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Niedersachsen

Alle Daten gelöscht: Innenministerium verweigert Auskunft über Wahlausschluss-Empfehlungen zu AfD-Kandidaten

Das niedersächsische Innenministerium hat gezielt darauf hingewirkt, dass AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen im September ausgeschlossen werden. Zum Teil mit Erfolg. In wie vielen Fällen es versucht wurde, verrät das SPD-geführte Ministerium nicht. Die Daten seien gelöscht.

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Die SPD-Politikerin Daniela Behrens führt das niedersächsische Innenministerium seit 2023. (IMAGO/Rüdiger Wölk)

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Das niedersächsische Innenministerium verweigert die Auskunft darüber, bei wie vielen der auf Verfassungstreue überprüften AfD-Kandidaten es den Ausschluss von den Kommunalwahlen empfohlen hat. Als Grund dafür gibt das von der Sozialdemokratin Daniela Behrens geführte Ministerium gegenüber Apollo News an, dass alle Daten zu den umstrittenen Prüfverfahren gemäß den gesetzlichen Vorschriften gelöscht worden seien.

Grundlage für diese Verfahren, die in vier Fällen zum Ausschluss von AfD-Kandidaten geführt haben, ist eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, die die rot-grüne Regierungsmehrheit erst wenige Monate vor der Kommunalwahl auf den Weg brachte. Seitdem können die örtlich zuständigen Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Landrats- und Bürgermeisterbewerbern eine ausführliche Stellungnahme der übergeordneten Kommunalaufsichtsbehörde anfordern. Dabei können Erkenntnisse des Verfassungsschutzes genutzt werden.

In einer ersten Auskunft teilte das sowohl für die Kommunalaufsicht als auch für den Verfassungsschutz zuständige Landesinnenministerium Apollo News mit, dass vor den Wahlen am 13. September gegen insgesamt 18 Bewerber ein solches Prüfverfahren eingeleitet wurde. In 17 dieser Fälle ging es um AfD-Kandidaten. Neun Fälle wurden auf Landkreisebene behandelt, acht in der Kommunalaufsicht des Innenministeriums. Diese acht Verfahren, die direkt im Ministerium geführt wurden, „bezogen sich ausschließlich auf Kandidaten der AfD“, hieß es in der ersten Auskunft.

Die entscheidende Frage, in wie vielen Fällen die Kommunalaufsicht als Ergebnis ihrer Prüfung eine Nichtzulassung zur Wahl empfohlen hat, ließ das Ministerium unbeantwortet. Zunächst schrieb die Pressestelle: „Es wird um Verständnis gebeten, dass grundsätzlich zu Verfahrensdetails keine Angaben gemacht werden können.“ Als wir auf unseren presserechtlichen Auskunftsanspruch beharrten und darauf hinwiesen, dass die Prüfergebnisse in öffentlichen Sitzungen der zuständigen Wahlausschüsse behandelt wurden, lieferte das Ministerium eine neue Begründung: Die Daten seien nicht mehr vorhanden.

Der Gesetzgeber habe eine Löschverpflichtung eingeführt, „nach der die im Rahmen des Verfahrens erhobenen personenbezogenen und verfahrensbezogenen Daten nach Abschluss der Entscheidung des jeweiligen Wahlausschusses bei der Kommunalaufsichtsbehörde zu löschen sind“, antwortete das Innenministerium am Dienstag – wenige Tage, nachdem in der Woche zuvor die letzten Wahlausschüsse zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen getagt hatten.

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Dies trifft zwar zu. Doch der Gesetzgeber, der diese Pflicht zur unverzüglichen Löschung mit dem neuen Verfahren erst vor wenigen Monaten eingeführt hat, war die rot-grüne Koalitionsmehrheit im Landtag. Und abgesehen davon: Dass sich niemand im Ministerium mehr daran erinnern kann, wie die Verfahren zumindest bei den acht dort geprüften AfD-Kandidaten ausgingen, ist unrealistisch.

Das gesamte Ausmaß des von Innenministerin Behrens eingeführten Prüfverfahrens, bei dem schon eine Tätigkeit als Kassenwart des AfD-Kreisverbands ausreichen kann, um das passive Wahlrecht zu verlieren, bleibt damit nebulös. Denn es sind nicht alle Einzelfälle öffentlich bekannt geworden.

