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Waffenrecht

„Kämpferisch-aggressive“ Haltung: Verfassungsschutz will AfD-Mitgliedschaft für Bürger pauschal zum Problem machen

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem AfD-Mitglied aus dem Saale-Orla-Kreis seine Waffenerlaubnis vorläufig zurückgegeben werden muss. Im Innenministerium setzt man jedoch alles daran, einen Präzedenzfall zu schaffen.

Thüringens Innenminister Georg Maier

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Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz sowie das Innenministerium um Georg Maier wollen offenbar mit aller Macht einen Präzedenzfall schaffen. Einem AfD-Mitglied aus dem Saale-Orla-Kreis wurde im April vom Landratsamt seine Waffenerlaubnis entzogen. Begründet wurde dies mit der „mangelnden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“ des Mannes. Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Entsprechend sei dem Mann seine waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen.

Das AfD-Mitglied entschied sich jedoch dazu, gegen die Maßnahme des Landratsamts juristisch vorzugehen. Das Verwaltungsgericht in Gera gab dem Mann recht. In der Urteilsbegründung heißt es, dass dem Mann „gerade nicht vorgeworfen“ werden würde, „dass er als Einzelperson Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind“, so das Gericht. Und weiter: „Auch im Übrigen sind […] nicht einmal im Ansatz Umstände erkennbar, die den Schluss zulassen, dass vom Antragsteller selbst – jetzt oder in Zukunft – irgendwelche […] Gefahren“ ausgehen.

Schlicht auf eine Bewertung des Landesverfassungsschutzamtes abzustellen, sei unzureichend. Dem AfD-Mitglied seien seine Waffenscheine also mit sofortiger Wirkung wieder auszuhändigen. Auch weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass nicht per se sämtliche Mitglieder des Thüringer AfD-Landesverbandes als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden könnten. So sei etwa vom Thüringer Landesverwaltungsamt dem Sonneberger AfD-Landrat Robert Sesselmann die „Verfassungstreue“ bescheinigt worden.

Das Innenministerium legte jedoch Einspruch beim Oberverwaltungsgericht in Weimar gegen diese Entscheidung ein. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera wurde hier im Eilverfahren jedoch grundsätzlich bestätigt. So sei etwa die „kämpferisch-aggressive“ Haltung des Thüringer Landesverbands nicht hinreichend dargelegt worden, so das Gericht in Weimar. Hier hat das Innenministerium allerdings nun nachgelegt und ein Papier zur „kämpferisch-aggressiven“ Haltung der AfD nachgereicht (Apollo News berichtete).

Insgesamt hat das Innenministerium 35 Einzelaussagen (31 davon von Björn Höcke) zusammengetragen, um die „kämpferisch-aggressive“ Haltung der AfD zu belegen. Doch ob dieses Papier ausreicht, das Oberverwaltungsgericht Weimar von dem Anliegen des Innenministeriums zu überzeugen, ist fraglich. So erklärt etwa Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Universität Oldenburg: „Aus meiner Sicht reichen die Belege nicht aus, um eine ‚aggressiv-kämpferische‘ Haltung anzunehmen“.

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Die Äußerungen, so Volker Boehme-Neßler weiter, „bewegen sich im Bereich dessen, was vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt wird. Und grundrechtlich geschützte Äußerungen können nicht als aggressiv-kämpferische Haltung mit den entsprechenden negativen rechtlichen Konsequenzen angesehen werden.“ Auch Aussagen von Höcke, in denen er von einem „groß angelegten Remigrationsprojekt“ und einer „Politik der wohltemperierten Grausamkeit“ spricht, sind nach Ansicht des Staatsrechtlers verfassungsrechtlich unbedenklich.

