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Coronamaßnahmen

RKI-Protokolle: Söders Maskenpflicht ohne „fachliche Grundlage“

Markus Söder war einer der härtesten Maßnahmen-Einpeitscher, führte als einer der ersten Ministerpräsidenten die FFP2-Maskenpflicht ein. Die RKI-Protokolle zeigen, dass dies ohne wissenschaftliche Grundlage und gegen ausdrücklichen Experten-Rat geschah.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat mehrmals in seinen Dokumenten, den sogenannten RKI-Protokollen festgehalten, dass FFP2-Masken nicht als Allheilmittel betrachtet werden sollten. Am 29. Juli 2020 äußerte sich das RKI wie folgt: „Die Anwendung von FFP-Masken in der allgemeinen Bevölkerung wird dagegen nicht empfohlen.“ Als die Fallzahlen im Herbst anstiegen, wurde am 30. Oktober 2020 erklärt: „Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ Diese Information wurde jedoch nicht öffentlich bekannt gemacht.

„Keine wissenschaftliche Grundlage für die Empfehlung“

Im Januar 2021 begannen einige Bundesländer vorzupreschen. Markus Söder empfahl Mitte Januar als einer der ersten Politiker die Verwendung von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel, was das bayerische Kabinett am 12. Januar beschloss und ab dem 18. Januar in Kraft trat. Diese Entscheidung scheint nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert zu haben.

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Am 15. Januar 2021 wurde beim RKI auch eine „Überprüfung der Maskenempfehlung“ diskutiert, insbesondere in Bezug auf Bayern. Die Studienlage hatte sich nicht geändert: „Internationale Empfehlungen sehen nicht vor, dass FFP2-Masken in der Allgemeinbevölkerung getragen werden sollen, bzw. sprechen sich explizit dagegen aus.“ FFP2-Masken sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben. Es gab „keine explizite Empfehlung/Verbot für das Tragen in anderen Bevölkerungsgruppen.“

„Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen“

Drei Tage später ging das RKI noch einen Schritt weiter und erklärte: „Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage für die Empfehlung, dass die Bevölkerung FFP2-Masken trägt.“ Daher wurde in den internen FAQs eine „Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen“ hinzugefügt.

Warum Bayern jedoch die Einschätzungen des RKI offenbar nicht berücksichtigte und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die FFP2-Maskenpflicht im Freistaat eingeführt wurde, bleibt fraglich. Die Staatsregierung antwortete auf Anfrage der Frankfurter Rundschau, dass es „klar sei, dass FFP2-Masken eine bessere Schutzwirkung haben als ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS, OP-Maske).“ Vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sei zudem bestätigt worden, dass die FFP2-Maskenpflicht verhältnismäßig war.

„Der Schutz der Menschen war stets das Ziel des Handelns der Bayerischen Staatsregierung“, heißt es weiter. Während der Pandemie stand man eigenen Angaben zufolge im ständigen Kontakt mit Experten aus verschiedenen Fachbereichen. Einige dieser Experten hatten jedoch offenbar eine andere Meinung als die Staatsregierung, wie die Protokolle des Robert Koch-Instituts vor und während der Einführung der FFP2-Maskenpflicht in Bayern zeigen.

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