Rinteln
Lebensgefährliche Verletzungen: Gericht verurteilt Messerstecher zu Antiaggressionstraining
Ein 21-Jähriger wurde nach einer Messerattacke in Rinteln, bei der ein Mann lebensgefährlich verletzt wurde, lediglich zu einem Antiaggressionstraining verurteilt.
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Im Juni 2022 kam es in Rinteln (Niedersachsen) zu einem verhängnisvollen Streit, der einen 41-jährigen Mann beinah das Leben kostete. In der Auseinandersetzung hatte ein 21-Jähriger ein Messer gezogen und auf sein Gegenüber eingestochen – der 41-Jährige trug lebensgefährliche Verletzungen davon. Trotzdem wurde der Täter nun lediglich nach Jugendstrafrecht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem gut viermonatigen Antiaggressionstraining verurteilt.
Das Urteil fällte das Rintelner Jugendschöffengericht. Die Verhandlung hat sich laut den Schaumburger Nachrichten dabei schwierig gestaltet – die Zeugenaussagen waren widersprüchlich, viele Zeugen gaben an, sich nicht genau erinnern zu können.
Richter Ulf Kranitz wies in seiner Urteilsbegründung auf diese Unklarheiten hin: „Es waren schon ganz auffällige Gedächtnislücken da, wenn es um das Messer ging“, sagte er und ergänzte: „Hier wurde gelogen, das können wir aber nicht rechtssicher belegen“, dies berichteten die Schaumburger Nachrichten.
Trotz der Unstimmigkeiten ging das Gericht von einer Notwehrlage am Tatort aus, entschied jedoch, dass der Azubi nicht das mildeste Mittel zur Verteidigung gewählt hatte. Kranitz betonte, dass dem jungen Mann wohl nicht bewusst war, wie gefährlich sein Handeln war.
Der Vorfall ereignete sich, als der 21-Jährige mit Freunden in der Innenstadt von Rinteln unterwegs war. Nachdem er erfahren hatte, dass eine Jugendliche aus seiner Clique möglicherweise Opfer einer Vergewaltigung geworden sei, entschied er sich, den angeblich verantwortlichen jungen Mann zur Rede zu stellen. Dies führte schließlich zu einer Eskalation, bei der es zu einem Treffen im Blumenwall-Park kam.
Dort traf der Azubi mit seinen Freunden auf einen 32-Jährigen und dessen Brüder, die sich der Auseinandersetzung anschlossen. Im Verlauf des Streits kam es zu mehreren Rangeleien, und der 21-Jährige griff schließlich zu einem Messer, mit dem er dem 41-Jährigen in den Bauch stach. Der Mann erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und konnte nur durch schnelle Erste Hilfe und eine Notoperation gerettet werden.
„….dass dem jungen Mann wohl. nicht bewußt war, wie gefährlich sein Handeln war.“ Echt jetzt???????? Der arme Kerl, keiner hat ihm zugerufen“ Besser ohne Messer.“ Wieder eine Folge aus der Serie: Richter am Rande des Wahnsinns.
„Kranitz betonte, dass dem jungen Mann wohl nicht bewusst war, wie gefährlich sein Handeln war.“
Wenn jemand mit EINUNDZWANZIG Jahren noch nicht klar sein soll, dass das Einstechen mit einem Messer auf die Körpermitte einer anderen Person zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen kann, ist a) die betreffende Person absolut lebensunfähig und sollte in eine geschlossene Anstalt verbracht werden, um unter strenger Aufsicht ihr Dasein zu fristen,
b) der Gutachter, der diesen Blödsinn verbrochen hat, ein Vollidiot — möglicherweise ein ideologisch verblendeter Vollidiot.
Ich fürchte, der Vorname dieses jungen EinMannes ist nicht Uwe, Thorben, Günther, Friedrich, Max oder Klaus, aber was weiß ich schon…
Sehr konfuse Beschreibung des angeblichen Tatherganges.
Wenn ein 21jähriger nicht weiß, dass es gefährlich ist mit einem Messer zuzustechen, dann sollte er doch wohl zum Schutz der Allgemeinheit erst recht aus dem Verkehr gezogen werden. Beim nächsten Mal ist ihm vielleicht nicht bewusst, dass es gefährlich ist jemandem mit dem Hammer auf den Kopf zu schlagen!?
Und wo bleibt der erhobene Zeigefinger des Richters? Das wäre doch das mindeste.
Ich passe meine Erwartungen an die derzeigen Gepflogenheiten in diesem Land an und werde immernoch enttäuscht.
Kann sich keiner ausdenken!!!!!!
1975 !!!!!!! wurde die Volljährigkeit
von 21 auf 18 !!!!!! herabgesetzt.
Mit Eintritt des 18. Lebensjahres
gehört eine Person, die gegen Gesetze verstoßen hat, natürlich
vor das Erwachsenengericht!!!!!
klingt irgendwie logisch, oder??? 🤔
Dazu müsste man aber Gesetze ändern, das WILL man anscheinend nicht.
Das ist das Letzte. 🤨☹️☹️
„Trotzdem wurde der Täter nun lediglich nach Jugendstrafrecht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem gut viermonatigen Antiaggressionstraining verurteilt.“
Witz, komm raus…..
Dem Opfer wurde in den Bauch gestochen. 1mal oder wie oft??
und DAS soll fahrlässige KV sein????
hää??
Geht’s noch??????
Eine“ Verurteilung“, die den Namen nicht verdient und das Opfer verhöhnt.
pfui Deibel
it’s a shame ☹️☹️☹️
Ach nee. Der soll nicht gewusst haben, wie gefährlich ein Messer als Tatwaffe ist? Bei einem gezielten Stich in den Bauch? Wie weltfremd ist dieser Richter? Fragen.