So kenne das Ausländer- und Asylrecht Abschiebungen, die auch mittels staatlichen Zwangs durchgesetzt werden. Höcke würde letzten Endes nichts anderes fordern. Außerdem äußert Boehme-Neßler Kritik an dem, was vom Innenministerium als „Delegitimierung des Staates“ bezeichnet werde. „Was der Verfassungsschutz in den ersten Belegen als beständige Delegitimierung des demokratischen Rechtsstaates bezeichnet, ist teilweise harte, überspitzte, aber von der Meinungsfreiheit geschützte Machtkritik“, so der Staatsrechtler aus Oldenburg.

Hinzu kommt, dass das Innenministerium offenbar versucht, die Waffenerlaubnis auf Grundlage des Vereinsrechts und nicht des Parteienrechts zu entziehen. Was der Verfassungsschutz an Rechtsprechung zitiere, „bezieht sich auf das Verbot von Vereinen. Sie beschäftigt sich nicht mit politischen Parteien“. Parteien haben jedoch „nach dem Grundgesetz eine viel stärkere Rechtsstellung als Vereine“, so Boehme-Neßler. Das Innenministerium setzt offenbar alles daran, dem Mann aus dem Saale-Orla-Kreis seine waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen. Ob dies gelingt, ist fraglich.

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73 Kommentare

  • Schon wieder das Vereinsrecht? Warum kann man eigentlich nicht die Bundesregierung nach dem Vereinsrecht absetzen?

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    • 💯

    • Ich denke da ehr an das Strafrecht: StGB, § 129 Bildung krimineller Vereinigungen 🧐

      • da muss dann ein Friedensrichter kommen. Olaf Scholz muss auch dass Schweige Gelübde der „Familie“ einhalten.

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        • Das absetzen der Hampel besorgt bald die Scharia!!

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        • Wie denn, wenn er sich nicht erinnern kann..?? 😉

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    • Wie bei der Mafia, die kannste auch nicht einfach absetzen.

    • die Ampel ist ein ganz böser und kämpferisch aggressiver Verein

    • doch erschlagen : wegen §20 absatz 4 grundgesetz….. haurein…

  • Kämpferisch aggressiv !
    Das neue Narrativ der “ Sekte “
    Das einzige was Sie können ………..Propaganda Begriffe erfinden !

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    • Laut der Grünen Fraktionsvorsitzenden im Bay. Landtag, Katharina Schulze, ist der Rechtsextremismus die größte Gefahr für die innere Sicherheit im Land:
      „Die AfD pflegt und unterstützt weiterhin offen ihre rechtsextremen Kontakte, hofiert ungeniert Hardliner und treibt ihre widerwärtigen Remigrations-Phantasien voran.“ Es sei höchste Zeit, dass nun alle Register im Kampf gegen Rechtsextremismus gezogen würden.
      Ein Zehn-Punkte-Programm soll helfen.
      https://www.br.de/nachrichten/bayern/wie-bayerns-gruene-die-afd-bekaempfen-wollen,UJLtBKZ
      Braucht es rechte Parteien?
      https://www.youtube.com/watch?v=s63_8flX1zk

    • Ja, dass können die, diese dauerdummschwätzenden Verleumder.

    • Wahnsinn wie schnell sie ihren neuen „Kampfbegriff“ überall verbreitet haben

      • Wer die Kontrolle über 80% der Medien besitzt, der kontrolliert auch die Propaganda.

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    • Wenn eine Fussballmannschaft kämpferisch-aggressiv spielt, wird sie von Faeser verboten. Bei der Olympiade in Paris müssen einige Sportler sehr vorsichtig sein

      • Faeser hat doch grade Chanel, kämpferisch-aggresiv verboten!

        8
  • Wer es noch nicht realisiert hat: Wir leben bereits in einer Diktatur!

    • Den Menschen geht es wohl noch zu gut.

    • Du hast recht. Nur: Der deutsche Wähler kennt den Unterschied leider nicht, ist der Begriff Diktatur doch für ihn nur eine weitere Worthülse.

      • Der ostdeutsche Wähler ausgenommen.

