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Verfassungsschutz soll Informationen „verfälschen“ dürfen – Warum Dobrindts Gesetzentwurf politisch explosiv ist

Innenminister Dobrindt will dem Verfassungsschutz unter anderem die „Löschung oder Verfälschung von Informationen“ gestatten. Was mit der Abwehr von Terrortaten gerechtfertigt wird, beinhaltet erhebliches Missbrauchspotenzial.

Verfassungsschutz-Chef Sinan Selen und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Anders als in den meisten anderen europäischen Demokratien leistet sich Deutschland mit dem Verfassungsschutz einen Inlandsgeheimdienst, der nicht nur der Aufklärung von Straftaten oder der Abwehr terroristischer Gefahren dient, sondern einen politisch definierten Auftrag hat. Er soll Informationen über Personen oder Bestrebungen sammeln, die unter Umständen verfassungsfeindlich sein könnten.

Weil der Beobachtungsgegenstand des Verfassungsschutzes politischer und nicht strafrechtlicher Natur ist, ist er traditionell nicht mit eigenen exekutiven Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Er soll beobachten und informieren, nicht selbst eingreifen. Diese Trennung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung wiederholt betont. Doch genau an diesem Prinzip droht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nun zu rütteln.

Mit der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts, die bereits als Referentenentwurf vorliegt und im Sommer durch das Kabinett beschlossen werden könnte, soll der Verfassungsschutz neue, politisch brisante Befugnisse erhalten. Statt Bedrohungen lediglich zu beobachten und andere Behörden hierüber zu informieren, dürfte er in bestimmten Fällen selbst verdeckt eingreifen. Dies hätte weitreichende Folgen für die Betroffenen, zu denen neben Einzelpersonen auch Parteien wie die AfD gehören.

Maßgeblich ist Paragraf 60 des Entwurfs zu den sogenannten „Schutzmaßnahmen“. Er erlaubt umgehende Eingriffe, um die von einer „besonderen Bedrohung“ ausgehende Gefährdung eines „besonders gewichtigen Rechtsguts“ abzuwenden. Voraussetzung ist außerdem, dass keine andere Stelle rechtzeitig und wirksam eingreifen kann oder die dafür nötigen Informationen aus rechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden dürfen.

Die Idee dahinter ist zunächst plausibel: Plant eine verfassungsfeindliche Organisation einen Terroranschlag, könnte ein eingeschleuster Mitarbeiter des Verfassungsschutzes selbst eingreifen und etwa Tatmittel sabotieren. Der Entwurf spricht von einer möglichen „Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln“ und erlaubt zudem etwa die „Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte“ sowie die „Löschung oder Verfälschung von Informationen“.

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Allerdings birgt die Regelung auch rechtsstaatliche Risiken. Als „besondere Bedrohungen“ definiert der Entwurf zwei Kategorien: zum einen Bestrebungen, die terroristische Straftaten nach Paragraf 129a des Strafgesetzbuchs planen. Zum anderen erfasst er „sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht“. Laut Begründung können darunter auch „systematische Einflussoperationen“ fallen, die „die demokratische Willensbildung verdeckt manipulieren“.

Eine Kooperation mit einer ausländischen Partei oder Regierung fällt damit nicht automatisch unter die Regelung. Die Begriffe lassen jedoch erheblichen Interpretationsspielraum. Entscheidend ist, ob der Verfassungsschutz darin eine Tätigkeit „für eine fremde Macht“ sieht und zugleich eine Gefährdung eines „besonders gewichtigen Rechtsguts“ annimmt.

Gerade der Begriff des „besonders gewichtigen Rechtsguts“ ist problematisch, weil er nicht nur konkrete Gefahren für Leib und Leben einer Person erfasst. Paragraf 3 Absatz 9 nennt auch abstrakte Rechtsgüter wie die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ oder die „Völkerverständigung“, die bei entsprechender Gefährdung durch Eingriffsrechte geschützt werden dürften.

