verfahren angeregt: Zuerst sollen ganze Medien den Status des „Public Value“ zuerkannt bekommen. Das sollen „verlässliche Anbieter“ sein, die „nach journalistischen Standards“ arbeiten und sich an die „geltende Rechtsordnung“ halten. Jeder könne sich bewerben – die Entscheidung liegt am Ende aber bei den Behörden.

In einem zweiten Schritt sollen dann einzelne Inhalte, also Artikel oder Videos, als „Public Value“ eingestuft werden. Die Kriterien: „Aktualität, Relevanz für das öffentliche Informationsinteresse und journalistische Einordnung“. Es sollen also einzelnen Reportagen, Nachrichten oder Dokumentationen dieser Status zugesprochen werden. Dabei sollen die Medien selbst die Inhalte als öffentlichen Mehrwert kennzeichnen.

Entscheidend ist jedoch der nächste Schritt: „Die gekennzeichneten Inhalte sollten in algorithmischen Empfehlungssystemen leichter auffindbar gemacht werden.“ Einzelne Artikel von Medien sollen also in Social-Media-Feeds faktisch bevorzugt werden – nach einer Vorauswahl von Medien, die eine Behörde trifft. Dazu sollen die Algorithmen verändert werden: „Reguliert werden sollten algorithmische Empfehlungssysteme dann, wenn sie durch ihre Vermittlungsfunktion die Wahrnehmbarkeit journalistisch-redaktioneller Inhalte maßgeblich prägen und damit meinungsrelevant wirken.“ Das solle vor allem große Plattformen – also mutmaßlich X, Facebook, Instagram und TikTok – betreffen.

Eine Quote für „verlässliche“ Inhalte

Die Veränderung der Algorithmen müssten die Plattformen selbst durchführen. Sie sollen, so die Idee, den Landesmedienanstalten ein „nachvollziehbares und messbares Konzept vorlegen, wie die leichtere Auffindbarkeit hergestellt wird“. Die Einführung einer „gesetzlichen Quote“ zum Ausspielen von „Public-Value-Inhalten“ wird als „zielführend“ bezeichnet. Das würde bedeuten, dass der Staat Social-Media-Konzernen vorschreibt, wie sie ihr Produkt zu betreiben haben, damit die Meinungsbildung in der deutschen Bevölkerung gesteuert wird.

Doch wer bestimmt, ob einem Rundfunkangebot oder Online-Medium dieser Status verliehen wird? Es ist die landesübergreifende „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK), in der die Chefs der 14 Landesmedienanstalten zusammenarbeiten. Diese Chefs, Präsidenten oder Direktoren dem Titel nach, werden von den jeweiligen Medienräten gewählt. Die Mitglieder der Medienräte werden je nach Bundesland ganz oder teilweise von den Landesparlamenten bestimmt. Die Politik nimmt also indirekt Einfluss auf die Ausrichtung der Kommission, die über die Einteilung von Medien und die Regulierung von Internetplattformen entscheidet.

Den meisten Bürgern dürfte es nicht bekannt sein, aber wie bereits eingangs erwähnt, existiert heute schon eine abgeschwächte Variante des „Public-Value“-Instruments in folgender Form: Medien, denen von den Landesmedienanstalten der Status des „Public Value“ zuerkannt wurde, müssen bereits jetzt auf Benutzeroberflächen wie Smart-TVs, App Stores oder Bildschirmen in Autos leicht auffindbar sein. Ein Medium hat laut Satzung der Landesmedienanstalten dann einen öffentlichen Mehrwert, wenn es „in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leistet“ und „grundsätzlich den anerkannten journalistischen Grundsätzen“ folgt.

Letzteres mag zunächst harmlos klingen, war aber bereits eine kleine Revolution, denn hier entscheidet eine staatliche Behörde, wer „journalistischen Grundsätzen“ folgt und wer nicht. Möglich wurde das erst durch eine Änderung des Medienstaatsvertrags im Jahr 2020, der mit Paragraph 19 eine staatliche Aufsicht darüber durch die Landesmedienanstalten einführte. Unter Paragraph 19 hatte die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg beispielsweise Nius wegen eines Beitrags über Flüchtlinge gerügt, die sich die Zähne in Deutschland machen ließen – all das schon vor der Einführung der „Public-Value“-Vorgabe für App Stores.

