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Heilbronn

Staatsanwaltschaft rechtfertigt Lügenfritz-Strafbefehl: Wahrheitsgehalt unerheblich

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat den Strafbefehl wegen Beleidigung des Bundeskanzlers durch den Begriff Lügenfritz erneut gerechtfertigt. Nur Gesetzestexte und Kommentierungen seien maßgeblich, nicht der mögliche Wahrheitsgehalt einer Aussage.

Von

IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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Nach dem Lügenfritz-Strafbefehl (Apollo News berichtete) hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ihr Vorgehen wegen eines Facebook-Kommentar jetzt gerechtfertigt. Ob Bezeichnungen wie Lügenfritz oder Pinnochio für den Bundeskanzler einen Tatsachenkern haben, ist dabei laut Welt für die Staatsanwaltschaft unerheblich.

Die Behörde prüfe nach eigener Aussage nicht den Wahrheitsgehalt, sondern „eine etwaige Strafbarkeit ausschließlich anhand des Gesetzestextes und der Kommentierungen hierzu“. Wie viele Verfahren wegen Äußerungen über Merz geführt und Strafbefehle ausgestellt wurden, wollte die Staatsanwaltschaft mangels Statistik nicht preisgeben.

Zuvor hatte die Behörde erklärt, die Äußerungen „Lügenfritz“ und „Lackaffe“ seien geeignet gewesen, „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte bzw. Aggressionen zu schüren.“ Die personenbezogenen Kommentare gegen Friedrich Merz unter dem Post hätten sich wechselseitig hochgeschaukelt.

Aus diesem Kontext schließt die Staatsanwaltschaft auf die Strafbarkeit der Aussagen. Erst in diesem Wechselspiel seien die beiden Begriffe geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“. Die Eskalation in der Gruppe „erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Eignung, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren“, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Daraus ergebe sich „das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“. Deshalb wurde der Bundeskanzler selbst in dieser Sache auch gar nicht konsultiert. Üblicherweise können Politiker eine strafrechtliche Verfolgung von gegen sie gerichteten Kommentaren zumindest ablehnen. Dieser Fall wurde Merz aber gar nicht zur Kenntnis gebracht – so eindeutig erschien er den Ermittlungsbehörden.

mb

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237 Kommentare

  • Wie bitte? Die Kommentare könnten dazu führen, dass auch andere Leute eine negative Meinung bekommen, und sind deshalb strafbar? Äh….also man darf öffentlich nur gemeinsam den Politikern huldigen, darf sie aber nicht mehr verspotten?
    Da gab’s doch mal ein Land im Osten, in dem das auch so war. Noch gar nicht so lange her, alle Ü-50-Leute kennen es noch…

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    • So ist es.

      Nicht sein Lügen erschüttern das Vertrauen in einen Politiker, sondern das Benennen seiner Lügen.

      Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ergibt sich dann also aus dem Wunsch, diese Lügen vor den Bürgern möglichst zu verbergen.

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      • Und das derjenige der auf die Lügen bestraft wird und nicht der Lügner.

        Aber da würde bei dem „dessen Namznicht nennen darf“ ganz schön was anfallen.

        Und, mit mir gibt es keine weiteren Schulden ist ja nicht gelogen.
        Denn es ist ja Sondervermögen.

        • Der Verfassungsschutz will jetzt auch verhindern, dass die Strippenzieher hinter den Polit-Marionetten, wie BlackRock, WEF, Rockefeller, Rothschild, Gates etc.., benannt werden. Das soll jetzt „antisemitisch“ sein.
          Sie wollen einfach verhindern, dass die Bürger öffentlich über die Machenschaften der Politiker und die Hintermänner reden.
          Das ist Diktatur pur.

          https://norberthaering.de/propaganda-zensur/bfv-antisemitismus/

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      • Der Verfassungsschutz will jetzt auch verhindern, dass die Strippenzieher hinter den Polit-Marionetten, wie BlackRock, WEF, Rockefeller, Rothschild etc.., benannt werden. Das soll jetzt „antisemitisch“ sein.
        Sie wollen einfach verhindern, dass die Bürger öffentlich über die Machenschaften der Politiker und die Hintermänner reden.
        Das ist Diktatur pur.

        https://norberthaering.de/propaganda-zensur/bfv-antisemitismus/

    • Kürzlich gab es in Belgien ein ähnliches Verfahren. Anscheinend werden neue Zensurwege ausgetestet.

