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Strafprozess wegen „Brechmittel“-Tweet über Strack-Zimmermann geht weiter: Staatsanwaltschaft ficht Freispruch an

Marie-Agnes Strack-Zimmermann war gegen eine Frau vor Gericht gezogen, die sie im Herbst 2022 als „lobbygetriebenes Brechmittel“ bezeichnet hatte. Die Angeklagte wurde jedoch freigesprochen. Nun erfuhr Apollo News exklusiv: Die Staatsanwaltschaft geht gegen den Freispruch vor.

Marie-Agnes Strack-Zimmermann erstattet regelmäßig Strafanzeigen wegen Äußerungen über sie. (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Die Staatsanwaltschaft Offenburg geht gegen einen Freispruch im Verfahren um einen Tweet über die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann vor. Eine entsprechende Bestätigung liegt Apollo News exklusiv vor. Konkret geht es darum, dass eine Frau aus Baden-Württemberg die Bundestagsabgeordnete im Herbst 2022 auf der Plattform X als „lobbygetriebenes Brechmittel“ bezeichnet haben soll.

Strack-Zimmermann stellte deshalb Strafantrag und die Staatsanwaltschaft zog vor Gericht, das Amtsgericht Offenburg sprach die Angeklagte aber frei (mehr dazu hier). Wie aus Unterlagen hervorgeht, die Apollo News vorliegen, akzeptiert die Staatsanwaltschaft dieses Urteil jedoch nicht. Der Fall landet nun vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe.

Apollo News liegt die Bestätigung exklusiv vor, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich Revision eingelegt hat. Außerdem das Ladungsschreiben des Oberlandesgerichts sowie die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Termin zur Hauptverhandlung angesetzt.

Nach Angaben des Gerichts wird die Revision der Staatsanwaltschaft am 20. Januar verhandelt. Es geht in dem Strafprozess um den Vorwurf der „Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens“. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hatte wegen des Tweets einen Strafbefehl beantragt und eine Geldbuße von 5.000 Euro gefordert.

Vor dem Amtsgericht Offenburg argumentierte der Verteidiger der Angeklagten, es handle sich um „Internetsprache“ und um „Begriffe, die ein Politiker ertragen muss“. Dies gelte erst recht für Strack-Zimmermann, die für ihre polarisierende Art bekannt sei, „damit ganz gut fährt“ und gleichzeitig Kritiker regelmäßig mit Anzeigen überziehe.

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Das Amtsgericht schloss sich der Einschätzung der Verteidigung an und sprach die Angeklagte frei. In seinem Urteil stellte es zudem fest, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Angeklagte den Tweet selbst verfasst habe. Unabhängig davon wertete das Gericht die Bezeichnung „lobbygetriebenes Brechmittel“ als von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Mit dem Freispruch gab sich die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden und legte wie anfangs beschrieben Revision ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wird nun prüfen, ob das Amtsgericht das materielle Recht korrekt angewendet hat.

In der Revisionsbegründung, die Apollo News vorliegt, heißt es, „die dem Urteil zugrundeliegende rechtliche Würdigung ist fehlerhaft“. Zwar habe das Amtsgericht zutreffend festgestellt, dass es sich um ein subjektives Werturteil handele, bei der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz seien jedoch „maßgebliche Aspekte fehlgewichtet bzw. gar nicht erst in Betracht gezogen“ worden.

Der Begriff „Brechmittel“ bringe nach Auffassung der Staatsanwaltschaft „nach dem objektiven Sinn- und Erklärungsinhalt (…) zum Ausdruck, dass die in Bezug genommene Person bei einer anderen Person ‚Erbrechen bewirkt‘ bzw. ‚Ekel/Erbrechen auslöst‘“. Dadurch werde „im Sinne einer erheblich ehrenrührigen Bezeichnung die eigene Missachtung kundgetan“. Auch der Zusatz „lobbygetrieben“ sei ehrverletzend, da der Bundestagsabgeordneten damit unterstellt werde, sie lasse sich „nicht vom Allgemeinwohl, sondern rein wirtschaftlichen Erwägungen, hier im Zusammenhang mit der Rüstungslobby, leiten“.

