Mit diesem Plan soll das AfD-Verbot noch vor der Wahl durch den Bundestag kommen
113 Bundestagsabgeordnete fordern eine schnelles AfD-Verbotsverfahren noch vor den kommenden Wahlen zu starten. Noch gibt es keine Mehrheit für den fraktionsübergreifenden Antrag. Das könnte sich bald ändern.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht wird wahrscheinlicher. Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz und seine Mitstreiter haben einen Antrag mit 113 Unterstützern aus verschiedenen Fraktionen beim Bundestagspräsidium eingereicht. Dies übertrifft die erforderliche Mindestzahl von 37 Abgeordneten deutlich und zwingt den Bundestag, sich mit der Frage auseinanderzusetzen. Noch wenden sich die allermeisten Parteispitzen, wie Friedrich Merz und Olaf Scholz, gegen ein solches Verfahren. In einer E-Mail an alle Abgeordneten betonten die Unterzeichner: „Obwohl wir nicht immer einer Meinung sind, vereint uns unser klares Bekenntnis zu Demokratie und Grundgesetz.“ Wanderwitz erklärte am Donnerstagabend, er sehe „genug Material, genug Fleisch am Knochen“, dass die AfD verbotsfähig sei.
Die Erfolgsaussichten des Antrags sind ungewiss. Bei theoretisch voller Anwesenheit aller 736 Abgeordneten wären mindestens 367 Stimmen für eine einfache Mehrheit nötig. Das bedeutet, dass noch etwa 254 weitere Abgeordnete überzeugt werden müssten. Wanderwitz räumte ein, dass noch Überzeugungsarbeit zu leisten sei, zeigte sich aber entschlossen: „Wir sind entschlossen, das zu schaffen.“ Noch im Dezember könnte über die Frage im Bundestag abgestimmt werden.
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Die Initiatoren des Antrags haben zuletzt das Tempo erhöht. Sie wollen ein Verbotsverfahren in Karlsruhe noch in dieser Legislaturperiode durchdrücken. „Es muss jetzt schnell gehen“, hatte Wanderwitz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt. Wanderwitz erklärte: „Leider steht zu befürchten, dass die AfD nach der nächsten Wahl noch stärker sein wird. Wir brauchen jetzt einen sehr zügigen Antrag vorm Bundesverfassungsgericht.“
Die Befürchtung ist groß, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nach den Neuwahlen entscheidend ändern könnten. Ein Stimmenzuwachs der AfD könnte die Chancen auf eine Mehrheit für den Verbotsantrag erheblich schmälern. Teile der SPD haben sich bisher offener für ein Verbotsverfahren gezeigt als die Union, die einen Verbotsantrag – noch – in großen Teilen ablehnt.
Neben Initiator Wanderwitz finden sich unter der Liste der Unterzeichner prominente Namen wie Roderich Kiesewetter (CDU), Katrin Göring-Eckardt, Anton Hofreiter und Claudia Roth (Grüne), Ralf Stegner (SPD) sowie Janine Wissler (Linke). Von den 118 Grünen-Abgeordneten haben 56 den Antrag unterzeichnet, sie stellen damit mit Abstand die größte Gruppe. Weder die FDP noch die CSU haben Unterschriften geleistet. Sie haben sich bisher geschlossen gegen einen Antrag ausgesprochen, ebenso das BSW.
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Friedrich Merz ist mal wieder zurückgerudert. Plötzlich befürwortet der CDU-Chef eine Öffnung der Debatte über die vollständige Legalisierung von Abtreibungen – allerdings erst nach der Wahl.Mit der Annäherung des Wahltermins könnte das Verbotsverfahren gegen die AfD jedoch zunehmend als Wahlkampfinstrument genutzt werden. Um eine Mehrheit zu erhalten, müssen die Fraktionsvorsitzenden der großen Parteien umschwenken. Teile der SPD zeigen sich immer offener für ein Verbotsverfahren. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ließ durchklingen, dass er einem Verbotsverfahren nicht prinzipiell abgeneigt ist. Bei einem Bürgerdialog in Schwerin sagte er: „Da sind jetzt erst mal ganz andere Dinge angesagt.“ Ein Verbot der Partei müsse sehr sorgfältig vorbereitet werden – ein klares Nein sieht anders aus. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich äußerte sich bisher eher skeptisch: „Ich warne davor, schon jetzt ein Parteiverbot gegen die AfD auf den Weg zu bringen.“
CDU-Chef Friedrich Merz hatte sich bisher ebenfalls skeptisch gegenüber einem AfD-Verbotsverfahren gezeigt. „Parteiverbote haben noch nie dazu geführt, dass man ein politisches Problem löst“, erklärte er im Juli in einem ZDF-Sommerinterview. Allerdings gab es zuletzt Anzeichen für eine mögliche Kursänderung. Laut Berichten des Spiegel soll Merz in einer Fraktionssitzung zuletzt angedeutet haben, dass er seine Haltung überdenken könnte, sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen.
