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16.900 Euro

„Alles für …“ – Björn Höcke erneut zu Geldstrafe verurteilt

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde am Montag zu einer Geldstrafe von 16.900 Euro verurteilt - weil Höcke Teilnehmer eines Stammtisches ermutigt haben soll, seine Worte „Alles für“ mit „Deutschland“ zu ergänzen.

Thüringens AfD-Chef Höcke bei der Urteilsverkündung am Montag vor dem Landgericht Halle.

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Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde am Montag vom Landgericht Halle erneut zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er auf einer AfD-Veranstaltung in Gera im Dezember 2023 den Satz „Alles für Deutschland“ gesagt haben soll, der auch von der SA benutzt wurde. Höcke muss nun 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, was einer Gesamtsumme von 16.900 Euro entspricht.

Der Vorfall ereignete sich bei einem Stammtisch mit 350 Teilnehmern. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte Höcke vorgeworfen, die Parole „Alles für Deutschland“ bewusst und in Kenntnis ihres verbotenen Charakters verwendet zu haben. Konkret soll er bei der Veranstaltung den ersten Teil „Alles für“ selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten dazu gebracht haben, mit „Deutschland“ zu vervollständigen. Das Gericht sah den Tatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erfüllt an und verhängte die Geldstrafe.

Im Vorhinein hatten Höckes Anwälte die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sie bezweifelten die Zuständigkeit des Landgerichts Halle und prangerten die Vorverurteilung ihres Mandanten an, die das Verfahren beeinträchtigen würde. Ein Antrag wegen Befangenheit des vorsitzenden Richters wurde abgelehnt.

Bereits im Mai 2024 wurde Höcke wegen der Verwendung desselben Satzes auf einer Veranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legte seine Verteidigung Revision ein, sodass es noch nicht rechtskräftig ist. Höcke bestreitet die Vorwürfe. Er sagt, dass er auch als ehemaliger Geschichtslehrer nicht gewusst habe, dass die SA diese Parole genutzt habe – er habe die historische Tragweite nicht gekannt.

Zusätzlich zu den Verfahren in Halle erwartet Höcke ein weiterer Prozess vor dem Landgericht Mühlhausen (Apollo News berichtete). Hier wird ihm Volksverhetzung vorgeworfen, basierend auf einem Telegram-Post aus dem Jahr 2022, in dem er sich zu einer Gewalttat in Ludwigshafen äußerte. Höcke schrieb damals: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

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110 Kommentare

  • Alles eine lächerliche Farce. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.

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    • die richter haetten wenigsten anerkennen koennen, dass bjoern jetzt seit prozessbeginn locken vorne traegt und keinen strengen scheitel mehr. da hat er sich doch wirklich vor dem prozess nochmal angestrengt und es wurde beim urteil ueberhaupt nicht beruecksichtigt, wie es scheint.

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    • Sehe ich auch so.
      Aber interessant: Sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wurden pauschal abgelehnt. Verstoß gegen das Fairnessgebot im Strafverfahren.
      Damit ebneten die Richter den Weg für die Revision.

      Meine Vermutung behalte ich.

    • Wir haben keinen Rechtsstaat (mehr) in Deutschland. Ich habe Beweise, daß das sog. Bundesverfassungsgericht meine Schriftsätze nicht liest, weil ich hab einen teil zurückgenommen und die haben es trotzdem nicht gemerkt und darüber entschieden, was nicht Recht ist. Aber das interessiert das BVerfG nicht. Viele Bürger glauben immer noch daß das BVerfG ordentlich uns für die Bürger arbeitet, aber das ist eine Lüge

  • Unser gesamtes System macht sich jeden Tag lächerlicher!

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    • Immer Bürger wehren sich an der Wahlurne und wählen Piratenpartei oder AFD/Freie Sachsen

      • Piratenpartei ist extrem links.

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      • Piraten? Ne, garantiert nicht. AfD und Freie Sachsen gegen dieses korrupte System

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        • Kenne auch so einen Piratenwähler. Wenn die wüssten, wie er über Migranten spricht, würden sie sagen: „Wir wollen gar nicht, dasd du uns wählst!“

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          • Claus-Brunner lacht jetzt noch in der Sackkarrenhölle

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  • Frage: Wieviele Richter wurden eigentlich in Deutschland letztes Jahr wegen Rechtsbeugung verurteilt und in den Knast gesteckt? Mein Nachbar meinte, viel zu wenige

    • Verurteilt wurde nur der Weimarer Familienrichter, der zu Corona Zeiten entschieden hatte, dass Kinder an Schulen keine Masken tragen müssen.
      Bestrafe einen, erziehe hunderte

    • Nur diejenigen, die während der Corona-Restriktionen ein menschliches Gesicht gezeigt haben.