    • Deshalb ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden. Die Richter offiziell nicht.

    • AUSSPRUCH DES GENOSSEN KIM JONG UN

      „Autoritätsmissbrauch, Bürokratismus und Korruption, welche in einer Regierungspartei auftreten, sind gefährliche Gifte, die aus dieser Partei eine Partei der Adligen und Beamten machen.“

    • So wollen Politiker behandelt werden:

      Als Genosse Kim Jong Un vor Ort ankam, brachen stürmische Hochrufe los.
      Alle Teilnehmer entboten dem Genossen Kim Jong Un, dem treuesten Nachfolger der heiligen kimilsungistisch-kimjongilistischen Sache, dem unerreichten Giganten der Politik und dem großen Lehrmeister, der mit flammender Liebe, Vertrauen und herzlichem Glückwunsch zur Schule kam, voller Hochachtung Dankesgrüße.
      Ihn empfingen Ri Yong Sik, Direktor der Zentralen Kaderschule der PdAK, und Paek Hyong Chol, Sekretär des Parteikomitees, höflich.
      Eine Pädagogin und ein Pädagoge der Schule überreichten ihm in Widerspiegelung der grenzenlosen Hochachtung duftende Blumensträuße.

    • Diese Richter kommen aber aus einer Zeit davor!

    • Da steht dann schon der Verfassungsschutz im Hintergrund. Irgendwo soll stehen, dass der Verfassungsschutz es gar nicht gerne sieht, wenn irgendjemand aus Deutschland Vergleiche zieht zwischen XXX und YYY oder XXX und XYZ.

    • „könnten dazu führen. dass auch andere Leute eine negative Meinung bekommen, und sind deshalb strafbar? “
      Ähnliches ist auch in Belgien? passiert, da wurde einer bestraft, obwohl ijm zugestanden wurde, dass er nur Fakten vorgebracht hatte „andere könnten aufgestachelt werden“.

    • Eine alternative wäre 1984.

      Krieg ist Frieden
      Lüge ist Wahrheit

      Der „dessen Namen man nicht nennen darf“ ist Gottesgleich, der große Generalsimo und sagt immer die Wahrheit

    • Also nochmal: Wenn die Wahrheit einer unfähigen Regierungsperson schadet, dann ist das Aussprechen der Wahrheit strafbar. Das ist was diese Staatsanwaltschaft im Sinne gesagt hat.

    • Die Stasi-Staatsanwaltschaft Ost-Berlin ist offenbar auferstanden.

      Wenn ich meine damalige Anklageschrift wegen „Öffentlicher Herabwürdigung“ und „Staatsfeindlicher Hetze“ so erinnere, kommt mir in Heilbronn ein dejá-vu.

    • „Wie bitte? Die Kommentare könnten dazu führen, dass auch andere Leute eine negative Meinung bekommen…“

      Doch, doch, das stimmt schon. Bei mir wirkt es wirklich, ich denke tatsächlich genauso über Fritze! 😉

    • Genau richtig! Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, „dass solche Aussagen das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“. Ob da noch was zu erschüttern ist, prüfen die dort nicht.
      Zum Glück haben immer weniger Deutsche den Eindruck als müsste man über Herrn Merz noch groß reden.
      Und diejenigen aus dem Land im Osten ziehen hoffentlich die richtige Lehre, wenn sie die Wahl haben.

    • Was ich nicht verstehe, wie kann jemand so empfindliches ernsthaft Bundeskanzler sein?
      Zeigt dann auch einen Trump, Putin usw an?

      Und wie kann jemand beleidigt sein, der nicht einmal von der Beleidigung wußte?
      Mich persönlich wäre es egal, wenn mich ein mir komplett Unbekannter beleidigen würde. Prüft So Done auch Beiträge in Amerika?

