Werbung

Staatsanwaltschaft Gera

„Zum 9. Mal“: Thüringer Landtag hebt Immunität von Höcke auf

Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat die Immunität von Björn Höcke erneut aufgehoben und damit den Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den AfD-Landesvorsitzenden freigemacht. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte dies beantragt, da Höcke in einer Rede am Tag der Deutschen Einheit 2022 den deutschen Staat verhöhnt haben soll.

Die Immunität des AfD-Politikers Björn Höcke wurde zum neunten Mal vom Landtag aufgehoben - diesmal wegen einer Rede aus 2022

Werbung

Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat die Immunität von Björn Höcke erneut aufgehoben. Die Entscheidung fiel während einer Sitzung am Mittwoch und ebnet abermals den Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den AfD-Landesvorsitzenden.

Die Staatsanwaltschaft Gera hatte den Antrag auf Aufhebung gestellt, da Höcke den deutschen Staat in einer Rede im Jahr 2022, am Tag der Deutschen Einheit, in Gera verhöhnt haben soll. Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft konzentrieren sich die Ermittlungen auf mehrere spezifische Passagen der Rede, die als potenziell strafrechtlich relevant eingestuft wurden.

...
...

Welche Passagen von Höckes Rede durch die Staatsanwaltschaft geprüft werden, teilte die Behörde nicht mit. Nach dpa-Informationen beziehen sich die Vorermittlungen darauf, dass Höcke eine Leipziger Demonstration „gegen Rechts“ mit Märschen in der NS-Zeit verglichen haben soll. „Man hat zwar Taschenlampen, also Handyleuchten in den Himmel gehalten. Aber es sah so ein bisschen aus wie 1933 die Fackelmärsche der Nazis“, sagte der 52-Jährige während einer Veranstaltung am 18. Januar in Gera.

In diesem Kontext wird geprüft, „ob die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegeben sein könnten“, erklärte der Sprecher (Apollo News berichtete).

Höcke selbst erklärte auf X (vormals Twitter), dass es das neunte Mal sei, dass seine Immunität aufgehoben wurde. Er stellte die Frage, „wie politisch ist die Justiz in Deutschland“ und forderte eine Aufarbeitung durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse.

Lesen Sie auch:

Die Abstimmung im Justizausschuss verlief erwartungsgemäß entlang parteilicher Linien: Die beiden AfD-Mitglieder des Gremiums stimmten gegen die Aufhebung der Immunität, während die übrigen Mitglieder dafür votierten. In der jüngeren Vergangenheit war Höcke bereits mehrfach im Visier der Strafverfolger und Gerichte.

Vergangene Woche wurde Höcke vom Landgericht Halle erneut zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er auf einer AfD-Veranstaltung in Gera im Dezember 2023 den Satz „Alles für Deutschland“ gesagt haben soll, der auch von der SA benutzt wurde. Höcke muss nun 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, was einer Gesamtsumme von 16.900 Euro entspricht (Apollo News berichtete).

Der Vorfall ereignete sich bei einem Stammtisch mit 350 Teilnehmern. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte Höcke vorgeworfen, die Parole „Alles für Deutschland“ bewusst und in Kenntnis ihres verbotenen Charakters verwendet zu haben. Konkret soll er bei der Veranstaltung den ersten Teil „Alles für“ selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten dazu gebracht haben, mit „Deutschland“ zu vervollständigen. Das Gericht sah den Tatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erfüllt an und verhängte die Geldstrafe.

Im Vorhinein hatten Höckes Anwälte die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sie bezweifelten die Zuständigkeit des Landgerichts Halle und prangerten die Vorverurteilung ihres Mandanten an, die das Verfahren beeinträchtigen würde. Ein Antrag wegen Befangenheit des vorsitzenden Richters wurde abgelehnt.

Bereits im Mai 2024 wurde Höcke wegen der Verwendung desselben Satzes auf einer Veranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legte seine Verteidigung Revision ein, sodass es noch nicht rechtskräftig ist. Höcke bestreitet die Vorwürfe. Er sagt, dass er auch als ehemaliger Geschichtslehrer nicht gewusst habe, dass die SA diese Parole genutzt habe – er habe die historische Tragweite nicht gekannt.

Zusätzlich zu den Verfahren in Halle erwartet Höcke ein weiterer Prozess vor dem Landgericht Mühlhausen (Apollo News berichtete). Hier wird ihm Volksverhetzung vorgeworfen, basierend auf einem Telegram-Post aus dem Jahr 2022, in dem er sich zu einer Gewalttat in Ludwigshafen äußerte. Höcke schrieb damals: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.

Werbung