Niedersachsen
Methode Wahlausschluss: Der perfide Plan der SPD ist in vier Fällen aufgegangen
Vier AfD-Kandidaten sind in Niedersachsen von den Kommunalwahlen ausgeschlossen worden. In mindestens vier weiteren Fällen scheiterte der Versuch. Ein Überblick darüber, wo der Plan von Ministerin Behrens aufging – und wo nicht.
Vier AfD-Kandidaten wurden in Niedersachsen wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue von Kommunalwahlen ausgeschlossen. In mindestens vier weiteren Fällen wurde dies versucht. Dahinter steckt ein perfider Plan der SPD-Innenministerin Daniela Behrens, die den Verfassungsschutz und die Kommunalaufsicht nutzt, um der Opposition den Zugang zur Macht zu erschweren. Apollo News dokumentiert die einzelnen Fälle.
Der Wahlausschusskrimi gipfelte vorläufig am Mittwochabend, als das Gremium der Gemeinde Nörten-Hardenberg über die Zulassung der AfD-Kandidatin Reinhild Goes entschied. Auch die Antifa hatte im Vorfeld zu einer Spontankundgebung gegen Goes mobilisiert. Dabei wollten Aktivisten nach Informationen von Apollo News anderen AfD-Anhängern die Plätze im Sitzungssaal wegnehmen (mehr dazu hier).
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Die Sitzung verlief nach Informationen von Apollo News jedoch unspektakulär. In weniger als fünf Minuten wurde Goes einstimmig zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Damit folgten die Wahlausschussmitglieder der Einschätzung der Kommunalaufsicht. Diese sah keine Zweifel an der Verfassungstreue der Kandidatin. In einer ersten Abstimmung wurde Goes vergangene Woche abgelehnt, ihr Fall jedoch dem Landkreis vorgelegt, der entsprechend urteilte.
Lediglich vereinzelte linke Zuhörer empörten sich offensichtlich über die Entscheidung des fünfköpfigen Gremiums. So fielen Sätze wie: „Mager, wirklich mager.“ Auch über die Mitglieder des Gremiums wurde sich empört: „Danke, ey. Fünf alte weiße Männer.“
Für Schlagzeilen sorgte zunächst jedoch der Fall des AfD-Politikers Martin Sichert. Sichert ist Bundestagsabgeordneter und war von 2017 bis 2019 Landesvorsitzender der AfD in Bayern. 2022 verlegte er seinen Wohnsitz aus privaten Gründen nach Niedersachsen, wo er 2024 den Vorsitz des AfD-Kreisverbandes Friesland-Wittmund übernahm.
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„Mager, wirklich mager“, empört sich die Antifa: AfD-Kandidatin zur Bürgermeisterwahl zugelassen
Reinhild Goes darf bei den anstehenden Kommunalwahlen in Niedersachsen als Bürgermeisterin für Nörten-Hardenberg kandidieren. Der Wahlausschuss der Stadt hat sie am Mittwoch einstimmig zugelassen. Etwa 20 bis 30 angereiste Antifa-Aktivisten zeigten sich hierüber empört.Bei den Kommunalwahlen am 13. September wollte der AfD-Politiker Landrat im Landkreis Friesland werden. Doch Sichert wird nicht auf dem Stimmzettel stehen, denn der Kreiswahlausschuss entschied am vergangenen Dienstagabend mit fünf zu einer Stimme gegen seine Zulassung (mehr dazu hier). Es gebe Zweifel an seiner Verfassungstreue.
Dieser Entscheidung des Gremiums war eine Überprüfung seiner Verfassungstreue durch das niedersächsische Innenministerium vorausgegangen, ein Prozedere, das noch in vielen weiteren Fällen folgen wird. Die Behörde empfahl, Sichert nicht zuzulassen, weil man bei ihm nicht davon ausgehen könne, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung jederzeit verteidigen werde.
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Doch Sichert ist nicht der letzte AfD-Politiker, der nicht zur Wahl zugelassen wurde. Inzwischen wurden zwei weitere Kandidaten ausgeschlossen. Einer davon ist der AfD-Politiker Thorsten Moriße. Der Landtagsabgeordnete wurde vom Wahlausschuss der Stadt Wilhelmshaven nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen, nachdem das Gremium ebenfalls der Empfehlung des Innenministeriums gefolgt war (Apollo News berichtete). Auch Moriße werden seine Mitgliedschaft in der AfD und seine aktive Mitgestaltung der Partei zum Verhängnis. Aus Sicht der Behörde biete er „nicht die erforderliche Gewähr“, sich künftig „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik“ einzusetzen.
