Werbung:

Volksverhetzung

Erneut Vorermittlungsverfahren gegen Höcke: Vorwurf Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft Gera hat Vorermittlungen gegen Björn Höcke eingeleitet. In gleich zwei Verfahren könnte die Behörde eine Aufhebung der Immunität des AfD-Abgeordneten erwirken. Höcke soll unter anderem eine Demonstration „Rechts“ mit „Fackelmärsche der Nazis“ verglichen haben.

Von

Die Immunität von Björn Höcke soll erneut aufgehoben werden. Nachdem bekannt wurde, dass der AfD-Politiker in einem Gerichtsverfahren in Halle keine Freiheitsstrafe befürchten muss, meldete sich am Donnerstag die nächste Staatsanwaltschaft zu Wort. Die Behörde der ostthüringischen Stadt Gera hat mit Vorermittlungen begonnen, bestätigte ein Sprecher gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).

Demnach wird in gleich zwei Verfahren eine Aufhebung von Höckes Immunität als Abgeordneter des thüringischen Landtags geprüft. Höcke soll eine Leipziger Demonstration „gegen Rechts“ mit Märschen in der NS-Zeit verglichen haben: „Man hat zwar Taschenlampen, also Handyleuchten in den Himmel gehalten. Aber es sah so ein bisschen aus wie 1933 die Fackelmärsche der Nazis“, sagte der 52-Jährige während einer Veranstaltung am 18. Januar in Gera.

Werbung

„Fackelmarsch“-Vergleich könnte strafbar sein

Welche Passagen von Höckes Rede durch die Staatsanwaltschaft geprüft werden, teilte die Behörde nicht mit. Nach dpa-Informationen beziehen sich die Vorermittlungen aber auf den NS-Vergleich. In diesem Kontext wird geprüft, „ob die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegeben sein könnten“, erklärte der Sprecher.

Das zweite mögliche Vergehen des AfD-Politikers ist auf den 3. Oktober 2022 datiert. Die in seiner Rede zum Angriff Russlands auf die Ukraine getätigten Aussagen werden laut Staatsanwaltschaft überprüft. Auch hier steht der Vorwurf der Volksverhetzung im Raum.

Zwei weitere Verfahren drohen

Am 18. April war bereits ein Verfahren gegen Höcke am Landgericht Halle gestartet, weil der AfD-Politiker 2021 die verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) „Alles für Deutschland“ während einer Veranstaltung in Merseburg öffentlich ausgesprochen haben soll. Am Dienstag teilte das Landgericht nach zwei von vier Verhandlungstagen mit, Höcke habe bei einer Verurteilung lediglich mit einer Geldstrafe zu rechnen. Einen Gefängnisaufenthalt muss der Politiker nicht befürchten.

Werbung

Demnächst muss sich Höcke außerdem vor dem Landgericht im thüringischen Mühlheim wegen möglicher Volksverhetzung verantworten. Ein Telegrambeitrag Höckes zu einem tödlichen Messerangriff 2022 durch einen Somalier im rheinland-pfälzischen Oggersheim hatte zu Ermittlungen geführt. Sollte die Staatsanwaltschaft Gera Ermittlungen veranlassen, könnte es zu weiteren zwei Verfahren innerhalb weniger Monate kommen.

Damit der Partei- und Fraktionsvorsitzende der AfD im thüringischen Landtag angeklagt werden kann, müssen die Ermittlungsbehörden eine Auflösung der Immunität eines Abgeordneten beim Justizausschuss des Landtags beantragen.

Werbung

Werbung