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Gerichtlich bestätigt: Nancy Faeser hasst die Meinungs- und Pressefreiheit

Nancy Faesers Coup gegen die Verfassung ist gescheitert: Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Compact-Verbot auf. Die ehemalige Verfassungsministerin ist in die Schranken des Grundgesetzes verwiesen worden, das sie grob missachtet hat.

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Das Compact-Verbot war rechtswidrig – was absehbar war, wurde jetzt final durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Verbot, welches Nancy Faeser vor rund einem Jahr verkündete und vollstrecken ließ, stand der Meinungs- und Pressefreiheit fundamental entgegen.

Das Gericht stellt klar heraus, dass Faeser das Grundgesetz grob missachtet hat: „Mit einem Vereinsverbot gegen ein Presse- und Medienunternehmen“ dürfe der Schutz des Artikels fünf des Grundgesetzes, die Presse- und Meinungsfreiheit, „nicht unterlaufen werden.“ Weiter heißt es: „Eine Vielzahl der als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen lässt sich danach auch als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten.“

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Eine Schande, dass eine Bundesinnenministerin, die einst einen Eid auf das Grundgesetz geschworen hat, von einem der höchsten Gerichte daran erinnert werden muss.

Inzwischen ist Nancy Faeser Ex-Innenministerin – Gott sei Dank – und im Nebel der politischen Bedeutungslosigkeit abgetaucht. Sonst hätte sie spätestens jetzt zurücktreten müssen. Das Urteil entlarvt sie endgültig als totalitären Geist, dessen politisches Handeln in Gegnerschaft zur Verfassung stand. Ihr Kreuzzug „gegen Rechts“ war immer auch ein Kreuzzug gegen das Recht und den Rechtsstaat. Nirgendwo wurde das so klar wie im Compact-Skandal.

Nancy Faeser wollte einfach Fakten schaffen: an Recht, Gesetz und Gerichten vorbei. Nichts davon scherte sie in ihrem gefährlichen Machtrausch noch – weil im „Kampf gegen Rechts“ ja alles erlaubt ist. Ihr widerrechtlicher Schlag gegen das Magazin sollte Compact vor allem in seinen unternehmerischen Strukturen zerstören – und einer Gerichtsentscheidung damit quasi zuvorkommen. Das ist ihr im Endeffekt nicht gelungen, diese perfide Taktik ist gescheitert.

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Die machttrunkene Frau Faeser wurde vom Gericht nun nachträglich auf Entzug gesetzt. Ein wohltuendes Zeichen des Rechtsstaates, ein wichtiges Stoppschild für die stete Zersetzung der Meinungsfreiheit, die von Faeser wie von keinem anderen ausging. Sie hat die Verfassung mit der brachialen Macht des Staates untergraben und Männer in Sturmhauben losgeschickt, um Artikel fünf des Grundgesetzes mit Füßen zu treten.

Seit Franz-Josef Strauß und der Spiegel-Affäre hat sich das kein Politiker mehr getraut. Nur Frau Faeser hatte offenbar genug Verachtung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung übrig, um so einen Schritt nochmal zu gehen. Ein Glück, dass sie gescheitert ist.

Das Gericht hält die elementaren Freiheiten unseres Grundgesetzes hoch, die Nancy Faeser schlicht nicht interessiert haben – ausgerechnet die ehemalige „Verfassungsministerin“ muss vor Gericht in die Schranken der Verfassung gewiesen werden. Mit dem Urteil gegen das Compact-Verbot kann man jetzt mit Fug und Recht sagen: Nancy Faeser hasst die Meinungs- und Pressefreiheit.

„Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten“, hatte Nancy Faeser zur Verkündung des Compact-Verbots hinausposaunt. Was für eine Ironie – diese Rolle hat jetzt das Gericht übernommen.

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110 Kommentare

  • Bei aller Freude über den Entscheid möchte ich vor allzuviel Euphorie warnen. Unser Rechtsstaat ist mit nichten so robust, wie es scheint. Zu viele Staatsanwaltschaften und untere Instanzen sind genau auf der Faeser-Linie. Die Strategie der Einschüchterung bleibt wirksam.

    207
    • Hierzu passt das gestrige Interview von Max Mannhardt mit Herrn Steinhöfel. Herr Steinhöfel spricht eine klare Sprache, auch bezüglich der Methoden der EU. Ein sehr hörenswertes Interview.

    • Nicht zu vergessen die zynischen Claqueure solcher Rechtsbrüche:

      „Symbolbild: Wenn Meinung und Freiheit geschützt werden…“ – Dunja Hayali (ZDF) zur Razzia bei Jürgen Elsässer am 16.07.2024

    • Stimmt!
      Sie werden nun versuchen, diese „Lücken“ zu schließen. Und das ist das Gefährliche, wenn die Union an der ReGIERung ist. Die Union versteht es zumindest noch, Gesetze so schreiben zu lassen, dass diese verfassungskonform erscheinen.

