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Der IPCC-Bericht und das Verfassungsgericht: Jetzt muss das „Klimaurteil“ von 2021 neu aufgerollt werden

Mit der Rücknahme des IPCC-Horrorszenarios stellen sich auch neue Fragen zum umstrittenen „Klimaurteil“ von 2021. Eine Revision wäre angebracht.

Das „Klimaurteil“ schlug 2021 hohe Wellen – jetzt erodiert es. (IMAGO/Political-Moments)

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Es war eine Zäsur in kaum vergleichbarem Ausmaß: 2021 beschloss das Bundesverfassungsgericht in seinem sogenannten „Klimaurteil“, wegweisende und bisher ungekannte Maßstäbe anzulegen, wenn es um Grundrechte und Klimaschutz geht. Erstmals definierte Karlsruhe Klimaschutz nicht nur als politisches Staatsziel, sondern als Frage grundrechtlicher Freiheit über die Zeit hinweg.

Um die Grundrechte zukünftiger Generationen zu schützen, sei aktiver Klimaschutz in der Gegenwart notwendig, argumentierte das Gericht: Betreibe der Staat heute keinen Klimaschutz, verletze er die Grundrechte der Generation von morgen. Das Bundesverfassungsgericht verband dabei auch Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Staat zum Schutz der „natürlichen Lebensgrundlagen“ verpflichtet, mit dem Pariser Klimaziel und mit dem Gedanken eines begrenzten CO₂-Budgets. Auch das war eine juristische Neuheit in Deutschland.

Das Urteil wurde damals schon kritisiert – auch wegen der vermeintlich wissenschaftlichen Grundlage der Argumentation. Immer wieder berief sich der Senat des Verfassungsgerichts in seinem Urteil auf Berichte des IPCC, des sogenannten Weltklimarats. Dieser IPCC errechnet Klimawandel-Szenarien – gern auch mit Schockfaktor.

Eines dieser Schock-Szenarien hat der IPCC im April still und leise wieder einkassiert. Unter dem technischen Namen „RCP 8.5“ firmierte das Horrorszenario eines massiven Bevölkerungswachstums und eines wachsenden CO₂-Ausstoßes, mit daraus folgenden massiven Verwerfungen. Die Rede war etwa von fünf Grad durchschnittlichem Temperaturanstieg, 100 Zentimetern Meeresspiegelanstieg durch abschmelzende Pole und daraus folgenden massiven Sturmfluten und unbewohnbaren Küsten.

Schon bei seiner Veröffentlichung vor über zehn Jahren gab es Kritik an diesem Szenario: Es sei viel zu unrealistisch. In dem Szenario traf man Annahmen auf Basis von Entwicklungen, die sich in der realen Welt der Gegenwart sogar gegenteilig darstellen – so war in der IPCC-Darstellung beispielsweise von einer massiven Zunahme des CO₂-Ausstoßes die Rede, während die Gegenwart tatsächlich eine Reduktion des globalen Ausstoßes zeigt.

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Das Szenario war von Lücken und Fragezeichen durchzogen – trotzdem wurden Tausende Studien, Artikel und ähnliche wissenschaftliche und journalistische Beiträge auf ihm aufgebaut. Auch das „Klimaurteil“ des Bundesverfassungsgerichts. Im Beschluss von 2021 heißt es über IPCC-Berichte: „Diese gelten als zuverlässige Zusammenfassungen des aktuellen Kenntnisstands zum Klimawandel“. Auch auf das inzwischen gekippte Horrorszenario RCP 8.5 nahm man Bezug – teilweise explizit, vor allem aber in der Annahme dort präsentierter Szenarien und in der Berufung auf entsprechende Quellen.

Das „Klimaurteil“ des Bundesverfassungsgerichts ist also auf fragwürdigen Prognosen aufgebaut: Es macht harte Klimapolitik auf Basis wachsweicher Annahmen, die offenbar noch schneller wegschmelzen können als Gletscher und Polkappen. Trotzdem ist der Beschluss seit 2021 Grundlage für Argumente und vor allem auch für Politik geworden. Klimaziele wie das zur Klimaneutralität 2045 oder gar 2040 fußen in der öffentlichen Argumentation auch immer wieder darauf.

Nicht nur müssen die darauf aufbauenden Narrative also dekonstruiert werden – das ganze Urteil müsste einer Revision unterzogen werden. Auf Basis wandelnder, fast flüssiger Prognosen harte Urteile zu fällen und daraus Vorgaben abzuleiten, war schon 2021 unseriös – jetzt ist es das erst recht. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit diesem Urteil als Aktivist betätigt. Allein diesen Dammbruch müsste man rückgängig machen – im Sinne der Glaubwürdigkeit unserer Justiz.

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10 Kommentare

  • Ich garantiere, hier wird gar nichts zurückgenommen.
    Eher wird die Repression gegen Kritiker weiter zunehmen.

  • Ein großartiger Kommentar. Ich glaube aber eher an den Osterhasen und den Weihnachtsmann, als das aus der politischen/ideologischen Blase irgendetwas angestoßen wird. Zudem wurde doch auch noch eine beinharte Klimaideologin, aka Kaufhold, am Bundesverfassungsgericht installiert.

  • Der Anfang ist gemacht. Es ist geradezu pervers auf Energieträger CO2-Steuern zu erheben. Der Staat stopft sich damit die Taschen voll und kann sich immer locker auf das Klimaurteil stützen. Das muß ein Ende haben…

  • Vielleicht wird eine Änderung der Gesetzgebung ab nächstes Jahr durch die AfD angestrengt. Mit den so und selbst genannten Parteien der Mitte sicherlich nicht…

  • Eine Revision wäre angebracht? Alles was mit der „Klimakatastrophenhysterie“ zu tun hatte, muss beendet werden bzw. rückgängig gemacht werden. Alle Klimakleberterroristen in Haft genommen und politisch Verantwortliche für den wirtschaftlichen Schaden haftbar gemacht werden. Die Dauerwerbesender der Klimahysterie-Propaganda ARD und ZDF sofort aufgelöst und die Zwangsbeiträge abgeschafft werden.

  • „Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor die Wahrheit sich überhaupt die Schuhe anzieht.“
    Mark Twain

  • Die Namen Voßkuhle (Klima) und Harbath (Corona) stehen für den Niedergang des Bundesverfassungsgerichts.

  • Im Sinne der Glaubwürdigkeit unserer Justiz? Welche Justiz, die „Unsere Demokratie“ vielleicht? Mehr Bürgerverachtung geht nicht mehr!

  • Den Linksgrünen würde sich der Magen umdrehen,
    wenn etwas geändert würde.
    Und ich würde mich darüber herzlich freuen

  • Glaubwürdigkeit dieser Juxtiz?
    Auf welcher Ebene ist selbige noch zu finden?

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