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Thüringen

„AfD vor Gericht“: Verfassungsschutzchef Kramer für Grundrechtsentzug und Wahlausschluss von AfD-Politikern

Der thüringische Verfassungsschutzchef Stephan Kramer spricht sich für einen Wahlausschluss und Grundrechtsentzug von AfD-Politikern aus. Er fordert ein Vorgehen wie in Niedersachsen, wo bereits vier AfD-Politiker nicht zur Kommunalwahl antreten dürfen.

Stephan Kramer ist dafür, Björn Höcke das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen. (IMAGO/Funke Foto Services)

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„Was gilt beim Parteiverbot wie bei anderem auch? Man redet nicht darüber, man macht es.“ So beginnt Stephan Kramer, der thüringische Verfassungsschutzchef, seinen Auftritt beim Podcast „AfD vor Gericht“. Anstatt eines Parteiverbots fordert er andere Schritte, die schon jetzt erlaubt seien: So solle AfD-Politikern das passive und aktive Wahlrecht eher entzogen werden. Außerdem sollten sie – wie in Niedersachsen bereits geschehen – von Wahlausschüssen nicht zu Wahlen zugelassen werden.

Der Podcast will anstelle einer „hochemotionalen“ Debatte „juristische Präzision“ bieten. „Dieser Podcast ist keine politische Kampagne, sondern eine detaillierte Bestandsaufnahme. Wir begleiten das denkbare Verfahren vom Antrag bis nach Karlsruhe und werfen einen kühlen Blick in den Werkzeugkasten der wehrhaften Demokratie“, heißt es in der Beschreibung. Podcasthost ist der Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg.

Die Bürger sollten „der beste Verfassungsschutz“ sein, so Kramer, und darauf achten, dass keine Extremisten in die Parlamente kommen. Doch wie man gemerkt habe, sei es nicht sicher, dass das so funktioniere und „die Wählerinnen und Wähler klug mit ihren Stimmen umgehen“. Damit unterstellt er, dass Wähler ihre Stimme auch unklug verwenden würden.

Kramer äußerte im Podcast Unverständnis darüber, dass Björn Höcke noch nicht das aktive und passive Wahlrecht entzogen worden sei. „Ich habe es mich gefragt. Ich bin immer noch nicht weiter, warum man es nicht gemacht hat.“ Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bei anderen Rechtsextremisten den Fall nicht einmal angenommen, aber man müsse es trotzdem versuchen. „Das ist etwas, das mich an vielen Stellen doch ärgert, weil ich mir sage, es muss gar nicht erst zu einem Parteiverbotsverfahren kommen, die wehrhafte Demokratie ist schon viel früher mit Abwehrmechanismen auf einem ganz anderen Niveau eingestellt.“ Neben dem Wahlrechtsentzug nannte er den Ausschluss von Wahlen als mögliche Maßnahme.

So sprach sich der thüringische Verfassungsschutzchef dafür aus, bei Bürgermeister- und Landratswahlen in Thüringen die Kandidaten stärker auf Verfassungstreue zu überprüfen. Wenn es Zweifel an der Verfassungstreue gebe, könnten die Kandidaten von der Wahl ausgeschlossen werden. Das sei erlaubt. „Entweder der Verfassungsschutz merkt selber: ,Oh, da taucht jemand auf, der möchte auf eine Wahlliste‘, dann schreibe ich dem Wahlvorstand schon mal vorsorglich, wir hätten da was anzubieten. Oder aber, die Wahlvorstände fragen uns an“, erklärte Kramer.

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Ähnliches wurde bereits in Niedersachsen gemacht: Dort sind die vier AfD-Politiker Martin Sichert, Stephan Bothe, Thorsten Moriße und Justin Vogel genau wegen einer solchen Überprüfung nicht zur Kommunalwahl zugelassen worden, weil die Wahlausschüsse zu dem Schluss gekommen waren, dass es Zweifel an ihrer Verfassungstreue gebe (mehr dazu hier, hier, hier und hier).

Nach der Wahl und vor der Vereidigung des Bürgermeisters oder Landrats prüfe das Landesverwaltungsamt, ob Kandidaten zur Wahl zugelassen wurden, die nicht hätten antreten dürfen, erklärte Kramer. Das sei eine „zweite Sicherung, die eingebaut wird“. Wenn das Landesverwaltungsamt zu dem Schluss kommt, dass jemand zur Wahl zugelassen wurde, der nicht hätte teilnehmen dürfen, wird die Wahl annulliert. „Na klar sind die Wählerinnen und Wähler dann nicht begeistert. Aber hier geht’s nicht darum, wofür jemand begeistert ist, sondern darum, ob das rechtsstaatlich sauber gelaufen ist oder nicht“, so Kramer.

