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Niemand weiß mehr, was gesagt werden darf: Wie Rechtsunsicherheit die Meinungsfreiheit aushöhlt

Der Fall „Lügenfritz“ zeigt: Bei Äußerungsdelikten entscheiden Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte unberechenbar. Bürger können kaum absehen, ob eine Bemerkung strafrechtlich verfolgt wird – und bleiben der Willkür der Behörden ausgeliefert.

Eigenwerbung der EU in Bezug auf Meinungsfreiheit auf der Website der Europäischen Kommission. (Screenshot via commission.europa.eu)

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„In manchen Teilen der Welt kann bereits das Erzählen eines Witzes in der Öffentlichkeit eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. In der EU können wir frei unsere Meinung äußern – denn die Meinungsfreiheit ist geschützt.“ Diese Aussage ist keine ironische Kommentierung der hiesigen Verhältnisse, sondern tatsächlich die Eigenwerbung der Europäischen Kommission für ihre Kampagne „Schützen, was uns wichtig ist“.

Was sich in dieser Kampagne offenbart, ist nicht bloß ein akutes Maß an Realitätsverlust, sondern auch ein gewisser Zynismus, der die Wirklichkeit einfach in ihr Gegenteil verkehrt. Tatsächlich wird in der öffentlichen Debatte derzeit wenig so offen infrage gestellt wie die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung. Die Hauptrolle spielen hierbei nicht nur Politiker oder Aktivisten, sondern vor allem deutsche Staatsanwaltschaften und Gerichte der unteren Instanzen.

Die einschüchternde Wirkung der gegenwärtigen Rechtsprechung bei sogenannten Meinungsdelikten konnte exemplarisch am Montagabend in der ARD-Sendung hart aber fair beobachtet werden. Als der Reifenmonteur Ingo Hahne auf Bundeskanzler Friedrich Merz zu sprechen kam, geriet er plötzlich ins Stocken. „Also ganz ehrlich, der hat von der ersten Sekunde an, ich darf nicht sagen gelogen, damit ich nicht noch eine Anzeige kriege, aber er hat nicht die Wahrheit gesagt“ (Apollo News berichtete).

Dass Bürger strafrechtliche Konsequenzen fürchten, wenn sie die Mächtigen rhetorisch in die Mangel nehmen, galt hierzulande lange als Wesensmerkmal autoritärer Staaten. Doch Louis Klamroth lag falsch, als er Hahne in der Sendung mit den Worten „Du darfst alles bei uns sagen“ beruhigen wollte. Denn wie der Fall „Lügenfritz“ zeigt, rufen bereits polemische Zuspitzungen die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan.

Das Amtsgericht Heilbronn erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen einen Bürger, der Bundeskanzler Friedrich Merz im Internet als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Dafür wurde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen verhängt. Weil der Betroffene keinen Einspruch einlegte, wurde der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil.

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Die Äußerung sei geeignet, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“, sagte die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Tagesspiegel. Ob der gegen Merz gerichtete Lügen-Vorwurf einen wahren Tatsachenkern beinhaltet, sei zur Beurteilung des Sachverhalts irrelevant, teilte die Behörde gegenüber der Welt mit (Apollo News berichtete).

Zwar werden derartige Entscheidungen regelmäßig von den höheren Instanzen wieder kassiert. Doch das ändert nichts an ihrer verheerenden Wirkung. Schon die erste Entscheidung hat oftmals, auch durch die mediale Rezeption derartiger Fälle, eine nachhaltig abschreckende Wirkung auf die politische Debatte. Hausdurchsuchungen, wie sie in solchen Verfahren häufig durch übereifrige Staatsanwaltschaften angeordnet werden, treffen viele Menschen schwer und wirken häufig traumatisierend.

