Niedersachsen
Nach Wahlausschluss in Niedersachsen: AfD-Kreisvorsitzender Justin Vogel geht per Eilantrag juristisch dagegen vor
Der AfD-Kandidat Justin Vogel darf nicht zur Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz antreten. Nun zieht auch er mit einem Eilantrag vor Gericht: Nach Martin Sichert und Stephan Bothe ist Vogel der dritte AfD-Politiker, der gegen seinen Wahlausschluss juristisch vorgeht.
Der von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz ausgeschlossene AfD-Kandidat Justin Vogel geht juristisch gegen seine Nichtzulassung vor. Vogel hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Göttingen gestellt, um doch noch zur Wahl am 13. September zugelassen zu werden. Apollo News liegt das Schreiben vor. Er wird dabei von Rechtsanwalt Christian Wirth vertreten.
Vogel ist damit nach dem Bundestagsabgeordneten Martin Sichert und dem Landtagsabgeordneten Stephan Bothe der dritte AfD-Politiker, der juristisch gegen seinen Wahlausschluss vorgeht. Der Wahlausschuss hatte seine Kandidatur zuvor einstimmig abgelehnt. Grund dafür waren Zweifel an seiner Verfassungstreue, die unter anderem auf einer Einschätzung der Kommunalaufsicht unter Einbeziehung des Landesamtes für Verfassungsschutz beruhten.
Vogel ist Kreisvorsitzender der AfD im Landkreis Göttingen. Seine Mitgliedschaft in der Partei wertet die Kommunalaufsicht als „erhebliche Indizienwirkung“ für eine mögliche fehlende Verfassungstreue. Darüber hinaus wird ihm eine „aktive und engagierte Mitwirkung an der inhaltlichen Ausgestaltung von Politik und Programm“ der AfD vorgeworfen. Anders als bei anderen AfD-Kandidaten werden Vogel hingegen keine konkreten Äußerungen in sozialen Medien als Beleg für eine fehlende Verfassungstreue vorgehalten.
Der AfD-Politiker will mit einem Eilantrag seine Zulassung zur Bürgermeisterwahl auf den letzten Metern doch noch erzwingen. In dem 47-seitigen Eilantrag wird dem Stadtwahlausschuss unter anderem vorgeworfen, die Entscheidung über den Ausschluss ohne fundierte eigene Prüfung und unter „eklatanter Verletzung“ von Verfahrensrechten getroffen zu haben.
Inhaltlich orientiert sich das Vorgehen im Kern an den Klagen von Sichert und Bothe: Die Verteidigung stützt sich dabei nicht nur auf Mängel im Verfahren – wie die verwehrte Anhörung und die unhinterfragte Übernahme der Behördenvorgaben. Sie stellt auch die gesetzliche Grundlage für die Prüfung der Verfassungstreue selbst infrage. Die Praxis laufe faktisch auf ein „Parteiverbot durch die Hintertür“ hinaus. Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sei, dürften ihre Mitglieder bei Wahlen nicht einfach ausgeschlossen werden. Das verletze Grundrechte und das Demokratieprinzip, argumentiert Vogel weiter.
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Vogel war der zweite von insgesamt vier AfD-Kandidaten, die bei der Kommunalwahl in Niedersachsen am 13. September antreten wollten, von den zuständigen Wahlausschüssen jedoch nicht zur Wahl zugelassen wurden. Ermöglicht wurde das Verfahren zur Prüfung der Verfassungstreue durch eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, die von der SPD-Innenministerin Daniela Behrens angestoßen worden war (mehr dazu hier).
Der Eilantrag erfolgt zudem vor dem Hintergrund neuer Fragen zum Vorgehen des niedersächsischen Innenministeriums. Zuvor hatte das Ministerium auf eine Anfrage von Apollo News erklärt, sämtliche Daten zu den Empfehlungen für Wahlausschlüsse von AfD-Kandidaten seien bereits gelöscht worden und könnten daher nicht mehr herausgegeben werden (Apollo News berichtete).
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Gut so…..ich drücke ganz fest die Daumen, dass ein „normaler“ Richter darüber entscheidet.
Es wird aber-speziell in Göttingen -schwer, so jemanden zu finden fürchte ich….
Linksextremisten sind in Göttingen leider tonangebend.
Na atlas, lebst du mal wieder hinter dem Mond oder stellst du dich absichtlich dumm?
Berlin, Leipzig, Hamburg, Göttingen…wer diese linken gewaltbereiten Nester nicht kennt, sollte hier nicht immer so herumschwafeln und andere für blöd erklären.