Der thüringische Verfassungsschutzchef kritisierte, dass im Landkreis Sonneberg der AfD-Politiker Robert Sesselmann überhaupt zur Wahl zugelassen worden sei und die Wahl anschließend vom Landesverwaltungsamt als rechtmäßig anerkannt worden sei. Damit steht er mit seiner Einschätzung direkt der Einschätzung einer anderen Behörde entgegen. Die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes erschwere es nun, in anderen Landkreisen AfD-Politiker von der Wahl auszuschließen, monierte Kramer.

2018 hatte Kramer öffentlich gemacht, dass die AfD in Thüringen vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft worden war. Im Podcast bezeichnete er das als „rechtliches Neuland“. In einer internen E-Mail kritisierte der zuständige Referatsleiter, dass er bei der Einstufung „bewusst außen vor gelassen“ wurde. Bei der Materialsammlung für den „Prüffall“ brachte Kramer auch eigenes Material ein, von dem er nicht sagen wollte, woher er es hat, wie eine exklusive Recherche von Apollo News zeigte.

Der Landesverband klagte gegen die Veröffentlichung der Einstufung, und das Verwaltungsgericht Weimar entschied 2021, dass die Einstufung nicht hätte veröffentlicht werden dürfen. Im Podcast rechtfertigte Stephan Kramer die Veröffentlichung damit, dass es im Gesetz nicht verboten gewesen sei, also habe er es als erlaubt betrachtet.

Durch die Veröffentlichung der Information habe er Politikern, Parteimitgliedern und Wählern die Möglichkeit geben wollen, von der Partei Abstand zu nehmen und so auf die Einstufung zu reagieren. Er habe den Eindruck von Mauscheleien vermeiden wollen. Das Verwaltungsgericht hatte 2021 jedoch entschieden, dass die Bekanntmachung unzulässig sei, weil bei der Einstufung als „Prüffall“ eben „noch keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ vorliegen.

Mehrfach behauptete Kramer im Podcast, dass er sich wünsche, dass die AfD sich nicht radikalisiert hätte, weil ihm das eine Menge Arbeit erspart hätte. In dem Gespräch ging es auch um die Stellung des Landesamts für Verfassungsschutz, das offiziell beim Innenministerium angesiedelt ist. Stephan Kramer erklärte, dass das Ministerium Vorgaben beim Personal oder der Organisation machen könne; bei der fachlichen Bewertung sei man jedoch politisch unabhängig. Das sei ihm auch wichtig.

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136 Kommentare

  • Befremdlich und daher entlarvend, wie sich ein amtierender Präsident eines Verfassungsschutzes über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes äußert.

    161
    • Von Neutralitätspflicht hält Kramer nun mal nichts.

      „Ich denke, das ist höchst bedauerlich. Vor allen Dingen vor dem Hintergrund, weil hier die sogenannte Neutralitätspflicht und die Mäßigung im Wahlkampf in den Vordergrund gestellt wird.“ – Stephan Kramer (Verfassungsschutz Thüringen) am 13.01.2025

      Darum sagt er auch sowas ohne mit der Wimper zu zucken:

      „Wir sind bei ungefähr 20 Prozent braunem Bodensatz in der Bundesrepublik. Wenn man jetzt sieht, dass 53 Prozent die AfD gewählt haben.” – Stephan Kramer (Verfassungsschutz Thüringen) am 27.06.2023

      Aber sein Hass auf die AfD hat auch gute Seiten:

      „Käme es zu einer Regierungsbeteiligung der AfD, würde ich Deutschland sofort verlassen.“ – Stephan Kramer (Verfassungsschutz Thüringen) am 27.06.2023

      • „…WÜRDE“ ich Deutschland sofort verlassen.“ Insgeheim meint er: ‚MUSS ich Deutschland verlassen‘ Er würde sofort verklagt und prozessiert werden.

    • Ganz besonders wenn er sich mit den Wölfen (Nachtwölfe, bitte googeln) trifft, was natürlich nicht im Amt geschah. (bin als privat Person hier)
      Der mann darf im eigentlichen sinne, nicht auf seinem posten sein, er müsse für das Richteramt geeignet sein, was er nicht ist. Warum der Man, der Parteien öfter wechselt, als andere ne Unterhose, noch im Amt ist, ist nicht nachvollziehbar.