Eine mediale Debatte löste zunächst der Wahlausschluss des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert aus. Sichert wurde im Landkreis Friesland nicht als Landratskandidat zugelassen, weil angeblich Zweifel an seiner Verfassungstreue bestanden hätten. Die Entscheidung stützte sich auf ein Empfehlungsschreiben des niedersächsischen Innenministeriums, das von einer Zulassung Sicherts abriet.

In den darauffolgenden Wochen wurden drei weitere – teils aussichtsreiche – AfD-Kandidaten von Direktwahlen ausgeschlossen. In anderen Fällen setzten sich die kommunalen Wahlausschüsse über entsprechende Empfehlungen hinweg. So entschied etwa der Wahlausschuss der Landeshauptstadt Hannover, die AfD-Politikerin Jessica Schülke als Oberbürgermeisterkandidatin zuzulassen. Das Innenministerium hatte empfohlen, sie abzulehnen. Der Grund: Sie sei Landtagsabgeordnete einer rechtsextremistischen Partei.

Da mit dieser Begründung so gut wie alle AfD-Politiker von Landrats- und Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen werden könnten, stellt sich die Frage, ob es das Innenministerium in allen acht von ihm geprüften Fällen versucht hat. Doch es weigert sich hartnäckig, diese Frage zu beantworten.

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434 Kommentare

  • Ich empfehle Apollo News in dieser Sache mal ein bisschen nachzuhaken, ich glaube ihr seid da an etwas dran. Wenn ich sehe, welche Aufbewahrungsfristen für private Dokumente bestehen, da geht ja fast nichts unter 5 Jahren und hier erzählt man, dass Vorgänge, die Personen von Wahlen ausschließen, nach wenigen Monaten oder sogar Wochen oder Tagen gelöscht werden müssen? Zudem steht den Betroffenen sicherlich der Rechtsweg offen und selbstverständlich sind diese Dokumente Gegenstand eines möglichen Gerichtsverfahren. Außerdem hebt der deutsche Beamtenstaat alles auf. Und zwar wirklich alles! Holt euch die Rechtsvorschrift, auf die sich das Innenministerium beruft, isoliert einzelne Entscheidungsträger und macht die wahren Abläufe transparent. Ab einem bestimmten Zeitpunkt kommen die justiziablen Sachverhalte an die Oberfläche!

    745
    • Das sehe ich haargenau auch so . Ich hatte sogar mal eine “ offizielle“ Funktion als Datenschutzbeauftragter und weiß von daher, dass man heutzutage den nebulösen Begriff des notwendigen Datenschutzes gerne als Schutzschild gegen alles mögliche Unliebsame hernimmt, weil dieses Totschlags-Argument oft eben auch blind “ durchgeht“, da sich der Gegner juristisch nicht so recht auskennt. Wenn man Daten , wie hier, als Behörde noch brauchen könnte, da man seine Entscheidung doch noch irgendwie ( die Afd- Kandidaten haben ja angekündigt, das irgendwann noch juristisch überprüfen zu wollen) rechtfertigen muss, dann löscht man sie nicht bzw. darf sie nach ganz allgemeinen Behördengrundsätzen auch nicht löschen. Das stinkt gewaltig nach einer reinen Schutzbehauptung oder – sagen wir es durchaus offener – nach einer Lüge. Apollo News- bleibt hier unbedingt dran, vielleicht gelingt euch hier die Aufdeckung von “ was ganz Großem“ , was – hoffentlich – auch von Schlafschafen auch mal als echter Skandal erkannt wird..

      398
      • Auch Frau v.d.Leyen hatte doch damals auch schon alles gelöscht, und sie kam damit durch.
        Scholz hat’s einfach vergessen – schwierig, dann was nachzuweisen.

        158
        • Diese Frau wurde von niemanden demokratisch gewählt. Sie hat sich einfach hingesetzt und gesagt, so ab jetzt bin ich eure Königin, ihr müsst mir jetzt huldigen.

          121
        • Okay, aber man musste nichts nachweisen, es hätte auch nichts genutzt (siehe Merkels Urteil für einen ihrer Staatsstreiche). Aber man hätte „Unsere Demokratie“ ganz easyJet abwählen können, wie wir AFD Wähler es versucht haben.

