Mülheim
Nach Vergewaltigung: Abschiebepflichtiger Ghanaer einfach auf freien Fuß gesetzt
Ein 34-jähriger Asylbewerber aus Ghana, der wegen Vergewaltigung angeklagt war, wurde freigelassen, da kein Platz in der Abschiebehaft verfügbar war. Die überraschende Entscheidung sorgt für scharfe Kritik und ungelöste Fragen im nordrhein-westfälischen Landtag.
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Ein 34-jähriger Asylbewerber aus Ghana, der wegen Vergewaltigung angeklagt war, wurde freigelassen, weil kein Platz in der Abschiebehaft verfügbar war. Der Mann soll im Jahr 2018 in Mülheim ein damals 16-jähriges Mädchen im Schlaf überwältigt und vergewaltigt haben. Nach der Tat tauchte er unter und blieb jahrelang unauffindbar. Erst Anfang 2023 gelang es den Behörden, ihn festzunehmen. Gegen den Mann lag seit 2018 eine Ausweisungsverfügung vor, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Auch dieser Aufforderung zur Ausreise war er nicht nachgekommen.
Zwei Versuche, eine Gerichtsverhandlung gegen ihn durchzuführen, scheiterten, da das mutmaßliche Opfer nicht vor Gericht erschien. Anfang September drohte dann eine Freilassung, da die gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Untersuchungshaft von sechs Monaten abgelaufen war. Die Vorsitzende Richterin veranlasste deshalb in letzter Minute einen Abschiebehaftbefehl, der noch während der Verhandlung durch Beamte des Ausländeramts Rostock ausgeführt wurde.
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Obwohl der Abschiebehaftbefehl im Gerichtssaal vollstreckt wurde, war der Mann noch am Nachmittag desselben Tages wieder auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Mülheim erklärte auf Nachfrage, dass die zuständigen Behörden keinen freien Platz in der Abschiebehaft finden konnten. Dies führte zu der überraschenden Freilassung des Angeklagten, der weiterhin ausreisepflichtig bleibt.
Die Stadt Mülheim, in deren Zuständigkeit das Ausländeramt für den Bereich liegt, verweigerte eine detaillierte Stellungnahme zu den genauen Hintergründen der Freilassung und verwies auf die Behörde in Rostock. Diese wiederum teilte mit, dass es in Mecklenburg-Vorpommern keinen Mangel an Abschiebehaftplätzen gegeben habe. Der aktuelle Aufenthaltsort des Mannes ist unbekannt.
Die Freilassung des mutmaßlichen Vergewaltigers hat inzwischen auch den nordrhein-westfälischen Landtag erreicht. Vier Abgeordnete, darunter der Mülheimer SPD-Politiker Rodion Bakum, haben in einer kleinen Anfrage die Landesregierung um Aufklärung gebeten. Sie fordern unter anderem Antworten darauf, warum kein Haftplatz für den Angeklagten zur Verfügung stand, obwohl ein gültiger Abschiebehaftbefehl vorlag. Ebenso möchten sie wissen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um einen Platz in einer Haftanstalt zu finden und wie der Belegungsstatus der entsprechenden Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern zum Zeitpunkt der Verhaftung aussah. Doch weder die Stadt Mülheim noch die zuständigen Ausländerbehörden wollten sich detailliert zu den Umständen äußern.
In NRW wundert mich gar nichts mehr. Wenn die nächstes Jahr die Regierung stellen mit einer schwarz grünen Koalition, ändert sich gar nichts in Deutschland.
Hat er schon das Bundesverdienstkreuz erhalten? Außerdem brauchen wir dringend mehr Demos gegen RECHTS.
Man hat 5 JAHRE gebraucht, um ihn zu finden?
Den Martin Sellner verfolgen sie rund um die Uhr!
Unfassbar was in diesem Land abgeht.
Bananenrepublik vom Feinsten.
Jaja, bei uns im Westen nix neues…
Wer weiß wieviele solcher Spezies noch im „Umlauf“ sind….
Es ist nicht zu glauben In ganz Deutschland war nicht ein Platz in der Abschiebehaft frei. Gibt es keine Amtshilfe mehr über die Bundesländer? Kein Wunder, dass die Typen uns auf der Nase rumtanzen. Hier gehören die Verantwortlichen in den Knast, denn wenn sie kein Bock haben ihren Job zu machen, können sie die Stühle frei machen. Das ist schlichtweg Unterlassung und wenn möglich noch von Beamten. Jeder, der in der freien Wirtschaft so „:arbeiten“ würde, wäre innerhalb kürzester Zeit Bürgergeld Empfänger. Und das mit Recht.
Bestechung ?