Niedersachsen
Alle Daten gelöscht: Innenministerium verweigert Auskunft über Wahlausschluss-Empfehlungen zu AfD-Kandidaten
Das niedersächsische Innenministerium hat darauf hingewirkt, dass AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen im September ausgeschlossen werden. Zum Teil mit Erfolg. In wie vielen Fällen es versucht wurde, verrät das SPD-geführte Ministerium nicht. Die Daten seien gelöscht.
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Das niedersächsische Innenministerium verweigert die Auskunft darüber, bei wie vielen der auf Verfassungstreue überprüften AfD-Kandidaten es den Ausschluss von den Kommunalwahlen empfohlen hat. Als Grund dafür gibt das von der Sozialdemokratin Daniela Behrens geführte Ministerium gegenüber Apollo News an, dass alle Daten zu den umstrittenen Prüfverfahren gemäß den gesetzlichen Vorschriften gelöscht worden seien.
Grundlage für diese Verfahren, die in vier Fällen zum Ausschluss von AfD-Kandidaten geführt haben, ist eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, die die rot-grüne Regierungsmehrheit erst wenige Monate vor der Kommunalwahl auf den Weg brachte. Seitdem können die örtlich zuständigen Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Landrats- und Bürgermeisterbewerbern eine ausführliche Stellungnahme der übergeordneten Kommunalaufsichtsbehörde anfordern. Dabei können Erkenntnisse des Verfassungsschutzes genutzt werden.
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In einer ersten Auskunft teilte das sowohl für die Kommunalaufsicht als auch für den Verfassungsschutz zuständige Landesinnenministerium Apollo News mit, dass vor den Wahlen am 13. September gegen insgesamt 18 Bewerber ein solches Prüfverfahren eingeleitet wurde. In 17 dieser Fälle ging es um AfD-Kandidaten. Neun Fälle wurden auf Landkreisebene behandelt, acht in der Kommunalaufsicht des Innenministeriums. Diese acht Verfahren, die direkt im Ministerium geführt wurden, „bezogen sich ausschließlich auf Kandidaten der AfD“, hieß es in der ersten Auskunft.
Die entscheidende Frage, in wie vielen Fällen die Kommunalaufsicht als Ergebnis ihrer Prüfung eine Nichtzulassung zur Wahl empfohlen hat, ließ das Ministerium unbeantwortet. Zunächst schrieb die Pressestelle: „Es wird um Verständnis gebeten, dass grundsätzlich zu Verfahrensdetails keine Angaben gemacht werden können.“ Als wir auf unseren presserechtlichen Auskunftsanspruch beharrten und darauf hinwiesen, dass die Prüfergebnisse in öffentlichen Sitzungen der zuständigen Wahlausschüsse behandelt wurden, lieferte das Ministerium eine neue Begründung: Die Daten seien nicht mehr vorhanden.
Der Gesetzgeber habe eine Löschverpflichtung eingeführt, „nach der die im Rahmen des Verfahrens erhobenen personenbezogenen und verfahrensbezogenen Daten nach Abschluss der Entscheidung des jeweiligen Wahlausschusses bei der Kommunalaufsichtsbehörde zu löschen sind“, antwortete das Innenministerium am Dienstag – wenige Tage, nachdem in der Woche zuvor die letzten Wahlausschüsse zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen getagt hatten. Dass sich niemand im Ministerium mehr daran erinnern kann, wie die Verfahren zumindest bei den acht dort geprüften AfD-Kandidaten ausgingen, ist unrealistisch.
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Eine mediale Debatte löste zunächst der Wahlausschluss des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert aus. Sichert wurde im Landkreis Friesland nicht als Landratskandidat zugelassen, weil angeblich Zweifel an seiner Verfassungstreue bestanden hätten. Die Entscheidung stützte sich auf ein Empfehlungsschreiben des niedersächsischen Innenministeriums, das von einer Zulassung Sicherts abriet.