          33
        • Klaus Steinhauser

          so ein quatsch.

          und du willst waehler sein?

          der präsident der europäischen kommission wird vom europäischen rat nominiert und durch das europäische parlament für fünf jahre gewählt.

          das europäische parlament ist das einzige direkt gewählte organ der EU, gewaehlt von uns EU-buergern .

          -40
      • Da ist es aber für’s Regime gut, dass Richter Parteibücher besitzen oder von der Legislative ihr ‚genehme‘ Richter eingesetzt werden……..!
        Tja, es wurde ‚an alles gedacht‘

        112
      • Ja, es gibt gesetzlich geregelte Aufbewahrungsfristen, die sich nach dem Sachverhalt definieren. Gerichts-und Bauangelegenheiten mind. 15 Jahre. Hier sehe ich ein noch laufendes Verfahren, Plural, sind mehrere, bei dehnen die Wahlausschüsse bzw. das IM Rede und Antwort stehen muss. Wir sind keine Bananenrepublik.

      • Liebe Leute, habt ihr immer noch nicht verstanden, dass die Gesetze nur für die misera plebs, vulgo uns Bürger gelten, nicht aber für die politischen Machthaber? Und glaubt ihr wirklich, dass Kriminelle sich die Macht durch Wahlen entreissen lassen? Träumt weiter.
        SPD steht für Skrupellose Proleten und Demokratiefeinde

    • … und nutzt dazu die KI-Werkzeuge.
      Gesetzesvorlagen und sonstigen Verwaltungsunterlagen-Müll in die KI stopfen und dann die richtigen Fragen stellen.
      Hier könnte KI zur Demokratie-Waffe werden!

      • Hierfür KI zu nutzen, wäre wirklich das dümmste, was man machen könnte. Mich schockiert immer wieder diese typisch deutsche Naivität.
        Man weiß nicht mal Bescheid über die grundsätzliche Dokumentations- und ArchivierungsPFLICHT JEDER Behörde und glaubt dann auch noch, dass ausgerechnet KI hier etwas löst.
        1.
        Nur selber denken macht schlau.
        2.
        Nur Massendemos vor dem Innenministerium würden medienwirksam sein.
        Das Grundübel liegt doch in dem jahrzehntelangen aus Faulheit und Beamten-Bashing zugelassenen bzw. ignoriertem Marsch durch die Institutionen.
        Wie soll den KI-Geschwurbel ideologisierte und tendenziöse Verwaltungsbeamte und Richter wegbekommen?

        • Ollie nutzt das primitive Vokabular der grüntotalitären Schmarotzerbeamten und hat keiner Ahnung von LLMs.

          Es passt ins Bild, dass er seine Ignoranz so stolz zur Schau trägt.

          -14
      • Demokratie-Waffe?
        DAS WERDEN WIR ZU VERHINDERN WISSEN!

      • Die KI kann aber auch umgekehrt Waffe werden gegen Behörden. Das Job-Center und einige Behörden stöhnen schon rum, diese Dummbatze. Tja, das wird noch besser. Ich nutze KI auch schon, beispielsweise um die Arbeit der Steuerberater zu überprüfen und ich bekomme Tipps, die wir die Steuerberater nicht geben wollen, weil sie mich doof halten wollen.

    • Weshalb sagen die Mitarbeiter dieser Innenministerin ihrer Chefin nicht, daß sie sich an die geltende Rechtslage zu halten hat? Um ihr gleich anschließend diese Rechtslage zu erläutern? Eigenartige Zustände.

      • Weil diese Mitarbeiter auch morgen noch Mitarbeiter sein möchten?

        • Schön wär’s, aber so einfach ist das nicht. Sollten diese schweigenden Mitarbeiter Beamte sein, dann sind sie zur Remonstration verpflichtet (!). Und so geht das los:

          „Grundsätzlich trägt der Beamte die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht.“

          Der Beamte könnte und müßte eventuell Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Anordnung geltend machen, einem unbescholtenen (!) Bürger sein grundgesetzlich garantiertes passives Wahlrecht zu entziehen. Das ist schlichtweg gesetzwidrig.

          Weiter mit dieser Pflicht geht’s dann hier:

          https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html

          6
      • Sie wird wohl frech sein und einfach machen, oder sie weiß eben alles besser…

    • Etwas mühselig, aber evtl. erhellend: Alle Wahlausschüsse befragen.

