Asylverfahren
Behörden ließen sich offenbar mehrfach von Solingen-Täter täuschen – und versäumten so dessen Abschiebung
Im Asylverfahren des Attentäters von Solingen ließen sich die zuständigen Behörden offenbar gnadenlos täuschen. Sie versäumten sogar eine Verlängerung der Abschiebefrist. Währenddessen soll der syrische Verdächtige bestens von einer Dresdner Anwältin beraten worden sein.
Nach Recherchen von NDR und WDR soll der Syrer, der am Freitagabend drei Menschen in Solingen tötete (Apollo News berichtete), deutsche Behörden bewusst getäuscht haben – erfolgreich. Issa al Hassan ging scheinbar gezielt und erstaunlich informiert vor, um einer Überstellung nach Bulgarien auszuweichen. Weil er das Territorium der Europäischen Union erstmals in Bulgarien betreten hatte, muss gemäß dem Dublin-Abkommen dort ein Asylverfahren durchgeführt werden.
Der 26-Jährige gelangte 2022 dennoch nach Deutschland. 2023 wurde er von den zuständigen Behörden dann zweimal bezüglich seiner Fluchtmotive befragt. Der Syrer gab unter anderem an, wegen eines Verwandten nach Deutschland geflohen zu sein – bei einer anschließenden Überprüfung konnte die Existenz einer solchen Person aber nicht von den deutschen Behörden bestätigt werden.
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Zudem gab der Syrer in seinem Asylantrag an, nicht von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) bedroht zu sein. Er wolle vielmehr in Deutschland arbeiten, um seiner Familie in Syrien Geld schicken zu können, denn er stamme aus ärmlichen Verhältnissen, so der 26-Jährige. Des Weiteren soll al Hassan vor dem ihm drohenden Wehrdienst geflohen sein. Wegen der Flucht wiederum erwarte ihn eine Strafe bei einer Rückkehr nach Syrien, das gab der mutmaßliche Solingen-Attentäter in seinem Asylantrag an.
Erwartungsgemäß wurde der Antrag abgelehnt – Bulgarien stimmte einer Übernahme des Falls zu. Al Hassan erhielt im Februar 2023 den Ausweisungsbescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in dem mitgeteilt wurde, die Rückführung nach Bulgarien müsse in den nächsten sechs Monaten durchgeführt werden.
Doch der Syrer schien juristisch bestens beraten und zog gegen den Bescheid vor das Verwaltungsgericht Minden. Dort reichte er am 13. März 2023 Klage gegen die bevorstehende Abschiebung ein. Diese wurde von dem Gericht allerdings als „nicht begründet“ abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin gegenüber dem Spiegel mit. Vertreten wurde der Syrer offenbar von einer auf Asylrecht spezialisierten Anwältin aus Dresden, berichtet der NDR-Journalist Manuel Bewarder.
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Ob sie möglicherweise den genauen Ausweisungstermin erfuhr und so den 26-Jährigen vorwarnen konnte, ist unklar. Als die zuständigen Beamten der Ausländerbehörde die Rückführung im Juni 2023 durchführen wollten, war al Hassan nicht in seiner Paderborner Flüchtlingsunterkunft anzutreffen. Der Wachdienst der Einrichtung oder Nachbarn sollen laut Informationen des NDR und WDR allerdings nicht nach einem alternativen Aufenthaltsort befragt worden sein. Die Beamten gingen aber kurioserweise nicht davon aus, dass der Syrer untergetaucht sein könnte.
Und weil die zuständige Stelle des BAMF nicht informiert wurde, wurde al Hassan nicht zur Fahndung ausgeschrieben, und die Abschiebefrist von sechs Monaten, die dann im August auslief, nicht verlängert. Aufgrund der Regelung des Dublin-Abkommens musste Deutschland daraufhin die Zuständigkeit für den weiteren Verbleib und einen möglichen Asylantrag des Syrers in der Europäischen Union am 20. August übernehmen.