      • Weil er das macht, was andere auch gerne machen würden, aber im Gegensatz zu jenen nichts zu verlieren hat.

    • Braucht man für ein solches Amt nicht eine Richterbefähigung?

      • Er hat keinerlei Befähigung für das Amt, nur das passende Parteibuch!

    • Ich werde lieber nicht schreiben, Was ich dem Herrn Kramer entziehen möchte 🙁

      Aber wozu auch, er sagt’s ja selbst:
      „Käme es zu einer Regierungsbeteiligung der AfD, würde ich Deutschland sofort verlassen.“

  • Ich dachte, dass Ayatollah Khomeini schon lange tot ist?

    118
    • das ist die SPD Ausgabe.

      • Die SPD hatte sich auf Wish den Ayatollah Khomeini bestellt und Kramer dann bekommen.

    • Alter Schwede. Um den Bart beneidet ihn jeder Salafist.

      • Ich gehe davon aus das er dem Kreis der Salatfisteln selbst angehört 😉

    • Das ist sein Sohn von der achten Frau…grins

    • Der Mensch stammt übrigens nicht vom Affen ab. Die Wege trennten sich vor rund sechs bis sieben Millionen Jahren. Heute lebende Affen sind eher wie Cousins oder Cousinen des Menschen, nicht seine Vorfahren. Behauptet zumindest die Google-KI.

      • Was die Google -KI verschweigt ist, dass Mensch und Affe gemeinsame Vorfahren haben und Ihr Genom zu ca.
        95% identisch (!) ist.

  • Bei allem Respekt, aber woher nimmt dieser Mann die Legitimation, so etwas zu sagen? Wenn die Partei hätte verboten werden müssen, wäre das längst geschehen. Selbst in Niedersachsen werden Gerichtsverfahren geführt, um zu prüfen, ob das, was behauptet wird, überhaupt stimmt. Dieses Verhalten ist so undemokratisch, wie es nur sein kann.

    Es wird höchste Zeit, dass man diesen Herrn und seine Gefolgsleute einmal kritisch unter die Lupe nimmt. Das hat mit Demokratie wirklich nichts mehr zu tun!

    • Jede Demokratie setzt voraus, dass der po.litische Gegner gewinnen darf.
      Kramer will etwas anderes.

    • Es ist ja auch „Unsere Demokratie“ TM! Niemand hat behauptet, dass es mit Demokratie zu tun hätte….

    • Da ich ein freiheitsliebender, libertärer Mensch bin, will ich in dieser Links-Diktatur nicht mehr länger leben.
      Suche daher gerade ein Land zum Leben, wo ich demnächst hin auswandern werde.

  • Ich gebe offen zu, daß ich angesichts solcher Berichte ein ziemlich mulmiges Gefühl habe. Alexander Wallasch hat auf seiner Seite ein rosarotes Bild einer möglichen Zukunft in Sachsen-Anhalt unter einem Ministerpräsidenten Siegmund gemalt – eines, welches ich nur zu gerne glauben würde.

    Doch wenn ich mir die Entwicklung dieses Landes und seiner Regierungen in den letzten Jahren so vor Augen führe, dann bleibt das mulmige Gefühl. Ich kann nicht mehr glauben. daß Deutschland noch ein Rechtsstaat ist, der sich an demokratische Gepflogenheiten hält.

    Am Abend des 6. September werden wir es wissen.

    p.s. Der Wallsch-Artikel:
    https://www.alexander-wallasch.de/politik/sachsen-anhalt-nach-der-wahl-was-die-afd-wollte-und-ein-landesvater-siegmund-tatsaechlich-umsetzen-kann

    • nun, ich denke das es Zeit wird aufzuwachen Deutscher Michel. Nur so kann man diesen Wahnsinn Stoppen.

  • UN-Wahlbeobachter, jetzt!

    • Ach und von wem werden die bezahlt und beeinflusst? Alles linke Socken!

  • Wann müssen AfD Politiker ihre Wohnungen und Häuser analog eines Judensterns kennzeichnen?

    1933 kehrt zurück.

    • Ach, was der schon alles in den Thüringer Wald hineingerufen hat. Zurückgeschallt ist faktisch nichts. Ich glaube, diesen Kobold nehmen nicht mal seine eigenen Genossen mehr ernst.