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        • Nee,leider nicht. Die fallen auch drauf rein.

          -6
          • Nene…. Der Osten bleibt stabil BLAU

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  • Jetzt will der Verfassungsschutz entscheiden, wer in welche Partei eintritt, Warum versendet er nicht gleich Beitrittsformulare der Altparteien? Was Haldenwang eigentlich noch in diesem Land schützen soll, ist nicht ersichtlich.

    • Ich passe in keine Altpartei, weil ich das mit der Wahrheit sehr genau nehme.

      • kennst du die Werte Erlichkeit , Freiheit ,Tolleranz wenn ja kennst du bestimmt die richtigen Leute

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    • Richtig, ausser der regierenden Gurkentruppe ist da nichts mehr.

    • demnächst bestimmt sich selber… .. wir kommen zum hausbesuch…

  • Ist schon bemerkenswert,was sich Leute einfallen lassen damit Sie am Futtertrog bleiben können. Einfach nur unverschämt.

    • Ja, und sie denken offenbar nicht darüber nach, was sie machen werden, wenn der „Kampf gegen rechts“ (hier ist kämpferisch zu sein offenbar erwünscht) erst gewonnen sein sollte.

      Wenn man die Programme der linken Parteien „gegen rechts“ liest, geht es ja darum, die Rechten zu besiegen und die Demokratie vor ihnen zu retten.

      Und dann? Wenn man wieder unter sich ist? Braucht man ein neues Feindbild, damit all die NGOs nicht gegenstandslos werden und ihre Mitkämpfer ihren täglichen Kampf am Ende noch auf dem freien Arbeitsmarkt austragen müssen?

      • Die laufen dann morgens im Stechschritt zur Arbeit um dann Däumchen zu drehen.

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  • Ich finde das Verhalten gegenüber der AfD als kämpferisch, aggressiv und demokratiegefährdend.

    • Ist offensichtlich und müsste eigentlich jeder längst kapiert haben.

      • Nein die Schäfchen schlafen weiter.

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    • die Ampelpolitiker waren kämpferisch-aggressiv bei der Vergabe der EM Freikarten. Auch ein Verbot fällig

      • Nachtflug Verbot nicht vergessen!

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  • Zur Zeit wird noch alles versucht, was irgend wie nach Recht aussieht. Wir dürfen gespannt sein, was danach kommt.

    • Falls Du Corona nicht verschlafen hast müsstest Du wissen wozu die fähig sind, wenn man sie lässt, und was noch alles kommt. Corona war eine Art Generalprobe.

      • Keine Bange, ich habe Corona nicht verschlafen, sondern schon sehr schnell gemerkt, dass da vieles nicht stimmen kann. Aber solche Maßnahmen allein werden künftig nicht reichen, sondern es wird unverhohlener und drastischer werden.
        Was mir Sorgen macht, ist, dass viele Polizisten und sonstige Sicherheitskräfte eifrig mitgemacht haben. Wer immer Polizisten, Soldaten oder so persönlich kennt, sollte sie mal dran erinnern, auf welcher Seite des Astes sie und ihre Angehörigen sitzen, an dem zu sägen sie von der Politik mißbraucht werden.

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    • Ich denke wir wissen alle was danach kommt…die Geschichte hat es uns mehrmals gezeigt.

    • Also wenn es so einfach geht dass sich eine korrupte Kaste ganz einfach solcher Organe bemächtigen, dann wären wir besser dran OHNE Nato, UNO, WHO und Verfassungsschutz.

  • Na da bin ich mal gespannt, ob und wann AfD Mitgliedern die Ausreise und gar das Arbeiten verboten wird.
    Wird hier mit ALLEN Mitteln versucht zu verhindern, das die AfD mehr Mitglieder bekommt?
    Ich glaube eher, das jede Aktion gegen diese Partei denen mehr Mitglieder und Sympatisanten beschert.
    Wieso haben eigentlich die anderen Parteien keine Auschlussliste wie die AfD?