    • 👍👍👍

    • Sie haben es doch gelesen, der Gesetzgeber habe eine Löschverpflichtung eingeführt blablabla. Die Niedertracht und Bösartigkeit dieser Bande ist unübertrefflich und ich bin stinkwütend, dass sie immer wieder damit durchkommen.

      • Eine gesetzliche Löschvorschrift dieser Art konterkariert somit andere Gesetze, z.B. die Möglichkeit, gegen solche Entscheidungen vor Gericht zu gehen, da ja notwendige Unterlagen schlicht nicht vorhanden sind. Ich bin sicher, dass das so nicht durchgehen wird und bin gespannt wie das ausgeht. Die alte Frau darf mit Recht aufgeregt sein…

        • Denke auch, es ist noch zu früh, um stinkwütend zu sein. Diese Leute da im Innenministerium können Gesetze einführen, wie sie wollen. Was zählt, ist das Grundgesetz. Wenn Gesetze gegen das Grundgesetz verstoßen, sind sie unanwendbar. Es ist schlicht verfassungswidrig, einem unbescholtenen Bürger sein vom Grundgesetz garantiertes Recht zu entziehen. Und auch Millionen Wählern vorzuschreiben, was sie wählen dürfen und was nicht, ist schlicht eine Unverschämtheit. Zumindest in einer Demokratie.

          8
    • Mein Gott, Schulbildung hattest du aber KEINE.
      Bist du ein armer Flüchtling ?????
      Oder Fahnenflüchtiger aus der Ukraine????
      Lern erstmal richtig deutsch zu schreiben, bevor du hier herumzickst.

    • Donnerwetter bist du hohl! Das bekommen nur die Wenigsten so perfekt hin! Kompliment!

  • Das geht heute so viel leichter mit Löschen. Damals hat die Stasi noch Tag und Nacht schreddern müssen…

    618
    • Das ist falsch. Durch die einfache digitale Kopierbarkeit ist komplettes Löschen viel schwieriger geworden.

      • Die Frage ist, ob Behrens auch gesetzwidrig in die Backup-Richtlinien des Ministeriums eingegriffen hat, um die Spuren ihrer gesetzwidrigen Willkür zu verwischen.

        159
        • Solange der Bundestag gegen sein EIGENES BUNDESTAGS-GESETZ und das GRUNDGESETZ verstößt, wird sich gar nichts ändern!

          13
        • Ach ja… Backups können kaputt gehen… Genau das Tape, um das es geht ist leider, leider defekt gewesen… Und aus ökologischen Gründen hat man es dann direkt verwertet – thermisch … Schade, schade… Mein Gott, wie ärgerlich…!
          Honi soit qui mal y pense – oder so ähnlich 😉

          4
      • DIE schaffen das aber!

    • Der ist gut und sooo wahr! Die tarnten sich noch als Bürgerrechtler, die die Stasi „stürmen“ wollten. Lügen, Betrügen, Täuschen konnten die Linken schon immer.

      347
      • Manchmal denke ich, es ist schade, dass es den Hexenhammer nicht mehr gibt.

        121
        • Ja, Hexenhammer oder Hexenverbrennung (ist -verbrennung nicht wie löschen?) ist zum Glück schon lange her. Aber allmählich kommen einem komische Gedanken bei diesen ungeheuerlich frechdreisten, hinterlistigen Taten. Man fasst es nicht mehr, was sich Menschen in hohen Ämtern erlauben, die letztendlich von uns Bürgern sehr ! fürstlich „belohnt“ werden. Da kann schon mal eine gedankliche Verbindung entstehen… Wen es wundert, dass wir einfachen Bürger an Revanche denken, der hat eigentlich keine Verbindung mehr zum Volk.

          80
        • Den gibt ’s noch, nur wird er heute gegen Oppositionsparteien eingesetzt.

          22
        • #“Bobbycat1″ : Und Sie sind gemeldet wegen Denunziantentum, Überlastung der Justiz mit Lapalien und Überdeutung. Diese linkischen möchten aber auch auch alles auf Links drehen was von konservativ oder rechts kommt. Vermutlich heißen die deswegen so…

          13
    • Vor allem hatte die (böse) Stasi ja nicht annähernd die technischen Möglichkeiten, die die „Guten“ heute haben. Die Stasi wäre jedenfalls vor Neid erblasst, wenn sie auch nur annähernd so viele Informationen über ihre Bürger hätte so problemlos sammeln können …

      • @Fritz F.: Die allergeheimsten Stasi-Dokumente schafften es nicht mal bis zum Schredder. Sie wurden mit dem höchsten Geheimhaltungsgrad gekennzeichnet: VdLz: Vor dem Lesen zerreißen!