      Abgesehen davon, finde ich es eine persönliche Schwäche, wenn sich jemand in dieser Position von dem Wort „Lügenmonat“ eines komplett unwichtigen Menschen beleidigt fühlt.

      Zuletzt:
      AUSSPRUCH DES GENOSSEN KIM JONG UN

      „Das, an dem das Volk Gefallen findet, ist begrüßenswert.“

    • Unsere Verfassung ist auch für’n Arsch bei Meinungsfreiheit…
      Laut GG ist Meinungsfreiheit gewährleistet, Ausnahmen ergeben sich aus den allgemeinen Gesetzlichen Schranken und dem Schutz der Jugend.

      Also eher einen Gnadenrecht bei wohlgesonnenen Richter…

      • AUSSPRUCH DES GENOSSEN KIM JONG UN

        „Die einmütige Geschlossenheit, in der der Führer, die Partei und die Massen aufgrund der großen Ideen und der warmen Liebe fest vereint sind, ist der größte Reichtum, der auch mit Unmengen Gold nicht aufzuwiegen ist.“

        • Das Ding hieß „Kolchose“.

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        • Da bekomm ich glatt Lust eine Kolosse oder LPG zu gründen,haha

          -7
  • Wer verfolgt eigentlich Politiker, welche die deutsche Gesellschaft als „einheitsbraun“ diffamieren?

    345
    • Bisher fast 30% der Wähler.

      110
  • Es ist nicht mehr zu ertragen, wie die Meinungsfreiheit in Deutschland mit Füßen getreten wird.

    198
    • Welche Meinungsfreiheit ?! Haben Sie die falsche unangepasste gibt es Tagessätze zu gewinnen. Und keine Sorge, Ihr Einkommen kann auch geschätzt werden . ;-)))
      Das kommt zwei mal vor dann gibt es 2 bis 3 Jahre im FDGB Erholungsheim auf Steuerzahlerkosten. ;-)))) Natürlich nimmt man Ihnen dann vorher alles was Sie besitzen ….
      Die DDR 2.0 in Menschenverachtender Weise rückt immer näher , allerdings ohne die sichere DDR 1.0 zu sein.
      Die Genossen von damals hatten zumindest kein Interesse am Volksautausch , an der Kontrolle über das Volk schon.

      Mit besten Grüssen
      Marques del Puerto

  • Grundrechte wie Meinungsfreiheit sind als Abwehrrechte gegen den Staat gedacht. Da gibt es nichts zu interpretieren.

    127
    • …….das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
      Wir haben lauter Freiheitsrechte, die mit ein, zwei Absätzen aufgehoben werden können.
      Wir haben eben nur die Simulation einer Demokratie!

      • Je mehr der Bürger pessimistisch abduckt, desto mehr werden sich die Systemparteien, ihre Systemlinge und ihre AgitProp-Brigaden herausnehmen. Von den korrupten Systemmedien ganz zu schweigen.

  • Nun, das hat Methode:

    #1: Auf eine Aussage erfolgt ein richterlich erlassener Strafbefehl.
    #2: Auf den Einspruch gegen diesen folgt ein Hauptsacheverfahren vor dem AG.
    #3: Das AG bestätigt den Strafbefehl und verurteilt den Täter.
    #4: Täter legt Berufung zum LG ein; LG bestätigt Urteil der Vorinstanz.
    #5: Täter legt Revision beim OLG ein; OLG prüft und verweist zurück an Vorinstanz.
    #6: LG als Vorinstanz spricht Täter frei, weil Äußerung von Art. 5 GG gedeckt.

    Fazit: Der Instanzenweg selbsz ist die Strafe, denn Anwalts- und Verfahrenskosten übersteigen meist die Strafe des Strafbefehls erheblich und sind (meist) nicht erstattungsfähig.

