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Ermittlungen wegen „Pinocchio“-Vergleich: Die deutsche Strafverfolgung ist außer Kontrolle

Die Ermittlungen gegen einen Rentner, der Bundeskanzler Merz mit „Pinocchio“ verglich, zeigen erneut die katastrophale Prioritätensetzung der deutschen Strafverfolgung. Über die nötige Abschaffung des Paragrafen 188 kann es keine zwei Meinungen geben.

(Imago / STEINSIEK.CH, Walt Disney, 1940, eigene Collage)

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„Als ich im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, dachten alle, ich will sie auf den Arm nehmen“, sagte der Rentner, gegen den nun die Kriminalpolizei ermittelt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz mit der Märchenfigur „Pinocchio“ verglichen haben soll. So dürfte es vielen gegangen sein, die sich in der Presse über den Vorgang informierten und womöglich erst einmal auf den Kalender schauten, um sicherzugehen, dass nicht der 1. April ist.

„Pinocchio kommt nach HN“ und ein entsprechendes Emoji mit langer Nase postete der Rentner unter einen Facebook-Beitrag der Polizei Heilbronn. Anlass war die Ankündigung eines Ortsbesuchs des Kanzlers zusammen mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Drei Monate später erhielt er laut der Regionalzeitung Heilbronner Stimme ein Schreiben der Kriminalpolizei, in dem er über die gegen ihn gerichteten Ermittlungen wegen des Verdachts der Politikerbeleidigung gemäß Paragraf 188 Strafgesetzbuch informiert wurde.

Die Anzeige erstattete das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Heilbronn im Rahmen eines routinemäßigen Monitorings. Laut Polizeisprecher Andreas Blind sei es üblich, die Kanäle „auf strafbewährtes Handeln“ zu prüfen und entsprechende Funde zur Anzeige zu bringen. Offenbar liegt die Schwelle bei der Beurteilung mittlerweile derart niedrig, dass bereits bei einem Anflug von Polemik die Alarmglocken schrillen.

Üblicherweise werden im deutschen Sprachgebrauch Menschen mit „Pinocchio“ verglichen, die man als notorische Lügner identifiziert – weil die Nase der Märchenfigur wächst, sobald sie lügt. In der Originalgeschichte ist die Figur jedoch weder berechnend noch betrügerisch. Tatsächlich ist Pinocchio vielmehr kindlich-naiv und reift im Verlauf der Erzählung moralisch zu einer verantwortungsbewussten Person heran. Doch selbst wenn dieser Kontext ausgeblendet wird, handelt es sich um keine „Beleidigung“ im Sinne des Paragrafen 188.

Laut dem Berliner Rechtsanwalt Moritz Ott handle es sich bei dem Vergleich um eine legitime Meinungsäußerung im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes, die von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt sei. Ähnlich argumentiert der Medienrechtsanwalt Michael Rath-Glawatz, der in der Bemerkung ein Werturteil und keine (unwahre) Tatsachenbehauptung erkennt.

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Ungeachtet der juristischen Details wirkt es fragwürdig, dass deutsche Behörden Ressourcen für derartige Nichtigkeiten aufwenden und das Internet gezielt nach belanglosen Social-Media-Beiträgen durchforsten, um vermeintlich „strafbares“ Material zu finden – und am Ende harmlose Bürger mit Verfahren zu behelligen.

Zum Jahresende 2025 gab es an deutschen Gerichten erstmals mehr als eine Million unerledigte Strafverfahren. Laut dem Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, fehlten mehr als 2.000 Staatsanwälte und Strafrichter, um der schieren Masse an Verfahren Herr zu werden. Angesichts derartiger Zahlen wäre den Behörden zu empfehlen, die Gerichte nicht mit noch mehr unnötigen Verfahren zu verstopfen.

Der jetzige Fall, der stark an die „Schwachkopf-Affäre“ um den früheren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erinnert und sich in eine Reihe weiterer Fälle aus den vergangenen Jahren einfügt, deutet auf eine in jeder Hinsicht haarsträubende und zutiefst konformistische Prioritätensetzung in deutschen Strafverfolgungsbehörden hin. Polizei und Staatsanwaltschaften agieren auf diese Weise lediglich als Vollzugshelfer der Mächtigen und sorgen dafür, dass als unredlich empfundene Kritik am Regierungshandeln durch Ermittlungsverfahren abgeschreckt wird.