Da wären wir beim nächsten Stolperstein für das Vorhaben, der Verschiebung einer möglichen Neubewertung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Der mittlerweile als Präsident des Verfassungsschutzes zurückgetretene Thomas Haldenwang hatte im Oktober eine Entscheidung noch in diesem Jahr angekündigt – allerdings vor dem Bruch der Ampel-Koalition. Nun wird diese Entscheidung jedoch auf die Zeit nach der vorgezogenen Bundestagswahl verschoben. Der Grund: Eine Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ kurz vor der Wahl dürfte einen Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien darstellen. Diese Verzögerung schwächt die Position der Antragsteller erheblich, da eine offizielle Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ ein gewichtiges Argument für ein Verbotsverfahren gewesen wäre.
Rechtlich liegt die Latte für ein Parteiverbot in Deutschland extrem hoch. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit nur selten Verbote gegen Parteien verhängt – so zuletzt gegen die SRP in den 1950er Jahren und die KPD Anfang der 1960er Jahre. Ein Parteiverbot erfordert den Nachweis, dass die Partei „in kämpferisch-aggressiver Weise“ die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft und aktiv deren Abschaffung betreibt. Damit das Merkmal „kämpferisch-aggressiv“ erfüllt ist, müsste gewalttätig gegen die verfassungsmäßige Ordnung, ihre Institutionen oder ihre Vertreter vorgegangen worden sein. Als Ausnahmetatbestand kann auch „verbale Gewalt“ ein Vereinsverbot begründen. Die Hürden hierfür sind jedoch äußerst hochgesteckt – so müsse etwa in permanent-aggressiver Weise zum Umsturz der staatlichen Ordnung aufgerufen worden sein. Ob dieser Tatbestand bei der AfD zur Genüge erfüllt ist, darf bezweifelt werden.
Einfach nur Traurig wie hier der Rechtstaat und die Demokratie ausgehebelt werden ,nur um eine Konkurrenz Partei auszuschalten.
Ansonsten ist alles zu Hr. Wanderwitz gesagt.
„Mein Herz schlägt Blau“
„Leider steht zu befürchten, dass die AfD nach der nächsten Wahl noch stärker sein wird. “ – ah so, es ist also anzunehmen, dass die Politik der Altparteien noch schlechter wird. Sonst hätte die AfD keine Daseinsberechtigung.
Jedes mal, wenn ein AfD-Abgeordneter fragt, was der Partei eigentlich vorgeworfen wird, herrscht schweigen bei den „etablierten“.
Als AfD würde ich den Verbotsantrag forcieren, denn eine Niederlage der „etablierten“ wäre ein Glaubwürdigkeitsschub. Kein Medium könnte mehr hinter vorgehaltener Hand etwas von „Verfassungsfeindlichkeit“ raunen und diejenigen, welche diesen Antrag stellen, müssten endlich ihre Karten auf den Tisch legen!
Das ist Totalitarismus und hat nichts mit Demokratie zu tun. Die selbsternannten Guten zünden das Land an.
Immerhin verschoben. Was sind da eigentlich die konkreten Vorwürfe? Ich sehe immer nur dass die AfD allgemein als rechtsextrem gelten soll. Aber wieso genau eigentlich?
Der Name ist eigentlich Programm bei dem Herrn . Politisch ist Herr Wanderwitz wohl gerade im Osten verbrannt . Ob wir ihn im Westen haben wollen wage ich mal ernsthaft zu bezweifeln .
Am ende bleibt nur eine Schlagzeile und die Gebetsmühlenartige Wiederholung der Altparteien Protagonisten bei Wahlveranstaltungen und ÖRR „Reportern“ einer nicht rechtkräftigen Aussage dass ja gegen die AFD ein Verbotsverfahren laufe . Das gleiche System wie bei Correctiv !!!
Das ist dass was an Demokratie und Respekt dem Wähler gegenüber in Deutschland 2024 nach 3 ,5 Jahren Ampel übriggeblieben ist .
Was den Artikel vervollständigen würde. wäre die Rechtslage zu so einem Verbot. Also womit würde begründet werden könne, dass eine demokratisch gewählte Partei verboten werden könnte. Totalismus als Begründung wäre aktuell sicher noch ein unhaltbares Argument. Hier könnte Apollo News journalistisch noch nachlegen, indem die demokratischen Hürden einer solchen Massnahme aufgezeigt würden und welche Rolle ein europäischer Gerichtshof spielen würde oder auch eine US amerikanische Regierung, die für Demokratie eintritt.