Der im Februar ausgestellte Überstellungsbescheid wurde vom BAMF aufgehoben, wie das Verwaltungsgericht Minden erklärte. Nur wenige Tage später soll der 26-Jährige die Klage gegen die Rückführung nach Bulgarien zurückgezogen haben, sodass sein Asylverfahren in Deutschland beginnen konnte. Wie der Spiegel schreibt, lebte der Tatverdächtige seit September 2023 in Solingen, wohin er zugeteilt worden war. Im Dezember 2023 erhielt er subsidiären Schutz.
Am vergangenen Freitag soll al Hassan dann drei Menschen auf dem Solinger Stadtfest ermordet haben. Hier sollte eigentlich unter dem Motto „Festival der Vielfalt“ das 650-jährige Bestehen der Stadt zelebriert werden. Gegen 21.40 Uhr stach der Syrer, der sich zum IS bekannt haben soll, dann gezielt auf Kopf und Hals umstehender Personen ein. Zwei Männer und eine Frau starben, acht weitere wurden verletzt.
Am Samstagabend stellte er sich der Polizei. Der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen und geht derzeit davon aus, al Hassan habe die Anschlagsentscheidung aus einer „radikal-islamistischen Überzeugung“ gefasst, um „auf dem Solinger Stadtfest eine möglichst große Anzahl aus seiner Sicht ungläubiger Menschen zu töten“.
Und wie jetzt rausgekommen ist floss das deutsche Steuergeld die ganze Zeit weiter an diesen Terrorist. Komplettes Behördenversagen und leider wohl eher die Regel als eine Ausnahme. Ich Frage mich ja, wie ein Migrant in Paderborn auf eine Anwältin in Dresden kommt. Wer hat da vermittelt?
Pro Asyl und deren Asylanwälte sind seit Jahrzehnten auf diesem Kurs. Hinter die Kulissen dieser Lobby wird nicht mehr geschaut. Politische Aussagen sind nicht von Wert. Sie knicken immer wieder vor dieser Lobby ein.
In NRW kein Einzelfall.
Kann es sein, dass in NRW die Dümmsten in Behörden arbeiten?
Juristischen Laien erschließt sich nicht, weshalb nicht wenigstens die Anwältin aus Dresden nach dem von ihrem Mandanten in Solingen verübten Attentat sich Sorgen machen muss, wegen Beihilfe zu dreifachem Mord und achtfachem Mordversuch sowie der Unterstützung einer Terrororganisation belangt zu werden? Mithin scheint man hier mit zweierlei Maß zu messen.
Der hat die nicht nur bewusst getäuscht, die haben sich auch bewusst täuschen lassen. Dem Amtsschimmel geht das Chaos im Stall schon länger am Schweif vorbei. Stempel drauf, fertig ist der Lack, nach mir die Sintflut. Welcher bequeme Kleingeist soll sich gegen eine Putschregierung auflehnen ? Ich erwarte von denen gar nichts. Das sind auch nur Menschen, keine Wunderheiler.
Dass die Asylindustrie existiert und ihre Schützlinge erfolgreich gegen den deutschen Staat in Stellung bringt, ist ein alter Hut.
Die Frist für die Abschiebung des Täters von Solingen betrug nach Medienberichten nach seinem Untertauchen allerdings 18 Monate – nicht 6. Man hätte ihn nach seinem Auftauchen trotzdem sofort abschieben können, Hendrik Wüsts schwarzgrünes NRW verzichtete aber darauf. Jetzt sind deshalb drei Menschen tot und diejenigen, die das möglich gemacht haben, inszenieren sich als „Feuerwehr“.
Mich interessiert dann doch, was so eine anwaltliche Vertretung kostet – und wer dafür aufkommt.
Und was der deutsche Steuerzahler für den Mann insgesamt, seit seines Auftretens zahlte – und ob auch in der Zeit seines Verschwindens Sozialhilfe geflossen ist. Und wenn – aus welchem Grunde und wohin?
Zumal man ja feststellen kann, wo das Geld abgehoben wurde.