Meinungsfreiheit müsse „zurücktreten“

Zwar räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass Politiker härtere Kritik hinnehmen müssten als Privatpersonen. Im konkreten Fall müsse jedoch „die Meinungsfreiheit der Angeklagten hinter dem Persönlichkeitsschutz der Bundestagsabgeordneten Dr. Strack-Zimmermann zurücktreten“. Das Amtsgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass es sich um einen schriftlichen Tweet gehandelt habe, der „frei einsehbar und daher nahezu unbeschränkt reproduzierbar“ gewesen sei und eine „ganz erhebliche Breitenwirkung“ entfaltet habe.

Zudem habe es für die Angeklagte zahlreiche alternative Ausdrucksmöglichkeiten gegeben. In der Revisionsbegründung heißt es, sie hätte ihre Kritik etwa mit Formulierungen wie „Den Lobbyismus von @MaStrackZi finde ich zum Kotzen“ oder „Diese Lobbygetriebenheit kotzt mich an“ äußern können. Dass stattdessen die Formulierung „… ist ein lobbygetriebenes Brechmittel“ gewählt worden sei, stelle eine Herabwürdigung der Person in den Vordergrund. In der Gesamtabwägung liege daher eine „schwerwiegende Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ vor.

Rechtlich stützt sich das Verfahren auf Paragraf 188 Strafgesetzbuch. Der Tatbestand der „Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens“ ermöglicht eine Strafverfolgung unabhängig von einem Strafantrag. Der Paragraf, der 2021 ausgeweitet wurde, hat in ganz Deutschland bereits zu tausenden Verfahren (Apollo News berichtete) und zahlreichen Hausdurchsuchungen geführt – zum Teil wegen völlig absurder Vorwürfe und harmlosen Äußerungen. Ein prominentes Beispiel ist das „Schwachkopf“-Meme über Robert Habeck, das der Rentner Stefan Niehoff auf X repostet hatte (mehr hier).

Strack-Zimmermann geht in diesem Rahmen eifrig juristisch gegen Personen vor, von denen sie sich beleidigt fühlt – zuletzt etwa gegen eine Frau, welche die ehemalige Bundestagsabgeordnete als „hässliches Weib“ bezeichnet hatte (Apollo News berichtete). Strack-Zimmermann sorgt damit bei den zuständigen Stellen für enormen Aufwand: Bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) werden zur Bearbeitung ihrer Anzeigen (Stand November 2024) insgesamt acht Mitarbeiter beschäftigt, darunter fünf Staatsanwälte (mehr dazu hier) – teilweise erstattete Strack-Zimmermann mit einem Schlag deutlich über 300 Anzeigen auf einmal.

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125 Kommentare

  • Wenn das Verhalten einer Person bei einer anderen Brechreiz auslöst, wer ist dann die Verletzte?

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    • Wenn „Staatsjustiz“ sich mit Urteilen nicht zufrieden gibt, muss man dafür auch noch fürstlich bezahlen würden manche hinweisen. Gleichzeitig erkennt man eine gewisse Inakzeptanz gegenüber Richter und Rechtswesen.

      Eine „Staatsanwaltschaft“ sollte KEINE Möglichkeit haben, Urteile anzufechten, Verteidigungen (die NICHT den Staat vertreten) schon, würden manche sagen.

      Aber im Gegenzug muss sich der Bürger es sich leisten können einen Rechtsstreit auszufechten.

      Ob nun eine negative körperliche Reaktion auslöst, ist jedem Menschen selbst überlassen. Aber die Nähe und Tätigkeiten jener Personalie mit anderen „Akteuren“ ist nachweisbar bzw. bewiesen.

      • Im Grunde haben Sie recht: Wenn die Staatsanwaltschaft ein Urteil anficht und damit nicht durchkommt, bleibt der Staat (besser: der Steuerzahler) auf den Prozesskosten sitzen. Ein Bürger kann nur in Berufung/Revision gehen, wenn er es sich leisten kann. (und das selbst dann, wenn er gute Aussicht auf Erfolg hat).

        Wie könnte man das lösen? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Vielleicht sollte man übereifrigen Staatsanwälten, die nicht verlieren können, den Schaden von der Besoldung abziehen?

        • Der Staat hat seinen „besten Mann/Frau“ ins Rennen geschickt und Kosten verursacht UND verloren und darf eben keine Möglichkeit haben, seinen Willen durchzusetzen.