Dass Kandidaten plötzlich auf ihre Verfassungstreue geprüft werden und sich das von der SPD-Politikerin Daniela Behrens geleitete Innenministerium aktiv in diesen Prozess einschalten darf, hat seinen Ursprung in einer Gesetzesänderung, die die rot-grüne Landesregierung mit ihrer Mehrheit im Parlament nur wenige Monate vor der Wahl beschlossen hatte. Im Mittelpunkt der Neuregelung steht jenes Verfahren, das im Landkreis Friesland und in der Stadt Wilhelmshaven angewandt wurde, um die beiden AfD-Politiker von der Wahl auszuschließen. Es erlaubt den vor Ort zuständigen Wahlausschüssen, Bewerber bei Zweifeln an deren Verfassungstreue durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.
Die Kommunalaufsichtsbehörde kann sich bei begründeten Zweifeln an das dem Innenministerium unterstellte Landesamt für Verfassungsschutz wenden und Informationen über den jeweiligen Bewerber einholen. Im Gesetz heißt es dazu: „Die Kommunalaufsichtsbehörde darf bei begründeten Zweifeln die Verfassungsschutzbehörde des Landes Niedersachsen um Auskunft ersuchen, ob und welche Erkenntnisse zu der betreffenden Person vorliegen.“ Das Empfehlungsschreiben wird daraufhin an den Wahlausschuss übergeben. Einen tieferen Einblick in die Methode Wahlausschluss erhalten Sie hier.
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Während es sich bei Sichert und Moriße aufgrund ihrer Funktionen auf Landes- und Bundesebene um die prominentesten Fälle handelt, werden auch Kandidaten auf kommunaler Ebene von der Wahl ausgeschlossen. Ein solcher Fall ist der des Kommunalpolitikers Justin Vogel. Der AfD-Kreisvorsitzende wollte sich in Herzberg am Harz zur Bürgermeisterwahl aufstellen lassen. Der Wahlausschuss verwehrte ihm dieses Vorhaben jedoch und stimmte gegen seine Zulassung. Der Grund ist auch hier derselbe: Vogel biete angeblich nicht die Gewähr, „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“.
Und das, obwohl Vogel, ähnlich wie Sichert, innerhalb seines Kreisverbandes als Vertreter eines bürgerlich-gemäßigten Kurses gilt. Er bezeichnete sich selbst als „libertär-konservativ“. Zudem soll Vogel innerhalb des Verbandes gegen einen Funktionär mit mutmaßlich rechtsextremen Verbindungen vorgegangen sein (mehr dazu hier).
Dass das Innenministerium in anderen Fällen ebenfalls eine Nichtzulassung empfahl, die Kandidaten jedoch dennoch zugelassen wurden, liegt lediglich an den Wahlausschüssen. Denn das Empfehlungsschreiben ist für das zuständige Gremium, das über die Zulassung der Kandidaten entscheidet, nicht bindend. Im Fall der AfD-Politikerin Jessica Schülke etwa, die zur Oberbürgermeisterwahl in Hannover antritt, setzte sich der Wahlausschuss über den Vorschlag des Innenministeriums hinweg.
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Zur Begründung führte er an, dass der Entzug des passiven Wahlrechts einen „schwerwiegenden Eingriff“ darstelle. Auch der AfD-Kommunalpolitiker Nicolas Lehrke darf in Hannover als Regionspräsident kandidieren – obwohl eine Prüfung seiner Verfassungstreue durch den Verfassungsschutz negativ ausgefallen war.
In anderen Fällen, etwa bei den AfD-Kommunalpolitikern Dirk Hüge und Martina Hartschwager, hatte das Ministerium einzelne Indizien festgestellt, die Zweifel an der Verfassungstreue hervorrufen könnten. In beiden Fällen stimmte der zuständige Wahlausschuss dennoch für ihre Zulassung. Des Weiteren wurde am Mittwoch der AfD-Politiker Florian Meyer, der als Bürgermeister in der Samtgemeinde Fürstenau kandidieren will, zur Wahl zugelassen. Auch sein Parteikollege Adrian Maxhuni, der in Bersenbrück ebenfalls als Bürgermeister antreten will, wurde mit vier zu zwei Stimmen zugelassen, wie Apollo News erfuhr. Demnach kam die Kommunalaufsicht in ihrer Stellungnahme zu keiner abschließenden Bewertung seiner Verfassungstreue.
