Heilbronn
Staatsanwaltschaft rechtfertigt Lügenfritz-Strafbefehl: Wahrheitsgehalt unerheblich
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat den Strafbefehl wegen Beleidigung des Bundeskanzlers durch den Begriff Lügenfritz erneut gerechtfertigt. Nur Gesetzestexte und Kommentierungen seien maßgeblich, nicht der mögliche Wahrheitsgehalt einer Aussage.
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Nach dem Lügenfritz-Strafbefehl (Apollo News berichtete) hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ihr Vorgehen wegen eines Facebook-Kommentar jetzt gerechtfertigt. Ob Bezeichnungen wie Lügenfritz oder Pinnochio für den Bundeskanzler einen Tatsachenkern haben, ist dabei laut Welt für die Staatsanwaltschaft unerheblich.
Die Behörde prüfe nach eigener Aussage nicht den Wahrheitsgehalt, sondern „eine etwaige Strafbarkeit ausschließlich anhand des Gesetzestextes und der Kommentierungen hierzu“. Wie viele Verfahren wegen Äußerungen über Merz geführt und Strafbefehle ausgestellt wurden, wollte die Staatsanwaltschaft mangels Statistik nicht preisgeben.
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Zuvor hatte die Behörde erklärt, die Äußerungen „Lügenfritz“ und „Lackaffe“ seien geeignet gewesen, „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte bzw. Aggressionen zu schüren.“ Die personenbezogenen Kommentare gegen Friedrich Merz unter dem Post hätten sich wechselseitig hochgeschaukelt.
Aus diesem Kontext schließt die Staatsanwaltschaft auf die Strafbarkeit der Aussagen. Erst in diesem Wechselspiel seien die beiden Begriffe geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“. Die Eskalation in der Gruppe „erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Eignung, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren“, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
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Daraus ergebe sich „das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“. Deshalb wurde der Bundeskanzler selbst in dieser Sache auch gar nicht konsultiert. Üblicherweise können Politiker eine strafrechtliche Verfolgung von gegen sie gerichteten Kommentaren zumindest ablehnen. Dieser Fall wurde Merz aber gar nicht zur Kenntnis gebracht – so eindeutig erschien er den Ermittlungsbehörden.
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Wie bitte? Die Kommentare könnten dazu führen, dass auch andere Leute eine negative Meinung bekommen, und sind deshalb strafbar? Äh….also man darf öffentlich nur gemeinsam den Politikern huldigen, darf sie aber nicht mehr verspotten?
Da gab’s doch mal ein Land im Osten, in dem das auch so war. Noch gar nicht so lange her, alle Ü-50-Leute kennen es noch…
So ist es.
Nicht sein Lügen erschüttern das Vertrauen in einen Politiker, sondern das Benennen seiner Lügen.
Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ergibt sich dann also aus dem Wunsch, diese Lügen vor den Bürgern möglichst zu verbergen.
Und das derjenige der auf die Lügen bestraft wird und nicht der Lügner.
Aber da würde bei dem „dessen Namznicht nennen darf“ ganz schön was anfallen.
Und, mit mir gibt es keine weiteren Schulden ist ja nicht gelogen.
Denn es ist ja Sondervermögen.
AUSSPRUCH DES GENOSSEN KIM JONG UN
„Autoritätsmissbrauch, Bürokratismus und Korruption, welche in einer Regierungspartei auftreten, sind gefährliche Gifte, die aus dieser Partei eine Partei der Adligen und Beamten machen.“
Kürzlich gab es in Belgien ein ähnliches Verfahren. Anscheinend werden neue Zensurwege ausgetestet.
Diese Richter kommen aber aus einer Zeit davor!
Eine alternative wäre 1984.
Krieg ist Frieden
Lüge ist Wahrheit
Der „dessen Namen man nicht nennen darf“ ist Gottesgleich, der große Generalsimo und sagt immer die Wahrheit
„Wie bitte? Die Kommentare könnten dazu führen, dass auch andere Leute eine negative Meinung bekommen…“
Doch, doch, das stimmt schon. Bei mir wirkt es wirklich, ich denke tatsächlich genauso über Fritze! 😉
Also nochmal: Wenn die Wahrheit einer unfähigen Regierungsperson schadet, dann ist das Aussprechen der Wahrheit strafbar. Das ist was diese Staatsanwaltschaft im Sinne gesagt hat.
Unsere Verfassung ist auch für’n Arsch bei Meinungsfreiheit…
Laut GG ist Meinungsfreiheit gewährleistet, Ausnahmen ergeben sich aus den allgemeinen Gesetzlichen Schranken und dem Schutz der Jugend.