      Deshalb fürchte ich eine schwarz-grüne ReGIERung wie der Teufel das Weihwasser! Denn dabei kommen die beiden schlimmsten Protagonisten der Demokratiefeindlichkeit zusammen!

    • Bin ich der gleichen Meinung. Vielleicht hatte man es nur nicht geschafft, rechtzeitig die Richter am BVG auszutauschen, damit das eigentlich gewollte Urteil zustande kommt.

  • Schade, dass Nancy Faeser nun für den Schadensersatz nicht PERSÖNLICH aufkommen muss, obwohl SIE diesen verursacht hat!
    Da muss sich etwas ändern in der Politik …. ist beim Normalbürger auch so!

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    • Ist die Dame nicht auch verantwortlich für das AfD-Gutachten?
      Hat sie dabei nicht auch voll „daneben gelangt“?

    • Da das Gericht es als rechtswidrig eingestuft hat muss etwas passieren. Faeser hat nun offiziell eine Straftat begangen und Beamte dürfen nicht Straffällig werden, da ihnen sonst sofort das Beamtenverhältnis gekündigt wird, das Gehalt rückwirkend als Angestellten Entgelt berechnet wird und dann die Differenz zum Beamten Sold zurück gefordert wird. Da gibt es jetzt keine Ausrede mehr warum Faeser davon verschont bleiben sollte. Alles was die Frau in ihrem Amt veranlasst hatte war nun erwiesenermaßen kriminell.

    • Für vorsätzliche Mißachtung der Grundrechte müssen die Politikkasper*innen, persönlich haften. Auch finanziell für angerichtete Schäden.

    • vergleichst Du dich mit unseren Politikern? Pass auf, dass Du nicht wegen Gotteslästerung verklagt wirst… mindestens!

      • ein Politiker hat zeitlich begrenzt ein Amt inne, er ist mitnichten gottgleich oder hat mehr Rechte als Andere, außer man heißt Habeck

        10
  • 1. Sofortige Aufhebung ihrer Immunität
    2. Sofortige Anklage wegen Amtsmißbrauch
    3. Gepfeffertes Urteil – gerne eine Freiheitsstrafe

    212
    • das scheitert schon an der Aufhebung der Immunität , hat Habeck , den Guten , ja auch davor geschützt

      • Wie war Das nochmal mit den Krähen und den Augen …?

        3
        • Ohyeah! Kontrolle !!!

          0
    • Würde das Gesetz befolgt werden bekäme sie eine Anklage jedoch eure Justiz ist Weisungsgebunde…unter einer anderen Regierung wäre dies möglich….😉

    • Entlassung aus dem Beamtenverhältnis plus Rückforderung der Beamtenbezüge reicht schon um sie restlos zu ruinieren. Von der saftigen Rückzahlungsforderung was bei Bundesbeamten in die oberen Hunderttausende geht, erholt sich diese Machtgeile Person nie wieder. Der tiefe Fall sei ihr gegönnt.

    • In einem Rechtsstaat wäre das sicher so, aber in einem Linksstaat wird so etwas nie passieren.

    • Und mit ihrem Privatvermögen haften!

  • Ein guter Tag für die Demokratie. Was passiert jetzt mit Faeser? Konsequenzen als Juristin?!

    • Feine Sahne Fischfilet sucht eine Frontfrau.

    • NIX, die haben Narrenfreiheit

  • Ok, aber wo sind Konsequenzen für Faeser?
    Ihre Worte waren immer „mit aller Härte des Gesetzes!“. Dann bitte auch hier.

    • Jaanee … in DIE Richtung gilt Das doch nicht 😮

    • Ich glaube immer „mit aller Härte des Geschwätzes“ verstanden zu haben.

  • Genau solcher Klartext ist gefragt. Danke!

  • Gelungene Überschrift!

  • …und immer noch im Bundestag. Unerträgliche SPD.

    152
    • @ John David : Wie mir dieser Kommentar gefällt!
      👍

      • Und mir erst!

        5
  • Gratulation zur Bildauswahl – 100 vonn 100 Punkten

    • Nänzi von Horch und Guck wie wir sie kennen.

  • Excellenter Kommentar!

  • „Sonst hätte sie spätestens jetzt zurücktreten müssen.“ Ernsthaft? Ihr meint nicht wirklich dass diese Person so viel Anstand hat?

    • Diese charakterlose Eliten kennen das Wort Anstand nicht. Das Oligarchen- und Feudalherrensystem ist korrupt, ausbeuterisch und demokratiefeindlich!

  • Wenn jemand mit so einer politischen Verantwortung und fundierten Ausbildung im betreffenden Fachbereich eine derart fatale Entscheidung trifft, darf man mit Fug und Recht von einer unzumutbaren Fehlbesetzung sprechen.

  • Das traurig ist den Schaden hat das Compact Magazin trotzdem.

    • Naja, unter dem Strich ist es nicht so schlimm oder sogar positiv – war es doch, ähnlich wie bei Clownswelt, eine richtig gute Werbemassnahme.

  • Rechtsmissbrauch war es – nichts Anderes!