Oftmals richten sich die Verfahren, in denen die Verfassungstreue der Kandidaten geprüft wird, gegen Politiker, die Ämter auf den unteren Ebenen der Parteiorganisation ausüben. Doch selbst dies stellt für die Behörden in Niedersachsen ein ausreichendes Indiz dar, um den Kandidaten von der Wahl ausschließen zu können. Apollo News machte einen internen Leitfaden der Behörde, der dies beweist, öffentlich.
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Die niedersächsische AfD-Generalsekretärin Sonja Nilz wurde in Peine mit einem deutlichen Votum zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Im Landkreis Holzminden lag gegen den AfD-Kandidaten Lukas Albrecht zur Landratswahl nichts vor, was gegen eine Zulassung sprach, sodass der Kandidat mit deutlichem Votum zugelassen wurde. Zur AfD-Kandidatin in Salzgitter, Patricia Mair, hatten weder der Landes- noch der Bundesverfassungsschutz personenbezogene Eintragungen. In der Folge wurde die Kandidatin mit klarem Votum zugelassen. Bei Robert Preuß, der für das Bürgermeisteramt in der Stadt Gifhorn kandidiert, kam es zwar zu tumultartigen Szenen im Wahlausschuss, er wurde aber dennoch deutlich zugelassen (Apollo News berichtete).
Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Kestner, der sich im Landkreis Northeim zum Landrat aufstellen ließ, hatte ebenfalls keine Probleme bei seiner Zulassung. Der Wahlausschuss äußerte zwar Bedenken wegen Kestners angeblicher Nähe zum thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke. Dennoch kam das Gremium zu dem Schluss, dass kein konkreter Bezug zu verfassungsfeindlichen Positionen bestehe.
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Es ist verfassungswidrig.
Nie dürfte ein Kommunalausschuss so tiefgreifende Eingriffe in die Grundrechte eines Bürgers vollziehen. Die Einschränkung des aktiven und/oder passiven Wahlrechts darf nur durch einen höchstrichterlichen Entscheid vollzogen werden.
Wie kann es aber dennoch „einfach so“ „easy going“ laufen?
Nach dem Motto, „einfach mal machen“.
Was will die AfD dagegensetzen? Klagen? Das wird rausgezögert bis nach der Wahl, und dann ist quasi der Klagegegenstand weggefallen. Und was dann?!
So einfach geht das, insbesondere wenn die Ratten sich sowieso verbündet haben…
Merkels Rückgängigmachen der Wahl Kemmerichs hat die Entwicklung um mindestens 5 Jahre zurückgeworfen.
Dass sie illegal war, stellte ein Gericht erst Jahre später fest, ohne Konsequenz.
Genauso heute im Interview bei ntv mit dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.
Richtig. Die Exekutive maßt sich Rechte an, die der Judikative vorbehalten sind. Aber Gewaltenteilung ist ja bekanntlich überbewertet.
„Es ist verfassungswidrig.“
Haben Sie den Eindruck, daß das die Unseredemokraten interessiert? Das Grundgesetz ist keine Verfassung für ein souveränes, mündiges Volk eines völkerrechtlich vollwertigen Staates, sondern ein Pamphlet mit wohldesignten Sollbruchstellen, das den ersten deutschen Marionettenpolitikern nach dem 2. WK von den Siegermächten in die Feder diktiert wurde.
Diese kindliche Wunschvorstellung, das Grundgesetz sei eine magische Uno-Reverse-Card zur Durchsetzung von „Bürgerrechten“ (ein Oxymoron, der Bürger unterliegt den AGBs der EU, wo er in etwa die Rechte von Mobiliar hat) sollte spätestens während der Plandemie überwunden worden sein, als friedliche Spaziergänger für das Hochhalten des Grundgesetzes von den Kötern des Systems zusammengeknüppelt wurden.
Warum lässt sich der Wähler von diesen nicht durch Wahl legitimierten Gremien vorschreiben was er Wählen darf?