          Wenn es eben ein „Grünschnabel“ war ODER fehlende Argumente der/die den Richter/das Gericht nicht überzeugte, dann hat eben der Staat bei der Auswahl versagt. Aber Versagen des Staates darf NICHT belohnt werden, indem man wieder die Chance gibt.

          Auch wenn im 21. Jh. Staatsversagen ein Modetrend ist in der westlichen Welt.

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        • @Es kann nur eine Effi Ost geben: So wie der angeklagte Verlierer die Prozesskosten privat zu tragen hat, so sollte sie der anklagende Verlierer privat zu tragen haben. Dem steht entgegen, dass es dann bei deutschen Richtern keine anklagenden Verlierer mehr geben würde und jede noch so absurde Anklage zum Erfolg in erster Instanz im Sinne des Regimes führen würde. Immer schön Regime-Schutz, genau, wie es sich für einen Rechtsstaat gehört.

          0
      • Man kann doch in D nicht zweimal für die selbe Sache verurteilt werden.
        Oder gilt das nicht mehr?
        Also warum wird der Freispruch angefochten?

        • Das gilt erst bei einem rechtskräftigen Freispruch. Das war wohl hier noch nicht gegeben, sonst hätte die StA nicht in Berufung gehen können.

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        • „Rechtsmittel“, noch nie gehört?

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      • „Wenn „Staatsjustiz“ sich mit Urteilen nicht zufrieden gibt…“

        In einem Rechtsstaat muss sich *niemand* mit einem Urteil zufrieden geben, solange es Rechtsmittel gibt.

        Leute, die wie Sie von einer „Staatsjustiz“ schwadronieren, sind in Wahrheit diejenigen, die genau eine solche haben wollen, auch wenn sie dann „Volk“ oder was weiß ich drauf pinseln.

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    • Strafprozess wegen „Brechmittel“-Tweet über Strack-Zimmermann geht weiter: Staatsanwaltschaft ficht Freispruch an.:fechtet an möglich oder hier falsch?

      Gute Frage – beides ist möglich, aber es gibt einen feinen stilistischen Unterschied.

      Grammatisch

      ✔ „ficht an“ ist korrekt
      ✔ „fechtet an“ ist ebenfalls korrekt

      Stilistisch / journalistisch

      🟢 „ficht … an“ gilt als gehobener, formeller und ist im juristischen und journalistischen Kontext sehr üblich.
      🟡 „fechtet … an“ ist neutral, wirkt aber etwas weniger elegant.

      Fazit:
      👉 „ficht an“ ist hier nicht falsch, sondern sogar die bessere Wahl.

    • Effi sie haben ja so Recht.
      Deutschland das Land der Hausdurchsuchungen und Bestrafungen für vermeindlich freie Meinungsäußerung.

      • Zu Trumps Gelüsten, sich Grönland unter den Nagel zu reißen, hat Frau Strack-Zimmermann aber eindeutig Stellung bezogen und ihm die rote Karte gezeigt.

        Das hat mir sehr gut gefallen.

  • Gut das ich diesen Artikel gelesen habe.
    Somit vergesse ich auch nicht den Dracula Film zu schauen den ich aufgenommen habe.

  • Die Begründung ist ja Satire vom Feinsten. Wenn nun die Angeklagte dies so empfindet, ist es ihr persönliches Ding und diese Empfindung kann ihr nicht abgesprochen werden.
    Oder sollen wir künftig auch nicht mehr empfinden? Oder nicht mehr über das sprechen was wir Empfinden, weil sich eine Dame im EU Parlament beleidigt fühlen könnte?

    • Die Staatsanwaltschaft scheint nichts sinnvolles zu tun zu haben und beschäftigt sich mit solchen Lappalien. Siggi hat die Deutschen Pack genannt, andere haben Omas als Umweltsäue bezeichnet und wieder andere haben Ungeimpfte als Blinddarm tituliert.
      Trotz Anzeige gab es da nicht einmal ein Verfahren. Ist diese SZ ein Gott, dass man bei der andere Maßstäbe ansetzt als beim Volk? Nein, die in in keiner Weise etwas besseres und deshalb muss sie es aushalten, wenn jemand seine Meinung zu ihrer Person sagt. Wo kommen wir hin, wenn wir nur noch die Klappe halten sollen und selbst alles schlucken müssen…Wer immer wieder unangenehm auffällt, soll sich nicht so haben, so meine Meinung dazu. Aber sicherlich lockt das Geld, wenn man wie ein Weltmeister Anzeigen starten und dabei abzocken kann.