Wann solche Güter gefährdet sind, lässt sich deutlich weniger eindeutig bestimmen als bei einem drohenden Anschlag. In Verbindung mit weiteren offenen Rechtsbegriffen könnte das den Sicherheitsbehörden erheblichen Ermessensspielraum eröffnen. Im schlimmsten Fall ließe sich der enge Auslandskontakt einer Oppositionspartei als Tätigkeit „für eine fremde Macht“ und damit zirkulär als Gefahr für die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ bewerten.

Dass darin ein Einfallstor für politische Instrumentalisierung liegt, ist keineswegs nur mit Blick auf die AfD relevant. Deren Kontakte zum Umfeld von US-Präsident Donald Trump werden in der Öffentlichkeit bereits regelmäßig als eine Art ausländischer Einflussnahme diffamiert. Unter veränderten Machtverhältnissen könnten dieselben Maßstäbe jedoch auch gegen linke Parteien gerichtet werden, die traditionell international eng vernetzt sind.

Ein anschauliches Beispiel sind die Treffen sozialistischer Parteien und Amtsinhaber im April 2026 in Barcelona, an denen etwa auch Vizekanzler Lars Klingbeil teilnahm (mehr dazu hier). Solche Netzwerke sind zunächst ein normaler Bestandteil von Politik. Abstrakte Begriffe wie die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ könnten jedoch in Behörden dazu missbraucht werden, solche Kontakte als sicherheitsgefährdend zu deuten.

Hinzu kommt, dass der Entwurf die Schwelle für solche Eingriffe nach Paragraf 60 vergleichsweise niedrig ansetzt. Erforderlich ist nicht die zuvor definierte „konkretisierte Gefahr“, bei der „bestimmte Tatsachen im Einzelfall“ bereits auf eine konkrete Gefahr hindeuten müssen. Stattdessen genügt die bloße „Gefährdung“ des entsprechenden Rechtsguts.

Damit erhält der Verfassungsschutz ein Instrument mit erheblichem Missbrauchspotenzial. Besonders problematisch ist, dass Betroffene von solchen Maßnahmen regelmäßig nichts erfahren. Für Maßnahmen nach Paragraf 60 sieht der Entwurf keine ausdrückliche nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen vor. Zwar könnten diese sich an den Unabhängigen Kontrollrat wenden oder Auskunft verlangen. Wer von dem verdeckten Eingriff nichts weiß, kann diese Möglichkeiten jedoch kaum gezielt nutzen und regelmäßig auch keine gerichtliche Überprüfung anstoßen.

Der Verfassungsschutz könnte solche Maßnahmen allerdings nicht völlig eigenständig beschließen. Die Einstufung als „besondere Bedrohung“ müsste durch die Amtsleitung erfolgen und würde grundsätzlich erst wirksam, wenn der Unabhängige Kontrollrat ihre Rechtmäßigkeit festgestellt hat. Bei Eingriffen in private IT-Systeme oder dem heimlichen Betreten einer Wohnung wäre außerdem die konkrete Maßnahme vorab zu kontrollieren. Für dringende Fälle sieht der Entwurf jedoch Ausnahmen von dieser Vorabkontrolle vor.

Die Grundidee ist legitim: Erfährt ein V-Mann von konkreten Anschlagsplänen, sollte er nicht auf bloße Beobachtung beschränkt bleiben. Der Entwurf geht jedoch darüber hinaus. Zwar verkauft er die neuen Befugnisse als eng begrenzte Ausnahme. Die schwammige Definition der zu schützenden Rechtsgüter und der möglichen Bedrohungsszenarien birgt jedoch ein hohes Eingriffspotenzial. Vor diesem Hintergrund verdient dieser Vorstoß von Dobrindt eine breitere gesellschaftliche Auseinandersetzung.