Hinzu kommt: Gegen einen Strafbefehl muss man sich wehren können. Legt man gegen ihn keinen Einspruch ein, wird er rechtskräftig. Doch viele Menschen haben weder den Mut noch die finanziellen Reserven, ein ordentliches Verfahren mit mündlicher Verhandlung zu riskieren. Wer sich Verteidigung nicht leisten kann, fügt sich den Strafbefehlen eher. So wird Rechtsunsicherheit auch zu einer Machtfrage, bei der die kleinen Bürger durch die Mächtigen eingeschüchtert werden und schließlich aus Angst den Kürzeren ziehen.

In der Praxis führt das dazu, dass kaum noch jemand sicher weiß, was erlaubt und von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Zwar stärkt das Bundesverfassungsgericht regelmäßig die Meinungsfreiheit und legt vermeintliche „Schmähungen“ oft zugunsten freier Rede aus (mehr dazu hier). Doch der einfache Bürger kann selbst bei harmlosen Aussagen nie ganz sicher sein, keine ernsten Konsequenzen zu riskieren.

Ein wichtiger Grund für diese Rechtsunsicherheit liegt schon in der gesetzlichen Grundlage. Der häufig zur Anwendung kommende Politikerbeleidigungs-Paragraf 188 des Strafgesetzbuches stellt darauf ab, ob eine Äußerung geeignet ist, das öffentliche Wirken eines Politikers „erheblich zu erschweren“. Was das konkret heißt, ist in höchstem Maße auslegungsbedürftig. Im Fall „Lügenfritz“ genügte offenbar schon die Annahme, „weitere negative Vorbehalte“ könnten geschürt werden und damit das politische Anliegen des Bundeskanzlers gefährden.

Dass der Paragraf in der Praxis Probleme schafft, wird längst nicht nur von Kritikern der Strafverfolgung hervorgehoben. Auch aus der Justiz selbst kommt der Ruf nach mehr Klarheit. Der hessische Oberstaatsanwalt Benjamin Krause, Leiter der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT), regte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) eine stärkere Differenzierung zwischen bloßer Polemik, Formalbeleidigung und Angriffen auf die Menschenwürde an.

Klar ist jedoch: Auch eine solche Differenzierung würde das Grundproblem nicht beseitigen. Solange der Paragraf Politikern eine Sonderbehandlung zukommen lässt, bleibt nicht zuletzt wegen der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften gegenüber den Regierungen in Deutschland die Gefahr selektiver Einschüchterung bestehen. Deshalb sollte nicht nur über eine Präzisierung, sondern über die Abschaffung des Paragrafen gesprochen werden.

Bis dahin gehört die Abhängigkeit vom Wohlwollen der Strafverfolgungsbehörden zur politischen Kultur dieses Landes – und zwingt viele Bürger dazu, sich aus Selbstschutz lieber selbst zu zensieren.

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45 Kommentare

  • „Dass Bürger strafrechtliche Konsequenzen fürchten, wenn sie die Mächtigen rhetorisch in die Mangel nehmen, galt hierzulande lange als Wesensmerkmal autoritärer Staaten.“

    Das gilt auch heute noch. D.h wir leben in einem autoritären Staat.

    • Fakt!

    • Macht es deshalb Sinn, aus Angst alles hinzunehmen? Wenn man nur noch auf etwas reagieren kann, ist das dann noch ein selbstbestimmtes Leben? Sätze wie: Was kann man denn machen? Helfen nicht weiter. Besser etwas machen, als alles stillschweigend hinzunehmen, das verbessert die eigene Situation mit Sicherheit nicht.

      • Absolut richtig!

    • Seit September 2005

      Mit freundlicher Unterstützung von CDU und FDJ

    • Das wissen unsere Altparteien Politiker selber auch ganz genau ! Sie haben es ja Sukzessive eingeführt ! Merkel und Faser stehen Exemplarisch dafür !
      Es hat ja auch seine Gründe das es nicht mehr Demokratie heißt sondern „Unsere Demokratie “ Das „unser“ schließt Verbal schon einmal alle anderen und Gegner aus !
      Und getreu dem alten Motto von Sozialistischen Uhr Vater aller Linken Walter Ulbricht :
      Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten“. Blockparteien in der SED-Diktatur /Alias Altparteien

    • „galt hierzulande lange als Wesensmerkmal autoritärer Staaten.“ :“Deutschland verändert sic ,und ich freu mich drauf“ Man darf auch noch sagen /schreiben „aber ich liebe euch doch alle ,,ich liebe doch alle Menschen, ausser alle „Nichtmigranten.😂🤬🤣

  • Die Entwicklung Deutschlands wird in einer sozialistischen Kontrolldiktatur enden.