Nicht zuletzt die Anfang 2025 ausgestrahlte Dokumentation von „60 Minutes“ des US-Senders CBS zeigte, dass derartige Ermittlungen nicht nur mit Blick auf eine spätere Verurteilung geführt werden, sondern für Betroffene bereits durch ihre Begleitmaßnahmen einschneidend sein können – etwa durch Wohnungsdurchsuchungen und die Sicherstellung von Handys und PCs. Die hämischen Reaktionen der drei in der Doku gezeigten Staatsanwälte zeigen deutlich, dass die verheerende Wirkung der Ermittlungen bewusst intendiert wird (Apollo News berichtete).

Der Staatsrechtler Volker Böhmer-Neßler sieht dies im Interview mit Apollo News ähnlich: „Man kann die Meinungsfreiheit durch Strafrecht einschränken ganz direkt. Man kann sie aber auch dadurch einschränken, dass man die Bevölkerung einschüchtert“, sagte Böhmer-Neßler. Wenn man wegen harmloser, satirisch gemeinter Kritik bereits mit Strafanzeigen rechnen müsse, überlege man es sich mehrmals, „ob man überhaupt noch etwas irgendwas sagt und dann ist der freie Diskurs kaputt“, so Böhmer-Neßler weiter.

Solange es in Deutschland eine derart vage und zur Willkür einladende Rechtsgrundlage wie Paragraf 188 gibt, ist zu befürchten, dass unverhältnismäßige Ermittlungspraktiken und obrigkeitsstaatliches Behördenhandeln angesichts der sich zuspitzenden politischen Spannungen eher zu- als abnehmen werden. Es bräuchte die Abschaffung des Paragrafen, um die immer wieder drohende Außerkraftsetzung der vielbeschworenen demokratischen Prinzipien zu verhindern und die Strafverfolgungsbehörden wieder unter Kontrolle zu bringen.

Damit ist in absehbarer Zeit allerdings kaum zu rechnen. Zwar gibt es aus der Union immer wieder einzelne Vorstöße – zuletzt etwa von Jens Spahn –, die das autoritäre Potenzial der Regelung zumindest andeuten. Konkrete Schritte bleiben jedoch aus. Erst vor wenigen Wochen scheiterte im Bundestag ein AfD-Antrag zur Abschaffung des Paragrafen an den Stimmen der übrigen Fraktionen. Der Unionsabgeordnete Carsten Müller verteidigte die Regelung unter Verweis auf die Ermordung Walter Lübckes: „Mordtaten folgten blutrünstigen Worten“, sagte Müller (Apollo News berichtete).

Da offenbar bereits Begriffe wie „Pinocchio“ und „Schwachkopf“ als blutrünstige Worte und damit als Vorboten mörderischer Taten gewertet werden, bleibt angesichts der wohl unveränderten Rechtslage wenig Grund zur Hoffnung, dass sich das Augenmaß der zuständigen Behörden kurzfristig zugunsten der Bevölkerung verschiebt.

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75 Kommentare

  • Oh, es ist zweifellos eine üble Beleidigung. FÜR PINOCHIO!

    • Pinochio war als Figur sympathisch.

  • Ich sehe nicht, daß die Strafverfolgung außer Kontrolle ist. Die Strafverfolgungsbehörden der UDR (Unsere Demokratische Republik) erfüllen nur ihre sozialistische Pflicht bei der Abwehr subversiver Elemente.

  • Sollte der sympathische und herzensgute Pinocchio nicht eher klagen?

  • Pinochio ist doch eine niedliche Umschreibung für das wahre Ausmaß an Lug und Betrug.

  • Social Media Team?

    Ich lade gerne jeden ein, einmal per Bahn nach Heilbronn zu reisen und am Bahnhof auszusteigen.

    Die Prioritätensetzung der Polizei Heilbronn ist hier absurd! Ihr braucht jeden Mann und jede Frau hier auf der Straße, damit ihr z.B. die Innenstadtraser stoppt, die schon zwei Mädchen auf dem Gewissen haben!
    Vom „Stadtbild“ ganz zu schweigen! Bandenkriege am Döner Dreieck und Drogenverkauf am Kiliansplatz, alles kein Problem?!

    Aber einen Fritze Merz das nennen was er ist, Das ist das Problem?

    • Die Polizei besitzt keine abschließende und ausreichende Fachkompetenz, um die Grenzen der Meinungsfreiheit zuverlässig beurteilen und einwerten zu können,
      Deshalb ist die Polizei diesbezüglich – gottseidank – auch nicht entscheidungsbefugt.

      Das SKANDALÖSE und aus meiner Sicht auch KRIMINELLE AGIERENDE Problem sind vielmehr die verantwortlichen Staatsanwälte und letztlich die entscheidenden Strafrichter, die sich offenkundig machtmissbräuchlichen Verhaltens schuldig und deshalb auch STRAFBAR machen !

      Hier muss die Reißleine gezogen werden.

