Rinteln
Lebensgefährliche Verletzungen: Gericht verurteilt Messerstecher zu Antiaggressionstraining
Ein 21-Jähriger wurde nach einer Messerattacke in Rinteln, bei der ein Mann lebensgefährlich verletzt wurde, lediglich zu einem Antiaggressionstraining verurteilt.
Von

Im Juni 2022 kam es in Rinteln (Niedersachsen) zu einem verhängnisvollen Streit, der einen 41-jährigen Mann beinah das Leben kostete. In der Auseinandersetzung hatte ein 21-Jähriger ein Messer gezogen und auf sein Gegenüber eingestochen – der 41-Jährige trug lebensgefährliche Verletzungen davon. Trotzdem wurde der Täter nun lediglich nach Jugendstrafrecht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem gut viermonatigen Antiaggressionstraining verurteilt.
Das Urteil fällte das Rintelner Jugendschöffengericht. Die Verhandlung hat sich laut den Schaumburger Nachrichten dabei schwierig gestaltet – die Zeugenaussagen waren widersprüchlich, viele Zeugen gaben an, sich nicht genau erinnern zu können.
Werbung
Richter Ulf Kranitz wies in seiner Urteilsbegründung auf diese Unklarheiten hin: „Es waren schon ganz auffällige Gedächtnislücken da, wenn es um das Messer ging“, sagte er und ergänzte: „Hier wurde gelogen, das können wir aber nicht rechtssicher belegen“, dies berichteten die Schaumburger Nachrichten.
Trotz der Unstimmigkeiten ging das Gericht von einer Notwehrlage am Tatort aus, entschied jedoch, dass der Azubi nicht das mildeste Mittel zur Verteidigung gewählt hatte. Kranitz betonte, dass dem jungen Mann wohl nicht bewusst war, wie gefährlich sein Handeln war.
Der Vorfall ereignete sich, als der 21-Jährige mit Freunden in der Innenstadt von Rinteln unterwegs war. Nachdem er erfahren hatte, dass eine Jugendliche aus seiner Clique möglicherweise Opfer einer Vergewaltigung geworden sei, entschied er sich, den angeblich verantwortlichen jungen Mann zur Rede zu stellen. Dies führte schließlich zu einer Eskalation, bei der es zu einem Treffen im Blumenwall-Park kam.
Lesen Sie auch:
Magdeburg
„Sterben oder umbringen“: Taleb Al-Abdulmohsen sprach mit Arbeitskollegen über Anschlagspläne
Bereits im August deutete der Magdeburger Attentäter seine Anschlagspläne gegenüber Arbeitskollegen an: Er befinde sich „in einem wirklichen Krieg, dessen Ausgang entweder sterben oder umbringen sein wird“, erklärte Taleb Al-Abdulmohsen. Obwohl diese die Vorgesetzten informierten, geschah nichts.Dresden
Somalier wollte Patientin in Psychiatrie vergewaltigen: Er soll weder in Haft noch abgeschoben werden
In Dresden begann der Prozess gegen einen somalischen Asylbewerber, dem 27 Straftaten vorgeworfen werden, darunter eine versuchte Vergewaltigung einer Mitpatientin in einer psychiatrischen Einrichtung. Doch vor Gericht wird nicht über eine Abschiebung oder Haft verhandelt, sondern über eine Unterbringung in einer Psychiatrie.Dort traf der Azubi mit seinen Freunden auf einen 32-Jährigen und dessen Brüder, die sich der Auseinandersetzung anschlossen. Im Verlauf des Streits kam es zu mehreren Rangeleien, und der 21-Jährige griff schließlich zu einem Messer, mit dem er dem 41-Jährigen in den Bauch stach. Der Mann erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und konnte nur durch schnelle Erste Hilfe und eine Notoperation gerettet werden.
Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.
„….dass dem jungen Mann wohl. nicht bewußt war, wie gefährlich sein Handeln war.“ Echt jetzt???????? Der arme Kerl, keiner hat ihm zugerufen“ Besser ohne Messer.“ Wieder eine Folge aus der Serie: Richter am Rande des Wahnsinns.
„Kranitz betonte, dass dem jungen Mann wohl nicht bewusst war, wie gefährlich sein Handeln war.“
Wenn jemand mit EINUNDZWANZIG Jahren noch nicht klar sein soll, dass das Einstechen mit einem Messer auf die Körpermitte einer anderen Person zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen kann, ist a) die betreffende Person absolut lebensunfähig und sollte in eine geschlossene Anstalt verbracht werden, um unter strenger Aufsicht ihr Dasein zu fristen,
b) der Gutachter, der diesen Blödsinn verbrochen hat, ein Vollidiot — möglicherweise ein ideologisch verblendeter Vollidiot.
Ich fürchte, der Vorname dieses jungen EinMannes ist nicht Uwe, Thorben, Günther, Friedrich, Max oder Klaus, aber was weiß ich schon…
Sehr konfuse Beschreibung des angeblichen Tatherganges.
Wenn ein 21jähriger nicht weiß, dass es gefährlich ist mit einem Messer zuzustechen, dann sollte er doch wohl zum Schutz der Allgemeinheit erst recht aus dem Verkehr gezogen werden. Beim nächsten Mal ist ihm vielleicht nicht bewusst, dass es gefährlich ist jemandem mit dem Hammer auf den Kopf zu schlagen!?
Und wo bleibt der erhobene Zeigefinger des Richters? Das wäre doch das mindeste.
Ich passe meine Erwartungen an die derzeigen Gepflogenheiten in diesem Land an und werde immernoch enttäuscht.
Kann sich keiner ausdenken!!!!!!
1975 !!!!!!! wurde die Volljährigkeit
von 21 auf 18 !!!!!! herabgesetzt.
Mit Eintritt des 18. Lebensjahres
gehört eine Person, die gegen Gesetze verstoßen hat, natürlich
vor das Erwachsenengericht!!!!!
klingt irgendwie logisch, oder??? 🤔
Dazu müsste man aber Gesetze ändern, das WILL man anscheinend nicht.
Das ist das Letzte. 🤨☹️☹️
„Trotzdem wurde der Täter nun lediglich nach Jugendstrafrecht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem gut viermonatigen Antiaggressionstraining verurteilt.“
Witz, komm raus…..
Dem Opfer wurde in den Bauch gestochen. 1mal oder wie oft??
und DAS soll fahrlässige KV sein????
hää??
Geht’s noch??????
Eine“ Verurteilung“, die den Namen nicht verdient und das Opfer verhöhnt.
pfui Deibel
it’s a shame ☹️☹️☹️
Ach nee. Der soll nicht gewusst haben, wie gefährlich ein Messer als Tatwaffe ist? Bei einem gezielten Stich in den Bauch? Wie weltfremd ist dieser Richter? Fragen.