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Ausstehende Haftbefehle

Über 100 verurteilte Mörder und Totschläger in Berlin auf freiem Fuß

Die Berliner Senatsinnenverwaltung offenbart in einer Antwort auf eine Anfrage: Derzeit sind 8.581 Straftäter in Berlin auf freiem Fuß. Darunter befinden sich über 100 Mörder und Totschläger.

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Die Berliner Senatsinnenverwaltung legt, als Antwort auf eine Anfrage, schockierende Zahlen über die Anzahl offener Haftbefehle in Berlin offen: In Berlin sind 59 verurteilte Mörder und 66 verurteilte Straftäter wegen Totschlags auf freiem Fuß, weil die Haftbefehle bis heute nicht vollzogen wurden. Hinzu kommen Haftbefehle gegen weitere 57 verdächtige Mörder und 6 Verdächtige wegen Totschlags.

Neben den Dutzenden Mördern und Totschlägern kamen weitere Hunderte verurteilte Straftäter, unter anderem wegen Wohnungseinbruchs (62 Täter), schweren Raubes (163 Täter) und gefährlicher Körperverletzung (162 Täter), ungeschoren davon. Das ging aus dem Schreiben der Senatsinnenverwaltung hervor.

Die Anzahl an offenen Haftbefehlen beläuft sich somit (Stand 1. Juli 2024) insgesamt auf 8.581. Das sind fast eintausend mehr als im Vorjahr (2023: 7.653). Darunter befinden sich 1.358 Haftbefehle zur Untersuchungshaft, die bis heute nicht vollstreckt wurden. Außerdem sind 5.773 Haftbefehle seit mehr als sechs Monaten offen.

Aus Sicht des Linken-Abgeordneten Schlüsselburg, der die Anfrage zu den Haftbefehlen an die Berliner Senatsinnenverwaltung gestellt hatte, ist die hohe Anzahl der offenen Haftbefehle nicht nachvollziehbar. „Es ist alarmierend, dass sich die Zahl der offenen Haftbefehle weiter erhöht hat,“ so Schlüsselburg. Er kritisiert insbesondere die hohe Anzahl an Mördern und Totschlägern, die in Berlin auf freiem Fuß sind: „Ich frage mich, wie Justizsenatorin Badenberg und Innensenatorin Spranger nachts ruhig schlafen können, während aktuell 125 Mörder und Totschläger, 159 Räuber und 2.860 Diebe frei herumlaufen, obwohl sie verurteilt wurden.“

Die Justizverwaltung beschwichtigte die hohen Zahlen und erklärt, dass die Statistik auch Straftäter beinhaltet, die bereits nach Absetzen einer Freiheitsstrafe gegen Bewährungsauflagen verstoßen hätten. Deshalb würde die Polizei erneut nach diesen fahnden. Den genauen Anteil solcher Fälle gab die Justizverwaltung nicht an. 

Eine weitere Erklärung lieferte CDU-Abgeordnete Sven Rissmann gegenüber der B.Z. Rissmann erklärt: „Verurteilte Straftäter können zum Beispiel wegen Krankheit nach Hause gehen, oder wenn die U-Haft zeitlich überzogen wurde. Dann gibt es eine schriftliche Ladung zum Haftantritt.“ 

Bislang wurden von öffentlichen Stellen zwar keine weiteren Ursachen für die hohe Anzahl an offenen Haftbefehlen angegeben. Doch die Berliner Polizei hat bekanntlich seit den letzten Jahren immer wieder mit Überlastungen zu kämpfen. Die Berliner Behörden sind allein durch die Vielzahl an Ermittlungsverfahren völlig überlastet. Diese haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend gehäuft: von über 4.000 Strafverfahren wegen Betrugs mit Corona-Hilfen, über 1.846 Strafverfahren zu den Aktionen der Letzten Generation bis hin zu 2.382 Strafverfahren rund um Proteste in Bezug auf das Massaker in Israel am 7. Oktober 2023. Bereits im Oktober letzten Jahres verzeichnete die Berliner Polizei 2,5 Millionen Überstunden.

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