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Compact-Verbot

Über 80 Seiten versucht Faesers Ministerium eine Begründung zu konstruieren – teilweise wird es haarsträubend

In einem rund 80-seitigen Dokument führt das Bundesinnenministerium aus, weshalb das Compact-Magazin hätte verboten werden müssen. Die Begründung ist teilweise haarsträubend. So vertrete Compact etwa ein „völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept“, da man von „Remigration“ spreche.

Innenministerin Faeser hat 16. Juli das Compact-Magazin verboten

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Vor zwei Tagen hat Nancy Faeser das Compact-Magazin verboten. Auf welche Begründung sich das Innenministerium konkret stützte, war bisher unklar. Nun ist jedoch ein Dokument aufgetaucht, in dem das Innenministerium die Gründe aufführt. Das Papier wurde zunächst unter Verschluss gehalten und als vertraulich eingestuft. Mit Vollzug des Verbots ist der Geheimhaltungsstatus des Dokuments jedoch ausgelaufen. Apollo News liegt die entsprechende begründete Verbotsverfügung vor.

Zunächst geht das Bundesinnenministerium auf die formellen Voraussetzungen für das Verbot ein. Demnach sei Compact ein Verein, da es sich bei dem Medium um eine „Mehrheit natürlicher Personen“ handle, „die sich für längere Zeit einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen haben“.

Noch innerhalb des Teils, in dem eigentlich nur formal argumentiert werden soll, wird man jedoch schon inhaltlich. Das Innenministerium wirft Compact vor, den Sturz des aktuellen politischen Systems als „zentrale Zielvorstellung“ ausgegeben zu haben. Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter würden sich zudem „im Allgemeinen“ einer „Widerstands- und Revolutionsrhetorik“ bedienen. Als Begründung für diese Behauptungen wird ein Zitat von Elsässer, das er im Rahmen einer Spendengala 2023 geäußert haben soll, angeführt. „Wir wollen einfach das System stürzen“, soll er demzufolge dort geäußert haben.

Compact vertrete ein „völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept“

Da Compact ein „völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept“ vertritt, richtet man sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. So würde Compact in seinen Beiträgen zwischen sogenannten „Passdeutschen“ und „Bio-Deutschen“ unterscheiden. Personen mit Migrationshintergrund würden per se „stigmatisiert und ausgegrenzt“. Als Begründung hierfür fügt das Innenministerium unter anderem folgendes wenig überzeugendes Beispiel an:

In einem Beitrag, in dem die Geburten in Deutschland grafisch dargestellt wurden, soll Compact erklärt haben: „Das heißt auch bei dieser unsichtbaren Säule über 1,2 Millionen, was angeblich deutsche Kinder bekommen haben, sind nur ein Teil richtige Deutsche – Bio-Deutsche, wie man heute sagt“. Auch ein Kommentar zum Ausscheiden der deutschen Nationalelf bei der vergangenen WM begründet für das Innenministerium schon das Eintreten für ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept.

Folgende Zeilen sind dabei Faeser und ihren Beamten aufgestoßen: „Das war’s DFB. Die nur dem Namen nach deutsche Nationalmannschaft ist bei der Fußball-WM ausgeschieden. Das ist die verdiente Klatsche für hochbezahlte Sportler und Sportfunktionäre, die sich seit Jahren mehr um politische Korrektheit kümmern als um Leistungen auf dem Platz. Gruppensieger wurde übrigens Japan. Eine Elf ohne einen einzigen Ausländer.“ Compact würde also von einem ethnisch-homogenen Volksbegriff ausgehen und damit im Widerspruch zum Grundgesetz stehen.

Außerdem würde das Compact-Magazin das „innerhalb der Neuen Rechten vertretene Verschwörungsideologem eines ‘Großen Austauschs‘, auch als ‘Bevölkerungsaustausch‘ bezeichnet, vertreten. Auch dies stellt für das Bundesinnenministerium offenbar eine Grenzüberschreitung dar. In einem Artikel habe Compact demnach von einem „Volksaustausch durch Masseneinwanderung“ gesprochen. Das Narrativ dieses „Verschwörungsideologems“ beruhe jedoch auf einer „völkisch-ethnischen Vorstellung eines ethnisch homogenen deutschen Volkes“, so das Innenministerium.

