Waffenrecht
„Kämpferisch-aggressive“ Haltung: Verfassungsschutz will AfD-Mitgliedschaft für Bürger pauschal zum Problem machen
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem AfD-Mitglied aus dem Saale-Orla-Kreis seine Waffenerlaubnis vorläufig zurückgegeben werden muss. Im Innenministerium setzt man jedoch alles daran, einen Präzedenzfall zu schaffen.
Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz sowie das Innenministerium um Georg Maier wollen offenbar mit aller Macht einen Präzedenzfall schaffen. Einem AfD-Mitglied aus dem Saale-Orla-Kreis wurde im April vom Landratsamt seine Waffenerlaubnis entzogen. Begründet wurde dies mit der „mangelnden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“ des Mannes. Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Entsprechend sei dem Mann seine waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen.
Das AfD-Mitglied entschied sich jedoch dazu, gegen die Maßnahme des Landratsamts juristisch vorzugehen. Das Verwaltungsgericht in Gera gab dem Mann recht. In der Urteilsbegründung heißt es, dass dem Mann „gerade nicht vorgeworfen“ werden würde, „dass er als Einzelperson Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind“, so das Gericht. Und weiter: „Auch im Übrigen sind […] nicht einmal im Ansatz Umstände erkennbar, die den Schluss zulassen, dass vom Antragsteller selbst – jetzt oder in Zukunft – irgendwelche […] Gefahren“ ausgehen.
Schlicht auf eine Bewertung des Landesverfassungsschutzamtes abzustellen, sei unzureichend. Dem AfD-Mitglied seien seine Waffenscheine also mit sofortiger Wirkung wieder auszuhändigen. Auch weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass nicht per se sämtliche Mitglieder des Thüringer AfD-Landesverbandes als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden könnten. So sei etwa vom Thüringer Landesverwaltungsamt dem Sonneberger AfD-Landrat Robert Sesselmann die „Verfassungstreue“ bescheinigt worden.
Das Innenministerium legte jedoch Einspruch beim Oberverwaltungsgericht in Weimar gegen diese Entscheidung ein. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera wurde hier im Eilverfahren jedoch grundsätzlich bestätigt. So sei etwa die „kämpferisch-aggressive“ Haltung des Thüringer Landesverbands nicht hinreichend dargelegt worden, so das Gericht in Weimar. Hier hat das Innenministerium allerdings nun nachgelegt und ein Papier zur „kämpferisch-aggressiven“ Haltung der AfD nachgereicht (Apollo News berichtete).
Insgesamt hat das Innenministerium 35 Einzelaussagen (31 davon von Björn Höcke) zusammengetragen, um die „kämpferisch-aggressive“ Haltung der AfD zu belegen. Doch ob dieses Papier ausreicht, das Oberverwaltungsgericht Weimar von dem Anliegen des Innenministeriums zu überzeugen, ist fraglich. So erklärt etwa Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Universität Oldenburg: „Aus meiner Sicht reichen die Belege nicht aus, um eine ‚aggressiv-kämpferische‘ Haltung anzunehmen“.
Die Äußerungen, so Volker Boehme-Neßler weiter, „bewegen sich im Bereich dessen, was vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt wird. Und grundrechtlich geschützte Äußerungen können nicht als aggressiv-kämpferische Haltung mit den entsprechenden negativen rechtlichen Konsequenzen angesehen werden.“ Auch Aussagen von Höcke, in denen er von einem „groß angelegten Remigrationsprojekt“ und einer „Politik der wohltemperierten Grausamkeit“ spricht, sind nach Ansicht des Staatsrechtlers verfassungsrechtlich unbedenklich.
So kenne das Ausländer- und Asylrecht Abschiebungen, die auch mittels staatlichen Zwangs durchgesetzt werden. Höcke würde letzten Endes nichts anderes fordern. Außerdem äußert Boehme-Neßler Kritik an dem, was vom Innenministerium als „Delegitimierung des Staates“ bezeichnet werde. „Was der Verfassungsschutz in den ersten Belegen als beständige Delegitimierung des demokratischen Rechtsstaates bezeichnet, ist teilweise harte, überspitzte, aber von der Meinungsfreiheit geschützte Machtkritik“, so der Staatsrechtler aus Oldenburg.