Auch die Staatsanwaltschaft in Göttingen, ist berühmt und berüchtigt. Selbst im US-TV ist diese schon durch ihr merkwürdiges Demokratieverständnis, welches auch die linke Szene dort stützt, aufgefallen.
Ahh, Atlas mit seinen wohldurchdachten Beiträgen ist wieder unterwegs. Super, sonst wäre es hier ja auch sehr langweilig. In diesem Sinne, danke und weiter so.! Der Titel „Employee of the Year“ an der Wand für die besten Wahlkämpfer bei den Blauen ist sicher! Obwohl, sorry, entschuldige, der Begriff „Wand“ könnte hier missverständlich ausgelegt werden. Ich meinte natürlich Tafel o.ä..
Das befürchte ich auch
Das stimmt. Es gibt solche Richter, die nach Recht und Gesetz urteilen.
Und es gibt andere Richter…
Und von den “ Anderen“ zunehmend nicht wenige.😁
Der lange Marsch der Roten und Grünen Genossen durch die Institutionen des Staates, um, z.B. mit der institutionellen Macht der Gerichte in die Wirklichkeit herein zu regieren, Dadurch absurde Rechtsprechung. Siehe die lustigen Urteile aus Berlin zum Islamisten/ Mörder des CSD.
Aktuell BBM vs. 147.000 ! NICHT VOLLSTRECKTE Haftbefehle, aber die linksversifften Staatsanwaltschaften in Deutschland jagen lieber Gedanken Verbrecher, wie jenen, der das Schwachkopf prof. Meme Liste – nicht einmal verfasste.
Ich erwarte KEINEN positiven Bescheid zugunsten des Klägers. Man wird sich sich auf nicht zuständig herausschwurbeln und auf den Klageweg über das BVerfG verweisen, das dann irgendwann in 2027, 2028, besser nach der BT Wahl 2029 entscheiden wird. 😁😁
Was ist denn mit der Beschwerde über die Mitternachts-Zauber-Stimmen für die Grünen bei der LTW Sachsen 2024 geworden?
Göttingen ist eines der schlimmsten linken Städte, die ich kenne. Meine Prognose, da wird gar nichts passieren.
In einem selbsternannten Rechtsstaat sollte er hiermit eigentlich Erfolg haben.
Eher nicht!
Denn ein selbst ernannter Rechtsstaat ist ja auch Nordkorea.
In einem wirklichen Rechtsstaat wäre es allerdings so
Touche
Dagegen juristisch vorzugehen sollte doch auch eine Selbstverständlichkeit sein!
Der Willen des Volkes wird ignoriert. Also muss das Volk aufstehen.
Wohin?. Vom Küchentisch zum Sofa.
Die Bürger, welche die Kandidaten wählen würden, sollten einfach deren Namen auf den Wahlzettel schreiben……aus Protest!
Dann werden aus diesen Stimmzetteln „ungültige“. Und in dieser unsereDemokratie macht man dann aus ungültigen Stimmzetteln einfach gültige für die SPD, Grünen, CDU und Linken.
Nein, wenn es tausende Wähler machen würden, den AfD- Kandidaten auf den Wahlzettel per Hand eintragen, werden die alternativen Medien dafür sorgen, dass es erwähnt wird! Ich würde es genauso machen.
Viel Erfolg in einer nicht vorhandenen Demokratie!
Hoffe doch, die Gerichte sind ausreichend rotgrün besetzt, um hier das schlimmste zu verhindern:
Die Rechte des Souveräns in der Demokratie, gemäß GG. 😁✌️
Ach, ich vergaß, bei den Apollo Leuchten im Forium,muss man Ironie und Sarkasmus immer gesondert kennzeichnen😁😁
Ich wünsche ihm die besten Anwälte und unabhängige Richter.
Ich kann da nur Erfolg wünschen!
Ein schwacher Trost ist nur, das ‚Unsere Demokratie‘ wieder mal öffentlich deutlich gemacht hat, was sie so unter Demokratie versteht.
Ein Eilantrag mit 47 Seiten – da freut sich das VG.
Wer 47 Seiten für ein EAO-Verfahren braucht, das spricht nicht gerade für eine durchschlagende Argumentation sondern eher für den berühmten Griff zum „letzten Strohhalm“. Außerdem kann man sich bei so viel Geschreibsel ganz leicht verheddern.
Von der Zeit, die dieser AfD-Kandidat ja gar nicht hat, erst gar nicht zu reden.
Ein Beschluß des VG könnte Ende August ergehen und dann hat jede Partei 4 Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.
Und schon ist die Wahl vorbei.
@ thesharkisback
Sie sind offensichtlich kein Jurist. Wenn man ahnungslos ist, sollte man besser schweigen.
