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Felor Badenberg

„Ernsthaft prüfenswert“: Berliner Justizsenatorin plädiert für AfD-Teilverbot

Berlins Justizsenatorin Badenberg hält ein Verbotsverfahren gegen die gesamte AfD derzeit für wenig aussichtsreich, plädiert aber für ein Teilverbot. Ein Verbot des Thüringer Landesverbands hält die CDU-Politikerin „rechtlich und politisch für richtig“.

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Seit 2023 ist Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin: Felor Badenberg (CDU) (IMAGO/Berlinfoto)

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Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat sich für die Prüfung eines Verbots einzelner AfD-Landesverbände ausgesprochen. Während sie einem Verbotsverfahren gegen die Bundespartei derzeit geringe Erfolgsaussichten einräumt, hält sie ein Vorgehen gegen den Thüringer Landesverband der AfD ausdrücklich für „rechtlich und politisch“ richtig.

Das erklärte Badenberg, die vor ihrem Wechsel in den Berliner Senat beim Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitete und zuletzt dessen Vizepräsidentin war, in einem Interview mit der Berliner Zeitung. Während ihrer Zeit beim Bundesamt wirkte sie maßgeblich an einem Gutachten mit, das zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall beitrug. Seit 2023 ist die Juristin Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, seit diesem Jahr gehört sie dem CDU-Bundesvorstand an.

Mit Blick auf die Frage, ob die AfD verboten werden sollte, stellte Badenberg zunächst die rechtlichen Voraussetzungen in den Mittelpunkt. „Diese Frage darf nicht nur politisch, sondern muss vor allem rechtlich beantwortet werden: Liegen die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vor?“ Ein Verfahren gegen die Gesamtpartei habe aus ihrer Sicht „aktuell wenig Aussicht auf Erfolg“. Zugleich warnte sie davor, ein Parteiverbot als Ersatz für die politische Auseinandersetzung zu betrachten.

Den entscheidenden Unterschied macht Badenberg zwischen der AfD als Bundespartei und einzelnen Landesverbänden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setze ein Parteiverbot unter anderem voraus, dass eine Partei die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anstrebe.

Mit Blick auf die Bundespartei verwies Badenberg auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar. Aufgrund des noch laufenden Hauptsacheverfahrens dürfe die AfD derzeit nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden. Das Gericht habe in dem Eilverfahren zwar entschieden, „dass die AfD zwar verfassungsfeindliche Bestrebungen entfalte“, jedoch „keine entsprechende Prägung der Gesamtpartei festgestellt“.

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Bei den einzelnen Landesverbänden stelle sich die Ausgangslage jedoch anders dar. Von den 16 AfD-Landesverbänden würden derzeit fünf als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. „Bei diesen fünf Landesverbänden stellt sich durchaus die Frage, ob man sie nicht verbieten kann. Das halte ich für ernsthaft prüfenswert“, sagte Badenberg.

Auf die anschließende Frage, ob sie ein solches Verbotsverfahren für angemessen halte, legte sich die Justizsenatorin zumindest für einen Landesverband ausdrücklich fest: „Jedenfalls für den Thüringer Landesverband halte ich das rechtlich und politisch für richtig.“

Ihre Position begründete Badenberg insbesondere mit AfD-Landeschef Björn Höcke. Dieser mache „kein Geheimnis daraus, welche politischen Vorstellungen er vertritt und mit welchen Akteuren er zusammenarbeiten möchte“. Als Beispiel verwies sie darauf, dass Höcke sich dafür einsetze, mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ nicht aus der AfD auszuschließen. Zudem habe er Inklusion als „Ideologieprojekt“ bezeichnet, von dem das Bildungssystem „befreit“ werden müsse.

„Ich wage zu bezweifeln, ob Björn Höcke den Boden des Grundgesetzes überhaupt kennt. Seine politischen Vorstellungen halte ich für hochgefährlich!“, so Badenberg. Gerade deshalb spreche vieles dafür, „auch das schärfste Schwert der Verfassung, ein Parteiverbotsverfahren gegen den thüringischen Landesverband, zu prüfen“. Höcke sei Vorsitzender und präge den Landesverband maßgeblich.

Auch den möglichen Einwand, ein Verbot löse nicht die Frage, was anschließend mit den Wählern einer verbotenen Partei geschehe, ließ Badenberg nicht gelten. Diese Frage stelle sich bei jedem Parteiverbotsverfahren. Würde man sie als grundsätzliches Gegenargument betrachten, müsse man konsequenterweise für die Streichung des Parteiverbots aus dem Grundgesetz eintreten.