Ein staatliches Medien-Ranking

Alle „Public-Value“-Medien müssen nun neben ihrem „öffentlichen Mehrwert“ genau diesen Vorgaben nach Paragraph 19 entsprechen. 2025 wurde dieser Status erstmals verschiedenen Medien zuerkannt, etwa der ARD- und ZDF-Mediathek, dem Online-Jugendangebot des ÖRR, Funk, aber auch der Welt-App und der Bild-App fürs Handy sowie zahlreichen regionalen Radiosendern wie Radio Potsdam.

Für alle Angebote, denen der Status verliehen wurde, gibt es wiederum eine „empfohlene“ Reihenfolge, in der sie präsentiert werden sollen. Dort stehen ARD und ZDF auf den ersten Plätzen. Zwar ist diese Rangliste laut den FAQ zum „Public Value“ formal nicht bindend, dennoch heißt es dort: „Wer nach Maßgabe der Empfehlungen sortiert, sortiert jedoch sicher diskriminierungsfrei“ – geht also rechtlich auf Nummer sicher. Und weiter: „Eine Übernahme der Empfehlung wird daher dringend angeraten.“

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pläne zur Überarbeitung des Medienstaatsvertrags einen massiven Eingriff der Medienanstalten – und damit des Staates – in die sozialen Medien und das persönliche Nutzererlebnis bedeuten könnten.

Es ist gewissermaßen eine umgekehrte Zensur: Unliebsame Inhalte werden nicht gestrichen, aber erwünschte Inhalte werden zwangsweise in den Vordergrund gestellt. Anhänger des Vorhabens werden dem nun sicher entgegenhalten, dass es nur um eine „leichte Auffindbarkeit“, nicht um eine ausdrückliche Bevorzugung geht. Soll heißen: „Public-Value“-Medien und -Inhalte werden nicht zwingend besser, sondern nur nie schlechter als andere Inhalte präsentiert. Aber das ist schließlich faktisch ebenso eine Form der Bevorzugung – und kaum mehr als eine semantische Uminterpretation des Vorhabens.

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145 Kommentare

  • Beim Volksempfänger war die Programmauswahl auch nicht überfordernd. Es gab nur einen Knopf. Die Hardware war auf eine Frequenz ausgerichtet.
    Ein sehr hoher „public value“ wie der damalige Minister fand.

    211
    • Das Internet in Nordkorea hat auch weniger aufrufbare Seiten als der Nachbar im Süden.

      126
    • Vorbild Nordkorea.

      Heute:
      AUSSPRUCH DES GENOSSEN KIM JONG UN

      „Die in der Luft hängenden Theorien, die auf die Forderungen der revolutionären Praxis keine Antwort geben, und die in der Praxis nicht nachgewiesenen Theorien und Kenntnisse haben keine Bedeutung.“

    • oder: Genossen des Fernsehfunks! Wenn die westliche Monopolpresse jammert, weil unsere Medienanstalten mittels algorithmischer Aussteuerungsoptimierung die Zirkulation ideologischer Schadstoffe im Netz unterbinden, sagen wir: Recht so! Es ist die Pflicht des sozialistischen Staatsapparates, das Informationskonsumverhalten der Werktätigen vor imperialistischer Diversion und Zersetzung zu schützen. Die Pflicht zur Bevorzugung staatlich verifizierter Organe sichert die ideologische Reinheit des digitalen Volkseigentums und stärkt das Vertrauen in die Partei- und Staatsführung. Planerfüllung bei der Informationshygiene! Vorwärts!

      • Nicht schlecht. Nur das Wort „Volk“ ist schon im newspeak 2025 ersetzt worden. Ich glaube, es heißt jetzt „nicht-Migranten“

        • Eine neue Vokabel für den 2. Band von Reichelt und Voss!

