Leipzig
Krachende Niederlage für Nancy Faeser: Gericht hebt Compact-Verbot endgültig auf
Das Compact-Magazin hat im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. Damit war Nancy Faesers Verbot des Magazins rechtswidrig. Apollo News ist vor Ort.

Das Compact-Magazin hat im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. Das verkündeten die Richter am Dienstagmorgen. Damit ist Nancy Faesers Verbot des Magazins rechtswidrig – das Magazin ist damit nicht verboten. Das ist eine entscheidende Niederlage für die ehemalige Bundesinnenministerin. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist nicht möglich, in Berufung zu gehen, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits die letzte Instanz ist.
Ein Anwalt von Compact zeigte sich über die Entscheidung erfreut: Die Entscheidung sei mit „bemerkenswerter Klarheit“ getroffen worden – das Verbot sei „krachend gescheitert“. Nach der „Grundsatzentscheidung“, steht laut ihm nun eine Schadensersatzklage im Raum. Ähnliches hatte Elsässer bereits nach der ersten Aufhebung des Verbots gefordert – laut ihm habe der Schaden, der durch das Verbot entstanden war, auf 320.000 Euro betragen (Apollo News berichtete).
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Vor dem Gerichtsgebäude feierte die Spitze von Compact um Jürgen Elsässer den Sieg vor Gericht. Gleichzeitig lief vor dem Gebäude eine Gegendemo mit rund zehn Teilnehmern. Sie skandierten unter anderem: „Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda“.
Entscheidend für das Urteil war, ob Compact und die darin verbreiteten Inhalte verfassungswidrig seien und eine konkrete Gefährdung darstellen würden. Die Richter sahen das nicht so, sie hielten die Inhalte von Compact vielmehr von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Allerdings bestätigt das Gericht, dass das Vereinsgesetz, mithilfe dessen Faeser das Verbot erst erlassen hatte, grundsätzlich auch auf die Presse anwendbar sei, wie das Gericht in einer Pressemitteilung mitteilte. In diesem Einzelfall sieht das Gericht das Verbot dennoch als rechtswidrig an.
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Dazu schreibt das Gericht: „Die Vereinigung erfüllt jedoch nicht sämtliche Voraussetzungen des eng auszulegenden Verbotsgrunds des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung (…) Dieser schützt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip“. Bei einigen von Compact vertretenen Ansichten, etwa dem „Remigrationskonzept“ stellen die Richter jedoch einen Verstoß gegen die Menschenwürde fest. Das allein reicht jedoch für ein Verbot nicht aus.
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Das Bundesverwaltungsgericht hatte nach der Klage von Compact gegen das Verbot vom 24. Juli am 14. August im Eilverfahren entschieden, das Verbot bis zur Hauptverhandlung auszusetzen (mehr dazu hier). Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, ob Compact mit der medialen Tätigkeit kämpferisch-aggressiv auftritt und somit gegen die Verfassung agiert.
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Während das Bundesinnenministerium das bejahte, dem Magazin unter anderem ein ethnisch-völkisches Weltbild unterstellte (mehr dazu hier), bemängelte Compact einerseits die Anwendung des Vereinsrechts, mit dem das Ministerium das Verbot erlassen hatte, und berief sich auf die Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.
Im Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht letztes Jahr keine Zweifel an der Anwendung des Vereinsrechts gesehen, jedoch infrage gestellt, ob die vom Bundesinnenministerium angeführten Punkt die „in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge“ derartig überschattet, dass ein Verbot gerechtfertigt ist.
Herzlichen Glückwunsch der Pressefreiheit!
Da Presse weiter durch Vereinsverbot verboten werden kann, ist das kein echter Sieg!
Wer zahlt denn nun den Schaden, der den Machern des Compact Magazins entstanden ist?
Beschlagnahmte IT, Möbel. Sowohl IT-Geräte als auch Möbel können beschädigt sein.
Und wie sieht es mit dem Umsatzeinbruch aus?
Nicht Faeser, sondern der deutsche Steuerzahler.
Bedroht? Ja, auf dem Papier, da steht sie noch, aber… Sie wissen es doch auch…
Ein guter Tag für die bedrohte Meinungsfreiheit in D!
Was für ein schöner Tag 😀
Konsequenzen für Frau Faeser? Nicht in diesem Land.
Die deutsche Justiz können wir getrost vergessen!
Einfach, besser, billiger und gerechter wäre es einen Iman einzusetzen!
Konsewas? Haben wir nicht. Hatten wir mal. War doof. Wollen wir nicht mehr. Ist ja auch viel schöner so!
Das Urteil ist eine „Konsequenz“. Es geht um ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, nicht um einen Strafprozess. Dummes Gerede!
Nein, kein Strafprozess, noch nicht. Aber es geht in die richtige Richtung 😉
Doch, die gibt es doch schon. Ein Tschüssi an diese Null aus Hessen, das war es mit dem privelligierten Dasein als Ministerin des Ministerium des Inneren.
Dobrindt statt Faeser. 😁😁
Sie wird befördert. So wie vdL und Bärbock. Quotenfrauen halt.
Was da ohne Quote rauskommt hat man ja bei ihrer Kandidatur in Hessen gesehen…
Null, nada, niente… die ist doch eine von den Guten. Bin schon gespannt wie das wieder schöngeredet wird.
Trotzdem, erstmal gut (nicht nur) für Compact!
Mal gute Nachrichten.
Wunderbar dass es doch noch Gerechtigkeit gibt.
Nun welche Konsequenzen hat dieses Urteil für Fr. Faeser🤔
Besserer Posten und Pensionserhöhung!