  • Um das ganze auch mit Internetsprache zu kommentieren: lol

  • Fazit: Die Beschreibung an sich kann eine Straftat sein.

    • Völlig richtig. Die Frage ist doch, ob die Beklagte hier eine Tatsachenbehauptung aufgestellt hat (Kann ja an sich nicht strafbar sein), oder ob es bloße Polemik/Spott o. ä. war. (Moment, habe mir gerade das Photo angesehen, muss mir mal eben mein Mittagessen nochmal durch den Kopf gehen lassen…)

  • Alle wissen, was diese Person ist. Man muss es eigentlich nicht mehr wiederholen.

    • Das Äquivalent zu Stegner von der SPD. Unangenehme Personen, mit denen man Wähler abschreckt?

    • Außerdem kann man doch gar nichts dafür, wenn der Brechreiz kommt, oder…

    • Zu Trumps Gelüsten, sich Grönland unter den Nagel zu reißen, hat sie aber eindeutig Stellung bezogen und ihm die rote Karte gezeigt.
      Das hat mir gefallen.

      • Trump spricht von „Erwerb“.

  • Was soll man dazu noch sagen?
    Über 300 Anzeigen auf einmal?
    Merkt die Dame noch was?
    Ich bin sprachlos…

    • Nein, diese Frau ist schmerzfrei!
      Schlimmer ist vielmehr, dass so etwas durchgeht und überhaupt möglich ist!

      • Es beweist, dass der ehemalige Bürger nur noch rechtloses Stimmvieh und Steuersklave des Politadels ist.

        Günther, Steinmeier, Bovenschulte, MASZ und unzählige andere bis zu Münchens Oberbürgermeister beweisen dies tagtäglich neu.

    • In der IT nennt man das, was MASZ veranstaltet, Spamming oder „brute force attack“.

    • Das gibt Geld und nicht zu wenig. Sie teilt sich das mit einem Anwaltsbüro, das auf der Suche nach solchen angeblichen Beleidigungen ist, so habe ich es wiederholt gelesen.

    • Dame?

  • M-A S-Z ist überhaupt kein Mitglied des Deutschen Bundestages mehr. Sie ist Mitglied des Europäischen Parlaments.

    • EU-Parlament: Abfallsammler aus ganz Europa…

  • Es heißt umgangssprachlich nicht umsonst, was zutrifft – trifft ! Mehr muß man einfach nicht zu dieser Causa sagen, auch wenn es sehr schwer fällt !

    • Oder: Getroffene Hunde bellen …

  • Politik ist kein Ponyhof. Wer das nicht gewuppt bekommt, sollte es lassen.

    • Harry S.Truman: Wem die Küche zu heiß ist, sollte nicht Koch werden.

      MASZ ist immer die Dampframme im Austeilen, aber bei Kritik das Schneeflöckchen.

  • Und was wäre, wenn es sich um eine Tatsachenbehauptung handeln würde, die durch das Beibringen von Zeugen bewiesen werden könnte?

    • Ich musste jetzt bei der Lektüre des Artikels reihern. Soll ich das als Beweismittel aufbewahren?

      • Schick es ihrem Anwalt. Der kann es bei Gericht als Beweismittel einführen. Wo ist mir egal..

  • Reicht es eigentlich Aussagen als Satire zu deklarieren, oder braucht man selber eine bestimmte Gehaltsklasse, wie zum Beispiel Böhmermann mit seinem Erdogan Gedicht?
    Oder ist das nicht vergleichbar?

  • M-A S-Z?

    Wenig später legte sich der Graf zum Schlafen.
    Es drohte langsam hell zu werden und dann würde er zu Staub zerfallen.

  • Der Staat klagt also weiter gegen einen Bürger. Steuern zahlen muss man, fragwürdige politische Entscheidungen muss man akzeptieren, aber man darf nicht alles sagen.