    • nicht nur in D.
      ich kann jetzt nicht fuer die suedeuropaeischen laender sprechen, aber zumindest alles westlich und noerdlich von uns hat aehnliche regelungen.

      mit dem selben zweck, die buerger zu verunsichern, zu veraengstigen und somit kritische stimmen zum schweigen zu bringen.

      in ungarn duerfen seit dem *wiedereintritt nach europa* gewisse themen wie lgbtq, migration und alles, was auch bei uns so auf dem index steht, auch nicht mehr negativ-kritisch angesprochen werden.

      es duerfte sich auch hier wieder eine EU-weite regelung handeln, die im uebrigen, wie fast immer, auch auf N und CH abstrahlt.

  • Aus dem Programm „Demokratie leben!“ müsste eigentlich eine Organisation finanziert werden die die Betroffenen dieser Strafverfahren unterstützt. Dies wäre ein sinnvoller Einsatz dieser Mittel.

    • die hier versuchen es zumindest.
      das problem ist, wie immer und ueberall, geld, geld, geld.

      https://www.buendnisredefreiheit.ch

      **Das Bündnis Redefreiheit begreift die Redefreiheit nicht als Parole, sondern als Prinzip und Praxis. Wir intervenieren, wenn sie verletzt wird. Wir begleiten Menschen, die ins Visier geraten, weil sie das Falsche gesagt oder das Richtige zur falschen Zeit gesagt haben. Wir beraten, vermitteln, verteidigen, vor Gericht, in den Medien, in der Öffentlichkeit. Unsere Arbeit reicht von juristischer Unterstützung über politische Aufklärungsarbeit bis zur Analyse und Dokumentation jener Entwicklungen, die das freie Wort unter Druck setzen. …**

    • Das Programm „Demokratie leben“ dient zum Machterhalt grüner Studienabbrechernder (x/d) und nicht zum Schutz der Demokratie.

  • Das ist einem Justizwesen in einer angeblich freiheitlichen Demokratie absolut unwürdig. Wenn die Gewaltenteilung nicht mehr funktioniert, nähern wir uns totalitären Zuständen an. Wir sollten uns in einem Punkt endlich einmal den Linken annähern, indem wir ebenfalls auf die Straße gehen und für die Demokratie des Grundgesetzes demonstrieren. Wie heißt es doch so schön: Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf…

    • Wer für die Demokratie auf die Straße geht, wird von der GONGO „Antifa“ zum Schutze der Demokratie unter den Augen der GONGO „Polizei“ verprügelt.

      Schland im Jahre 21 nach Merkel

  • Diese Unsicherheit ist doch beabsichtigt – niemand soll es mehr wagen, Kritik an den Herrschenden zu äußern.

  • „Hausdurchsuchungen durch übereifrige Staatsanwaltschaften“:

    Was ist denn mit den Richtern, die solche Hausdurchsuchungen genehmigen?
    Was ist mit dem/den Richter(n), die einen Ballweg 9 Monate in Untersuchungshaft sperrten – möglicherweise um so eine Bestrafung zu erreichen, die ein entgültiges Gerichtsurteil nicht hergeben würde?
    An die drei Staatsanwälte im CBS-Interview „60 Minuten“ sei erinnert, die lachend betonten, die Hausdurchsungen und Gerätebeschlagnahmungen – richterlich genehmigt – seien die eigentliche Strafe, schlimmer als das letztlich verhängte, ggf. in einer höheren Instanz sogar gestrichene Bußgeld…

    • Michael Ballweg hat immerhin €19.53 an Steuern hinterzogen.