Gute Idee. Machen wir es doch so wie die lupenreinen iranischen Demokraten mit ihrem Wächterrat. Wir sind ja schon nahe dran. Mit den richtigen Kandidaten für das BVerfG würde auch eine Grungesetzänderung diesbezüglich durchgehen.
Tja, warum nur? In der Verfassung der USA (bzw. einem Zusatz zu derselben) wird den Bürgern das Recht auf Waffenbesitz garantiert mit der Begründung, sich im Notfall gegen ein tyrannisches Regime wehren zu können. Im besten Deutschland aller Zeiten wird dem Bürger Waffenbesitz „erlaubt“, wenn er die staatlichen Kriterien der „Zuverlässigkeit“ erfüllt. Dieses Gesetz stammt von 1935, als die damalige Regierung gewissen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit zur Gegenwehr nehmen wollte.
Ist das eine Fangfrage? Weil der Wähler kein Hirn, kein Rückgrat, keine Initiative und vor allem keine Waffen hat.
Nur ein kleiner Hinweis: In Niedersachsen ist der Verfassungsschutz keine eigene Behörde, er ist „bloß“ eine Abteilung des von Frau Behrens geleiteten Innenministeriums.
Ist überall so. Der V-Schuss ist alles andere als unabhängig. Von daher garnicht legitimiert!
Diese Frau Behrens gehört sofort entlassen ohne Pensionsansprüchen wegen gesicherter Verfassungsfeindlichkeit.
Nun, ich stelle – auch und gerade nach dieser „Bestandsaufnahme“ – nochmals die Frage, ob die Zulassung der Bewerbung nicht mehr von den (negativen oder geringen) Wahlchancen als von der „Verfassungstreue“ abhängt?
Auffällig ist ja, daß die Bewerber mit größerer Bekanntheit ausgeschlossen, andere, eher Unbekanntere, aber zugelassen worden sind.
Es müssen Handschellen klicken. Diese Dame sollte ihren Ruhestand hinter Gittern verbringen.
Wer hat uns verraten? Immer wieder.
Sowohl SPD als auch CDU. Strukturelle Machtinteressen haben dazu geführt, daß dem Kartell unser Land vollkommen egal ist. Hier geht es um Steuergeld und Postensicherung. Aber der Bürger macht es ja brav mit, mehrheitlich gesehen.
„Wer hat uns verraten? Immer wieder.“
Ich sag’s doch: die Blauen, durch und durch frustrierte Sozen sind sie.
Genau der blaue Merz, blaue SPD, blaue Grüne, die müssen alle total blau sein bei der besoffenen Politik die sie machen.
Lustigerweise haben die Sozis ihre Briefkastenpropaganda in einigen Nds-Wahlkreisen komplett auf ein fast seriös anmutendes Dunkelblau umgestellt.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
„Belange werden ignoriert“
Hans-Jürgen Papier: Vorgehen etablierter Parteien gefährdet Demokratie
Es sind schwere Vorwürfe: Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hält den etablierten Parteien vor, Interessen, Wünsche und Belange der Bevölkerung zu ignorieren – und somit selbst zum Aufstieg radikaler Stimmen beizutragen.
Heute sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD schwer nachweisbar. Führt die AfD einen Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Ich halte das für nicht begründbar“, sagte Papie
https://www.n-tv.de/politik/Hans-Juergen-Papier-Vorgehen-etablierter-Parteien-gefaehrdet-Demokratie-id31139634.html
Vielleicht sollten sich mehr „Parteilose“ zur Wahl stellen…
Wenn schon Vertreter ( Innenministerin) des Rechtsstaates das Recht brechen, ist Anarchie nicht weit entfernt.
Wir hatten mal eine Tradition!
Hauptphase zwischen 1450 bis 1750!
Ein Bild sagt mehr wie 1000 Worte.
„als“
Gendergerecht wäre hier eine weibliche Citizen Vigilante passend, oder?
Völker hört die Signale… (Die Internationale)
Um das alles noch etwas besser einordnen zu können:
Wieviele AfD´ler treten bei diesen Kommunalwahlen an?
Es ist von vier bisherigen Ausschlüssen die Rede.
Wie stehen diese im Gesamtverhältnis?