  • Eine Anmerkung an die Redaktion,
    es handelt sich bei den meisten waffelrechtlichen Erlaubnissen um Waffenbesitzkarten, die zur Ausübung des Schießsports (Verein) oder zur Jagdausübung ausgestellt werden.
    Ein Waffenschein, wie im Text erwähnt, ist etwas anderes. Den bekommen ur gefährdete Personen in ganz besonderen Fällen.
    Soweit ich weiß gibt es momentan thüringenweit 5 oder 6 davon.
    Dieser berechtigt zum Führen einer Waffe außer Haus, die WBK nicht.
    Bitte sauber mit den rechtlichen Begriffen arbeiten, es gibt in der Presselandschaft genug ungute Beispiele, mit denen Meinung und Stimmung gemacht wird.
    Ihr wollt dem ja entgegenwirken
    lg

    ps das ist eigentlich für euch in der Redaktion gedacht

    • Genau.
      „Führen“ bedeutet, wie ein Polizist eine geladene Waffe z.B. im Holster (schnell einsatzbereit) am Körper zu tragen.
      Wer nur eine WBK hat – und z.B. mit Waffe zum Wettkampf will – der muss Munition und Waffe getrennt voneinander aufbewahren. In geeigneten, gesicherten, verschlossenen Behältnissen. Sowohl bei Transport, als auch bei Lagerung.
      Ein ambitionierter Sportschütze hat eine eigene Waffe – statt einer Vereinswaffe, an der jeder „herumschraubt“ . Nur so kann mann dauerhaft gute Ergebnisse erhalten. Nur mit Vereinswaffen ist auch mit noch soviel Training irgendwann keine Verbesserung mehr drin.
      Eine solche Waffe lässt man sich dann auch meist an seine Bedürfnisse und Vorlieben anpassen. Das ist dann nur vom Geldbeutel und dem Regelwerk beschränkt.
      Und weil die „Privatplempe“ also teuer ist, riskiert auch kaum jemand den Verlust der WBK – also: kaum Alkohol, nicht zu schnell fahren, nichtmal falsch Parken. Man könnte ja als „unzuverlässig“ dastehen…

  • „Kämpferisch aggressive“ Vorgehensweisen sehe ich hier nur vom „Verfassungsschutz“, der richtig fanatisch jedes noch so kleine Recht der AfD in Absprache stellen will.

    • Richtig. Die Machtinstrumente des Staates zur Bekämpfung der Opposition einzusetzen, kann man schon als aggressiv ansehen. Andere würden es vll. bereits als Machtmissbrauch bezeichnen.

  • „Kämpferisch-aggressive“ Haltung.Das trifft ja eher auf die Altparteien zu.
    So wie sie die Demokratie mit Füßen treten.

  • Die Verwaltung hat nicht zu schwurbeln!
    Seit wann ist die Mitgliedschaft in einem Verein, einer Partei, das Wohnen in einem Hochhaus, entscheidend für die Durchführung von Gesetzen?
    Höchste Zeit, diesen Grünlackierten Verbotssozialismus bei den nächsten Wahlen zu beenden!

  • Weil diese Laienschar die AFD argumentativ nicht stellen kann, versuchen sie mit allen möglichen Hütchen Spieler Tricks der zweitstärksten Partei das Wasser ab zu graben. Das Problem ist, dass immer mehr Leute dieses widerliche Spiel durchschauen und die Partei immer stärker wird. Meine ausländischen Freunde schütteln nur noch den Kopf über diesen antidemokratischen Kurs, der hier gegen die AFD gefahren wird.

  • Vielleicht sollte man mal eine Klage gegen das Thüringer Innenministerium einreichen weil dies nicht ansatzweise in der Lage ist seine Bürger zu schützen und geltendes Recht anzuwenden.
    Ich denke mal das der Marokkaner in Apolda schon länger hier nichts zu suchen hat,was macht das Innenministerium?Nichts?
    Man sollte einmal die ganzen Versagen des oder der Innenministerien aufzählen ebenfalls Klage einreichen.