In einer echten Demokratie wird er von der Jusitz recht bekommen. Bei „unsererDemokratie“ (aus Angst er könnte gewählt werden) wird das nicht der Fall sein.
Demnächst werden dann auch Kandidaten abgelehnt, welche länger als 2 Minuten vor einem AfD Plakat gestanden haben und es gelesen haben.
DAS ist keine Demokratie mehr – aber sich über Russland aufregen, wo derzeit wohl die letzte Oppositionspartei von den nächsten Wahlen ausgeschlossen wird.
Wo ist der Unterschied?
Es gibt keinen.
Wer sagt, dass es die letzte war? Den Prozenten nach waren die unerheblich und „ungefährlich“…..aber in D will man ja auch von 5 auf 3 reduzieren…..um noch ne Chance zu haben…
Die 1930er-Jahre sind wieder auf dem Vormarsch.
Doch keiner der Wähler von „Unsere Demokraten“ ist in der Lage, dies zu erkennen.
Da werden unsereDemokratieRichter und unsereDemokratiePolitiker sich weigern, nachzugeben. Denn diese unsereDemokratieWahlen lassen nur unsereDemokratieParteien und unsereDemokratiePolitiker zu. Auf den unsereDemokratieStimmzetteln werden die unsereDemokratieWahlleiter möglicherweise AfD-Politiker „vergessen“ sodass der Wähler nur die Wahl hat zwischen unsereDemokratie und unsereDemokratie.
Die SPD ist gesichert verfassungsfeindlich.
Zum Glück gibt es die 5 % Hürde für die Zwergpartei.
Noch! Es wird auch schon überlegt, die 5%–Hürde abzuschaffen.
Nicht nötig! Alle ‚Kleinparteien‘ werden über die fünf Prozent Hürde ‚geholfen‘. Die Briefwahl wir’s möglich machen……
Wird dann 2030 entschieden….
Ich drücke die Daumen, für eine demokratische Entscheidung gegen die Willkür der antidemokratischen Kartell-Parteien.
Wann wird die SPD verboten?
Braucht man gar nicht. Die schafft sich selbst ab.
Die Gerichte die diese Eilanträge bearbeiten werden da gar nichts rückgängig machen , Allers was wirklich Sinn machen würde, wäre ein Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht das erstmal diese Kommunalwahlenper Verfügung ausetzt und dann per Urteile die Demokartie in Niedersachsen wieder hestellt,.sowie die aktuelle SPD Innenministerien umgehend entlassen wird ! Dann erst setzt man diese Kommunalwahl erneut an Aber auch das geht in diesem mittlerweile völlig linksgrünen sozialsitsichen versifften Deutschland nichtmehr .. Man stelle sich mal vor, in Sachsen Anhalt übernimmt die AfD die Regierungn und ein AfD Innenminister erlässt vor den nächsten Kommunalwahlen, solche Gesetze um Kandidaten des politsichen Gegners das Passive Wahlrecht zu nehmen und sie auszuschließen ? Ach was wäre da los
Ich wünsche allen AfD-Kandidaten, die diesen Schritt jetzt gehen, von Herzen viel Erfolg. Egal, wie es ausgeht, sie tun der Demokratie damit einen gewaltigen Dienst!! Sie ermöglichen so, dass am Ende der Souverän entscheidet, genau, wie es das Grundgesetz vorsieht, und nicht die Exekutive. Alles andere ist tiefste Demokratieverachtung und -feindlichkeit.
Was wird bei diesen linksextremen Gerichten schon herauskommen? (Zwei Wölfe sitzen mit einem Schaf zusammen und beraten ganz demokratisch über das nächste Mittagessen…)
Die Altparteien mutieren immer mehr zu kriminellen Organisationen. Anders kann man die nicht mehr bezeichnen. Es ist Sache des Souveräns zu entscheiden, wer die Voraussetzungen für ein Amt erfüllt. Die am Trog geht das nichts an!
Wann geht man direkt gegen die Verantwortlichen der SPD vor?
Lebenslang in den hinter Gitter mit den kriminellen Wahlausschüssen!
Ich drücke Justin Vogel die Daumen, dass es noch vor der Wahl zu einer für ihn positiven Entscheidung seitens des Gerichts kommen -also zur Wahl zugelassen werden muss- und die Staatsanwaltschaft gegen Madame Innenminister Behrens erfolgreich ermitteln wird! Sie muss ein Zimmer hinter „Schwedischen Gardinen“ bekommen; gern ein Dreierzimmer gemeinsam mit „die“ Merkel und „die“ Bärbock.