    139
    • Und welches Rechtsmittel gibt es gegen den ursprünglich agierenden Richter oder Staatsanwalt? Oder was sagt deren Kammer dazu? Oder bleibt einem nur der Weg über die weite Verbreitung über die Medien? Oder am besten: Die Rechtsgrundlage abschaffen, also § 188 StGB, den „Majestätsbeleidigungsparagraphen“. Denn wir leben nicht mehr in der Monarchie. Doch anscheinend fühlen sich manche noch als Fürsten, Könige, Monarchen. Und manche Juristen machen immer noch das, was manche Juristen schon im alten Rom gemacht haben.

      • J.W.D…. wenn ich mich recht erinnere, hat eine öffentliche Beleidigung gegen einen Südeuropäischen Machthaber (Türkei) durch ein Böm-mer-männ….(Ziege, Präsident, Sadosex) zur Streichung des „alten §“ geführt. Damit der Beleidigte keine rechtliche Genugtuung fordern konnte. Später dann kam der neue §. Natürlich „verbessert“.

    • Sozusagen ein Lukratives Geschäftsmodel für Die Hiesige Justiz, womöglich um die ganzen Asylklagen zu finanzieren?

      • @Isaranwohner@Cornelius Cinna,

        grundsätzlich jaaa, aber aus Erfahrung weiss ich, ist meist im LG. Game Over.
        Zu 90 % geht den Mandanten beim LG. die Knete aus . Ein OLG hat gar keinen Bock auch den 130 er oder 188…Die sind meist super genervt wegen solch Homofürstenkram. ;-)))
        Zu über 80 % werden Strafbefehle versendet und die meisten bezahlen die, also für die Steuerzahlerkolonie ein Gewinn.
        Rechtsbeistände die sich zu sehr reinknien im Strafrecht für die Mandantschaft bekommen schnell Post von der Anwaltskammer .
        Man solle doch bitte nicht vergessen , wem ein Anwalt in Wahrheit dient, mal so salopp durch die Rose gesprochen.
        Man könnte aber auch sagen , Deutschland ist am Ende , im juristischen Sinne schon seit 20 Jahren.

        Mit besten Grüssen

        • Vossa Alteza, caro Marques, das ist auch meine Erfahrung in solchen Sachen. Cumprimentos.

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        • Marques…. kann ich nicht bestätigen. Finanziell sichert eine Rechtsschutz Versicherung mit Strafrechtsschutz diese Kosten ab. 1/ jährlich ca.100-150 E.
          Und RAe gibt es wie Sand am Meer. Die sind ganz scharf auf solche Vorgänge. Kosten gesichert, freie Fahrt. Völlig unpolitisch. Kaufmännisch.
          Und RA schon ab „Brief“ Eingang Strafbefehl einschalten. Fristen vergessen ist tödlich.
          M.E.-RS heute zwingend notwendig.: Schmeißt eure Hausrats Versicherung raus, die m.E. ist fürn A………! Sagt mein Rechtsberater. Ohne Obligo.

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      • Nicht allein. Es geht den Politikern und ihren Bütteln darum, den kritischen Bürger ad hominem kaputtzuklagen.

  • Die Begründung dieser Entscheidung hält einer juristischen Prüfung, wie sie beispielsweise auch von Joachim Steinhöfel aufgezeigt wurde, kaum stand. Wenn der Wahrheitsgehalt von Aussagen für die Staatsanwaltschaft plötzlich nebensächlich wird, verlässt die Justiz den Boden der sachlichen Rechtsanwendung. Diese Entscheidung ist kein Ruhmesblatt für die beteiligten Juristen und beschädigt das Ansehen unseres Rechtsstaates massiv. Hier wird das Recht leider zugunsten eines unhaltbaren Ergebnisses gebeugt.

  • Wie sehr diese Äußerungen das „Wirken“ dieser Personen erschweren, kann man jeden Tag beobachten: Sie machen ungeniert und ungehindert weiter. Das Tatbestandsmerkmal „Eignung, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren“, ist ganz offensichtlich NICHT erfüllt.

    • Ach wie schön war noch das erste Silvester , auf hoher See und vor Gericht….. ;-)))

      Mit besten Grüssen

  • Wie kann die Wahrheit strafbar sein?

