Niedersachsen: AfD-Landtagsabgeordneter Thorsten Moriße geht per Eilantrag gegen Wahlausschluss vor
Der AfD-Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße darf nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven antreten. Nun zieht auch er mit einem Eilantrag vor Gericht: Moriße ist der vierte AfD-Kandidat in Niedersachsen, der sich juristisch gegen seinen Wahlausschluss wehrt.
Der von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven ausgeschlossene AfD-Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße zieht als vierter abgelehnter Kandidat der AfD gegen seine Nichtzulassung vor Gericht. Moriße hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg gestellt, um doch noch zur Wahl am 13. September zugelassen zu werden. Das Schreiben liegt Apollo News vor. Er wird von dem Rechtsanwalt Christian Wirth vertreten.
Moriße ist nach Martin Sichert, Stephan Bothe und Justin Vogel der vierte und letzte AfD-Politiker, der gegen seinen Wahlausschluss juristisch vorgeht. Moriße wurde kurz vor Ablauf der Frist Ende Juli von dem zuständigen Wahlausschuss einstimmig abgelehnt. Auch ihm wurden die Mitgliedschaft in der AfD und seine Funktion vorgeworfen. Die Entscheidung des Gremiums fußte dabei auch auf der Prüfung der Verfassungstreue durch das niedersächsische Innenministerium. In dessen Votum flossen wiederum Erkenntnisse des Verfassungsschutzes ein.
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Moriße würde aus Sicht der dem Innenministerium unterstellten Kommunalaufsichtsbehörde „nicht die erforderliche Gewähr“ bieten, weil er Mitglied in der „vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuften extremistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) – Landesverband Niedersachsen“ ist, heißt es darin. Zudem würde er durch seine Funktion als Abgeordneter im niedersächsischen Landtag zu einer „aktiven inhaltlichen Mitwirkung und Mitgestaltung“ der Partei beitragen.
In dem 50-seitigen Eilantrag, der dieser Redaktion vorliegt, greift Moriße die Entscheidung des lokalen Wahlausschusses scharf an. Der AfD-Politiker will seine Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl auf den letzten Metern per gerichtlicher Anordnung durchsetzen. Dem Wahlausschuss wird in der Klageschrift unter anderem vorgeworfen, die Nichtzulassung ohne fundierte eigene Prüfung und unter „eklatanter Verletzung“ von Verfahrensrechten getroffen zu haben.
Insbesondere wird gerügt, dass dem Kandidaten und seiner Vertrauensperson vor der Abstimmung kein rechtliches Gehör gewährt worden sei und relevante Unterlagen der Aufsichtsbehörden bis zuletzt vorenthalten worden seien. Sein Rechtsanwalt Christian Wirth führt zudem an, dass der Ausschluss das verfassungsrechtlich geschützte passive Wahlrecht unzulässig einschränke und gegen das Parteienprivileg aus Artikel 21 Absatz 4 des Grundgesetzes verstoße. Allein die Mitgliedschaft oder eine Funktion in einer nicht verbotenen Partei könne demnach nicht pauschal als Hinweis auf eine fehlende Verfassungstreue gewertet werden.
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Moriße war nach Martin Sichert und Justin Vogel der dritte AfD-Politiker, der bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September antreten wollte, vom zuständigen Wahlausschuss jedoch nicht zugelassen wurde. Ermöglicht wurde das Verfahren zur Prüfung der Verfassungstreue durch eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, die von der SPD-Innenministerin Daniela Behrens angestoßen worden war. (Mehr dazu hier.)
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Der Eilantrag erfolgt zudem vor dem Hintergrund neuer Fragen zum Vorgehen des niedersächsischen Innenministeriums. Auf eine Anfrage von Apollo News hatte das Ministerium zuvor mitgeteilt, dass sämtliche Daten zu seinen Empfehlungen für den Ausschluss von AfD-Kandidaten bereits gelöscht worden seien und deshalb nicht mehr herausgegeben werden könnten (mehr dazu hier).
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Parteiverbote spricht aus gutem Grund NUR das BVerfG aus, NICHT die politische Konkurrenz. Wir werden sehen, wie rechtstreu oder linkslastig die VerwG in Nds sind.
Viel Erfolg, aber man kennt ja auch die Justiz: Im Zweifel für „unsere“ Demokratie.
Absurd an der ganzen Sache ist doch daß einige der Kandidaten im Landtag sitzen und/oder andere Ämter innehaben.
Unterstellt man Ihnen nicht ‚verfassungstreu‘ zu sein müsste man doch ganz klar den Schritt gehen, Ihnen auch diese Ämter streitig zu machen. Ansonsten fehlt ja jede logische Konsistenz in der Anklage. Oh Moment, wir kommen da etwa ganz heissem auf die Spur …
Das ist alles nur ein organisierter Komplott. Dass einige AfD Kandidaten durchkamen ist rein taktischer Natur. Der tiefe Staat fängt an zu stinken!
Eine Schande für ein Land, das sich auch noch DEMOKRATISCH nennt!
Das andere Land hatte dieses Wort im Namen.
Aber immer deutlicher stellt sich die Frage, welches der beiden Länder denn eigentlich das andere ‚übernommen‘ hat …
„UNSER DEMOKRATISCH“
Ich kenn den Anwalt Hr. Wirth nicht und kann nichts über seine fachliche Qualität sagen. Ich finde es nur nicht optimal, dass alle 4 ausgeschlossenen AfD Kandidaten von demselben Anwalt vertreten werden. Sollte dieser eine dem Gericht nicht genehme Argumentation vortragen, werden alle 4 Kandidaten scheitern. Ich hätte es sinnvoller gefunden, wenn die betroffenen verschiedene Anwälte hätten, umso größer wäre die Möglichkeit auf einen Erfolg. Dennoch hoffe ich sehr, auch im Sinne der Demokratie, dass noch alle zur Wahl zugelassen werden. Aber meine Erfahrung sagt eher…. Nein. Zumindest nicht noch vor der Wahl. Es wird wohl lange, teure Verfahren werden
2031 wird das Gericht dann feststellen, dass alle hätten zugelassen werden müssen.
Da sind Sie aber optimistisch 😅
Man sollte mal die Kandidaten der Blockparteien auf Antifa-Vergangenheit oder RAF-Sympathisantenszene abklopfen.
Das wäre was für die „Alternativen Medien“, bevor sie verboten werden.
Der komplette linksradikale Parteienhaufen links der AfD gehört vom VS unter Kuratel gestellt bzw. verboten!
Hass macht häßlich, heißt es. Wer´s nicht glaubt, sehe ich mal ein Bild von JuMi Behrens an.