Hinzu kommt, dass das Innenministerium offenbar versucht, die Waffenerlaubnis auf Grundlage des Vereinsrechts und nicht des Parteienrechts zu entziehen. Was der Verfassungsschutz an Rechtsprechung zitiere, „bezieht sich auf das Verbot von Vereinen. Sie beschäftigt sich nicht mit politischen Parteien“. Parteien haben jedoch „nach dem Grundgesetz eine viel stärkere Rechtsstellung als Vereine“, so Boehme-Neßler. Das Innenministerium setzt offenbar alles daran, dem Mann aus dem Saale-Orla-Kreis seine waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen. Ob dies gelingt, ist fraglich.
Schon wieder das Vereinsrecht? Warum kann man eigentlich nicht die Bundesregierung nach dem Vereinsrecht absetzen?
Kämpferisch aggressiv !
Das neue Narrativ der “ Sekte “
Das einzige was Sie können ………..Propaganda Begriffe erfinden !
Wer es noch nicht realisiert hat: Wir leben bereits in einer Diktatur!
Jetzt will der Verfassungsschutz entscheiden, wer in welche Partei eintritt, Warum versendet er nicht gleich Beitrittsformulare der Altparteien? Was Haldenwang eigentlich noch in diesem Land schützen soll, ist nicht ersichtlich.
Ist schon bemerkenswert,was sich Leute einfallen lassen damit Sie am Futtertrog bleiben können. Einfach nur unverschämt.
Ich finde das Verhalten gegenüber der AfD als kämpferisch, aggressiv und demokratiegefährdend.
Zur Zeit wird noch alles versucht, was irgend wie nach Recht aussieht. Wir dürfen gespannt sein, was danach kommt.
Na da bin ich mal gespannt, ob und wann AfD Mitgliedern die Ausreise und gar das Arbeiten verboten wird.
Wird hier mit ALLEN Mitteln versucht zu verhindern, das die AfD mehr Mitglieder bekommt?
Ich glaube eher, das jede Aktion gegen diese Partei denen mehr Mitglieder und Sympatisanten beschert.
Wieso haben eigentlich die anderen Parteien keine Auschlussliste wie die AfD?
Eine Anmerkung an die Redaktion,
es handelt sich bei den meisten waffelrechtlichen Erlaubnissen um Waffenbesitzkarten, die zur Ausübung des Schießsports (Verein) oder zur Jagdausübung ausgestellt werden.
Ein Waffenschein, wie im Text erwähnt, ist etwas anderes. Den bekommen ur gefährdete Personen in ganz besonderen Fällen.
Soweit ich weiß gibt es momentan thüringenweit 5 oder 6 davon.
Dieser berechtigt zum Führen einer Waffe außer Haus, die WBK nicht.
Bitte sauber mit den rechtlichen Begriffen arbeiten, es gibt in der Presselandschaft genug ungute Beispiele, mit denen Meinung und Stimmung gemacht wird.
Ihr wollt dem ja entgegenwirken
lg
ps das ist eigentlich für euch in der Redaktion gedacht
„Kämpferisch aggressive“ Vorgehensweisen sehe ich hier nur vom „Verfassungsschutz“, der richtig fanatisch jedes noch so kleine Recht der AfD in Absprache stellen will.
„Kämpferisch-aggressive“ Haltung.Das trifft ja eher auf die Altparteien zu.
So wie sie die Demokratie mit Füßen treten.
Die Verwaltung hat nicht zu schwurbeln!
Seit wann ist die Mitgliedschaft in einem Verein, einer Partei, das Wohnen in einem Hochhaus, entscheidend für die Durchführung von Gesetzen?
Höchste Zeit, diesen Grünlackierten Verbotssozialismus bei den nächsten Wahlen zu beenden!
Blöd nur, dass man nicht Mitglied einer Partei sein muss, um diese wählen zu können, gell?…..