  • Blöd nur, dass man nicht Mitglied einer Partei sein muss, um diese wählen zu können, gell?…..
    Oder ist da auch schon etwas in Arbeit?

  • Ich wähle AFD auch ohne ein Parteibuch.

  • Tragen wir doch jede Flüchtlingsunterkunft als Verein ein. Dann hat Frau Faeser vielleicht Lust, die Messerstecher zu entwaffnen, denn da wäre es nötig.

  • Also die Richter in Weimar gefallen mir. Da hat das letzte Exempel offenbar nichts genutzt. DANKE! „kämpferisch-aggressive“ Haltung kommt hier stets NUR aus EINER Richtung und wird hier erneut eindrucksvoll belegt! „Und willst Du nicht meiner Meinung sein, dann schlag‘ ich Dir den Schädel ein.“ (Alter Kommunisten-Grundsatz) Und was die Verunglimpfung des politischen Gegners mit der „N“-Vokabel angeht, so ist das alte KGB-Schule. Die SED bezeichnete die Mauer stets als „antifaschistischen Schutzwall“ und jeder, der nicht auf Linie war, war natürlich ein „Nazi“. Insofern alles ein alter Hut. Leider nicht minder gefährlich.

  • Ein Like für Herrn Boehme-Neßler von mir an dieser Stelle.

    Recht muss Recht bleiben und darf nicht durch neuerschaffene und populistische Begriffe – von einer Seite aus – für sich vereinnahmt werden.

  • Frau Fehler hat sich schon genug blamiert.

  • In “unserer Demokratie“ darf es halt nur links geben, alles was ansatzweise nicht links ist, ist ja total 1939. Die kapieren es nicht, mit ihrer Anti Deutschland Politik (die geplant ist), schaufeln die ihr eigenes Grab. Macht doch zur Abwechslung mal Politik für Deutschland und gebt Steuern für uns aus und nicht für noch mehr Araber, die niemand außer der Politik in Deutschland haben will.

  • “Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” – Gustav Heinemann

  • Kämpferisch-aggressiv?
    Wie nennt man die messerbewehrten Gäste der Regierung?
    Ah- wahrscheinlich tragen sie ihr Essbesteck mit sich rum– kann das sein?
    Und wenn Deutsche über das Besteck der Regierungsgäste stolpern, sind sie wohl selber schuld, wenn sie sich daran verletzen?.
    Und ob es sein könnte, dass bei Deutschen, wenn sie einen Zahnstocher in Zukunft benutzen evtl ein SEK anrücken wird, weil sie AFD-Wähler sind und “ entwaffnet“ werden müssen?
    Verrückte Gedanken?– Ja, wohl deshalb, weil ich Deutschland “ ver-rückt“ erlebe.

  • „…um die „kämpferisch-aggressive“ Haltung der AfD zu belegen.“
    Ah so! Sollte das also auf die AfD zutreffen, so soll das auch auf deren Mitglieder zutreffen?
    Jeder einzelne hat da seine Meinung, welche nicht unbedingt mit der Gesamtauffassung der AfD in Einklang zu sein scheint. Mag ja sein, dass es bei anderen Parteien so ist, dass alle auf deren Linie schwimmen. Für AfD-ler sicher nicht.
    Wie sieht es denn anders herum aus? Haben Antifa-Fanboys, welche sich nicht nur durch Worte sondern auch Taten gegen den Staat und Gesetze stellen eine waffenrechtliche Überprüfung zu unterziehen? Wieviele Antifaspinner besitzen einen Waffenschein?
    Zweierlei Mass ist eben auch ein Mass.

  • Das nennt sich dann Demokratie. In dem Geschichtsunterricht, den ich genossen habe, sind das eigentlich Geschichten von 1933 plus.

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