„Unsere Verfassung ist eindeutig: Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass eine Partei verfassungswidrig ist, so ist sie aufzulösen“, sagte Badenberg. Die Wähler hätten anschließend „jedenfalls nicht mehr die Möglichkeit, eine verfassungswidrige Partei zu wählen“.

Bemerkenswert ist zugleich, dass Badenberg eine politische Abgrenzung von der AfD nicht mit einer Einschränkung ihrer parlamentarischen Rechte gleichsetzt. Die Brandmauer der CDU verteidigte sie grundsätzlich. Es sei richtig, den Wählern vor einer Wahl eindeutig mitzuteilen, mit wem die Partei keine Koalition bilden werde. „Wenn ich die CDU wähle, wird es mit der AfD keine Zusammenarbeit geben“, beschrieb sie die daraus resultierende Klarheit für den Wähler.

Gleichzeitig müsse jedoch die Frage geklärt werden, wo die politische Abgrenzung ende „und wo beginnen die Regeln, die für alle gleichermaßen gelten?“ Bestimmte Blockaden seien aus ihrer Sicht langfristig rechtlich schwer aufrechtzuerhalten, „insbesondere dort, wo es um parlamentarische Rechte geht“. Politische Abgrenzung sei legitim, müsse sich aber „innerhalb der demokratischen Regeln bewegen, die für alle gelten“.

Badenberg unterscheidet damit zwischen drei Ebenen des Umgangs mit der AfD: Eine politische Zusammenarbeit kann die CDU nach ihrer Auffassung ausschließen. Parlamentarische Rechte dürfen dadurch jedoch nicht beliebig eingeschränkt werden. Ein Verbot wiederum müsse anhand der hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Kritik an der Rolle des Verfassungsschutzes bei der Beurteilung der AfD wies Badenberg zurück. Verfassungsschutzbehörden würden in ihrer fachlichen Bewertung „nicht politisch geleitet“. Ein Innenminister gebe nicht vor, eine bestimmte Partei aus politischen Gründen zu beobachten. Die Entscheidungen orientierten sich an den gesetzlichen Voraussetzungen und den tatsächlichen Erkenntnissen.

Auch den Vorwurf ihres früheren Vorgesetzten Hans-Georg Maaßen, der Verfassungsschutz arbeite mit „Tricks“ und deute Aussagen um, wollte Badenberg nicht gelten lassen. Auslegungs- und Interpretationsmöglichkeiten gehörten zum juristischen Handwerk. Sie verwies darauf, dass die Einstufung der AfD als Verdachtsfall von zwei unabhängigen Gerichten bestätigt worden sei. „Entscheidend ist, dass eine solche Bewertung auf Tatsachen beruht und rechtlich überprüfbar ist“, sagte Badenberg.

mmx

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184 Kommentare

  • Jeweiliges Verbot, auch in Teilen, ist ein Eingriff in die Demokratie, da ein Teil der Wählerschaft ausgegrenzt wird!

    141
    • Das Parteien und NICHT das Volk festlegt, dass Partei A oder B verboten gehört, zeigt den Parteienstaat und NICHT das Vorhandensein einer Demokratie, sagen manche.

      • Die Tante war ja vorher ganz groß beim VS. Damit sollte sie eigentlich wissen, dass sowas nie durchgeht – weil grund- und haltlos.

        • Die Tante gehört in den Iran und nicht zu Deutschland.

          42
      • Ach, das sind doch nur Haltungsparolen. Jetzt hat man ein so schönes Sammelbecken für die tägliche Show und das soll man aufgeben? Es wird so laufen wie bei der NPD.

    • Wenn man nach n10 Jahren immer noch prüfen muss, ist da wohl nicht viel.
      Und sie weiß es auch, macht aber immer weiter.

      • Remigration nach Anatolien.

        • Die Altparteien meinen Sie, dann ja.^^

          1
    • Faschismus:
      Diese Mechanik haben sie inzwischen zur Perfektion getrieben. Du hast Fragen zur Klimawandeldebatte? Dann bist du ein «Klimawandelleugner». Du würdest gern differenziert sprechen über den Ukrainekrieg? Du bist ein «Putinfreund». Du glaubst, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt? Du bist «queerfeindlich».

      • Ohne Co2 kein Leben auf der Erde. Starke Klimaschwankungen gab es schon vor 5000 Jahren.

    • Das kann die gute aber nicht wissen !

      Sie scheint ja ihr juristisches Wissen nur aus zweiter Hand zu haben !

      Ich liebe diese Teilintegrierten und ihr flexibles Rechts und Demokratieverständnis .
      Am ende kann man sie ja nicht einmal belangen !
      Weil sie gar keine Qualifikation für das Amt und solche Bewertungen nachweislich besitzt ?