    • Spiegel Autor Lukas Eberle schrieb in der Stimme, Heilbronn ist kein Brennpunkt und er habe sich nie unsicher gefühlt. Naja- Spiegel. Und wer weiß wo er wann in HN war…

  • Ich habe das Gefühl, dass wir uns in einer Abwärtsspirale der vollkommenen Absurditäten befinden. Es wird also spannend, wie weit sich das noch fortsetzen kann, bis es zu einem Zusammenbruch dieser Spirale kommt. Dann ist nur fraglich, ob die Vernunft oder die Unvernunft siegt.

    • Wenn ich an die Absurditäten der Corona Zeit denke, dann kann die Spirale noch weit nach unten gehen. Sie bohrt sich am Ende sogar noch in die Tiefe, wenn es sein muss.

      • Dann wollen wir mal hoffen, dass Portale, wie Apollo oder NIUS von immer mehr Menschen entdeckt werden. So dass die Tatsachen eine breite Menge der Bevölkerung erreichen. Die normalen Medien kann man ja eigentlich gar nicht mehr konsumieren, wenn man erstmal mit den ungeschönten Berichterstattungen konfrontiert wird. Und ja, es muss auch ein Regierungswechsel stattfinden. Es gibt ja nur noch Links und die AFD. Mehr Auswahl hat man nicht mehr.

  • Ich nehme an, dass es in Deutschland in der NAZI-Diktatur und später auch in der DDR genau so auch angefangen hat.

  • Es gab in den 1970er Jahren mal eine satirische Wochenzeitschrift namens „Pardon“. Wenn ich mich daran erinnere, was da an Cartoons, Beiträgen und Kommentaren erschienen ist, hätte die heutige deutsche Justiz die komplette Redaktion verhaften lassen. Kann es sein, dass sich das Demokratieverständnis um „360°“(Zitat Baerbock) gewandelt hat?Übrigens, solche Politiker wie Merz, Spahn, Habeck, Baerbock wären damals „Stammkunden“ im Pardon gewesen.

  • Pinocchio war aber intelligenter beim Lügen.

  • Was kann der Bürger für die Abschaffung des Paragrafen 188 tun?
    Nichts! Ich wünschte es gebe einen langen Hebel und die Macher und Befürworter dieses Ungesetzes lebenslang hinter Gitter!

    • Allons enfants de la patrie,
      le jour de gloire est arrivé !

    • Theoretisch geht alle Macht vom Volk aus

      • Einfach nicht mehr Parteien wählen, die das Gesetz nutzen!

    • doch, AFD wählen. Die hatte ja die Abschaffung der besagten Paragraphen zur Abstimmung gebracht, aber mit denn kann man ja nicht… , vor allem Pinocchio!

  • Wahrheit, Realität, Meinungsfreiheit sollen verschwinden. Wir wissen alle, was das nach dem Abspann bedeuten könnte.

  • Deutsche Rechtsprechung ist gar nicht mehr vorhanden! Viele Urteile richten sich gegen Deutsche. Selbst die Polizei wird dazu missbraucht, denn sie sind ja Weisungsgebunden!

  • § 188 Abs. 2 ist verfassungswidrig. Dort heißt es “ … und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Diese Formulierung verstößt gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, der grundrechtlich geschützt ist. Die Auslegung eröffnet willkürliche Entscheidungen. Betroffene müssen durch die Instanzen gehen.

    • Tatort, Tatzeit sowie Tatbild ?

  • Da hätte ich eher Verständnis, wenn Pinochio klagt.

  • Polizeisprecher: „strafbewährtes Handeln“.
    Manno!
    In Heilbronn verfestigen sich Freud’sche Versprecher zu Freud’schen Textbausteinen.

  • Seit Jahrtausenden übertragen Gesellschaften ihre Eigenverantwortung an vermeintlich wohlwollende Eliten, z.B. Gurus, Kirchen, Staat, Justiz, … und beklagen anschließend wie Kleinkinder, wenn der Weihnachtsmann (wohlwollende Elite) eigennützig handelt, z.B. eigene Prioritätensetzung.

    Die Sehnsucht nach einer wohlwollenden Elite ist die Ursache und nicht die Folge, wenn beklagt wird, warum die Elite die Sehnsucht nicht erfüllt, z.B. eigene Prioritätensetzung.

    Die aktuelle Epoche Aufklärung kann die Sehnsucht nach einem Weihnachtsmann nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.

  • Man könnte Paragraf 188 um Kapitel AA** erweitern.