      • Genauso müssen wir es mit den Fehlrichtern auch machen! Vorher kriegen wir diese korrupte Justiz nicht bereinigt

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    • Vor allem diejenigen die kriminelle Reinländer, nach schwersten und wiederholten Straftaten immer wieder laufen lassen und weiter munter Straftaten begehen. Aktuelles Beispiel Mörder von Mannheim.

    • Antwort: gar keine

  • Es geht eben nicht nur gegen Höcke. Es geht vor allem gegen die trotz aller Anfeindungen und Verleumdungen immer stärker werdende AfD.
    Skandalös ist das Urteil im Verhältnis zu den Bewährungsstrafen für brutale Gruppenvergewaltiger von kleinen Mädchen.

  • Warum hat er nicht „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ gesagt . Er wäre dann bei den Grünen gern gesehenes Mitglied und könnte bei ausreichend geringer Qualifikation sogar auf einen Ministerposten hoffen.

  • So ein Urteil bekommt man am Einfachsten, wenn man – wie in Halle – allen Anträgen der Staatsanwaltschaft stattgibt und alle Beweisanträge der Verteidigung ablehnt.

    Im Namen des Volkes, versteht sich.

  • Tino Chrupalla sagte letzte Woche in einem TV-Interview, das sei ein Schauprozess. Und genauso sehe ich das auch.

  • Unfassbar, wie kann man für so eine Aussage verurteilt werden ? Es ist allein schon lächerlich, dass so ein Prozess überhaupt stattfindet.Rette sich wer kann ! Dieses Land ist hoffnungslos verloren.

    • Wir müssen diese Rechtsbrecher in Roben zur Rechenschaft ziehen. Das Beispiel Wattebäuschen der DDR-Nichtaufarbeittung zeigt in die falsche Richtung, diese Amtspersonen mehr Demut vor dem Souverän und dem Recht einzubläuen. Der Versöhnungsgedanke ist vollkommen fehl am Platze, Vergeltung muß der Maßstab sein und zwar ohne Gnade, nur der Schuld angemessen.

      • Vorher kommt das Gute-Rechtsverbieger-in-Roben-Gesetz, mit dem eine allgemeine und dauerhafte Amnestie für solche Systemling-Richter verabschiedet wird…

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  • ich gab immer alles in Deutschland und alles für Deutschland. Mein Fachwissen, mfeine Steuern, mein Einkommen für den Einkauf, für ein deutsches Auto, deutsche Produkte, deutsche Dienstleistungen, deutsches Haus – und dann kam das Ende. Auswanderung nach Kanada – aber eine S-Klasse (Langversion) fahre ich ist weiterhin täglich. Traurig, was in D abgeht. AfD, bleibt dran!

    • Richtig gemacht. Ich bin ja nur nach Spanien gewandert ,frage mich aber hin und wieder ,ob das wirklich weit genug weg von dieser EU ist.

    • Ach, ja – und auch beim Bund gedient für Deutschland!

  • Ein unwürdige zweierlei Maß messende Justiz in Deutschland.

  • Es war zu erwarten.
    Wenn man nicht mehr wissen kann, welche Äußerungen strafbar sind und welche nicht, verfehlt das Gesetz oder der Paragraph seinen Zweck und gehört entweder geändert oder ersatzlos gestrichen.

    Das riecht für mich sehr streng nach Rechtsbeugung. Na mal schauen, wie es in dieser Sache weitergeht.

    • „Wenn man nicht mehr wissen kann, welche Äußerungen strafbar sind und welche nicht, verfehlt das Gesetz oder der Paragraph seinen Zweck“

      Ganz im Gegenteil, genau *dann* erfüllt es seinen beabsichtigen „Zweck“. Das ist ja gerade das Schlimme daran!
      „nulla poena sine lege certa“ ist doch nur noch eine Übersetzungsaufgabe für den Lateinunterricht, sofern vorhanden. 🙁

      Gerade beim aktuellen 130er geht es doch viel mehr um den subjektiven Tatwillen, als um die objektive Tat an sich. Sprich, wenn der „gute“ X. das tut, dann ist das doch OK. Der hat ja nur Gutes im Sinn. Beim „bösen“ Y. hingegen, weiß der Richter genau welche abscheuliche Gedanken dieser gehabt haben muss.,, Tja Y., beweise mal das Gegenteil, also was du wirklich gedacht hast…. viel Erfolg…

      • Blickt doch eh keiner mehr durch. Im Link wird der verbotene „Kühnengruß“ dargestellt – wer kennt den als solchen ? Ich dachte der wird vor Gericht bei Vereidigungen verwandt.

        https://www.bige.bayern.de/infos_zu_extremismus/rechtsextremismus/zeichen_und_symbole/grussarten_und_parolen/index.html

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        • Nun, aber da wird wenigstens VORHER *konkret* gesagt, was verboten ist. Wenn man zumindest nachlesen kann A, B, C und D ist verboten, so ist das ja ein kleiner Anfang. Aber bei Formulierungen, die noch nicht bekannt und benannt sind kann doch jedes Gericht selbst entscheiden, ob selbige nun „den öffentlichen Frieden stört“ indem sie „zum Hass aufstachelt“ oder eben nicht und genau *da* wird dann geschaut, *wer* was macht. Ob das vorher in irgendeiner Liste stand, ist dann irrelevant!