Also eher einen Gnadenrecht bei wohlgesonnenen Richter…
AUSSPRUCH DES GENOSSEN KIM JONG UN
„Die einmütige Geschlossenheit, in der der Führer, die Partei und die Massen aufgrund der großen Ideen und der warmen Liebe fest vereint sind, ist der größte Reichtum, der auch mit Unmengen Gold nicht aufzuwiegen ist.“
Da bekomm ich glatt Lust eine Kolosse oder LPG zu gründen,haha
Wer verfolgt eigentlich Politiker, welche die deutsche Gesellschaft als „einheitsbraun“ diffamieren?
Bisher fast 30% der Wähler.
Es ist nicht mehr zu ertragen, wie die Meinungsfreiheit in Deutschland mit Füßen getreten wird.
Das hat mit demokratischen Werten nichts mehr zu tun und es dürften sich wohl nicht mehr viele finden, dieses Konstrukt noch zu verteidigen.
Grundrechte wie Meinungsfreiheit sind als Abwehrrechte gegen den Staat gedacht. Da gibt es nichts zu interpretieren.
Das ist ja totaler Unsinn.
Abwertende Bemerkungen in einer gleich gesinnten Gruppe sind selbstverständlich darauf ausgerichtet, weitere Vorbehalte zu schüren und das Vertrauen in die Integrität des „Opfers“ (!) zu erschüttern. Man glaubt ja eben gerade nicht an dessen Integrität und will natürlich, dass sein öffentliches Wirken erheblich erschwert wird, weil es sich nunmal um den politischen Gegner handelt!!!
Das ist ja schon aberwitzig, was die Staatsanwaltschaft da schreibt. Solche Prozesse spielen sich jeden Tag tausendfach in Parteien gegen den politischen Gegner ab und gehören zum Wesen des demokratischen Streits.
Wie sieht es denn dann mit der handfesten Blockade und Blockadeandrohung gegen den AfD-Parteitag aus, gegen die m.W. explizit nicht ermittelt wurde?? Wird hier nicht das öffentliche Wirken und erst recht das vom Parteiengesetz Vorgeschriebene „erschwert“?
Nun, das hat Methode:
#1: Auf eine Aussage erfolgt ein richterlich erlassener Strafbefehl.
#2: Auf den Einspruch gegen diesen folgt ein Hauptsacheverfahren vor dem AG.
#3: Das AG bestätigt den Strafbefehl und verurteilt den Täter.
#4: Täter legt Berufung zum LG ein; LG bestätigt Urteil der Vorinstanz.
#5: Täter legt Revision beim OLG ein; OLG prüft und verweist zurück an Vorinstanz.
#6: LG als Vorinstanz spricht Täter frei, weil Äußerung von Art. 5 GG gedeckt.
Fazit: Der Instanzenweg selbsz ist die Strafe, denn Anwalts- und Verfahrenskosten übersteigen meist die Strafe des Strafbefehls erheblich und sind (meist) nicht erstattungsfähig.
Sozusagen ein Lukratives Geschäftsmodel für Die Hiesige Justiz, womöglich um die ganzen Asylklagen zu finanzieren?
Wahrheitsgehalt unerheblich? Sind wir jetzt schon so weit? Wenn ein Lügner ein Lügner ist, darf man ihn nur deshalb keinen Lügner nennen, weil ihn ein eigenes Gesetz wegen „Majestätsbeleidigung“ schützt, die gar keine Beleidigung sondern Wahrheit ist? Hier endet jegliches Recht der Bürger Kritik an der Regierung auszuüben.
Ganz genau, exakt getroffen!
Nein man darf nur Politiker nicht so nennen. Privatpersonen dürfen unabhängig vom Wahrheitsgehalt so genannt werden
Ist er als Privatperson auch kein Lügner?
„Die Eskalation in der Gruppe „erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Eignung, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren““.
Entnommen aus der Strafrechtsnorm §188 StGB „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beledigung üble Nachrede und Verleumdung“.
Im Volksmund auch Majestätsbeleidungsparagraph genannt. Alle übrigen Personen betreffend, gibt es bereits den § 185 (Beleidigung), § 186 (Üble Nachrede), § 187 (Verleumdung).
In einer Demokratie bzw. einem Rechtsstaat mit einer liberalen Verfassung sind üblicherweise alle Menschen vor dem Gesetz gleich. In der bundesdeutschen Spätdemokratie sind manche jedoch gleicher. Es wird nur der bloße Gesetzestext in Verbindung mit dem Strafrechtskommentaren für ein Urteil herangezogen und ein in diesem Fall ein „öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bekundet“ – der § 188 ist also auch noch ein Offizialdelikt. Für den Sonderstatus von Politikern und zu deren weitgehenden Unangreifbarkeit will man offenbar ganz sicher gehen.
Das ist die Rechtsauffassung des Staatsanwaltes.