      • Wieso „wäre erblasst“? Die Stasi lebt doch noch, oder?

    • Eigentlich ist volliständig Löschen in einer behördlichen oder Konzern-Infrastruktur eher eine Sache von einem Monat oder mehr, denn es gibt Backups. Aber solange der Souverän eher die Schafherde ist die nichts zu sagen hat kommt da natürlich nur die IT der Dienstherrin dran.

    • Schöne Grüße von Uschi-ich-hab-meine-Bestellung-gelöscht aus Brüssel… 😉
      CDU u. SPD: im Löschen und Vergessen sind wohl einige sehr strebsam

      • „Niemand hat vor einen Schredder zu bedienen“…

      • Grüße auch von mir aus HaHa… 😉
        Frau Ministerin, bekomme ich Tantiemen ? Weil sie doch von mir gelernt haben.

      • “ I had not any relationship with that woman..“
        Ihr „Mächtigen“ da oben: wir Bürger fangen an euch richtig lieb zu haben…

      • Ich gebe ihnen mein Ehrenwort, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe….

    • JaN…die Interna-Leaker werden immer mehr. Sicher werden dort Daten Zugriffs fern extern gespeichert. Und stehen dann zur Verfügung.

  • Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) Tatbestand: Strafbar macht sich, wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen (sowie unter bestimmten Umständen Datenträger), die sich in amtlichem Gewahrsam befinden, vernichtet, unbrauchbar macht oder der Verfügung der berechtigten Stelle entzieht. Amtliche Akten und ministerielle Weisungen stehen im amtlichen Gewahrsam. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.

    355
    • Wenn kein Staatsanwalt was tut?
      Wenn Anne Brorhilker von ihren Staatsanwaltskollegen behindert wird?

      173
      • Dann muss geklagt werden. Anders geht es in diesem Land leider nicht mehr. Wo sich schon AfD Abgeordnete den Weg zum Parlament freiklagen müssen.

        • Wenn man eine Klage einreicht, muss doch der Staatsanwalt trotzdem diese Klage bearbeiten.
          Wenn er es als „aussichtslos“ abtut, oder aussitzt – was soll ihm schon passieren – er schützt ja seine Dienstherren.

          14
        • einige richter und spd funktionäre sind aber u. U. mehr damit beschäftigt die kinderpORnO dateien zu systematisieren. bin gar nicht so sicher wie hoch der wille ist bei parteikollegen recht zu sprechen

          31
      • In Niedersachsen wurden doch migrantische Gruppenvergewaltiger freigesprochen, weil das Opfer nicht schrie.
        Stade, die Ausschüsse von AfD-Politikern, Hinweise auf Clan-Einwirkung in der Politik, was bedarf es noch, damit in Deutschland Willküreskapaden „unserer Demokratie“ Kritik hervorrufen?

    • Für Ämter sind das alles nur Richtlinien oder Empfehlungen.

    • Warum sind solche Darsteller noch nicht im Gefängnis wegen Hochverrats am Bürger?🤢🤢🤢

      209
    • Und Bundesrecht bricht Landesrecht !!! Bravo Remigrationsbeauftragter !!!👍🏻

    • @Remigrationsbeauftragter
      Das nimmt diese „Innendiktatorin“ wahrscheinlich lieber in Kauf, als wenn der ganze schmutzige Sumpf ihrer Vorgehensweise belegbar wäre. Die Tatsache, dass sie ungehindert weiter agiert beweist, dass Deutschland sich längst von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verabschiedet hat.

    • Mach dich mal schlau über Datenschutzrichtlinien. Die haben Vorrang. Aber das ist wahrscheinlich zu hoch für euch abgehängten Malocher. Entsorgt endlich meinen Müll, in der Sommerhitze stinkt er schon.

      -15
      • So wie Du ?

      • „Mach dich mal schlau“ wäre bei Ihnen fehl am Platz.