    • Eher Amtsmissbrauch, im Recht war sie nie

  • Nancy Faeser ist doch nur eine von Vielen in der aktuellen Politik. Aber es dennoch gut und richtig, dass das Verbot nun endlich aufgehoben wurde.

  • Ich bleibe dabei: Dieses Konzentrieren auf einzelne Personen, wie hier Faeser, hilft nichts. Man kannte sie vorher, man hätte das alles vorhersehen können. Viele Wähler wählen solche Menschen, obwohl sie so sind, also aus Ignoranz oder Gleichgültigkeit. Viele aber wählen sie gerade deswegen. Ein bedeutender Teil der deutschen will meiner Ansicht nach eigentlich gar keinen Rechtsstaat, sondern eher irgendetwas autoritäres, was halt stets die eigene schräge Weltanschauung bestmöglich durchsetzt. Nichts belegt dies besser als die allgemeine Zustimmung zu den Corona-Maßnahmen. Deshalb ist es eben sinnlos, sich immer über diese „Auswüchse“ aufzuregen. Sie sind halt nur die Konsequenz des Verhaltens von uns allen (mehr oder weniger).

    • Woher kannten Sie Faeser, bevor sie Bundes-IM wurde? Für mich fiel die Frau vom Himmel. Wie wohl für die meisten Deutschen. Aber ich hab sowieso keine Sozis gewählt.

    • Sowas MUSS juristisch aufgearbeitet werden!
      Ihre Wähler hören nur mit einem Ohr hin und hören dann „keine Anklage“. Naja dann ist ja Alles in Ordnung, wähle ich wieder!

    • „Sind wir nicht alle ein bißchen Nancy?“
      Lieber Pauker, sehr guter Kommentar. 100%👍👍👍.

  • Ein sehr guter, bissiger, aber stimmiger und berechtigter Kommentar!

  • Popcorn auspacken, Bademantel weghängen! Es lebe die Meinungsfreiheit!

    • „Es lebe die Meinungsfreiheit!“
      Außer bei AN …

    • Das war ein letztes zucken,ändern wird sich in Zukunft nichts. 🤡

  • Tja hätten wir eine Verfassung, statt das Grundgesetz , dann hätten wir die Probleme nicht. Wer es nicht glaubt, sollte das Grundgesetz mal genauer lesen

  • Schlimm finde ich, dass sich offenbar niemand mehr schämt oder gar Gewissensbisse zu haben scheint, wenn mit dem moralischen Zeigefinger ständig und stets versucht wird, Grundrechte wie z.B. die Meinungsfreiheit auszuhebeln. Frau Faeser wusste als Juristin ganz genau, was sie tat und auch, wenn man ihr nicht jegliche Fachkompetenz absprechen will, dass es über das Vereinsrecht keinen Erfolg haben wird. Den Schaden haben andere. Nur die, die die finanziellen Mittel haben, sich ihr Recht erkämpfen zu können, können dieser leider regierungsseitig betriebenen Einschüchterungsstrategie überhaupt noch etwas entgegensetzen. Wie H-J Papier, der ehemalige Verfassungsrichter es feststellte, ist es eine ständige Aushöhlung des Rechtsstaats zum Nachteil der Bürger. Im Fall von Frau Faeser eindeutig von der Regierung selbst betrieben. Entschuldigen wird sie sich wohl nicht, die Gute.

    • „Entschuldigen wird sie sich wohl nicht, die Gute.“
      Wofür denn?
      Für ein Fehlurteil eines „unqualifizierten“ Gerichts?

      Für den Zensator:
      Das nennt man Sarkasmus !

    • die Gute. Da gibt es bessere Ausdrücke .

  • Das Problem, nämlich Medien als
    Verein oder vereinsähnlichen
    Zusammenschluß bewerten und
    verfolgen zu dürfen, bleibt leider
    bestehen. Ein Teilerfolg für Faeser
    und kommende Klagen gegen
    widerspenstige Medienmacher.

    • es wird unterm Strick immer scheitern und nur ein kurzfristigen Effekt haben. Mir gefallen auch die Aussagen von Grünen und von Linken schon mal gar nicht. aber ich halte sie aus, auch in meinem Freundeskreis

  • Nichts ist schneller als Licht. Es sei denn man heißt N. Faeser.

  • Hoffentlich wird jetzt zurückgeklagt.

  • Ich will Handschellen klicken hören (Peter Hahne)
    … und nicht nur bei Faeser

  • Richtiges Ergebnis, aber leider falsche Begründung. Nach Art. 5 Grundgesetz findet die Pressefreiheit ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, im Jugendschutz und im Recht der persönlichen Ehre. Das sind ganz klare Vorgaben, die nicht so schwammig sind wie „Prägung“ oder „verfassungswidrige Inhalten“, von denen im Grundgesetz nichts steht. Wenn erst einmal die linken Richter die oberen Gerichte erreicht haben, werden sie anders urteilen, und das wird dann verheerend sein für die Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Land – die jetzt schon unter massivem Druck steht.

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