Zeigt mir den Arzt, der nicht unterscheiden kann was Stich/Schnittverletzung von „Kratzspuren“ unterscheidet. Kaum vorstellbar, dass Kratzspuren Notoperationen auslösen. Ergo muss eine Stich/Schnittwaffe im Spiel gewesen sein.
Dies zum „Argument“ Gedächtnislücken.
Aber gut „Laberstunden“ macht eben alles wieder gut. Demnächst spart man dank Lauterbach den teuren Psychologen indem man eben jene Personen Joints auf Rezept gibt um sie zu besänftigen.
Aber wehe ein deutscher Autofahrer wird bei einer Verkehrskontrolle etwas im Tonfall lauter, oder beschwert sich bei einem Knöllchen gegenüber dem Ordnungsamt, dann bekommt er wie Faeser gern androht „mit der Härte des deutschen (Rechts)Staates“ zu tun.
Ein Mann, ein Mann, ein Mann …. nach zwei Jahren immer noch nicht rausgefunden wer die Männer waren ?
Korrupte Deutsche Justiz, habe ich schon am eigenen Leib erfahren. Lügende Polizisten eine Ausgedachte Geschichte und aus dem wegstoßen eines Ordnungsbeamten (Corona) wurde ein tätlicher Angriff mit Polizeizeugen. Lüge ich wäre von 2 Polizisten festgehalten worden und hätte mein Arm losgerissen. Niemand hat meine Arme festgehalten, Polizist am 2 Arm konnte nicht ermittelt werden obwohl die Richterin, einen Polizisten, suggestiv Fragte „Haben sie den rechten Arm von Herrn X festgehalten“ Schön sie hat also den Tatbestand gleich in die Frage eingebaut und auch das es der rechte Arm war, wäre ja blöd, wenn er sagt der Linke, denn den will ja die Polizistin festgehalten haben. Ging bis in die zweit Instanz und da kam dann nochmal wie bestellt ein Ordnungsbeamter der Stadt Köln der alles aus 5 Metern Entfernung gehört und gesehen hat. Er behauptete ich hätte sogar zweimal geschlagen. Auch dieser Widerspruch interessiert die korrupte Richterin nicht. 130 Tagessätzen zu je 50 €
Dieses Urteil ist eine Perle in der endlos langen Kette von „seltsamen“ Urteilen der letzten Jahre. Lebensgefährliche Verletzungen? Jugendstrafe .. ja ist denn das Alter schon gerichtsfest erruiert worden? Solche „Strafen“ sollen abschrecken? Und ist für ein Antiaggressionstraining genug Deutschkenntnis vorhanden? Packen – verpacken – und ab dafür. Von „dem“ hören wir noch was – dauert gar nicht lange!
Wer gibt denn hier jedem einzelnen Kommentar einen Daumen nach unten? Der inzwischen 23jährige „jugendliche“ Täter?
Es ist einfach widerlich, was da manche „Richter“ als Urteile abgeben. Schämt euch in Grund und Boden!
Nun, als Großbritannien in den Koalitionskriegen gegen das revolutionäre Frankreich und das Empire „kriegstüchtig“ werden mußte, haben die Gerichte verurteilten Delinquenten die Wahl gelassen zwischen Haft und Eintritt in die Streitkräfte. Viele haben sich angesichts der Haftbedingungen für die Infanterie oder die königliche Marine entschieden.
Da Deutschland ja wieder „kriegstüchtig“ werden soll, wäre es wohl nicht verkehrt, die Fachkenntnisse der neuen Fachkräfte auch fachspezifisch zu nutzen:
# Die Fachkräfte bringen eine nicht zivilisatorisch überformte Bereitschaft zu ergebnisorientierter Gewaltanwendung mit.
# Durch ihre tribalistische Sozialisation besitzen sie eine hohe Affinität zur Integration in klare hierarchische Strukturen.
# Geeignete „innere Führung2 dürfte eine psychologische Übertragung religiös erlernter Gegnerschemata auf den „äußeren Feind“ ermöglichen.
# Dies würde nur eine moderate Anpassung des Traditionserlasses an die Herausforderungen erfordern.
Es wird kommen, das der Täter eine Entschädigung vom Opfer fordert und erhält! Besonders, weil Deutsches Recht nicht mehr gesprochen wird!
Sollte ich mich gegen einen Bereicherer mit einem Messer wehren und diesen lebensgefährlich verletzen, wird mir der Richter keine Notwehr zugestehen und mich für mindestens 10 Jahre wegsperren.
Anscheinend ist es gewollt, dass die Bevölkerung durch solche Kriminellen terrorisiert wird. Eine andere Erklärung für derart lächerliche Strafen – sowie für das ganze Migrationsdesaster – gibt es nicht.
Es ist eine Waffe.
Warum nicht gleich noch einen Kochkurs?
Bei solchen „schwachsinnigen Urteilen“ wundert es nicht, daß die brutale Gewalt dieser „Flüchtlinge“ von Tag zu Tag zunimmt.
Aber Herrn Brandner wegen seiner richtigen Bezeichnung einer „Journalistin“ zu 50.000,00€ zu verdonnern ist rechtens?!?
Frage: „In was für einen Sauhaufen müssen anständige und demokratische Bürger und Bürgerinnen leben?“
nur gestörte auf beiden seiten…afd und alles wird ok….
Wenn ich Zeuge bin, kann ich mich sehr genau erinnern.
Messer im Bauch sind nicht gefährlich. Das weiss man doch.
Dieser Richter und diese Schöffen sind eine Schande für den Rechtsstaat.
Sie sollten nie wieder richten dürfen.
😂