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Grenzschutz

Rückweisungen wegen Europarecht nicht möglich? Faeser verbreitet Falschinformationen

Die Bundespolizei könne Asylsuchende wegen des Europarechts nicht an der Grenze abweisen, meint Faeser. Ein Blick in die Statuten zeigt: Es gebe Mittel und Wege, die Grenzen zu schließen – doch die Bundesregierung scheut davor zurück.

Nancy Faeser hat am Donnerstag ein neues Sicherheitspaket vorgestellt. Darin enthalten sind aber keine konkreten Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Außengrenzen.

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Als Reaktion auf den tödlichen Anschlag während des Solinger Stadtfestes stellte Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Donnerstag ein neues Sicherheitspaket vor. Zentral sollen Messerverbote und mehr Befugnisse für die Bundespolizei eine Wende bringen, meint die SPD-Politikerin. Was dabei außen vor bleibt: Abweisungen an den deutschen Außengrenzen. Diese seien rechtlich nicht möglich, behauptete Faeser dann am Donnerstagabend in den Tagesthemen – doch das stimmt so nicht.

Die Innenministerin warnt davor, Sicherheitsforderungen nicht voreilig vor den Landtagswahlen zu äußern, „obwohl sie gegen die Rechtslage verstoßen“. Gemeint ist damit das „Zurückweisen an Grenzen“, betont die Ministerin und: „Wir sind da an Europarecht gebunden.“

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Ein Blick in die unterschiedlichen Verträge der Europäischen Union werfen dazu aber Fragen auf: im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist unter Artikel 72 festgehalten, dass „die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ überwiegt.

Dieser Artikel verweist unter anderem auf Artikel 64 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), der für die „Notlage aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Staatsangehörigen dritter Länder“ vorsieht, dass der Rat der Europäischen Union auf Ansinnen der EU-Kommission sechsmonatige Sondermaßnahmen erlassen kann.

Mit anderen Worten: wenn die innere Sicherheit eines Staates aufgrund massenhafter Migration gefährdet wird, kann die Kommission einen Vorschlag erarbeiten, der Einschränkungen des Asylrechts beinhaltet. Über diesen Vorschlag entscheidet dann der Rat der EU, in dem die Staatsoberhäupter der EU eine Mehrheit für diesen Vorschlag formen müssen. Weder die Kommission noch die Präsidenten der EU-Länder haben ein solches Vorgehen bislang in Betracht gezogen – obwohl es eigentlich ihre Aufgabe wäre.

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Auch Faeser entzieht sich dieser Debatte mit dem simplen Verweis auf die rechtliche Lage in Europa. Die EU hat die 1951 beschlossene Genfer Flüchtlingskonvention teilweise in die eigene Charta der Grundrechte der Europäischen Union integriert. Vorgesehen ist hier auch das Recht auf Asyl. Hinzukommt die Dublin-Verordnung, die die Abläufe innerhalb der EU regelt.

So müssen Flüchtlinge beispielsweise in dem Staat einen Asylantrag stellen, wo sie erstmals das Territorium der EU betreten haben. Dieser Punkt sorgte vor allem nach dem Solingen-Anschlag für Furore, denn: Der syrische Täter hätte eigentlich in Bulgarien ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Die deutschen Behörden wussten das, versäumten dennoch eine Rückführung – obwohl Bulgarien diesem Prozess schon zugestimmt hatte (Apollo News berichtete).

Wenn Faeser also behauptet, Zurückweisungen wegen der Rechtslage in Europa nicht durchführen zu können, beruft sie sich auf Verträge, die in Deutschland nicht einmal konsequent durchgeführt werden. Symbolisch dafür stehen auch die rund 300.000 ausreisepflichtigen Ausländer, die sich aktuell in Deutschland aufhalten. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte deswegen bereits im vergangenen Oktober an, massenhaft abzuschieben – daraus ist aber nichts geworden.

Im ersten Halbjahr 2024 wurden zwar rund 9.500 Personen aus Deutschland ausgewiesen und damit mehr, als noch im Vorjahreszeitraum, als 7.861 Rückführungen registriert wurden. Diese Zahl ist aber zu unerheblich, um etwas an der Gesamtsituation zu ändern (Apollo News berichtete). Die Bundesregierung setzt auch weiterhin auf Symbolpolitik und Symptombekämpfung.

In dem am Donnerstag vorgestellten Sicherheitspaket findet ein Messerverbot auf Volksfesten und in öffentlichen Verkehrsmitteln Erwähnung, auch anlasslose Kontrollen der Bundespolizei sollen erleichtert werden (Apollo News berichtete). Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten wieder konsequent zurückzuweisen, wie es in Paragraf 18, Absatz 2 des deutschen Asylgesetzes vorgesehen ist, wird dort jedoch nicht thematisiert.

In den Tagesthemen erklärte Faeser aber am Donnerstagabend, das Paket solle auch das Abschieben von „Straftätern und Gefährdern“ erleichtern. Eine erste Möglichkeit hätte das Bundesinnenministerium dazu am Freitagmorgen gehabt, als 28 Afghanen – als Reaktion auf die seit dem Solingen-Anschlag entbrannte Migrationsdebatte – abgeschoben wurden.

In dem Flieger befanden sich jedoch nur verurteilte Straftäter, die dadurch mehr oder weniger auf freien Fuß gesetzt wurden. „Gefährder“ wurden jedoch nicht abgeschoben. Doch ebendiese laufen in Deutschland noch weitestgehend frei herum (Apollo News berichtete).

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