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Mülheim

Nach Vergewaltigung: Abschiebepflichtiger Ghanaer einfach auf freien Fuß gesetzt

Ein 34-jähriger Asylbewerber aus Ghana, der wegen Vergewaltigung angeklagt war, wurde freigelassen, da kein Platz in der Abschiebehaft verfügbar war. Die überraschende Entscheidung sorgt für scharfe Kritik und ungelöste Fragen im nordrhein-westfälischen Landtag.

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Ein 34-jähriger Asylbewerber aus Ghana, der wegen Vergewaltigung angeklagt war, wurde freigelassen, weil kein Platz in der Abschiebehaft verfügbar war. Der Mann soll im Jahr 2018 in Mülheim ein damals 16-jähriges Mädchen im Schlaf überwältigt und vergewaltigt haben. Nach der Tat tauchte er unter und blieb jahrelang unauffindbar. Erst Anfang 2023 gelang es den Behörden, ihn festzunehmen. Gegen den Mann lag seit 2018 eine Ausweisungsverfügung vor, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Auch dieser Aufforderung zur Ausreise war er nicht nachgekommen.

Zwei Versuche, eine Gerichtsverhandlung gegen ihn durchzuführen, scheiterten, da das mutmaßliche Opfer nicht vor Gericht erschien. Anfang September drohte dann eine Freilassung, da die gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Untersuchungshaft von sechs Monaten abgelaufen war. Die Vorsitzende Richterin veranlasste deshalb in letzter Minute einen Abschiebehaftbefehl, der noch während der Verhandlung durch Beamte des Ausländeramts Rostock ausgeführt wurde.

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Obwohl der Abschiebehaftbefehl im Gerichtssaal vollstreckt wurde, war der Mann noch am Nachmittag desselben Tages wieder auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Mülheim erklärte auf Nachfrage, dass die zuständigen Behörden keinen freien Platz in der Abschiebehaft finden konnten. Dies führte zu der überraschenden Freilassung des Angeklagten, der weiterhin ausreisepflichtig bleibt.

Die Stadt Mülheim, in deren Zuständigkeit das Ausländeramt für den Bereich liegt, verweigerte eine detaillierte Stellungnahme zu den genauen Hintergründen der Freilassung und verwies auf die Behörde in Rostock. Diese wiederum teilte mit, dass es in Mecklenburg-Vorpommern keinen Mangel an Abschiebehaftplätzen gegeben habe. Der aktuelle Aufenthaltsort des Mannes ist unbekannt.

Die Freilassung des mutmaßlichen Vergewaltigers hat inzwischen auch den nordrhein-westfälischen Landtag erreicht. Vier Abgeordnete, darunter der Mülheimer SPD-Politiker Rodion Bakum, haben in einer kleinen Anfrage die Landesregierung um Aufklärung gebeten. Sie fordern unter anderem Antworten darauf, warum kein Haftplatz für den Angeklagten zur Verfügung stand, obwohl ein gültiger Abschiebehaftbefehl vorlag. Ebenso möchten sie wissen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um einen Platz in einer Haftanstalt zu finden und wie der Belegungsstatus der entsprechenden Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern zum Zeitpunkt der Verhaftung aussah. Doch weder die Stadt Mülheim noch die zuständigen Ausländerbehörden wollten sich detailliert zu den Umständen äußern.

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