Oder ist da auch schon etwas in Arbeit?
Vielleicht sollte man mal eine Klage gegen das Thüringer Innenministerium einreichen weil dies nicht ansatzweise in der Lage ist seine Bürger zu schützen und geltendes Recht anzuwenden.
Ich denke mal das der Marokkaner in Apolda schon länger hier nichts zu suchen hat,was macht das Innenministerium?Nichts?
Man sollte einmal die ganzen Versagen des oder der Innenministerien aufzählen ebenfalls Klage einreichen.
Tragen wir doch jede Flüchtlingsunterkunft als Verein ein. Dann hat Frau Faeser vielleicht Lust, die Messerstecher zu entwaffnen, denn da wäre es nötig.
Weil diese Laienschar die AFD argumentativ nicht stellen kann, versuchen sie mit allen möglichen Hütchen Spieler Tricks der zweitstärksten Partei das Wasser ab zu graben. Das Problem ist, dass immer mehr Leute dieses widerliche Spiel durchschauen und die Partei immer stärker wird. Meine ausländischen Freunde schütteln nur noch den Kopf über diesen antidemokratischen Kurs, der hier gegen die AFD gefahren wird.
Ich wähle AFD auch ohne ein Parteibuch.
Frau Fehler hat sich schon genug blamiert.
In “unserer Demokratie“ darf es halt nur links geben, alles was ansatzweise nicht links ist, ist ja total 1939. Die kapieren es nicht, mit ihrer Anti Deutschland Politik (die geplant ist), schaufeln die ihr eigenes Grab. Macht doch zur Abwechslung mal Politik für Deutschland und gebt Steuern für uns aus und nicht für noch mehr Araber, die niemand außer der Politik in Deutschland haben will.
Ein Like für Herrn Boehme-Neßler von mir an dieser Stelle.
Recht muss Recht bleiben und darf nicht durch neuerschaffene und populistische Begriffe – von einer Seite aus – für sich vereinnahmt werden.
Also die Richter in Weimar gefallen mir. Da hat das letzte Exempel offenbar nichts genutzt. DANKE! „kämpferisch-aggressive“ Haltung kommt hier stets NUR aus EINER Richtung und wird hier erneut eindrucksvoll belegt! „Und willst Du nicht meiner Meinung sein, dann schlag‘ ich Dir den Schädel ein.“ (Alter Kommunisten-Grundsatz) Und was die Verunglimpfung des politischen Gegners mit der „N“-Vokabel angeht, so ist das alte KGB-Schule. Die SED bezeichnete die Mauer stets als „antifaschistischen Schutzwall“ und jeder, der nicht auf Linie war, war natürlich ein „Nazi“. Insofern alles ein alter Hut. Leider nicht minder gefährlich.
Das nennt sich dann Demokratie. In dem Geschichtsunterricht, den ich genossen habe, sind das eigentlich Geschichten von 1933 plus.
„…um die „kämpferisch-aggressive“ Haltung der AfD zu belegen.“
Ah so! Sollte das also auf die AfD zutreffen, so soll das auch auf deren Mitglieder zutreffen?
Jeder einzelne hat da seine Meinung, welche nicht unbedingt mit der Gesamtauffassung der AfD in Einklang zu sein scheint. Mag ja sein, dass es bei anderen Parteien so ist, dass alle auf deren Linie schwimmen. Für AfD-ler sicher nicht.
Wie sieht es denn anders herum aus? Haben Antifa-Fanboys, welche sich nicht nur durch Worte sondern auch Taten gegen den Staat und Gesetze stellen eine waffenrechtliche Überprüfung zu unterziehen? Wieviele Antifaspinner besitzen einen Waffenschein?
Zweierlei Mass ist eben auch ein Mass.
Kämpferisch-aggressiv?
Wie nennt man die messerbewehrten Gäste der Regierung?
Ah- wahrscheinlich tragen sie ihr Essbesteck mit sich rum– kann das sein?
Und wenn Deutsche über das Besteck der Regierungsgäste stolpern, sind sie wohl selber schuld, wenn sie sich daran verletzen?.