  • Urkundenunterdrückung und Datenunterdrückung (§ 274 StGB) Tatbestand: § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Vernichtung oder Unterdrückung einer echten Urkunde, die dem Täter nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen (z. B. der Öffentlichkeit, den Ermittlungsbehörden oder einem Untersuchungsausschuss) einen Nachteil zuzufügen. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Löschen oder Unterdrücken von beweiserheblichen Daten, über die der Täter nicht alleine verfügen darf. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

    223
    • Danke lb. Remigrationsbeauftragter.

    • Dann sollten Sie jetzt Anzeige erstatten.

    • Behrens und ihr linkes Gefolge in den Knast….

  • Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB i. V. m. § 258 StGB)Tatbestand: Liegt den gelöschten oder unrechtmäßigen ministeriellen Anweisungen eine Straftat von Amtsträgern oder Dritten zugrunde (z. B. Amtsmissbrauch, Untreue oder verfassungswidrige Handlungen mit Straftatbestand), und dient die Löschung dazu, die Bestrafung der Verantwortlichen ganz oder teilweise zu verhindern. Strafrahmen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren (in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe).

    145
  • Wer jetzt noch SPD wählt …

    243
    • Während Deutschland sowas von militant diktatorisch links gesteuert und verseucht ist dass eine AFD längst nicht mehr ausreicht um das was in den letzten 20 Jahren angerichtet wurde wieder in Ordnung zu bringen!

      109
      • Wir brauchen dringend einen Anstreicher aus Österreich, vielleicht hilft der…

        -31
        • Marie 51 sagt, das waren die Polen mit den Konzentrationslagern für Deutsche, die haben u,a, Frauen und Kinder in Scheunen eingeschlossen und die Scheunen abgebrannt, Toll nicht wahr. Davon spricht kein Mensch und wir sollen weiter zahlen, zahlen und zahlen und die anderen Länder in Europa aushalten und sogar deren Renten zahlen. Guckt mal in das Compact Heft Geschichte, die vergessene Schuld der Polen. Wenn das nicht stimmen würde, hatte „unsere Demokratie der Mitte“ Compact schon längst ein zweites Mal gestürmt. Meine Mutter und meine Tanten sind alle von Letzkau von Danzig aus nach Hannover geflüchtet. Die Storys wollt ihr gar nicht hören, da kommen jedem die Tränen. Und wenn jetzt einer mit rechts kommt, ich bin ein braver steuerzahlender Bürger, der sowas von abgezockt wird von „unserer Demokratie der Mitte“ u.a. für Migranten und Ukrainer-„Lebensgestaltung“ für die kostenlos auf unsere Kosten.

          2
    • Ich bin nicht rechts, aber ich bin für das Recht und was dieser Tage in unserem Land abgeht ist einfach nur noch kriminell und totalitär.

      Die Altparteien haben sich unser Land zur Beute gemacht.

      • Unser Volk will es so, weil es entsprechend wählt.
        Jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient.

    • Ich würde es konsequentes Handeln nennen, wenn die USA Mitglieder dieser antidemokratischen Bande, die an diesen Machenschaften beteiligt sind, mit Sanktionen belegt.
      Gegen die HateAid-Geschäftsführerinnen hatten sie es auch gemacht, und diese Praxis müßte, um wirklich demokratische Wirkung zu entfalten, fortgesetzt werden. Alles andere wäre inkonsequent und nur Symbolik.

  • Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB)Tatbestand: Rechtswidriges Löschen, Unbrauchbarmachen oder Verändern elektronisch gespeicherter Daten. Wird dadurch ein Datenverarbeitungsvorgang gestört, der für eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, greift der Tatbestand der Computersabotage. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (bei § 303a StGB) bzw. bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (bei § 303b StGB).

    119
    • Ja, in einem Rechtsstaat wäre das so.

      • Wir leben allerdings in der totalitären “ Unsere Demokratie“ TM. Da ist die Justiz grundsätzlich weisungsgebunden und spricht KEIN Recht, sondern nur das nach, was der Dienstherr ihr vorgibt!

    • Ohne Anzeige passiert da nichts. Es braucht einen Fonds, der solche Anzeigen finanziell ermöglicht, wenn der Anzeigenersteller kein Geld hat. NGO gründen.

      • NGOS dürfen nur linksgrüne gründen, das Gegenteil davon wird als kriminelle Organisation eingestuft und wird bekämpft.

      • Anzeige bringt auch nichts, da die weisungsgebundene Justiz KEIN öffentliches Interesse sehen wird

  • Gut so!!!