  • Diese Frau könnte auch in Dystopia auftreten oder im Buch 1984.

  • Wer keine Arbeit hat, der sucht sich welche. So wie diese Staatsanwaltschaft. Ich finde es beruhigend, dass es offensichtlich keine gravierenderen Probleme gibt.

  • Wahrheit darf nie strafbar sein…

  • Kennt jeder den Spruch mit der „Wahrheit“ und dem „schnellen Pferd?“

  • Ginge „Rekursive Verdaungsförderin“ noch als Umschreibung?
    Ich frage nur für meinen Therapeuten

  • Die weisungsgebundene Staatanwaltschaft geht gegen ein Urteil/ Freispruch, basierend auf §5 GG vor ! Da ist wohl mal wieder jemand auf Beförderungstrip, anders kann man das nicht interpretieren. Man könnte es allerdings auch anders benennen …..
    Willkür oder Missbrauch vielleicht ? Es ist unübersehbar, das in Deutschland mittlerweile einiges im Argen liegt. BTW 2026 jetzt 🇩🇪

    • „BTW 2026 jetzt 🇩🇪“

      Realist? 😂

      • Er darf sich alles wünschen, oder ? 😉

        • Noch einer 😂

          Was soll sich bei der links wählenden Mehrheit denn ändern? CDUSPDGRÜNELINKE sind die Neue Deutsche EinheitsPartei, NDEP, und die wird von ca 75% gewählt. Da beißt die Maus kein Faden ab.

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        • Wenn wünschen helfen würde, dann wünschte ich mir, dass das OLG die Frage zur Klärung dem Verfassungsgericht vorlegt und dieses dann im Sinne der Meinungsfreiheit den neuen Majestätsbeleidigungsparagrafen für verfassungswidrig erklärt. Aber wünschen hilft nur im Märchen.

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  • Der stracke Zimmermann muss sich einmal mehr in Erinnerung bringen. Wie kann ein Zimmermann nur so hasserfüllt sein? Die Zimmermänner, die ich kenne, sind eigentlich sehr nett.

    • Und verstehen etwas von ihrem Handwerk…

  • Wenn dieser Prozess von einer Politikerin einer linken Partei ausginge, würde ich zumindest sagen, dass man sowas von dort erwarten kann. Aber MASZ sitzt im Bundesvorstand der einzigen „liberalen“ Partei dieses Landes.

    Ich bin (noch) Mitglied der FDP: der weitaus größte Teil der Mitglieder würde erstens versuchen, gar nicht in den Genuss eines solchen Kommentars zu kommen, sich zweitens eher selbst hinterfragen, wie es dazu kam und ob daran was dran sein könnte oder drittens einfach über der „Beleidigung“ stehen und eine solche Aussage als nicht weiter relevant erachten.

    MASZ ist der maßgebliche Grund, weshalb das Austrittsschreiben fertig verfasst auf meinem Laptop liegt. Es gibt noch die Hoffnung, dass sich der echte liberale Kern durchsetzt und bald Schluss mit diesem Kindergarten ist. Aber ich denke, dass diese Hoffnung enttäuscht wird.

    Im Übrigen gehören die Verschärfungen des §188 StGB wieder komplett abgeschafft. Die Politiker haben bewiesen, warum.

  • Da kann natürlich zur Bearbeitung linksextremer Anschläge kein Personal mehr frei sein.
    Diese Politiker provozieren Reaktionen, welche sie anschließend juristisch bekämpfen.

  • Die Gedanken sind frei. Und gegen das was die Bürger in Gedanken von ihr halten, kann diese Dame auch mit weisungsbefugten Staatsanwaltschaften NICHTS ändern!

  • Üble Sache. Mir kam sofort der Begriff Streisand-Effekt in den Sinn. Und natürlich noch zwei Sprüche: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Was ist, wenn das OLG die Revision verwirft und das Urteil rechtskräftig wird? Kann ich dann Wahlkämpfern straflos sagen, ich wähle nicht FDP, weil prominente Mitglieder Brechreiz auslösen? Und wie sind so die Kochkünste der Beleidigten? Aber Kochkünste hin oder her: „If you can’t stand the heat, stay out of the kitchen“, meinte schon Harry S. Truman.

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