      • Was bilden sich diese Landes und Demokratiezerstörer nur ein… Diese „Dame“ hat überhaupt nichts zu wollen, die AfD ist vom Volk gewählt und hat alle Rechte, auch in Thüringen.

        • Das alles gehört zur muslimischen Landnahme!

          5
    • Kartellagenten haben einfach Panik, daß ihre Machenschaften und sogar Straftaten belangt werden könnten. Und natürlich deshalb, weil sie ihren fett bezahlten Posten verlieren könnten.

    • Dazu müssten diese kranken Politiker erst einmal wissen, was Demokratie ist! Ihre bisherige Diktator-Demokratie ist in Gefahr und die wollen sie nicht verlieren. Die Demokratie würde dem Bürger ein Mitspracherecht einräumen, was seit Beendigung des 2.WK nie gewollt war.

  • Ich spreche mich für die ernsthafte Prüfung der Dissertation Frau Badenbergs aus. Stefan Weber spricht von mindestens 217 Plagiatsfragmenten.

    • Remigration!

      • Berlin reicht doch …

  • Felor Badenberg, geborene Haghighi-Niat.

    • Danke, sagt Alles.

    • Die soll sich mal lieber um die Eralp kümmern, die den Deutschen Staat ablehnt.

      • Deutsche Hochstapler sind schon schlimm genug, aber warum müssen wir iranische als Integrationserfolgsgeschichte feiern und uns dann noch von ihnen abschaffen lassen?

    • Nomen est Omen. Was tut die gegen den Judenhass auch der Linken in Berlin ?
      Holocaust Opfer: guter Jude
      Heute lebender Jude: verhasster Jude ?

      • Wieso sollte sie was dagegen tun? Das soll so

    • Die Iranerin will iranische Methoden in die CDU einführen

    • Mit falschem Dr. Titel. Also eine Kriminelle.

    • …und lt. Herrn Weber eine Dissertations-Plagiateurin, mithin eine Betrügerin.

    • Mal wieder eine Frau mit Migrationshintergrund die solch einen Schwachsinn von sich gibt. Hört endlich auf diesen Leuten eine Bühne zu geben!

  • Ich fordere ein Verbot des Berliner CDU-Landesverbandes.

    • Für gesichert extrem schlechte Politik 😂

  • Der österreichische Plagiatsgutachter Stefan Weber veröffentlichte eine Analyse, laut derer Badenbergs Dissertation an der Universität zu Köln mindestens 83 Plagiatsfragmente bzw. unzitiert übernommene Textbausteine enthalten soll. Weber bezeichnete den Fall öffentlich als einen der schwersten Fälle in der deutschen Rechtswissenschaft seit Karl-theodor zu Guttenberg. Quelle Bild

    • Weber hat noch kräftig nachgelegt mit weiteren Plagiatsstellen.

  • DAS ist „UnsereDemokratie“ = Opposition stört. Wenn sie zu stark wird, weil man selbst keine Politik für die Mehrheit machen will, dann muß man sie verbieten. Erbärmlich.

    125
    • Warum haben sie das nicht schon längst gemacht?
      Weil sie sehr genau wissen, dass das von Kramer gesammelte Material nicht tauglich ist. Auch wissen sie. dass ihnen jedes Gericht ihre Klage ganz schnell zerreißt, weil selbst die Einstufung der Thüringer AfD in fragwürdigerer Weise zustande

      • Das Dauerfeuer der Verbotsforderung dient aus meiner Sicht in erster Linie der Dämonisierung der AfD. Das Wahlvieh soll gar nicht auf die Idee kommen etwas außerhalb des Kartells zu wählen. Die ReGIERenden wissen, daß es keine Nazis sind. Aber das Narrativ ist wichtig, um die Wähler zu beeinflussen. So sichern sie ihre Pfründe. Nicht auszudenken wenn die AfD den Rundfunkstaatsvertrag kündigen würde. Oder die Finanzierung der NGOs abstellen würde. Oder wenn die undemokratischen Machenschaften der „UnsereDemokraten“ ans Licht kommen.

    • „Ernsthaft prüfenswert“:
      Die meint doch ihre Doctor Arbeit oder ? 🙂

    • Kriminell.

  • „UnsereDemokratie“ zeigt was sie von der Demokratie hält – nämlich nichts.

    • Und vom Deutschen Volk (s. Inschrift oben am Reichstag) hält sie noch weniger !
      Die Frau sollte sich lieber darum kümmern, s. im
      short

      20 Vergewaltigungen pro Woche die Lage in der Hauptstadt

      https://www.youtube.com/watch?v=rt5lYrs7gw4

  • Sie hat nicht einen Beleg für Ihre Aussage, sonst stünde Björn Höcke deswegen vor Gericht.