  • Wie kann der Wahrheitsgehalt einer Aussage nicht maßgeblich sein für die Entscheidung? Wenn etwas der Wahrheit entspricht, kann es nicht beleidigend sein, und somit wäre der Tatbestand nicht gegeben.
    Wenn einer Person die Wahrheit nicht gefällt, dann ist es dessen Problem, es wird deswegen nicht unwahrer und auch nicht strafbarer.

  • Die Heilbronner eifern jetzt den Bamberger Kollegen nach. Eigentlich sollte wegen der grundsätzlichen Bedeutung der einheitlichen richterlichen Entscheidung zu diesem häufigen Sachverhalt einer Meinungsäußerung eine Sprungrevision zugelassen werden. So oder so kann man unter Anlegen rechtsstaatlicher Maßstäbe nur davon ausgehen, dass allein in einer Berufung der Strafrichter des Amtsgerichts aufgehoben werden wird.

  • Das ist ja totaler Unsinn.
    Abwertende Bemerkungen in einer gleich gesinnten Gruppe sind selbstverständlich darauf ausgerichtet, weitere Vorbehalte zu schüren und das Vertrauen in die Integrität des „Opfers“ (!) zu erschüttern. Man glaubt ja eben gerade nicht an dessen Integrität und will natürlich, dass sein öffentliches Wirken erheblich erschwert wird, weil es sich nunmal um den politischen Gegner handelt!!!
    Das ist ja schon aberwitzig, was die Staatsanwaltschaft da schreibt. Solche Prozesse spielen sich jeden Tag tausendfach in Parteien gegen den politischen Gegner ab und gehören zum Wesen des demokratischen Streits.
    Wie sieht es denn dann mit der handfesten Blockade und Blockadeandrohung gegen den AfD-Parteitag aus, gegen die m.W. explizit nicht ermittelt wurde?? Wird hier nicht das öffentliche Wirken und erst recht das vom Parteiengesetz Vorgeschriebene „erschwert“?

    • Die Brandmauer der CDU und anderer gegen die AFD ist doch das beste Beispiel für Ihr Szenario. Aber gegen die Brandmauer urteilt ein Amtsrichter natürlich nicht.

  • Das ist halt der kleine, feine Unterschied zu den Vereinigten Staaten von Amerika.

  • Hier wird also die Justiz prophylaktisch im Vorfeld einer möglichen Straftat tätig. Seit wann ist das im deutschen Rechtssystem zulässig?

  • Das hat mit demokratischen Werten nichts mehr zu tun und es dürften sich wohl nicht mehr viele finden, dieses Konstrukt noch zu verteidigen.

    • Doch. Die ganzen Politiker, zumindest der SPD, der CDU, der Grünen, der FDP (vor allem Struck/Cimerman) vor allem in den oberen Etagen.

      • Die von Ihnen Genannten sind aber alle nicht verteidigungsfähig.

  • „Die Eskalation in der Gruppe „erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Eignung, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren““.
    Entnommen aus der Strafrechtsnorm §188 StGB „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beledigung üble Nachrede und Verleumdung“.
    Im Volksmund auch Majestätsbeleidungsparagraph genannt. Alle übrigen Personen betreffend, gibt es bereits den § 185 (Beleidigung), § 186 (Üble Nachrede), § 187 (Verleumdung).

    In einer Demokratie bzw. einem Rechtsstaat mit einer liberalen Verfassung sind üblicherweise alle Menschen vor dem Gesetz gleich. In der bundesdeutschen Spätdemokratie sind manche jedoch gleicher. Es wird nur der bloße Gesetzestext in Verbindung mit dem Strafrechtskommentaren für ein Urteil herangezogen und ein in diesem Fall ein „öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bekundet“ – der § 188 ist also auch noch ein Offizialdelikt. Für den Sonderstatus von Politikern und zu deren weitgehenden Unangreifbarkeit will man offenbar ganz sicher gehen.

    • Wenn man sich März Wirken so anschaut, könnte man geneigt sein, jegliches Wirken seiner Person auf unser Land möglichst zu erschweren – ganz Verunmöglichen kann und darf mans ja nicht, auch wenns für uns besser wär.

