80 Prozesse
73 Millionen Euro Anwaltskosten für Lauterbachs Gesundheitsministerium wegen Maskendeals
Wegen unlauterer Maskendeals sieht sich das Bundesgesundheitsministerium mit Vergleichsverfahren konfrontiert, die die Behörde 2,3 Milliarden Euro kosten könnten. Dazu kommen die Anwaltskosten – finanziert durch den Steuerzahler. Die belaufen sich derzeit bereits auf 73 Millionen Euro.
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Die zu Beginn der Pandemie eingeleitete Maskenbeschaffung hat ein kostenintensives Nachspiel für den Staat und den Steuerzahler. Weil das Bundesgesundheitsministerium, damals noch unter Jens Spahn, in Panik geriet und in einem Open-House-Verfahren Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen abschloss, wurde die Bundesrepublik mit Masken überschwemmt. Über 700 Firmen sollen Masken zum Festpreis von 4,50 Euro pro Stück geliefert haben.
Als aus Sicht des Gesundheitsministeriums zu viele Firmen an dem Prozess teilnahmen, weigerte es sich teilweise einfach, das Geld zu zahlen. Das Ministerium verwies auf verspätete oder fehlerhafte Lieferungen und kündigte die Lieferverträge. Daraufhin klagten die Firmen. Insgesamt stehen offene Forderungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro im Raum.
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Nebenbei belaufen sich auch die Anwaltskosten des Bundesgesundheitsministeriums auf 73 Millionen Euro, wie aus einem Protokoll einer Haushaltsausschuss-Sitzung im Bundestag hervorgeht, berichtete die Wirtschaftszeitschrift Capital. Und die Prozesse sind bei weitem noch nicht abgeschlossen.
Derzeit laufen noch 70 Vergleichsverfahren vor dem Landgericht Bonn sowie eine niedrige zweistellige Zahl vor dem Kölner Oberlandesgericht, die zur Klärung der offenen Summe von 2,3 Milliarden Euro durchgeführt werden (Apollo News berichtete). Die betreffenden Firmen hatten für die Maskenlieferungen bereits 390 Millionen Euro erhalten. 40 Vergleiche wurden vor der Klageeröffnung geschlossen.
Vor Gericht wird das Bundesgesundheitsministerium durch mehrere Kanzleien vertreten: Während die vom Beginn der Prozesse beteiligten Anwälte von EY die Behörde laut Capital nicht mehr vertreten, stehen mit CMS Hasche Sigle, Flick Gocke Schaumburg und Dentons weiterhin international renommierte Kanzleien auf der Liste – und kosten den Steuerzahler Geld.
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Eine Revision ließ das Oberlandesgericht zudem nicht zu, sodass nur der Gang dagegen vor den Bundesgerichtshof bleibt. Das Bundesgesundheitsministerium möchte diesen Weg einschlagen – und dafür wahrscheinlich weitere Millionen in Anwaltskosten investieren.
Über fünf Milliarden Masken soll die Bundesregierung 2020 für vermutlich rund sechs Milliarden Euro beschafft haben – nur 1,7 Milliarden wurden in Deutschland verteilt, eine Milliarde bereits vernichtet, weitere werden entsorgt. Besonders bitter: Die im Frühjahr und Sommer veröffentlichten Protokolle des Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts haben schon früh nahegelegt, die Maskenstrategie sei zu überdenken – die Politik ignorierte diese Stimmen jedoch weitgehend (Apollo News berichtete hier, hier und hier).
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Wann landet der kriminelle Lauterbach,Spahn und Scholz endlich vor Gericht und aus den Ämtern geschmissen. Höcke wurde rechtswidrig wegen drei Wörtern verurteilt und hier ist die Politikmafia unbehelligt weiter am werkeln.
und wieder wandern 73 Mio schwer verdientes Steuergeld über den Atlantik… Wer hat die deutschen Monsterien nur so „gut“ beraten? Etwa die Beratungsunternehmen von der anderen Seite des Atlantik?
Naivität ist grenzenlos.
Prof. Dr. Karl Wilhelm Lauterbach – zu blöd zum Maskenkauf, und zu arrogant, um das eVergabe-Recht und die Bundeshaushaltsordnung zu beachten! Ein „Exekutiv-Verbrecher“ und Lobbyist im Staatsamt – kein Politiker und kein Sozialdemokrat!
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Man fragt sich ernsthaft, warum in der BuReg unzählige Juristen sitzen und womit die überhaupt so beschäftigt sind. Bei 73 Mio Anwaltskosten (Stand jetzt) und Pi mal Daumen 110 Vergleichsverfahren sind das pro Verfahren über 660.000 EUR. Geht man mal von einem Verdienst so eines Juristen von 100.000 p.a. aus, dann hat die BuReg pro Vergleichsverfahren 6 überflüssige Kostgänger.
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