  • Ob ein Verbot im Raum stünde wenn die AfD bei sechs Prozent stehen würde?
    Sollen sie es versuchen, sie werden krachend scheitern.

  • Zuerst sollte man das Plagiieren unter Strafe stellen.

    • Was steht auf Urkundenfälschung?

  • Die mutmaßliche Plagiatorin schlägt Verbot der Opposition vor, um „ihre“ Demokratie zu schützen. Trifft meinen Humor.

    125
    • Ihr Doktortitel sollte dringend überprüft werden!

    • Was sie für ein grundsätzliches Rechtsverständnis hat scheint sie ja schon Schriftlich niedergelegt zu haben !
      Mit solchen Anschuldigungen würde ich wenn ich schon nicht im Stande bin die Konsequenzen zu tragen doch den Kopf unten lassen !
      Was für ein Selbstverständnis dieser „Volksvertreter! und gerade bei der CDU/CSU

    • @Ashbringer: Um diesem leidigen Problem endlich den Boden zu entziehen und diesem elenden Weber das Handwerk zu legen, sollte das Regime nun endlich den Dr. plag. einführen und anerkennen. Sonst haben wir bald keine Doktoren mehr, wenn man weiterhin fordert, dass diese lesen, schreiben und rechnen können müssen. Das PISA-Ergebniss erfordert halt Anpassungsstrategien.

    • In Dummland wurde die Täter-Opferumkehr erfunden!

  • Da die CDU in Teilen der SPD ähnelt wundert das nicht. Die Zukunft kann sich jeder Deutsche in Schweden anschauen:

    Wahl Schweden 2026:
    Schwedische Herkunft: 51% für die rechts-konservativ-christliche Allianz (M, SD, KD, L)
    Nichteuropäische Herkunft: 29% für die rechts-konservativ-christliche Allianz (M, SD, KD, L)
    In Malmö Rosengård wählten 54% Sozialdemokraten (S), 41.2% die Linkspartei (V) und 1.4% die Grünen (MP) = 96.6%

    https://www.svt.se/nyheter/sa-rostade-olika-valjargrupper-gr3b30

    https://valresultat.svt.se/2026/riksdagsval-12800805-rosengard-centrum.html

    Wahl Schweden 2022:
    In Malmö Rosengård wählten 2022 41% die Sozialdemokraten, 28% die an islamische Einwanderer gerichtete Partei Nyans und 12% die Linke (SVT.se). Die rechten Schwedendemokraten kamen nur auf 2% !

    https://valresultat.svt.se/2022/riksdagsval-12800805-rosengard-centrum.html

  • Was ist mit ihrer Doktorarbeit ❓❓

    **Ernsthaft prüfenswert**, ne ?????
    (Läuft bereits.)

    😉😉

  • „Von den 16 AfD-Landesverbänden würden derzeit fünf als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.“ Klar, sie meint die, in denen die AfD vorne liegt.

  • Ernsthaft pruefenswert nach den bisherigen Aussagen im Wahlkampf dürfte wohl die Berliner Linke sein

  • Es ist juristisch umstritten, ob man überhaupt nur einen Landesverband verbieten kann.. v. Böhme nessler. Das ist im GG nicht eindeutig definiert.

  • Wer politische Entscheidungen verändern will, muss Mehrheiten in der Gesellschaft gewinnen – nicht Richter. Oder anders ausgedrückt: In der wirklichen Demokratie bestimmt der mündige Wähler welche Parteien in den Parlamente sitzen und welche nicht. Wenn der Wählerwille durch parteiliche Verfassungsschützer oder Gerichte ersetzt werden soll, dann ist dies eine Entmündigung der Wähler und ein Mißtrauen gegen die Gesellschaft.

  • Ich helfe ihr gerne bei der Ausreise!

  • Das gab’s noch nie – und nun passiert es schon wieder. Tssssss…

  • über Parteienverbote entscheidet das BVerfG und nicht Frau Badenberg.
    Noch sind wir in einer Demokratie und nicht in einer Diktatur.

  • PRÜFE – wer sich ewig binde

  • Ist das nicht die wo grade die Dr. Arbeit geprüft wird…?

    • Jepp… sie hat gesichert extrem plagiiert 😉 lt. Weber

  • Hat es da nicht etwas wegen des Dr. TITELS gegeben?, wie beim Mettbrötchen?. Apollo News, beiben Sie drann an der Sache.

  • „Zugleich warnte sie davor, ein Parteiverbot als Ersatz für die politische Auseinandersetzung zu betrachten.“ Ja sicher…wer das für eine aufrichtige, wahre und integere Aussage hält, der glaubt auch an den Osterhasen.

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