      Übrigends ist genau das das Wesen der Demokratie: das Erschweren der Machtausübung durch das institutionalisierte Misstrauen der Bevölkerung gegenüber Staat und Politik. Leider sind in unserer repräsentativen Demokratie die Mittel dafür beschränkt, desto wichtiger ist es, das zerstörerische Wirken von Politikern (oder Staatsanwälten) möglichst schwer zu machen.

    • Ich habe jetzt wegen Überstunden ein paar Tage frei. Ich drehe den Spieß um und werde gegen Bas in Sachen „Einheitsbraun“ Stafanzeige wegen 185 (Beleidigung), § 186 (Üble Nachrede), § 187 (Verleumdung) stellen.

      • Und was soll dabei rumkommen ? Bei den Göttern, lernt erst das System kennen was ihr bekämpfen wollt…. ;-)))

        Mit besten Grüssen

  • …und solche Urteile sind geeignet, dass Vertrauen in unsere Demokratie und Justiz zu erschüttern. Es ist nicht zu fassen.

  • Das Gefühl, dass Staatsanwaltschaft und Wahrheit in Deutschland mittlerweile Gegenpole sind, habe ich schon länger.

  • Jetzt bin ich verwirrt. Wahrheitsgehalt unerheblich – gilt das nu für den Staatsanwalt oder den Kanzler, oder für beide?

    • ich auch!

  • Das ist die Rechtsauffassung des Staatsanwaltes.
    Ich sehe die Aussage als zugespitzte Meinungsäußerung und gedeckt von Artikel 5.
    Was macht man also in einem solchen Fall?
    Man lässt es aufs Haupsacheverfahren ankommen.
    Und dann darf sich die Anklage auch ein wenig an der Verfassung abarbeiten.
    Soll ja noch übergeordnete Gesetzeswerke neben dem StGB Kommentar geben.
    Vielleicht erhellt das ja.

    • Dazu muss der Angeklagte das finanzielle Risiko tragen.
      Während der feine Herr der niemals Lügt nicht einmal vor Gericht erscheinen muss

      • Ja,dass ist leider so.
        Aber wenn auch nur 1mal alle den Mut hätten,Einspruch gegen einen Strafbefehl gewachsen auf vollkommener ,juristischer Inkompetenz einzulegen,dann wird
        1. Öffentlich wer,wieviel und weswegen anzeigt
        2. Haben die Amtsgerichte dann mal ein wenig zu tun
        3. Werden die allermeisten Verfahren
        für den Staat verlorengehen
        Genauso wie die Prozente der Parteien,die solche Vertreter haben.
        Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.
        Man muss auch mal durch was durch,damit es besser wird.
        Und das ist die einzige Sprache,die diese Leute verstehen

  • Wahrheit kann nie strafbar sein – außer man lebt in einer Diktatur.

  • Willkommen in der DDR 2.0!

  • Gab es kürzlich in Belgien nicht ein ähnliches Verfahren? Das scheint ein neues Zensur- und Bestrafungsverfahren zu werden. Verurteilung, auch wenn man nix Falsches gesagt hat.

    • Alte Forderung: Strafverfolgung unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Heute sind wir einen Schritt weiter: Bestrafung für die Wahrheit.

      • Bestrafe einen, erziehe hundert! Leben mit Mao’s Erkenntnissen.

  • Gedankenverbrechen. Belgien war die Blaupause.

  • Habe ich das so richtig verstanden?

    Hätte niemand auf den Post…. “ “ geantwortet, wäre es keine Beleidigung gewesen.
    Weil viele gleicher Meinung waren und es Zustimmung zur Nichtbeleidigung gab, sich die Lage dadurch hochschaukelte–wurde es zu einer Beleidigung.

    Also sind dann Mitkommentierende Schuld, wenn keine Beleidung zur Beleidigung wird–obwohl das Wort, also die Nichtbeleidigung gleich blieb.

    Vielleicht sollte man zukünftig darum bitten, einen Kommentar nicht zu
    re-kommentieren.

  • In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit. Der Grad der Meinungsfreiheit entspricht der sich persönlich leistbaren Tagessätze. ☝️🧐😣

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