    106
  • Dass ein brisanter Verwaltungsvorgang mit potentiell und tatsächlich gravierenden Konsequenzen für das passive Wahlrecht Betroffener rasch gelöscht wird, öffnet Tür und Tor für staatliche Willkür.
    Danke AN für die Recherchen!

  • Die Staatssicherheit hat mitten im Zusammenbruch der DDR auch alle Unterlagen vernichtet.

  • Wer löscht, hat was zu verbergen, genau wie bei der in Brüssel, die damit auch noch durchkam.

    171
    • Kam sie nicht. Die wird jetzt die nächsten Jahre von BR und Co. Erpresst. Die EU wird vernichtet und zum Ausverkauf freigegeben. Schaut euch die echten CapTables mal an

      • Quatsch, die wird nicht erpresst, die macht das aus Bosheit und Machtbesessenheit.

  • Empfehlung an AfD: sofort das nächst zuständige Gericht einschalten. Die Ablehnung ist auch dann später ein Beweisdokument. Im Eilverfahren.

  • Der Begriff des Datenschutzes wurde wohl gründlich missverstanden.

    • Ist ja auch Datenschmutz, zumindest im Volksmund ^^

  • Der Gesetzgeber hat keine allgemeine Löschpflicht geschaffen, sondern nur eine Pflicht zur Löschung der im Prüfverfahren erhobenen personenbezogenen Daten; Empfehlungen, Vermerke und ministerielle Akten dürfen nicht gelöscht werden und müssten weiterhin existieren.

    • Behrens hat von Faeser gelernt: keine Spuren hinterlassen!
      Hubig nicht.

  • Unsere Demokratie

  • Also: die Innenministerin erteilt über den Verfassungsschutz, der ihr rechtlich unterstellt ist, die Anweisung, Empfehlungen zu den Kandidaten auszusprechen. Sie muss das, nehme ich an, Ja absegnen. Diese Empfehlungen werden dann gelöscht ( von wem?). Damit kann der Abgelehnte Kandidat nicht mehr in einem späteren gerichtlichen Verfahren darauf zurückgreifen. Damit dürften seine prozessualen Rechte beschnitten werden. Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob das Löschen der „Empfehlungen“ überhaupt rechtlich zulässig ist. Weiterhin, wer die Anweisung dazu gegeben hat. Hier wird in meinen ( juristischen) Augen ganz klar versucht, vorsorglich mit Blick auf künftige gerichtliche Verfahren Beweismittel zu vernichten.

    138
    • Das ist offensichtlich so. Das ist auch strafrechtlich zu prüfen. In einem funktionierenden Rechtsstaat würde es nicht so weit kommen.

      • Anzeigen, sonst kommt sie damit durch.

        • Anzeige bringt auch nichts, da die weisungsgebundene Justiz KEIN öffentliches Interesse sehen wird

          6
  • Mir stellt sich die Frage, ob es legal war, ein Gesetz oder eine Verordnung zu erstellen, die das derart schnelle Löschen von Entscheidungsdokumenten zu bewirken. Es gibt bereits Regelungen für den öffentlichen Dienst, wie lange Dokumente aufzubewahren sind und ab wann sie vernichtet werden dürfen. Daher ist es sehr fraglich, ob man sich über diese gesetzlichen Regelungen einfach hinwegsetzen darf, indem man durch neue Regelungen die bestehenden außer Kraft setzt. Ich habe da große Zweifel.

  • Vielleicht kommt dieser Kommentar durch?

    • Dieser auch?

      • Gerechtigkeit wird siegen.

  • Gibt es nicht auch „forensische Untersuchungen“ bei Datenträgern und deren Wiederherstellung?

  • Um welche Vorschrift handelt es sich denn da ?

  • Die Auszählung der Wahlen müsste besser auf der Basis der Wahlberechtigten stattfinden. Dann wäre die Wahlbeteiligung im Wahlergebnis berücksichtigt.

  • Konsequenz könnte ja nur sein, dass es ab sofort keine Wahlausschlüsse mehr gibt, oder? Wenn man keine Daten mehr dazu hat!

  • Die Daten sind nie und nimmer gelöscht.

  • Dann löschen wir einfach mal das Gehalt der Behördenangehörigen. Vermutlich hilft das beim erinnern.

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