          0
    • Hatte auch keinen Like Button ☝️

    • Sorry, aber Du erzählst Unsinn:

      Es gab verschieden Volksenpfänger-Modelle, aber selbst in der günstigsten Mindestausstattung hatte jeder Volksempfänger zwei Wellenbereiche (Langwelle und Mittelwelle) mit Abstimmdrehnopf (Drehkondensator) über den gesammten Frequenzbereich, also nicht nur für eine feste Frequenz.

      Damit waren selbstversändlich auch weit entfernte ausländische Sender empfangbar. Das war jedoch abhängig von deren Leistung und den atmosphärischen Ausbreitungsbedingungen und der angeschlossenen Antenne. Radio London konnte meist empfangen werden.

      Bei Geräten mit zusätzlicher Kurzwelle war der Empfang natürlich noch einfacher und besser.

    • Guter Vergleich. Nannte man übrigens „Gleichschaltung“.

    • Genau das ist heute anders. Der knopf läßt sich jetzt drehen und auf verschiedene Sender ausrichten. Die sichern zeitgemäße Vielfalt mit all ihren gleichgeschalteten, vertrauenswürdigen Inhalten.

  • „Du sollst keine Götter haben neben mir!“
    Es ist hohe Zeit, diesen Filz aufzulösen, die staatlichen Medien abzuschaffen.

    176
    • Melanie Amann, die zu Jahresbeginn mit Pauken und Trompeten zu Funke gewechselt ist, einem der großen Player auf dem deutschen Medienmarkt. Jahresumsatz: über eine Milliarde Euro.
      Axel Springer hat gerade Robin Alexander, wie Amann ein Talkshowgesicht, und Ulf Poschardt auf den gleichen Weg geschickt, den einen als Mit-Host des Podcasts Machtwechsel und den anderen als „freiesten Mitarbeiter“ des Konzerns, weil Poschardt „quer über alle Plattformen“ ein „Millionenpublikum“ erreiche
      (O-Ton Vorstandschef Mathias Döpfner). Jochen Wegner von der Zeit kennen viele eher als Podcaster und weniger als Chefredakteur, und Florian Harms, Nummer eins bei T-Online, hat gerade einen Podcast mit dem feinen Namen Vorangedacht gestartet, zur Premiere Frank-Walter Steinmeier eingeladen und so gezeigt, dass er weiß, von wem sein Mutterkonzern Ströer lebt.
      aus https://www.freie-medienakademie.de/medien-plus/der-mensch-als-marke

    • Vollste Zustimmung…!!
      ::
      RESPEKT, DAS MUSS MAN ERST MAL SO HINBEKOMMEN – MANIPULATION PUR!

      Es macht mir keinen Spaß aber ihr müsst das sehen und hören.
      Das neueste Werk dieser Ideologin ist hoch manipulativ und voller Desinformationen.
      Aber genau diese Art der Desinformationen, sollen euch bald staatlich gefördert durch die EU, auch noch in die Köpfe gepflanzt werden.
      Je schneller diese Leute aus Posten und Funktionen verschwinden, desto besser für Deutschland und Europa. (Text YT)

      https://www.youtube.com/watch?v=jdHf_C699G4

      …!!

  • JD Vance, where are you?

  • Der Beruf des Journalisten ist aus guten Grünen in D kein geschützter Beruf. Jeder, der das Werkzeug besitzt und die Berufung dazu verspürt, kann journalistisch tätig werden und sich „Journalist“ nennen.

    Insofern gibt es auch keine „journalistischen Standards“, die ein Gesetzgeber zu formulieren und deren Anwendung zu kontrollieren berechtigt wäre.
    Den sog. Pressecodex haben sich die Journalisten selbst gegeben – aber ein Teil davon hält sich eben nicht (mehr) an seine selbst gesetzten Maßstäbe.

    Das ist aber nicht strafbar und auch nicht grundgesetzwidrig, denn nach den Buchstaben des GG findet eine staatliche Zensur nicht statt.

