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Niedersachsen

Nach Wahlausschluss in Niedersachsen: AfD-Kreisvorsitzender Justin Vogel geht per Eilantrag juristisch dagegen vor

Der AfD-Kandidat Justin Vogel darf nicht zur Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz antreten. Nun zieht auch er mit einem Eilantrag vor Gericht: Nach Martin Sichert und Stephan Bothe ist Vogel der dritte AfD-Politiker, der gegen seinen Wahlausschluss juristisch vorgeht.

Justin Vogel ist AfD-Kreisvorsitzender und will Bürgermeister in Herzberg am Harz werden

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Der von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz ausgeschlossene AfD-Kandidat Justin Vogel geht juristisch gegen seine Nichtzulassung vor. Vogel hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Göttingen gestellt, um doch noch zur Wahl am 13. September zugelassen zu werden. Apollo News liegt das Schreiben vor. Er wird dabei von Rechtsanwalt Christian Wirth vertreten.

Vogel ist damit nach dem Bundestagsabgeordneten Martin Sichert und dem Landtagsabgeordneten Stephan Bothe der dritte AfD-Politiker, der juristisch gegen seinen Wahlausschluss vorgeht. Der Wahlausschuss hatte seine Kandidatur zuvor einstimmig abgelehnt. Grund dafür waren Zweifel an seiner Verfassungstreue, die unter anderem auf einer Einschätzung der Kommunalaufsicht unter Einbeziehung des Landesamtes für Verfassungsschutz beruhten.

Vogel ist Kreisvorsitzender der AfD im Landkreis Göttingen. Seine Mitgliedschaft in der Partei wertet die Kommunalaufsicht als „erhebliche Indizienwirkung“ für eine mögliche fehlende Verfassungstreue. Darüber hinaus wird ihm eine „aktive und engagierte Mitwirkung an der inhaltlichen Ausgestaltung von Politik und Programm“ der AfD vorgeworfen. Anders als bei anderen AfD-Kandidaten werden Vogel hingegen keine konkreten Äußerungen in sozialen Medien als Beleg für eine fehlende Verfassungstreue vorgehalten.

Der AfD-Politiker will mit einem Eilantrag seine Zulassung zur Bürgermeisterwahl auf den letzten Metern doch noch erzwingen. In dem 47-seitigen Eilantrag wird dem Stadtwahlausschuss unter anderem vorgeworfen, die Entscheidung über den Ausschluss ohne fundierte eigene Prüfung und unter „eklatanter Verletzung“ von Verfahrensrechten getroffen zu haben.

Inhaltlich orientiert sich das Vorgehen im Kern an den Klagen von Sichert und Bothe: Die Verteidigung stützt sich dabei nicht nur auf Mängel im Verfahren – wie die verwehrte Anhörung und die unhinterfragte Übernahme der Behördenvorgaben. Sie stellt auch die gesetzliche Grundlage für die Prüfung der Verfassungstreue selbst infrage. Die Praxis laufe faktisch auf ein „Parteiverbot durch die Hintertür“ hinaus. Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sei, dürften ihre Mitglieder bei Wahlen nicht einfach ausgeschlossen werden. Das verletze Grundrechte und das Demokratieprinzip, argumentiert Vogel weiter.

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Der AfD-Politiker drängt deshalb auf eine schnelle Entscheidung des Gerichts vor dem Wahltag am 13. September. Eine spätere Anfechtung nach der Wahl würde ihm kaum helfen, da bis dahin bereits ein anderer Bürgermeister im Amt wäre. Um den Schaden zu verhindern, soll das Gericht den Wahlausschuss im Eilverfahren dazu zwingen, ihn sofort zur Wahl zuzulassen.

Vogel war der dritte von insgesamt vier AfD-Kandidaten, die bei der Kommunalwahl in Niedersachsen am 13. September antreten wollten, von den zuständigen Wahlausschüssen jedoch nicht zur Wahl zugelassen wurden. Ermöglicht wurde das Verfahren zur Prüfung der Verfassungstreue durch eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, die von der SPD-Innenministerin Daniela Behrens angestoßen worden war. (Mehr dazu hier).