    • Was für ein Dreck hier geredet wird.

      -10
      • Der Dreck, den sie Dir ins Gehirn geschissen haben.

  • Es verfestigt sich der Eindruck, dass der Auftrag der thüringischen Linksregierung an Stephan Kramer, als sie ihn zum Verfassungsschutzchef machten, obwohl ihm die Voraussetzung für das Amt fehlt (Befähigung zum Richteramt), einzig und allein darin bestand und besteht, die AfD mit allen Mitteln zu bekämpfen.

  • Vor ein Gericht gehört Stephan Kramer, weil er ein Amt bekleidet, dass ihm gar nicht zusteht!

    122
    • und die, die ihm dieses Amt ermöglicht haben, gleich mit!

    • Das ist noch eines seiner harmloseren Vergehen.

    • Genau so sieht es aus. Er gehört aus diesem Amt gedrängt, weil er gar nicht die Qualifikation dazu besitzt. Das sollte jeden Tag erwähnt werden !

    • Er gehört zu dem Kartel der Clan-Parteien, da geht alles durch.

  • Der soll erst mal den Abschluss nachholen, der formal für den Posten benötigt wird, dann darf er weiter Forderungen stellen, vorher nicht.

    • Auch mit Abschluss bleibt er korrupt und nicht neutral!

  • Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz (§ 2 Abs. 3) bestimmt, dass das Amt „nur einer Person übertragen werden [soll], die die Befähigung zum Richteramt besitzt“.
    Kramer hat keinen juristischen Abschluss, sondern ist Sozialpädagoge.
    Aber im Deutschland nach Merkel ist alles möglich, auch sowas.

  • „Wenn eine Regierung (oder seine Behoerden) selbst undemokratische Schritte unternimmt, warum wird das dann nicht als unvereinbar mit Demokratie bezeichnet?

    Demokratie ist nicht nur das, was eine Mehrheit tut, sondern vor allem, wie ein Staat mit Minderheiten, Opposition und Rechtsstaatlichkeit umgeht.
    Rechte aufgrund einer Überzeugung zu entziehen, ist in jedem Kontext eine rote Linie — auch wenn eine Regierung dies unter dem Vorwand von Sicherheit oder Ordnung tut.

  • EILMELDUNG: Trump droht, Verbündeten Oman zu bombardieren

    -15
  • Damit läßt der Verfassungsschutz nun endlich die Maske fallen und die Hosen runter. Jeder kann nun sehen was hier läuft. Genau so muss es 1933 gewesen sein. Und 12 Jahre später lag Deutschland in Schutt und Asche und Millionen Menschen haben ihr Leben verloren. Wollen wir das nun schon wieder?

    • Endgueltig ist schon lange her. Das ist das drölf tausendste Mal das er die Maske hat fallen lassen!

  • Mal abgesehen davon, dass ich Herrn Kramers langjährige Funktion im Stiftungsrat der Amadeu Antonio Stiftung problematisch finde (das ist m. E. ein klarer Rollenkonflikt): Wo ist denn eigentlich der Unterschied zwischen einem Parteiverbot und Grundrechtsentzügen, Wahlausschlüssen? Im Grunde genommen braucht man gar kein Parteiverbot mehr, wenn vorher, auch durch den Verfassungsschutz, verhindert wird, dass Politiker nicht mehr politisch aktiv sein dürfen.
    „Stephan Kramer erklärte, dass das [Innen]Ministerium Vorgaben beim Personal oder der Organisation machen könne; bei der fachlichen Bewertung sei man jedoch politisch unabhängig. Das sei ihm auch wichtig.“ Formale Unabhängigkeit ist nicht immer psychologische.

  • Ich bin immer wieder entsetzt, was angebliche Demokraten von sich geben. Dem Souverän lediglich die Wahl zwischen, von vornherein festgelegten Kandidaten zu lassen, hat mit einer Demokratie nichts mehr gemein.

  • Demokratie à la Kramer: Der Bürger ist souverän – bis er „unklug“ wählt. Dann braucht der unmündige Pöbel offenbar einen staatlich geprüften Wahlzettel: Kandidaten raus, Wahlrechte weg, Problem gelöst. Wie praktisch, wenn die Hüter der Demokratie gleich mitbestimmen möchten, welche demokratische Auswahl noch zumutbar ist.

    „Man redet nicht darüber, man macht es.“ Ein geradezu hinreißendes Motto für einen Verfassungsschutzchef. Warum den Wähler überzeugen, wenn Behörden vorsortieren können?