Und ob es sein könnte, dass bei Deutschen, wenn sie einen Zahnstocher in Zukunft benutzen evtl ein SEK anrücken wird, weil sie AFD-Wähler sind und “ entwaffnet“ werden müssen?
Verrückte Gedanken?– Ja, wohl deshalb, weil ich Deutschland “ ver-rückt“ erlebe.
“Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” – Gustav Heinemann
Mal eine ganz andere Perspektive:
Die gelebte Wirklichkeit der normalen Menschen in diesem Lande wird immer bedrohlicher (Messerattacken, Gruppenvergewaltigungen etc.). Statistisch erwiesen. Wenn der Thüringer Innenminister dem Beklagten die körperliche Unversehrtheit garantiert, ihm darüber hinaus Personenschutz gewährt – ja dann wären doch alle zufrieden. Es schafft zudem neue Arbeitsplätze.
Die Welt könnte so schön sein.
Ja, ja…das Vereinsrecht hat es der Nancy angetan…
Deswegen machen sich die Linken und Grünen auch überhaupt kenen Kopf mehr, wegen der anstehenden Landtagswahlen im Herbst.
Alle wissen; Faeser wird in allen drei Bundesländern die AfD-„Vereine“ kurzerhand, und ganz kurz vor den Wahlen, in grossangelegten Aktionen verbieten lassen.
Das Verwaltungsgericht wird diese Aktion selbstverständlich später wieder aufheben, nur….dann sind die Wahlen natürlich schon entschieden, und vorbei…
Dito wird 2025 bei den BT-Wahlen geschehen. AfD via Vereinsrecht verbieten, grossangelegte Razien im ganzen Land, Vermögen beschlagnahmen, ein medienwirksames Abführen in aller Herrhottsfrühe von Weidel, Chrupalla und Co. in Unterwäsche und Morgenmänteln vor der versammelten Hauptstadtpresse zum Verhör…..
Das ist eben die von Links/Grün vielbeschworene „unsere Demokratie“….
Offensichtlich halten diese unfähigen Typen, die leider an der Macht sind, die Gerichte für dämlich.
Ich stelle hier und jetzt fest, kann auch in Posts anderer Beiträge sein, einerlei! … Die Taktzahl hat sich massiv erhöht, weltweit.
Eine Gemeinsamkeit und Solidarität untereinander der letzten „Aufrechten“ kann ich nicht erkennen. Jeder macht sein Ding. Und zu guter Letzt, arbeitet man gegeneinander. … Erkläre mir Jemand den Sinn!
Und daher, es sieht nicht gut aus?
Der Verfassungsschutz und das uemmliche rote Büttel aus Wiesbaden morgen mich am…lecken .
Nachtmissbrauch und Schickane, anders kann man das Vorgehen in Thüringen nicht beschreiben.
Wie sagt der Schlosser?
Nach fest kommt ab
Wir müssen zurück zur echten Demokratie!
Das sind die angeblichen Demokraten, die ihre eigene Demokratie haben! Es maßen sich Leute an, zu bestimmen, wer ein Demokrat ist und wer nicht!
Ich kann einfach nicht nachvollziehen was für „Klimmzüge“ gemacht werden.
Ist doch ganz einfach, wenn der Wähler in einer freien geheimen Wahl nicht die AfD wählen soll, muss man mit dem Wähler reden und ihn überzeugen eine andere Partei zu wählen.
Europa ist mit sich selbst: https://www.youtube.com/watch?v=i6cvvDdM0Ls
Dann sollten die Forderer das künftig auch nicht mehr Wahlkampf nennen, sondern Wahlschmuselei.
Aus meiner Sicht scheint dem Landesverfassungsschutzamt ein Irrtum unterlaufen zu sein! Tatsächlich hatte es mit der aggressiv-kämpferischen Einstellung die heimische Antifa gemeint und für deren Vereinsmitglieder ein generelles Verbot Hämmer in jeder Ausführung zu besitzen wie mitzuführen empfehlen wollen.