    Es ist Sache des mündigen Medienkonsumenten, was er glaubt und was nicht.
    Aber genau dort liegt der Haken.
    Mündige Bürger, die sich ihre eigene Meinung anhand der angebotenen Medien frei bilden, sind offenbar nicht mehr erwünscht, sonst wäre man nicht von dem Wunsch besessen, das Informationsangebot zu kontrollieren.

    114
    • Passt zu den Ergebnissen der Pisa Studie. Informierte Bürger und noch welche die ihre Meinung sagen und nicht in das MSOrchester einsteigen sind Sand im Getriebe- Will man nicht – stört.

      • Braucht man aber zum Arbeiten und Steuern zahlen…

        • Nur noch so lange bis die KI Roboter soweit sind. Und dann braucht auch die niemand mehr.

          13
    • Zwischen Regierungswunsch und Bürgerrealität wird es bald eine Implosion geben, meint, der freie Wille zum Mittel der unabhängigen Suche des Verstehenwollens (Meinungsfindungsprozess) und der unbedingte Wunsch des Ausdrucks der eigenen Meinung darüber (freie Meinungsäusserung) ist größer als das Bedürfnis nach Angepasstheit oder gar Angst vor Konsequenzen.

      Die Büchse der Pandorra steht schon sperrangelweit offen.

      YouTube wird sicherlich boykottiert werden und den deutschen Markt verlassen, wie andere Dienste auch, die mehr und mehr politisch eingeengt werden sollen (Netflix und Co.).

    • GG-widrig UND strafbar ist hingegen, dass der BT sich an das eigens für ihn geschaffene Bundestagsgesetz nicht hält!
      Aber NIEMAND traut sich den Bundestag anzuzeigen! Alle haben Angst vor „unsererDemokratie“.

  • Sind wir noch auf dem Weg DDR 2.0 oder schon mitten drin?

    Man mag sich die Worte von Bärbel Boley in Erinnerung rufen……All das wird wieder kommen…

    • Die geben sich nicht einmal mehr Mühe, es demokratisch aussehen zu lassen …

    • Ueber die DDR sind wir schon lange hinaus!

  • In diesem Zusammenhang lohnt es, ein Zitat in Erinnerung zu rufen, das den Zusammenhang von Rundfunk und herrschender Ideologie auf den Punkt bringt. Am 25.3.1933 verkündete Goebbels: „Der Rundfunk gehört uns… Den Rundfunk werden wir in den Dienst unserer Idee stellen, und keine andere Idee soll hier zu Wort kommen.“
    https://www.ardaudiothek.de/episode/archivradio-geschichte-im-original/joseph-goebbels-der-rundfunk-gehoert-uns/swr2/94732954/

  • „Die BLM ist nach Ansicht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs überfinanziert. Mit 26 Millionen Euro jährlich aus dem Rundfunkbeitrag sei die BLM die finanzstärkste Landesmedienanstalt bundesweit.
    Die Gehälter der BLM lägen weit über denen des öffentlichen Dienstes in Bayern. Das Gehalt des BLM-Präsidenten habe 2020 bei 320.000 Euro gelegen, 36,8 % mehr als im Jahr 2015.“

  • Das ist ein inhaltlicher Eingriff in die Pressefreiheit und damit verfassungswidrig.

    • sein sie doch nicht so ein langeweiler, jetzt mit verfassung und stgb zu kommen. oder logic. von wegen informationsfreiheit und eine zensur findet nicht statt.

      idi amin hattte wenigstens auf den punkt gebracht, der alte gourmet..

  • Ein Konjunkturprogramm für VPN-Anbieter.

  • Erinnert mich so langsam an den Film „Sie Leben!“ mit Roddy Piper.

  • Könnte die Meinungsvielfalt weiter einschränken und bietet Missbrauchspotential, je nachdem wer das steuert, wer soll denn entscheiden was seriös ist, etwa die Regierung die gerade dran ist?