Das, werte Brigitte, war die erste Frage, die sich mir stellte. Müssten nicht die Richter am OVG die Staatsanwaltschaft auf diese Frau ansetzen?
Brigitte, hoffen wir, dass es mit der Gerechtigkeit so weiter geht. Zwingend bei der Aufarbeitung der Übergriffe auf die Bürger im Zusammenhang mit Carola. Aber freuen wir uns nicht zu früh.
Job in Brüssel, was sonst?!
Herzlichen Glückwunsch!!
Und wer bezahlt nun die ganzen Ausfälle des Compact-Magazin?
Der ganze Vorgang passt doch zu dem heutigen Artikel über SLAPP-Klagen oder sehe ich das jetzt völlig falsch?
Wenn ich richtig informiert bin kann Compact jetzt die Rechtskraft des Urteils abwarten, und danach zivilrechtlich sämtliche Kosten einklagen.
Und das wird Compact wohl auch tun.
Die Kosten hat wohl Frau Faeser zu tragen, die ihr Amt für einen persönlichen Feldzug missbraucht hat.
Bin gespannt, ob die Gerichte das auch so sehen.
Nicht die feine Frau Faeser wird zahlen müssen, nein, leider nicht. Aber der Steuerzahler wird blechen dürfen … (In dem Falle zahle ich aber gerne.)
Schön wärs! Aber im richtigen Leben hat die natürlich rein in ihrer Funktion als Innenministerin, und für den Staat und „unsere Demokratie“ gehandelt… Also wir zahlen am Ende wieder dafür!
Genau das wollte ich hören ❤️🇩🇪💙👌
Ich bin mal gespannt ob und wie der ÖRR darüber berichtet.
Ein wirklicher Sieg für die Meinungsfreiheit??
Bestenfalls für einen kurzen Moment, bis die Regierung die Gesetze ändert.
Wetten, dass dies passiert?
Die SED Kartell Parteien, auf den Spuren der alten STASI, werden es schon richten. Denn Merkel ist ja immer noch am wirken!
Klar passiert das, aber man muss eben immer bedenken, dass die Mehrheit der deutschen das alles leider so wollen, sonst könnten sie ja alternativ wählen.
Insofern ein sehr guter Tag, zumindest in höheren Gerichten stimmt die Rechtsprechung noch. Ich befürchte allerdings, nicht mehr lange. Das BVG kann man ja diesbezüglich bereits vergessen.
… Oder die Richter austauscht – noch mehr aus dem linken Lager.
Das ist super endlich mal eine gerechte Entscheidung
Herzlichen Glückwunsch an die Demokratie in diesem Land.
An diesen Mist von Demokratie, glauben nur noch die die als Parasiten vom fremdem Geld leben.
Zahlen mal die Menschen nicht mehr in dieses korrupte System ein, dann verhungern tausende und aber tausende!
Bravo Frau Faser !!
Ich kann diese häßliche Frau nicht sehen und die Überwachungsgesetze auch nicht. Klar daß immer mehr Fachanwälte berichten, daß ihre Mandanten nach Steuerhinterziehung fragen und sagen: kein geld für CSU/CDU/SPD/GRÜN/FDP Politiker
Und jetzt satte Schadensersatzforderungen
durchsetzen!
Für das Eintreiben würde ich „Moskau Inkasso“ vorschlagen!
Da bieten sich von korrupten Politikern, samt mitlaufender Justiz und Sippen gute Aussichten an!
Hildergrund, absolut richtig. Aber diese Forderungen werden aus Steuergeldern finanziert, was bedeutet, dass die Butter für die Bürger bald 9.00 Euro pro Stück kosten wird.
Gibt’s schon ein Bademantel Emoji?
„Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten“.
Genau! So schnell wendet sich das Blatt!
Das heutige Urteil stellt klar wer und wo die wahren Verfassungsfeinde sind.
Was für ein schöner Tag 😀
Konsequenzen für Faeser? Nein? Überraschung 🚨
Mein Glaube an die Justiz wurde heute bestätigt .
Eine Demokratie muss auch kritische Meinungen ertragen können.
Endlich hat diese Farce ein Ende!
Herzlichen Glückwunsch Hr. und Fr.Elsässer und allen Anderen im Team!
Und alles Gute für die Zukunft!
Tagesschau, vor knapp ner Stunde.
Ja, ich warte auf Freigabe.
Der Rechtsstaat zuckt also noch! Sehr erfreulich.
Und was ist jetzt mit Faeser? Kann Compact jetzt Frau Faeser verklagen auf Schadenersatz? Oder muss er die BRD verklagen, wegen dem Schaden, der ihm entstanden ist? Frau Faeser hat ihre Stellung missbraucht, kann man sie jetzt ranbekommen, oder lässt man alles wieder im Sand verlaufen?
Fragen, über Fragen. Jedenfalls ist das ein wirklich großer Sieg, in Richtung Meinungsfreiheit. Man muss Compact nicht mögen, aber Meinungsfreiheit ist Meinungsfreiheit. Bis vor dem Verbot, kannte ich nicht mal das Magazin.
Für ihre Zeit als Ministerin genießt sie Immunität, und davon abgesehen gilt – die eine Krähe der anderen und so 😉
Ob das Gericht auch so geurteilt hätte, wäre Fäser noch im Amt? Ich kann mich täuschen. Glückwunsch an Compact! Meinungsfreiheit steht im GG. Ich kannte vor dem Verbot das Magazin gar nicht.
Eine Schwalbe macht noch lange keinen Sommer. Das Innenministerium treibt weiterhin sein Unwesen (Stichwort Meldestellen).
Herzlichen Glückwunsch und wieder ein kleiner Sieg gegen das Kartell der Altparteien!