      Wie lange wohl Banaszak bekommen wird?

  • Bärbel Bohley warnte schon 1991:
    „Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen. Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“

  • Der Rechtsstaat hat aufgehört zu existieren.

  • Also erfordert es Mut, wirklichen Mut, nicht den geduldeten Gratis-Mut eines Steinmeiers, Politiker zu kritisieren. Also nicht jammern, sondern wettern. Demokratie, Rechtsstaat und Freie Meinung sind keine Geschenke – sie sind der Lohn des Mutes.

    • Freie Meinung und deren Äußerung ist ein Menschenrecht.
      Ich will überhaupt nicht einsehen, dass dafür millionen Menschen gegen hundert Sadisten auf die Strasse ziehen müssen.
      Das ist total unökonomisch!
      Man stelle sich vor, da steht ein völlig fremder Mensch vor dir und sagt: „Du hast „Schwein“ gesagt, das kostet dich jetzt und hier 500 Öcken!“ – was würde man mit so einem machen? Ebent!

  • Es verwundert bei diesen Tatsachen nicht wenn die Menschen statt „UNSERE DEMOKRATIE“ alternativ „DIE DEMOKRATIE“ wählen 😉

  • Der Fall „Lügenfritz“erinnert mich an George Orwell, 1984 „Freiheit ist die Freiheit zu sagen, dass 2 und 2 gleich vier ist“
    Wenn der Staat die Macht hat, grundlegende logische Wahrheiten zu verbieten, zu verdrehen (2 + 2 = 5) oder zu bestrafen, verliert der Einzelne seine geistige Unabhängigkeit.
    Die grundlegendste Ebene der Freiheit: die Freiheit, die Realität zu benennen..

    • Ich erinnere mich noch deutlich an die Regentschaft Helmut Kohls und sein Bundesfamilienministerium, dass allen ernstes „1+1=3“ plakatierte.

  • Das ist der Sinn der Sache. Man will Ängste schüren, damit der Bürger „das Maul“ hält.

    • „Bestrafe Einen, erziehe Hundert“
      Mao Tse Tung, Grüne

  • In der EU können wir frei unsere Meinung äußern… Daß ist schon Richtig, aber NUR im stillen Gebet, oder wenn ausgeschlossen ist, daß irgendwer Kenntnis davon erlangt. Das nennt sich Meinungsfreiheit der „UnsereDemokratie“- Kartell-Parteien!

  • Man kann den Ausdruck als Beleidigung oder Lüge einordnen. Anwälte machen aus sowas dann ein Geschäftsmodell für sich und Personen von öffentlichem Interesse nehmen es in Anspruch. Es nicht gerade clever, sich öffentlich durch sowas blosszustellen, nur um dann festzustellen, dass das mit rechtlichen Komsequenzen für Ehrabschneidung ernst gemeint ist.

  • Alles so gewollt, erinnert an die DDR. Als Mensch mit Ost/West Geschichte in der Familie hätte ich nicht gedacht, dass ich so einen BS wieder erleben muss.

  • „Freiheit ist immer auch die Freiheit, die wir meinen!“
    Bürgerkrieg90/Grüne Khmer

    Fehlt nur noch, dass falsche Meinungen dazu geeignet sein werden, das Klima zu gefährden.

    • Auch dafür würde es genügend geben, die DAS glauben!

  • Richter sind nicht unabhängig. Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Der Rechtsstaat existiert nur noch auf dem Papier.

    Der Berufsstand der Juristen gehört unter Kuratel. Damit einhergehend Haftung für Fehlleistungen sei es aus Faulheit, Selbstüberschätzung, fehlende Qualifikation und motivierte Rechtsbeugung. Zudem Quote gemessen am Bevölkerungsanteil für Besetzung politischer Ämter.

    Auflösung des Bundesverfassungsgerichts und Ersatz durch einen Expertengremium mit nachgewiesener Qualifikation in den wichtigen Belangen der Lebenswirklichkeit, also anständige Berufsausbildung, Familie, etc

  • „Freiheit stirbt immer zentimeterweise.“ die unvergessene Rede von Guido Westerwelle 2011.
    auf YT zu finde

  • Was ist mit „Bügelsitz“? Oder „Schlammzopf“? „Sackkaffee“ oder „Pinotgrigio“? Darf man das noch sagen?