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105 Kommentare

  • Manchmal frage ich mich, wie wohl das Ausland über den aktuellen Zustand Deutschlands berichtet.

    • Denen sind wir egal. Im Zweifel haben wir alles Ungemach selbst verdient.

    • Dann lesen sie dich eine Zeitung aus dem Ausland.
      Deutschland gilt als der Geisterfahrer Europas…

    • Fürs Ausland sind wir Germoney, nur das ist für sie intressant!

    • Es kommt darauf an wer regiert. Insgesamt halten uns aber die meisten für bekloppt, zumindest diejenigen welche ein Mindestmaß an Bildung und technischem Verständnis haben. Egal ob Energiepolitik oder Migration, mehr als ein Kopfschütteln haben sie dafür nicht mehr übrig.

    • Ein Freiluft-Irrenhaus für viele. Nicht aber für die Transferempfänger des von deutsche erarbeitetes Steuergeld, Deutschmark gut Deutschland scheiße!

    • NZZ, „Der andere Blick“. Immer lesenswert.

  • Wer immer noch glaubt, dass diese Regierung zum Wohle des Landes und des Souveräns agiert, der sollte dringend sein Wissen über die deutsche Geschichte hinterfragen. Eine Regierung, die den gläserenen Bürger, gesetzlich abgesichert, belügen darf. Ein christlich geprägtes Land interpretiert “ du sollst nicht lügen“ neu. Die Deutschen werden jetzt sogar von ihrer eigenen Regierung ihrer Grundwerte beraubt. Leider gefällt das immer noch 70 Prozent der Bevölkerung. Für den Deutschen muss es eben immer erst ganz schlecht werden.

    • Brave Bürger betrifft es ja nicht – glauben die.

      • 🤣🤣🤣🤣🤣🤣

    • „Deutschen werden jetzt sogar von ihrer eigenen Regierung ihrer Grundwerte beraubt. “

      Der Testlauf dafür begann bereits bei Corona! Er fiel für uns Bürger äußerst negativ aus.

      • Sie errichten eine neue GESTAPO und STASI vor aller Augen. Schritt für Schritt.
        Und niemand interessiert es. Bis es wieder zu spät ist……

        • Ich sterbe bevor ich mich beuge.
          Wir werden das nicht zulassen.
          Wir sind das Volk.

          1
        • Sie meinen die GESTAPO ( German Staatspolizei ) ?
          Diese wurde nach 45 nicht wirklich liquidiert.
          Die 70% Nutzmenschen in DE haben von dieser Behörde nichts zu befürchten.

          1
      • Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass rechtsstaatliche Maßstäbe während der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden und forderte eine umfassende Aufarbeitung. Wenn ein ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident solche Worte wählt, dann ist klar:
        Hier geht es nicht um Detailkritik, sondern um Grundsätzliches.
        Bis dahin galt im deutschen Verfassungsrecht ein klarer Grundsatz: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Der Staat muss Eingriffe rechtfertigen – nicht der Bürger seine Freiheit. Dieses Verhältnis begann sich in der Corona-Zeit umzukehren.
        Die Freiheit wurde nicht mehr als Ausgangspunkt betrachtet, sondern als etwas, das unter Vorbehalt steht. Nicht mehr der Staat musste jeden Eingriff strikt begründen – sondern der Bürger musste implizit rechtfertigen, warum er seine Rechte überhaupt wahrnehmen will.
        aus https://wassersaege.com/blogbeitraege/die-grossen-luegen-teil-16-corona-xv-aushebelung-des-grundgesetzes/

  • Inlandsgeheimdienst mit Polizeibefugnissen hatten wir schon mal. War nicht so toll.