Ich sehe die Aussage als zugespitzte Meinungsäußerung und gedeckt von Artikel 5.
Was macht man also in einem solchen Fall?
Man lässt es aufs Haupsacheverfahren ankommen.
Und dann darf sich die Anklage auch ein wenig an der Verfassung abarbeiten.
Soll ja noch übergeordnete Gesetzeswerke neben dem StGB Kommentar geben.
Vielleicht erhellt das ja.
Im besten Deutschland das es jemals gab, ist die Wahrheit nicht mehr relevant.
Im besten Deutschland das es jemals gab, werden seitens des politisch-medialen Komplexes negative Vorbehalte bzw. Aggressionen gegen die Opposition geschürt.
„Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“ besteht hier nicht.
Das Gefühl, dass Staatsanwaltschaft und Wahrheit in Deutschland mittlerweile Gegenpole sind, habe ich schon länger.
Hoffe Herr Steinhöfel oder Herr Höcker übernehmen die Verteidigung des Mandanten oder unterstützen den Anwalt des Justizopfers
Gab es kürzlich in Belgien nicht ein ähnliches Verfahren? Das scheint ein neues Zensur- und Bestrafungsverfahren zu werden. Verurteilung, auch wenn man nix Falsches gesagt hat.
Alte Forderung: Strafverfolgung unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Heute sind wir einen Schritt weiter: Bestrafung für die Wahrheit.
Verleumdung und üble Nachrede sind unwahre Tatsachenbehauptungen.
Dann bliebe nur noch die Beleidigung, die das öffentliche Wirken des Politikers erschweren muss.
Nach der Bundestags-Drucksache zur Einführung des § 188 StGB passt „Lügenfritz“ da überhaupt nicht rein.
Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen
Habe ich das so richtig verstanden?
Hätte niemand auf den Post…. “ “ geantwortet, wäre es keine Beleidigung gewesen.
Weil viele gleicher Meinung waren und es Zustimmung zur Nichtbeleidigung gab, sich die Lage dadurch hochschaukelte–wurde es zu einer Beleidigung.
Also sind dann Mitkommentierende Schuld, wenn keine Beleidung zur Beleidigung wird–obwohl das Wort, also die Nichtbeleidigung gleich blieb.
Vielleicht sollte man zukünftig darum bitten, einen Kommentar nicht zu
re-kommentieren.
Umgekehrt ist es richtig.
Wahrheit ist Wahrheit und daher nie und nimmer Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede. Und deswegen kommt es auf ein „erschweren des öffentlichen Wirkens“ gar nich mehr an.
Wenn des die DDR nicht gegeben hätte, man könnte fast meinen, sie möchten diese neu erfinden
DDR 2.0!
Und wir ALLE haben zugelassen, dass Justizministerien solche Richterinnen einstellen. Der Marsch durch die Institutionen ist vollbracht! Wir haben’s verdient. Uns interessiert nur Fußball und Malle.
Sind halt schlecht gemachte Gesetze von den sicher schon richtig ausgelegt wie es die Obrigkeit will
Mit 77 Jahren kann ich nur noch den Kopf schütteln. Der eine ist sehr sensibel, der andere weinerlich und dann ist noch eine da, die kann garnicht verstehen, wenn sie das Wahlvolk beleidigt, daß sie dann nicht mehr mit Jubelrufen empfangen wird.
„Wie viele Verfahren wegen Äußerungen über Merz geführt und Strafbefehle ausgestellt wurden, wollte die Staatsanwaltschaft mangels Statistik nicht preisgeben.“
Es ist wie in der DDR. Eine politisch motivierte Justiz wird alles daran setzen, den Bürger für Kritik am Staat oder dessen Führung abzustrafen. Dieses Anliegen wird vor allen anderen Belangen stehen, um das kriminelle und korrupte System zu schützen. Wir werden in Zukunft noch ganz andere Auswüchse gegen die Meinungsfreiheit sehen, wenn der Bürger nicht schweigen sollte.
hat die staatsanwaltschaft heilbronn auch namen? frage für einen freund..
„Nur Gesetzestexte und Kommentierungen seien maßgeblich, nicht der mögliche Wahrheitsgehalt einer Aussage.“
Entspricht dann somit dem Zeitgeist:
Absurde Gesetzestexte und Kommentierungen und jenseits von der Wahrheit.
Gab es keine „trotzigen“ Richter mit „Ermessensspielraum“ ?
Heisst das, dass wir die „Lüge“ endlich auch juristisch etabliert haben ?
Zitat:
„Die Behörde prüfe nach eigener Aussage nicht den Wahrheitsgehalt“
DAS hat mit Rechtsstaat rein gar nichts mehr zu tun! Ich empfehle den Herrschaften, beim nächsten mal, den Hausmeister die Arbeit machen zu lassen!