Darum geht es nicht. Wie ann ein Wahlausschuß einerm Kandidaten das grundgesetzlich garantierte Recht als Kandidat zur wahl anzutreten wegnehmen? Wie prüft ein zusammengewürfelter haufen von Laien die verfassungstreue und nach welchen kriterien?
Dieser „zusammengewürfelte Haufen von Laien“ hat nicht mal das Recht, den Kandidaten auf Verfassungstreue zu prüfen, denn schon die extra dafür geschaffene gesetzliche Grundlage ist verfassungswidrig.
Nein. Denn bei einem Plan ist der Trugschluss bewusst, der vorgegaukelt wird.
Das ist der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Die Fähigkeit zum Interessenausgleich – Grundlage einer Demokratie – entwickelt sich erst beim Ketzer, der sich mit der eigenen Bezugsgruppe anlegt.
Fehlt die Fähigkeit, weil sie sich nicht entwickelt hat, ist es Fahrlässigkeit.
Die aktuelle Epoche Aufklärung kann einen Trugschluss (z.B. diesen) nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Sermon Sermon Sermon Sermon dann ist er glücklich
Herzlichen Dank an Apollo News dass hier so ausführlich berichtet wird! Diese Wahlausschüße, die die Verfassungstreue der Kandidaten prüfen sollen, verstoßen in meinen Augen genau mit dieser Prüfung gegen die Verfassung. Wie sollen Laien die „Verfassungstreue“ von Kandidaten prüfen? Nach welchen Kriterien? Wie verläuft eine Anhörung? Wie die Gewissensprüfung bei der Bundeswehr in den 80ern? Oder wie bei der Gewährung der Staatsbürgerschaft an wen auch immer – der Kandidat erklärt dass er verfassungstreu sein wird, Fall erledigt, deutschen Pass erhalten… Erfolg in der Hinterhofmoschee gefeiert…hatten wir solche Fälle nicht schon? Hätten diese Leute als Bürgermeisterkandidat antreten dürfen?
Ich hätte nie gedacht, dass „unsere Demokratie“ gerade dabei ist, die Demokratie abzuschaffen.
Furchtbar…
Einfach mal die politische Konkurrenz „legal“ vom Wahlzettel werfen.
Und vorher offenbar noch die Regeln entsprechend ändern.
Die SPD in 2026.
Es sind die Wahlausschüsse, die zum Glück letztendlich entscheiden.
Bestimmt gibt es Versuche, die Wahlausschüsse unter Druck zu setzen.
Bestimmt gibt es Versuche, die Wahlausschüsse mit Omas gegen rechts zu besetzen.
So eine Person kann nur von der SPD zur Ministerin gemacht werden. Ihr fehlt jede demokratische Verantwortlichkeit.
Die haben doch alle keine Verantwortung dem eigenen Volk gegenüber. SPD stand schon immer für Verrat.
Wenn die Gefahr nicht von rechts sondern von den Altparteien selber kommt sollten alle Alarmglocken bei Volk läuten.
Ein ertrinkender schlägt wild um sich.
Bereits in der Weimarer Republik gab es 1923 unter Kanzler Gustav Stresemann (SPD) zeitlich streng befristete Ermächtigungsgesetze.
In Sachsen trat die SPD im Oktober 1923 unter Ministerpräsident Erich Zeigner in eine Landesregierung ein, die von der KPD gestützt und kurz darauf durch kommunistische Minister erweitert wurde. Auf Basis von Notverordnungen ließ Reichspräsident Ebert die Reichswehr einmarschieren und die sächsische Regierung am 29. Oktober 1923 absetzen.
Preußen: Der SPD-Innenminister Carl Severing verbot die NSDAP am 18. November 1922 wegen offensichtlicher Republikfeindlichkeit; Thüringen und Baden: Hier ergingen erste regionale Verbote bereits im Juli 1922; Weitere Länder: Gestützt auf das erste Republikschutzgesetz folgten im Jahr 1922 auch Verbote in Braunschweig und Hamburg.
Man nannte diese Diktatur Reichswehrgesetz. Die NSDAP hat auf dem Handeln der SPD ihr Ermächtigungsgesetz 1933 ‚verabschiedt‘.
100 Jahre später verhält sich die SPD nicht anders …
Hier ist dad BVerfG gefragt, wobei es hiffentlich nicht der verlaengerte Arm der
Regierung ist.