    • Vor allem: Wenn jemand durch Äußerungen, durch Teilen eines Memes oder die „falsche“ Wahl unangenehm auffällt, besteht nun die Möglichkeit, dass die Geheimdienste z.B. das Kuchenrezept auf dem Handy oder PC durch eine Bombenbastelanleitung ersetzen können – dann klingelt es an der Tür, man „findet“ die platzierten „Beweise“ und der unliebsame Bürger ist erledigt. Wie soll sich der Betreffende denn gegen solche Anklagen noch wehren können? Man öffnet hier Türen, die besser für immer geschlossen geblieben wären.

    • 1933 Saalordner, SA, NSDAP. Was ist der Unterschied zu heute?

      • STASI !!

    • Mich erinnert das auch an Polizei, die nun bei Hausdurchsuchungen dem „Verdächtigen“ EIGENE „Beweismittel“ hinlegen darf und dann sagt: „Ja was haben wir denn da gefunden …?“
      Darf doch eigentlich nur in schlechten Krimis vorkommen…
      Aber es wird hier, im besten Deutschland aller Zeiten immer doller.
      Und keine Sau, kein anständiger Politiker und keine Maintreammedien greifen vernünftig, offen und ehrlich ein.
      Diese Gesäßviolinen haben ihren eigenen Gitarrenladen eröffnet.

  • Warum muss ich gerade an politisch Gefangene denken, die unverhältnismäßig lang in U-Haft saßen und auch immer noch sitzen?

    • Da wird auch nie ein Prozeß kommen – der Staat würde sich bis auf die Knochen blamieren, und zuviele Leute haben da auf Aufmerksamkeit gesetzt, die dann voll in die Hose geht. Weil es einfach eine Luftnummer.

      Diese Gefangenen werden … einfach nach und nach wegsterben, aufgrund des Alters. Eine Schande mehr für dieses Land.

  • Haben wir schon lange, nennt sich ARD&ZDF

  • „Verfälschung“ durch staatliche Organe – ist DDR pur.

  • Das Hauptproblem wird die Kennzeichnung in den Akten sein. Gibt es dazu eine Verpflichtung? Betrifft dann vorallem evtl. Inhaftierungen und Gerichtsverfahren gegen Beschuldigte. Und was ist mit der Unschuldsvermutung, ist die dann per Verfälschung hinfällig? Rein juristisch vermutlich eine Katastrophe.

  • Es kommt alles wieder.

    Bei uns hat es 40 Jahre gedauert.
    Das sollten die Westdeutschen wissen…!

  • Willkommen in „UnsererDemokratie TM“, wo künftig Tatsachen in einer postfaktischen Zeit umgedeutet werden sollen!

    „Im Zeitalter der universellen Täuschung ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.“ – George Orwell

    • Das bietet ja auch ganz tolle neue Möglichkeiten.
      Der Verfassungsschutz kann Informationen verfälschen, eine andere Behörde (z.B. BKA) kann diese dann als Beweise nutzen.

      Die müssen dann nicht mal wissen, dass sie verfälschte „Beweise“ oder „Indizien“ verwenden. Denn die haben ja nicht die Befugnis, davon Kenntnis zu erlangen.

      Das ist alles schon sehr universell nutzbar.

    • Kein Wunder das es in Deutschland so aussieht und läuft wie es eben seid 2015 läuft !
      Die Altparteien sind ausschließlich nur noch mit Macht und Steuermittelsicherung in den eigenen reihen beschäftigt .
      Da ich nicht glaube dass die AFD uns vor dem sicheren Untergang retten werden kann wird sie wohl Deutschland eher wieder aufbauen müssen .
      Wir werden wohl in 1 bis 2 Jahren wieder da stehen wo wir auch am 08.05.1945 Gesellschaftlich und Wirtschaftlich standen .
      Nur wird die Welt uns diesmal nicht hassen oder fürchten sondern nur Auslachen und verspotten !!
      Leider hat sich unser Grundgesetz am Ende nicht gegen „Unsere Demokratie und ihre Spezialdemokraten “ erwehren können .
      Aber der 2 Versuch lernt ja aus den Fehlern des ersten . Hoffe ich !!