    Wer freie Wahlen nur dann entspannt erträgt, wenn die Bürger das gewünschte Kreuz setzen, verteidigt nicht die Demokratie. Er verteidigt das gewünschte Ergebnis – und nennt die Bevormundung anschließend „wehrhaft“.

    • „UnsereDemokratie“ kurz und bündig erklärt.

    • Kramer dürfte aus rechtlichen Gründen dieses Amt gar nicht ausüben, da er die dafür erforderliche rechtliche Qualifikation nicht besitzt.

    • Es kommt mir doch irgendwie bekannt vor das Muster.

      „Lasst es Demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“

      In der DDR die eine Lupenreine Demokratie war *Sarkasmus aus*, haben wir Ost Deutschen schon einmal so etwas erlebt.
      Ich bin mir sicher das es deshalb eine so genannte Politische Ost West Teilung nach wie vor gibt. Berlin ausgenommen, die wurden schon immer auch in der DDR besser behandelt.

      Traurig nur das es doch wirklich Menschen gibt die diese Erfahrungen der DDR Bürger, nicht glauben wollen, obwohl sie vor genau dem selben rosa Elefanten stehen.

  • Großartig, wie offen Thüringens Verfassungsschutzchef zugibt, was er von Demokratie hält. Weil die Wähler angeblich „unklug“ abstimmen, will er die lästige Opposition einfach per Wahlausschuss verbieten. Nach der Schlappe vor dem Verwaltungsgericht Weimar 2021 nun also der nächste Versuch, den Wählerwillen staatlich zu korrigieren. Wer Wahlen annullieren will, weil ihm das Ergebnis nicht passt, zeigt nur die eigene Panik vor Björn Höcke und Robert Sesselmann. Diese durchschaubaren Tricks der Funktionäre sind die beste Dauerwerbung für die AfD.

  • Das klingt nach Goebbels 33 bzw Stalin und DDR

  • Der thüringische Verfassungsschutzchef Stephan Kramer spricht sich für einen Wahlausschluss und Grundrechtsentzug von AfD-Politikern aus. Er fordert ein Vorgehen wie in Niedersachsen, wo bereits vier AfD-Politiker nicht zur Kommunalwahl antreten dürfen.
    Wie war das noch mal in dem Besatzungsstatut(GG)Wer die freiheitliche demokratische Grundortung………. und so weiter.

  • „Deutschland ist ein Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz.“ 🤣

  • Unsere Demokratie im Endstadium. Ich warte auf den Entscheid die Wahlen ganz abzuschaffen. Dann sind alle glücklich, die Brandmauer braucht es nicht mehr nur noch eine Partei wie in China.

  • Art. 20, Abs. 4 GG!

    Mehr gibt es in diesem Land nicht mehr zu sagen…!

  • Den gordischen Knoten Deutschlands werden wohl nur noch Militärgerichte lösen können.

  • Egal auf welcher Ebene, die AfD rennt gegen Gummiwände.
    Es ist egal, was Staatsrechtler sagen und begründen, die untere Gerichtsbarkeit scheint das nicht näher zu interessieren.
    Rupert Scholz und Herr Papier haben ihre Zweifel kundgetan und begründet. Diese Herren sind und waren keine Richter am Amtsgericht. (Sorry Amtsric
    Aber egal, die Exekutive darf nicht gleichzeitig Richter und Henker sein. Aber in der Konstellation in Niedersachsen scheinen sie damit durchzukommen.
    Der Verfassungsschutz Präsident von Thüringen möchte dieses Verfahren auf Thüringen übertragen. Und sogar noch weiter gehen und wenn nur irgendmöglich das passive und aktive Wahlrecht entziehen. Im Grundgesetz steht davon was, nur so als Erinnerung.
    Ich hätte nie geglaubt wohin sich Deutschland entwickelt. Und ich höre aus der CDU/CSU keinen Ton. Also muss ich das als Zustimmung des Vorgehen werten.
    Und wollt ihr wissen welche Konsequenzen ich für mich ziehe.
    Ich werde, egal bei welcher Wahl nur noch AfD wählen.

  • Weshalb gibt Mohamed Marx, politische Statements ab.. Darf er das als als Verfassungsschutzpräsident ?

    • Hans-Georg Massen hatte einst auch eine starke politische Meinung und wurde daraufhin wegdiskutiert. Naja, er hatte eben die falsche politische Meinung vertreten.

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