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Strafverfahren

Doppelstandard in der Justiz? Diese Vergewaltiger und Messerstecher kamen mit Bewährung davon

Vergewaltiger und Messerstecher bekommen Bewährungsstrafen, während Hausdurchsuchungen wegen Nichtigkeiten stattfinden. Das Rechtsempfinden der Bevölkerung und die Rechtssprechung gehen zunehmend auseinander.

In Deutschland werden Beleidigungen immer härter geahndet, Vergewaltigungen können derweil mit milden Urteilen rechnen (Symbolbild)

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„Schwachkopf“ – wegen dieser belanglosen Bezeichnung in einem Meme klingelte die Polizei in Bamberg beim Rentner Stefan Niehoff. Die Justiz greift gegen Menschen wie ihm hart durch: mit Hausdurchsuchungen sowie hohen Geld- und sogar Bewährungsstrafen. Doch die „Härte des Gesetzes“ scheint nicht mehr jeden im gleichen Maß zu treffen. Das ist zumindest das Gefühl vieler Menschen – von Bürgern, die sich sorgen, dass ihr Tweet die Polizei auf den Plan ruft, während Vergewaltiger und Gewaltverbrecher häufig mit milden Urteilen rechnen können.

Ein 23-jähriger Afghane wurde beispielsweise in Regensburg im August 2023 lediglich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, obwohl er vier junge Frauen sexuell belästigt hatte. Ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigte er, wie der Spiegel berichtet, indem er mit mindestens einem Finger in die Vagina des Mädchens eindrang, ehe sie ihn wegstoßen konnte. Der Richter hatte die milde Strafe damit begründet, dass der Täter eigentlich „ein Musterbeispiel“ dafür sei, „wie man in Deutschland gut ankommen kann“, berichtete später der Verteidiger.

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Im Januar 2023 wurden ein 17-Jähriger und ein 19-Jähriger auf zwei Jahre Bewährung verurteilt, nachdem sie einen 18-Jährigen lebensbedrohlich mit einem Messer verletzt hatten. Das Opfer hatte fünf Liter Blut verloren und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Die Begründung der Richterin: Die Täter hätten sich beim Opfer entschuldigt und damit gezeigt, dass sie sich auf einem guten Weg befänden. In Rinteln musste ein 21-Jähriger, der einen 41-Jährigen lebensgefährlich mit einem Messer verletzt hatte, lediglich ein Antiaggressionstraining absolvieren (Apollo News berichtete).

Dem gegenüber steht zum Beispiel der Fall einer jungen Frau, die einen verurteilter Vergewaltiger auf WhatsApp als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ beschimpft hatte – sie musste dafür in den Freizeitarrest, das Wochenende also im Gefängnis verbringen. Der Vergewaltiger, den sie beleidigt hatte, war mit einer Bewährungsstrafe davongekommen (lesen Sie hier mehr).

Allein in Berlin sind 59 verurteilte Mörder und 66 verurteilte Totschläger auf freiem Fuß, weil die Haftbefehle nicht vollzogen wurden (Apollo News berichtete). Um der zunehmenden Zahl von Messerangriffen Herr zu werden, hat die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) jetzt sogar eine Expertengruppe einberufen. Ihre Idee: Täter, die innerhalb von kurzer Zeit mehrfach Straftaten mit einem Messer begehen, sollen den Führerschein verlieren (lesen Sie mehr). Im Vergleich ein geradezu absurder Beschluss: Während ein Gewaltverbrecher erst nach der sechsten Attacke den Führerschein verliert, kann bei satirischen Überspitzungen ein einziger vermeintlicher Fehltritt schon eine Hausdurchsuchung auslösen – so geschehen bei einer alleinerziehenden Mutter aus Bayern (lesen Sie mehr).

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Die Frau musste 900 Euro Strafe zahlen, weil sie „Falschzitate“ in einem Meme über Scholz, Habeck, Baerbock und Lindner verwendet hatte. Derweil bekommen Gruppenvergewaltiger von Minderjährigen Bewährungsstrafen – etwa im Fall der 15-Jährigen, die 2020 im Hamburger Stadtpark von neun Männern sexuell missbraucht wurde. Acht der Täter erhielten Bewährung, nur einer musste ins Gefängnis. Zudem mussten die Männer 60 Sozialstunden ableisten. Laut der Richterin zeigte keiner der Täter Bedauern. Abgeschoben wurde trotzdem niemand, obwohl fünf der Männer eine ausländische Staatsbürgerschaft besaßen.

Doch selbst wenn jemand abgeschoben werden soll, heißt das nicht, dass es wirklich passiert. Das zeigte zum Beispiel der Fall eines Mannes, der 2018 ein 16-jähriges Mädchen aus Mühlheim im Schlaf überwältigt und vergewaltigt haben soll. Nach der Tat tauchte er ab und blieb Jahre unauffindbar. Als er 2023 schließlich gefasst und in Abschiebehaft verbracht wurde, folgte kurze Zeit später wieder seine Entlassung – weil es nicht genügend Plätze gab (Apollo News berichtete). Andere Täter kommen derweil aus dem Gefängnis frei, weil die Justiz schlicht überlastet ist. 2022 wurden mindestens 73 Beschuldigte in ganz Deutschland wegen überlanger Verfahren aus der Haft entlassen. 2021 waren es noch 66, 2020 „nur“ 40 (lesen Sie hier mehr).

Bei Verfahren wegen Beleidigung von Politikern – bei denen früher einmal der Grundsatz galt, dass sie mehr aushalten müssen als Privatpersonen – hat man bisher nichts von Kapazitätsproblemen zu hören bekommen. Das ist vor allem schlicht aufgrund der Menge der Verfahren beachtlich: Allein Robert Habeck und Annalena Baerbock stellten zusammen rund 1.300 Strafanzeigen (Apollo News berichtete). Marie Agnes Strack-Zimmermann gab in den letzten drei Jahren 1.800 Anzeigen auf (lesen Sie hier mehr). Vor diesem Hintergrund ist es kaum verwunderlich, dass die Wahrnehmung über Recht und Gerechtigkeit zwischen der Bevölkerung und der Politik zunehmend auseinander geht.

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