    Kann dem mutmaßlich beleidigten Politiker Schmähkritik, nicht eingehaltene Versprechen oder Bevorzugung bestimmter Personengruppen allgemein gegenüber Bürgern nachgewiesen werden–bleibt eine vermutete Beleidigung eines Politikers für alle Bürger ohne juristische Folgen.

    (Beispiele: Regenbogenfahne am Parlament–U3 Bürgergeld-Eltern müssen 3 Jahre lang nicht arbeiten bei vollen Leistungen–gesunde arbeitsfähige bekommen Miete Heizung 500 Euro–verbilligte Bahncard-freien Zoobesuch…. bezahlt-….Zuckersteuer auf Softdrinks aber nicht auf Bananen und Fruchtsäfte, Schokomilch., Schokoriegel, Gummibärchen, Eis….)..

  • Einfach nur unfassbar!

  • Unglaublich. Einschüchterung pur! Die meisten Deutschen wissen davon nichts oder passen sich an. Als ich kürzlich bei einer Bekannten mit Studium (und Promotion) die Meldeportale erwähnte, die z.B. die GRÜNE Paul in NRW eingerichtet hat oder die es auch in Hessen gibt, wusste sie davon NICHTS. Äußerungen auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze können angezeigt werden. Sie war ERSTAUNT!

    • Typischer Fall von MSM- Konsument. Kenne ich persönlich auch jede Menge.

  • Ach der Merz… mit dem Verfahren erzeugt die ermittelnde StA einen riesigen Imageschaden für die CDU – und das im Superwahljahr.

    Lässt Merz die Sache verfolgen, verliert er. Kommt es zur Verhandlung, wird jedes Käseblatt seine Lügen feierlich in der Öffentlichkeit breittreten. Und dann steht er fürwahr als „Pinocchio“ dar, gleich, was das Gericht urteilt. Der Streisand- Effekt wird es richten.

    Lässt Merz die Sache auf sich beruhen, kann er als „elder Statesman“ da drüberstehen. Nach kurzem Zucken der Presse verläuft das Ding im Sande. Kein Streisand- Effekt.

    Aber: nur eine falsche Äusserung, dann haut ihm die Presse (s.o.) seine gebrochenen Versprechen um die Ohren. Mega- Gau für die CDU. Streisand- Effekt hoch zehn.

    So viele Kröten kann der Merz noch nicht einmal aus 1000 Rentnern `rausklagen, die den Image- bzw. Reputationsschaden der CDU ersetzen können.

    Dem Rentner ist zu wünschen, dass er eine anwaltliche Vertretung findet, die sich auf Litigation- PR versteht…

    • In Gottes Ohr und ins Untertanenherz die Worte!

    • Passt zu 100% !….nur…sind denen die Wähler eh egal.

    • Das bekommen die braven CDU Wähler, die ihre Informationen aus ZDF, ARD und der Zeit, dem Spiegel und SZ beziehen, doch gar nicht mit.

  • Nicht dieses unsägliche Gesetz trägt die Schuld, sondern unsägliche Beamte, die falsche Prioritäten setzen. Jeder Staatsanwalt kann die freie Entscheidung treffen, seine knappen Resourcen für strafrechtlich wichtigere Fälle einzusetzen und viele agieren auch noch so, aber eben nicht alle. Die Verantwortung für diesen absurden Unfug tragen also stets einzelne Beamte.

  • Wesentlich wäre, wenn diese Aktivisten in Robe das Gesetz lesen und verstehen würden. Da steht „und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Bei Taten, die der Betroffene selbst gar nicht bemerkt und die ohne die tollen Ermittlungen kaum jemand mitbekommt, kann dieses Tatbestandsmerkmal kaum erfüllt sein. Nur Aktivisten sind eben von Ideologie getrieben und nicht Vertreter des Rechtsstaats, sondern „unseres Rechtsstaats“

    • Exakt beschrieben !

  • Die strafrechtliche Verfolgung eines Rentners wegen des „Pinocchio“-Vergleichs gegen Friedrich Merz demonstriert eindrücklich die verfehlte Prioritätensetzung der Justiz und die dringende Notwendigkeit, den § 188 StGB abzuschaffen. Während echte Kriminalität ignoriert wird, dient der Paragraf als Schutzwall für Politiker, die Kritik nicht ertragen und Angst vor dem Volk haben.

  • Ich kann nichts Falsches an den Aussagen erkennen. Das trifft doch voll zu. Herr Merz hatte ein Wahlprogramm und erste Tätigkeit war dieses zu revidieren. Er hat damit offensichtlich gelogen. Das ist ein Fall für die Kripo? Wie wäre es mal an unserem örtlichen Bahnhof für Sicherheit zu sorgen.

  • Es gibt Prios, Kriminelle sind es wohl demnach nicht.

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