Faeser wirft Compact Remigrationsphantasien und Ausländerfeindlichkeit vor

Als weiterer Eckpfeiler, der das völkisch-nationalistische Weltbild des Compact-Magazins untermauern würde, wird der Begriff „Remigration“ genannt. Unter diesem Stichwort würde Compact „die Umkehrung von Migrationsbewegungen“ fordern. Das Wort „Remigration“ sei dabei ein „Schlagwort“, das von Personen und Gruppierungen aus der Neuen Rechten verwendet werden würde. Compact würde unter dem Wort „Remigration“ mehr als die Abschiebung von Illegalen fordern.

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So habe Compact in einem Beitrag erklärt: „Remigration ist nicht nur Abschieben von Illegalen, sondern ein großes, umfassendes Konzept, das sowohl Asylanten, also Asylbetrüger, Ausländer als auch nicht assimilierte Staatsbürger im Fokus hat, die in unserem Land ein großes Problem darstellen“. Dem Innenministerium zufolge beweise dies die von Compact ausgehende „rassistische Diskriminierung von Personen anderer ethnischer Zugehörigkeit“. Auch die Forderung von Compact nach einer „Deislamisierung“ wird von der Innenministerin und ihren Beamten in dem Papier als problematisch angesehen.

Neben dem völkisch-ethnischen Gesellschaftskonzept ist dem Innenministerium zufolge die „Fremden- und Migrantenfeindlichkeit“ ein ausschlaggebender Punkt, weshalb Compact sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. So spreche Compact bei der Migration nach Deutschland etwa von einem „Asyl-Tsunami“ oder einer „Asyl-Bombe“. Auch dass Compact-TV-Chef Paul Klemm im Zusammenhang mit den Silvester-Ausschreitungen von „Krawall-Ali“ und „Molotow-Muhammed“ sprach, begründet für das Innenministerium Ausländerfeindlichkeit.

In einem weiteren Kapitel macht das Innenministerium Compact den Vorwurf des Antisemitismus. Als „antisemitische Chiffre“ würde Compact etwa von einer „globalen Finanzelite“ sprechen – auch die Nennung von Einzelpersonen, wie etwa von Bill Gates oder auch von George Soros.

Compact rufe zum Umsturz des politischen Systems auf

Abseits davon wirft man Compact vor, diese verfassungsfeindlichen Haltungen „kämpferisch-aggressiv“ durchsetzen zu wollen. Gestützt wird dies auf Aufrufe zum Umsturz der demokratischen Ordnung. Das Bundesinnenministerium führt hier ein Sammelsurium an Äußerungen auf. Inwiefern diese jedoch als Aufruf zum Umsturz interpretiert werden können, ist fraglich. Regelmäßig lassen die aufgeführten Äußerungen einen weiten Auslegungsspielraum zu.

Dem BMI zufolge begründet schon folgendes Zitat eine „kämpferisch aggressive“ Haltung: „Man hat Grund diesen Staat abzulehnen und vor diesem Staat Angst zu haben(…) Liebe Zuschauer, Sie müssen mit ihrer oppositionellen Haltung rausgehen, an die Öffentlichkeit, so wie wir das machen, und dem Staat und seinen Schergen ins Gesicht schleudern: ‘Wir lehnen euch ab. Wir haben euch nicht gewählt und wir werden euch jagen!‘“. In diesem Kapitel wird auch wieder auf das Zitat Elsässer verwiesen, demzufolge er das „System stürzen“ wolle.

Grundsätzlich gilt: Vereinsverbote können aus inhaltlicher Hinsicht problemlos ausgesprochen werden, sofern der entsprechende Verein Gewalt anwendet, zu solcher aufruft oder auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet ist. Dies ist vorliegend abwegig und wird Compact in dem Papier auch nicht vorgeworfen.

Vielmehr wirft das Ministerium Compact vor, eine „aggressiv-kämpferische“ Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung einzunehmen. Sofern das Verbot nicht schon aufgrund der umstrittenen Anwendung des Vereinsgesetzes gekippt wird, dürfte die Entscheidung darüber, ob eine „kämpferisch-aggressive“ Haltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorliegt, in den wohl anstehenden Gerichtsverhandlungen entscheidend sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Verfahren zu Vereins- und auch Parteiverboten entschieden, dass eine solche „kämpferisch-aggressive“ Haltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung Voraussetzung für ein Verbot ist, sofern eben keines der anderen oben beschriebenen Merkmale (physische Gewalt, Begehen von oder Aufruf zu Straftaten) einschlägig ist. Ob dies auf Compact zutrifft, ist jedoch fraglich. Die Hürden für das Erfüllen dieses Merkmals wurden vom Bundesverfassungsgericht außerordentlich hoch gesetzt.

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