    • Die EUDSSR hat Angst vor Meinungsfreiheit und unabhängigen Medien,  so wie  z.b.     Apollo-news    
      Die verlieren die Deutungshoheit und damit die Kontrolle über deren ausgeplünderten „Dummvölker“…

      Und der   ÖRR hat in Deutschland die Deutungshoheit schon längst verloren! 
        Aktuelkes Beispiel aus Deutschland             
                

           NiUS startet Werbekampagne und wird sofort zur Zielscheibe …

      https://www.youtube.com/watch?v=Jh2Gdjge3eI

  • Spätestens in zehn Jahren sind die alternativen Medien Mainstream.

  • „Im Frühling und im Sommer hatten sie Sechzig-Stunden-Wochen, und im August ließ Napoleon verlautbaren, man könne auch sonntagnachmittags arbeiten. Auf freiwilliger Basis natürlich, doch diejenigen, die dazu nicht bereit wären, müsste mit Futterkürzungen von bis zu fünfzig Prozent rechnen.“

  • Endlich sind wir wieder in der DDR!

  • Medien können nicht verlässlich sein, wenn die Diktatur sie kontrolliert.

  • Was soll das bringen, die ÖRR werden geblockt und dann stimmt wieder alles!

  • Ja, ja, unsere Nicht-Demokratie. China kann uns ruhig in den nächsten Jahren schlucken. Schaut euch schon mal um, wohin man flüchten kann.

  • Ja, so sind sie. Aber, die Empfehlung kann man ja blockieren. Obwohl: Die Blockierfunktion würde dann wohl abgeschafft werden. Oder bei Anwendung wäre ein Online Test erforderlich – bspw. „Fünf Fragen, warum ich „unsereDemokratie“ liebe.

    • die Empfehlung braucht man ja nicht annehmen. einfach drüber scrollen

  • Was sich in den Vordergrund drängt wird dann halt geblockt. Das habe ich schon mit den sogenannten „Faktencheckern“ durchexerziert.

  • Das ist eine sehr schlechte Entscheidung, und generell gibt es in letzter Zeit in der EU und in Großbritannien schreckliche Tendenzen in Bezug auf die Meinungsfreiheit. Ich komme aus Georgien, aus Tiflis, und habe einige Monate in Deutschland gelebt. Die georgische Regierung wird dieses Gesetz nach deutschem Vorbild in einigen Monaten sicherlich kopieren und deutlich verschärfen, um oppositionell eingestellte Medien in den sozialen Netzwerken zu verbieten. Antidemokratische Regierungen im russischen Stil in meinem Land und generell auf der ganzen Welt sind voller Freude, wenn sie solche Nachrichten hören.

  • Da gibts dann sicher ein Browser Add-on….

  • Die Bürger müssen sich wieder mehr ihrem eigenen Mundwerk zuwenden: Sportvereine, Feste, Kneipen, Familien. Nicht tippen, senden miteinander reden und gestalten.

  • In einer funktionierenden Demokratie müsste das
    BVerfG einschreiten um chinesische Verhältnisse
    zu verhindern und die Bürger vor den Übergriffen
    der Funktionäre zu schützen und die Informations-
    und Meinungsfreiheit zu erhalten.
    Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes:
    > Freie Äußerung: Jeder Mensch darf seine Meinung frei
    äußern und verbreiten.
    > Informationsfreiheit: Bürger haben das Recht, sich
    ungehindert aus allen zugänglichen Quellen zu informieren.
    > Medienfreiheit: Pressefreiheit, Rundfunk- und Filmfreiheit
    werden gesetzlich gewährleistet.
    > Zensurverbot: Staatliche Stellen dürfen Meinungen und
    Publikationen vor ihrer Veröffentlichung nicht kontrollieren
    oder verbieten.
    Eigentlich ganze einfache, klare Vorgaben!

  • Damit wird auch die Wirtschaft indirekt gezwungen ihre Werbung dementsprechend zu platzieren, um den gewünschten Effekt zu erreichen. Ist ja vermutlich in Wahrheit Satire und kommt aus Russland, oder China, der Wunsch nach Gleichheit. Allein die Idee, eine solche Maßnahme durchzusetzen ist autoritär und auch nicht vom GG abgedeckt.

  • Von Nordkorea lernen, heißt siegen lernen.

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