  • Verfassungsschutz, weisungsgebunden, erinnert mich irgendwie immer mehr an Stasi

    • Die STASI war nie weg! Die SED auch nicht. Die nennt sich jetzt die LINKE!

      • Das greift zu kurz! Die SPD sowieso, aber auch CDU/CSU sind, seit der sog. Wende, unterwandert und faktisch zur DEP (DeutscheEinheitsPartei) mutiert.

  • Zunächst müsste man in Deutschland wieder aus dem geistigen Mittelalter in die Zeiten nach der Aufklärung zurückfinden und das Leben so beschreiben wie es laut Wissenschaft ist ohne unzählige Tabus und große Erzählungen, bevor man überhaupt wissen kann was man fälschen möchte.

  • Und was ist an der Verfälschung von Informationen durch den Verfassungsschutz jetzt neu?

  • Die Zeiten von Publizistin Elisabeth Noelle-Neumanns „Schweigespirale“ sind lange vorbei! Die einstigen Volksparteien kapieren es einfach nicht! Altes Denken – statt Disruption & Re-Syntegration der Demokratie!

    Nun wird die „Dobrindt/Selen“-Schweigespirale orchestriert und der Rebound-Effekt wird fürchterlich sein:

    Die „Dobrindt/Selen-Misstrauensspirale“ wird die Volksparteien an die 5%-Wand fahren!

  • Es ist immer mehr Aufwand erforderlich, um die Menschen in einem System gefangen zu halten, das ihnen immer mehr Schaden zufügt.

  • Machen sie das nicht schon längst?

  • Wer keine eingeschleusten oder verfälschten Informationen untergeschoben kriegt, hat nichts zu befürchten!

  • Es wird immer schlimmer. Warum nimmt man uns nicht gleich alle Rechte plus unser Geld und weißt uns ein Taschengeld zu?

    • Es kommt schleichend. Sonst würde es ja auch der größte Trottel in Deutschland merken.

  • „Verfassungsschutz soll Informationen „verfälschen“ dürfen“,gehört das nicht schon lange zum Standart der gesamten Regierung!!!

  • Ich möchte, dass der weisungsgebundene und oft einfach nur inkompetente Verfassungsschutz abgeschafft wird. Er bietet keinen Mehrwert und hat sein Vertrauen wie die Altparteien verspielt.

  • Wie kann man sich vor dem Verfassungsschutz schützen?
    Das ist die absolute Kontrolle und Manipulation! Die dürfen sogar heimlich in die Wohnungen gehen dürfen. Ein unabhängiger Kontrollrat aus Unserer Demokratie (!) soll entscheiden wann welche Maßnahmen greifen. Und damit ist das ganze vertrauenswürdig?????

  • Nun, Hegel hat gesagt, es gebe keine „konkreten Beispiele“, weil nur Begriffe konkret sein könnten, da nur sie genau definierbar seien.

    Wer also unkonkrete Begriffe verwendet, obwohl er konkrete zur Hand hätte, tut dies zumindest im gesetzgeberischen Rahmen bewußt – wie der betrügerische Wirt, der ein schlechtes Schnitzel unter doppelter Panade verbirgt …

  • Wenn STASI drauf steht, ist STASI drin.
    Und die sozialistischen Mauerschützen von Grün bis CDU feiern sich.
    Unrechtsstaat war und ist wieder.

  • Ministerin Faeser SPD hatte die Löschung oder Verfälschung von Informationen schon vorher gestattet ( siehe z.B. Affäre Schönbohm, Rollator Putsch, VS Gutachten gegen die AFD oder auch Correctiv) Dobrindt will alles im Nachhinein nur legalisieren.

    • Genau so ist es‼️

  • Aus meiner Sicht sind das Stasi-Methoden!

  • Hier hat man gut von der DDR gelernt. Da wurde auch alles schön geredet, selbst dann noch, als die „Brandmauer“ schon gefallen war.

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