Der Eilantrag erfolgt zudem vor dem Hintergrund neuer Fragen zum Vorgehen des niedersächsischen Innenministeriums. Zuvor hatte das Ministerium auf eine Anfrage von Apollo News erklärt, sämtliche Daten zu den Empfehlungen für Wahlausschlüsse von AfD-Kandidaten seien bereits gelöscht worden und könnten daher nicht mehr herausgegeben werden (Apollo News berichtete).

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21 Kommentare

  • Gut so…..ich drücke ganz fest die Daumen, dass ein „normaler“ Richter darüber entscheidet.

    • Es wird aber-speziell in Göttingen -schwer, so jemanden zu finden fürchte ich….

      • Linksextremisten sind in Göttingen leider tonangebend.

        • Erläutere.

          -6
    • Das stimmt. Es gibt solche Richter, die nach Recht und Gesetz urteilen.
      Und es gibt andere Richter…

      • Und von den “ Anderen“ zunehmend nicht wenige.😁

        Der lange Marsch der Roten und Grünen Genossen durch die Institutionen des Staates, um, z.B. mit der institutionellen Macht der Gerichte in die Wirklichkeit herein zu regieren, Dadurch absurde Rechtsprechung. Siehe die lustigen Urteile aus Berlin zum Islamisten/ Mörder des CSD.

        Aktuell BBM vs. 147.000 ! NICHT VOLLSTRECKTE Haftbefehle, aber die linksversifften Staatsanwaltschaften in Deutschland jagen lieber Gedanken Verbrecher, wie jenen, der das Schwachkopf prof. Meme Liste – nicht einmal verfasste.

        Ich erwarte KEINEN positiven Bescheid zugunsten des Klägers. Man wird sich sich auf nicht zuständig herausschwurbeln und auf den Klageweg über das BVerfG verweisen, das dann irgendwann in 2027, 2028, besser nach der BT Wahl 2029 entscheiden wird. 😁😁

        • Was ist denn mit der Beschwerde über die Mitternachts-Zauber-Stimmen für die Grünen bei der LTW Sachsen 2024 geworden?

          4
  • In einem selbsternannten Rechtsstaat sollte er hiermit eigentlich Erfolg haben.

    • Eher nicht!
      Denn ein selbst ernannter Rechtsstaat ist ja auch Nordkorea.
      In einem wirklichen Rechtsstaat wäre es allerdings so

  • Viel Erfolg in einer nicht vorhandenen Demokratie!

  • Hoffe doch, die Gerichte sind ausreichend rotgrün besetzt, um hier das schlimmste zu verhindern:
    Die Rechte des Souveräns in der Demokratie, gemäß GG. 😁✌️

    • Ach, ich vergaß, bei den Apollo Leuchten im Forium,muss man Ironie und Sarkasmus immer gesondert kennzeichnen😁😁

  • Der Willen des Volkes wird ignoriert. Also muss das Volk aufstehen.

  • Demnächst werden dann auch Kandidaten abgelehnt, welche länger als 2 Minuten vor einem AfD Plakat gestanden haben und es gelesen haben.
    DAS ist keine Demokratie mehr – aber sich über Russland aufregen, wo derzeit wohl die letzte Oppositionspartei von den nächsten Wahlen ausgeschlossen wird.
    Wo ist der Unterschied?

    • Es gibt keinen.

    • Wer sagt, dass es die letzte war? Den Prozenten nach waren die unerheblich und „ungefährlich“…..aber in D will man ja auch von 5 auf 3 reduzieren…..um noch ne Chance zu haben…

  • Die 1930er-Jahre sind wieder auf dem Vormarsch.
    Doch keiner der Wähler von „Unsere Demokraten“ ist in der Lage, dies zu erkennen.

  • Die SPD ist gesichert verfassungsfeindlich.
    Zum Glück gibt es die 5 % Hürde für die Zwergpartei.

  • Wird dann 2030 entschieden….

  • Ich drücke die Daumen, für eine demokratische Entscheidung gegen die Willkür der antidemokratischen Kartell-Parteien.

  • In Göttingens Justiz sitzen die direkt Nachfahren von Freisler!

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