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In den darauffolgenden Wochen wurden drei weitere – teils aussichtsreiche – AfD-Kandidaten von Direktwahlen ausgeschlossen. In anderen Fällen setzten sich die kommunalen Wahlausschüsse über entsprechende Empfehlungen hinweg. So entschied etwa der Wahlausschuss der Landeshauptstadt Hannover, die AfD-Politikerin Jessica Schülke als Oberbürgermeisterkandidatin zuzulassen. Das Innenministerium hatte empfohlen, sie abzulehnen. Der Grund: Sie sei Landtagsabgeordnete einer rechtsextremistischen Partei.
Da mit dieser Begründung so gut wie alle AfD-Politiker von Landrats- und Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen werden könnten, stellt sich die Frage, ob es das Innenministerium in allen acht von ihm geprüften Fällen versucht hat. Doch es weigert sich hartnäckig, diese Frage zu beantworten.
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Das geht heute so viel leichter mit Löschen. Damals hat die Stasi noch Tag und Nacht schreddern müssen…
So, so, Daten schon einmal vorsorglich gelöscht! Nennt man das Datenschutz oder darf man hier von krimineller Energie sprechen?
Ich neige zu dem zweiten Punkt. Wenn ein solches Verhalten von der eigenen Partei gedeckt wird, dann ist die ganze Partei nicht mehr wählbar und jeder der noch einen Rest von Charakter hat, der sollte sein Parteibuch zurückgeben.
Wer jetzt noch SPD wählt …
Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) Tatbestand: Strafbar macht sich, wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen (sowie unter bestimmten Umständen Datenträger), die sich in amtlichem Gewahrsam befinden, vernichtet, unbrauchbar macht oder der Verfügung der berechtigten Stelle entzieht. Amtliche Akten und ministerielle Weisungen stehen im amtlichen Gewahrsam. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
Wenn kein Staatsanwalt was tut?
Wenn Anne Brorhilker von ihren Staatsanwaltskollegen behindert wird?
Warum sind solche Darsteller noch nicht im Gefängnis wegen Hochverrats am Bürger?🤢🤢🤢
Urkundenunterdrückung und Datenunterdrückung (§ 274 StGB) Tatbestand: § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Vernichtung oder Unterdrückung einer echten Urkunde, die dem Täter nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen (z. B. der Öffentlichkeit, den Ermittlungsbehörden oder einem Untersuchungsausschuss) einen Nachteil zuzufügen. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Löschen oder Unterdrücken von beweiserheblichen Daten, über die der Täter nicht alleine verfügen darf. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Danke lb. Remigrationsbeauftragter.
Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB i. V. m. § 258 StGB)Tatbestand: Liegt den gelöschten oder unrechtmäßigen ministeriellen Anweisungen eine Straftat von Amtsträgern oder Dritten zugrunde (z. B. Amtsmissbrauch, Untreue oder verfassungswidrige Handlungen mit Straftatbestand), und dient die Löschung dazu, die Bestrafung der Verantwortlichen ganz oder teilweise zu verhindern. Strafrahmen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren (in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe).
Apropos Wahlen – in Berlin werden noch Wahlhelfer für den September 2026 gesucht.
Man bekommt sogar eine kleine Aufwandsentschädigung und ist bei den öffentlichen Auszählungen anwesend.
https://www.berlin.de/politische-bildung/politikportal/blog/2026/artikel.1687629.php
Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB)Tatbestand: Rechtswidriges Löschen, Unbrauchbarmachen oder Verändern elektronisch gespeicherter Daten. Wird dadurch ein Datenverarbeitungsvorgang gestört, der für eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, greift der Tatbestand der Computersabotage. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (bei § 303a StGB) bzw. bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (bei § 303b StGB).