    • Streng genommen nein. Die Intention ist erkennbar.

  • Erheblich zu erschweren!!!Jetz wissen wir , warum er nichts zustande bringt 😃

  • Mein Vorschladg ware, analog zu linken NGOs wie HateAid, eine NGO „ZensurAid“ zu gründen, die Betroffenen solcher Verfahren hilft.

  • „Gegen einen Strafbefehl muss man sich wehren können. Legt man gegen ihn keinen Einspruch ein, wird er rechtskräftig.“

    Welch eine Erkenntnis ! Das ist bei ausnahmslos jedem Strafbefehl der Fall, unabhängig der verletzten Norm.

    „……….bleibt nicht zuletzt wegen der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften gegenüber den Regierungen in Deutschland die Gefahr selektiver Einschüchterung bestehen.“

    Was hat das mit der Weisungsgebundenheit zu tun ?
    So es sich nicht um eine ordinäres Antragsdelikt handelt, müssen die Staatsanwaltschaften von amtswegen tätig werden. Wird die zuständige StA nicht tätig, stellt dies selbst eine Straftat dar (Strafvereitelung i. Amt).

    Denkt man sich mal die ganze Polemik im Artikel hinweg, dann könnte es irgendwann mal eine Analyse werden, ansonsten „er war stets bemüht“.

    -13
    • Schließ doch nicht immer von dir auf andere.

  • Bevor du „Lackaffe“ sagst oder schreibst,
    immer erst einen Anwalt konsultieren.

    Erstberatung privat für 226,10 Euro brutto.

    Ohne Rechtsberatung musst du leider das Maul halten.
    Beratungshilfeschein gibt es erst nach der Tat.
    Dann 15 Euro Eigenanteil.

    Pflichtverteidigung ? Eher nicht.
    Außerdem musst du dem Staat die Kosten zurückzahlen,
    wenn Du verurteilt wirst.

    Untersuchungshaft = Pflichtverteidiger
    Mehr als ein Jahr Straferwartung = Pflichtverteidiger
    Geistig minderbemittelt, nicht fähig sich selbst zu verteidigen
    geht auch noch.

    Sonst eher nicht.

    Der Lack ist ab, die Affen bleiben.
    Das ist „unser“ Rechtsstaat im Jahre 2026.
    So geht Meinungsfreiheit in „unserer“ Demokratie.

    • Wollte man gegen einen Strafbefehl vorgehen–gilt dann Anwaltspflicht oder könnte man sich auch selbst verteidigen?

      • Kannst auch selbst in eigener Sache vor Gericht ziehen.
        Das Problem ist nur: Die quatschen da derartiges Juristenkauderwelch, dass ein normaler Mensch meint, er befände sich in der Mandschurei.
        Aufgeregte verstehen vor Gericht nur „Bahnhof“.

  • Das ist dem „Kind“ auf die Schnutte geklappst, noch bevor es was gesagt hat.
    Sozialisten eben – auch Sozialdemokraten, Sozialpädagogen oder Gesellschaftsklempner genannt.
    „Bevor du den Mund aufmachst, überleg dir genau, was du sagen willst.“
    Ein widerliches Geschmeiß!! – und die toleranten, antiautoritären Grünen vorneweg.
    Freiheitlich-Demokratische-Grunzordnung! – die Schweine dürfen noch grunzen.

  • unsere Politiker, man muss sich die führenden Köpfe nur mal angucken sind alle hypersensible kindliche Kleingeister und total weichgespült! Habe damals ne Ausbildung zum KFZ Mechaniker gemacht und was dort in der Werkstatt für eine Ausdrucksweise geherrscht hat hätte ein Merz und Konsorten täglich zum weinen gebracht!

    • Bist ein harter Hund, echt.

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