Ich empfehle Apollo News in dieser Sache mal ein bisschen nachzuhaken, ich glaube ihr seid da an etwas dran. Wenn ich sehe, welche Aufbewahrungsfristen für private Dokumente bestehen, da geht ja fast nichts unter 5 Jahren und hier erzählt man, dass Vorgänge, die Personen von Wahlen ausschließen, nach wenigen Monaten oder sogar Wochen oder Tagen gelöscht werden müssen? Zudem steht den Betroffenen sicherlich der Rechtsweg offen und selbstverständlich sind diese Dokumente Gegenstand eines möglichen Gerichtsverfahren. Außerdem hebt der deutsche Beamtenstaat alles auf. Und zwar wirklich alles! Holt euch die Rechtsvorschrift, auf die sich das Innenministerium beruft, isoliert einzelne Entscheidungsträger und macht die wahren Abläufe transparent. Ab einem bestimmten Zeitpunkt kommen die justiziablen Sachverhalte an die Oberfläche!
Wer löscht, hat was zu verbergen, genau wie bei der in Brüssel, die damit auch noch durchkam.
Dann löschen wir einfach mal das Gehalt der Behördenangehörigen. Vermutlich hilft das beim erinnern.
Da sollten dringend Aufbewahrungsfristen eingeführt werden.
Was für ein anti-demokratisches Verhalten!
Sind doch schon eingeführt. Als Privatperson muss ich Handwerkerrechnungen 2 Jahre aufbewahren. Politiker wie Frau Behrens muss doch offenbar nicht. Quod licet Iovi …
Faschistische Methoden um die AFD zu verhindern.
Man hatte auch viele Dinge in den letzten Diktaturen gelöscht, getilgt, bereinigen wollen.
Beweise sind eben immer hinderlich, um Lügen und Propaganda zu verbergen.
Es ist schon schön wenn man SELBST Gesetze machen kann und mit Vorspielen des Datenschutzes dann Beweise löschen „darf“.
Wo war der Datenschutz beim systematischen Ausschnüffeln???
Es sind eben Parallelen zu braun und rot zu erkennen, die auch alles per Gesetze, Verordnungen etc. legitimierten, um so Gegner auszuschalten, ob nun im Wettbewerb oder gar ganz, würden manche hinweisen.
Nebenbei gefragt wenn Daten gelöscht, gibt es dann nicht auch keine Beweise die aktuell all die Ausschlüsse rechtfertigen und somit diese zu widerrufen sind? (oder findet man dann „per Zufall“ dann einen Datenträger im Archiv)
Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch /Kompetenz überschritten, Wöhlerbeeinflussung und vorsätzliche Beseitigung von Beweismitteln.
Dürfte EIGENTLICH reichren, um die „Dame“ acht-kantig von ihrem Posten zu entfernen.
Jürgen, wenn du das schon als „faschistische Methoden“ bezeichnest, was bleibt dann noch für echten Faschismus übrig?
Dass ein Ministerium Informationen zurückhält, kann und muss man sogar kritisieren. Wenn das rechtswidrig ist, gibt es Gerichte und genau die können das klären. Und durch die Pressefreiheit haben wir davon erfahren. Das ist nun mal der Unterschied: In einem Rechtsstaat bekommst du so etwas mit und kannst es anfechten. In einem faschistischen Staat gäbe es diese Möglichkeiten gar nicht.
Ich finde, du solltest mit solchen Begriffen vorsichtig sein. Nicht alles, was dir politisch missfällt, ist gleich Faschismus. Die linke Denke färbt wohl bei dir ab. Kein Wunder, wenn man sich täglich damit beschäftigt.
Die Linke Denke überlasse ich Ihnen. Die Methoden die gegen die AFD angewandt werden sind faschistisch und undemokratisch. Und der Rechtsstaat ist nur noch ein Bananenstaat.
Linke Heulsuse.
Macht erhalten, Basisdemokratie gezielt zerstören und die Beweise dazu vorenthalten, bzw. vernichten. So geht „unsere Demokratie“. Es wird der Tag kommen, an dem sich andere dieser Vorlage bedienen. Die SPD wird die Quittung vom Souverän erhalten.
Es lebe der Rechtsstaat in „Unserer Demokratie“.
Dagegen ist kein Kraut mehr gewachsen.
Jetzt, wo ich gerade darueber nachdenke:
Ein abgelehnter Kandidat hat ja das Recht nach der Wahl gegen die Entscheidung zu klagen. Aber gegen was soll er noch klagen ? Nun sind se wech die Daten….
Also: die Innenministerin erteilt über den Verfassungsschutz, der ihr rechtlich unterstellt ist, die Anweisung, Empfehlungen zu den Kandidaten auszusprechen. Sie muss das, nehme ich an, Ja absegnen. Diese Empfehlungen werden dann gelöscht ( von wem?). Damit kann der Abgelehnte Kandidat nicht mehr in einem späteren gerichtlichen Verfahren darauf zurückgreifen. Damit dürften seine prozessualen Rechte beschnitten werden. Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob das Löschen der „Empfehlungen“ überhaupt rechtlich zulässig ist. Weiterhin, wer die Anweisung dazu gegeben hat. Hier wird in meinen ( juristischen) Augen ganz klar versucht, vorsorglich mit Blick auf künftige gerichtliche Verfahren Beweismittel zu vernichten.
Es wird immer gruseliger was alles möglich ist in deren „Demokratie“.
Da kann mal eben im April das Kommunalwahlrecht nach Belieben angepasst werden und damit hinterher niemand Fragen stellen kann – „eine Löschverpflichtung“ eingeführt.
Jeder Mittelständige muss nach neuen EU Regularien nun Aufzeichnungen in seiner „nachhaltigen“ Lieferkette mindestens 5 Jahre archivieren, andernfalls hagelt es horrende Strafen , die vereinbaren für sich jedoch einfach mal eine Löschungsverpflichtung.
Nur noch absurd
Ohne Daten keine Kontrolle möglich, also ungültig.
Als Expat und ehemaliger deutscher Staatsbürger wünsche ich mir sehr, dass die GESAMTE deutsche Bevölkerung endlich kapiert, was man schon seit langem mit den Bürgern treibt. Und jeder einzelne sollte seine persönliche Schlussfolgerung daraus ziehen.
Und stell dir vor…. Sobald die AfD in die Verantwortung kommt kann Sie alle Methoden die „Unsere Demokratie“ benutzt hat gegen sie verwenden….. Und das voellig Legal!
Wenn es nur noch wie eine Demokratie aussieht, was ist es dann?
Diktokratie, Demokratur oder einfach nur eine Bananenrepublik?
P.s. Löschen von Daten sollte generell als Schuldeingeständnis gelten…
Ist doch logisch: Löschen von Daten sollte generell als Schuldeingeständnis gelten…
Wäre ein effektives Druckmittel.
Das ist UnsereDemokratie! Die verfassungswidrige Strukturen
installiert und damit den politischen Konkurrenten und die Opposition
ausschalten kann. Putin hätte seine Freude.
Gerichte brauchen Jahre um das zu revidieren, und das wissen sie.
Das ist ungeheuerlich was sich die Frau Behrens hier erlaubt. Ich empfinde das als Amtsmissbrauch und der Hinweis auf ein neues Gesetz, wonach alle Daten gelöscht werden sollen, ist der Gipfel. Welches Gesetz soll das denn sein, welches den Politikern Narrenfreiheit gewährt?
In der niedersächsischen Politik hat sich ein Parteienfilz breit gemacht, welcher diktatorische Formen annimmt. Es scheint aber dort niemanden zu stören, weshalb die prominenteste Vertreterin Ursula von der Leyen sich ermutigt sieht, auch in der EU munter so weiter zu machen.
Man muß also verräterische Spuren verwischen. So etwas machen nur Leute, die Angst haben, dass ihr Handeln nichts mehr mit der Demokratie zu tun hat, sondern mit dem totalitären Synonym „Unsere Demokratie“ Die DDR hat noch geschreddert.
Da werden Menschen ihres passiven Wahlrechts beraubt und Menschen haben in dieser „Unsere Demokratie“ nur genehme Wahloptionen. „Es muss wie Demokratie aussehen, aber wir müssen die Kontrolle haben“ – mehr ist zu dieser Demokratie-Illusion nicht zu sagen. Wie wohl der Aufschrei wäre, wenn eine AfD so agieren würde …..