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    • Das riecht nicht nur, das stinkt. Der Fehlrichter war schon mehrfach auffällig

    • Also ist jetzt auch das nicht ausgesprochene, aber wohl mitgedachte Wort strafbar.
      „Die Gedanken sind frei“ ist mit diesem Urteil, sofern es Bestand hat, vorbei.

  • Wenn ich mal ausnahmsweise die „Bild“ zitieren darf:
    „Bei Richter Jan Stengel war er damit aber an der falschen Adresse. „Herr Höcke, die Richter dieser Kammer arbeiten seit 30 Jahren auch DDR-Urteile auf. Ich weiß, was politische Urteile sind.““
    Ein Fachmann also.
    Man sollte aber anmerken, dass wahrscheinlich auch die Richter der „DDR-Urteile“ sich dafür hielten…. 😉

    • Da hamse ja den Bock zum Gärtner gemacht… Glück für die DDR-Richter…

    • Vielleicht wird dieses Urteil eines schönen Tages auch „aufgearbeitet“.

    • In einer Zeit, in der „Experten“ ein Schimpfwort ist, wird man auf das Gefasel bestochener Schergen wissen, was man darauf zu geben hat: Nichts
      Man muß sie wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger zur Höchststrafe einlochen. Das sind 5+10 Jahre.

  • Beim selben Richter? Warum soll denn da ein anderes Urteil herauskommen ? Sei’s drum, die beste Reklame für Höcke und die AfD. Der Richter hat der AfD wieder einen Prozentpunkt mehr geschenkt, denn das Rechtsempfinden vieler wird dahingehen, dass sie sagen für so einen Popanz hat die Justiz Zeit, für andere Verbrechen nicht.

  • Wenn Herr Höcke das sagt, ist es strafbar. Bei allen anderen nicht.

    • Da haben sie völlig recht Herr Korte, es kommt in diesem irren Land gar nicht darauf an was man sagt, sondern ausschließlich darauf wer was sagt.

  • Im Landgericht Halle ist der eklige Gestank des Sozialismus wieder deutlich wahrnehmbar. Alles für Höcke.

    • In der Tat, des NationalSOZIALISMUS!

  • Kleines Gedankenexperiment:
    Die AfD kommt in Regierungsverantwortung und zahlt denen mit gleicher Münze zurück. Das wird lustig!

    • Macht sie nicht, da sie Rechtsstaat und Demokratie wiederherstellen.

  • Bei einer Tagessatzanzahl von mehr als 90 Tagessätzen gilt der Verurteilte als Vorbestraft, entsprechende Einträge sind im Führungszeugnis des Bundeszentralregister vermerkt.

    • Bei einer Freiheitsstrafe über zwei Jahre, auch mit Bewährung, darf man meines Wissens für fünf Jahre in kein öffenrliches Amt gewählt werden. Darauf zielt es vermutlich ab. Mal schauen, was bis September noch kommt.

      • Es ist sogar nur 1 Jahr, § 45 StGB

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    • Das war mit absoluter Sicherheit das ganze Ziel dieser Kampagne. Um dann in allen Medien nebenbei immer sagen zu können „der vorbestrafte AfD-Politiker Björn Höcke“.

      Ganz unscheinbar, als würde man nur einer journalistischen Pflicht genügen. Und im Unterbewusstsein der Normalos bleibt dennoch hängen: „Den Kerl darf man nicht wählen“…

      • Bekommt die AFD nun noch mehr Zulauf ,wenn Höcke aus der Politik verschwindet? Ich frage ja nur ,weil doch viele AFD nicht wegen Höcke wählen wollen. Dann wäre genau das Gegenteil erreicht.

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      • „Den Kerl und die AfD …“
        Beide sind das Ziel.

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  • sehr, sehr merkwürdig.

  • Das Migrationshintergründige immer psychisch krank sind und Autochthone Nazis, ist doch bekannt. Und was ist falsch an Deutschland zuerst? failed state

  • Er soll als Lehrer gewusst haben, woher der Ausspruch kam. Nur Doof, daß die Nasis auch diesen Spruch nur mißbraucht haben. Doch wir alle benutzen Wörter und Sätze, die auch die Nasis benutzt haben. Wie der, die das oder und. Die Angst muß Groß sein vor Höcke. Vor allem die Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt und was die Staatsanwaltschaft fordert, macht es deutlich. Wir als Ossis sind bei solchen Richter vom Regen in die Traufe gekommen oder sollte man sagen, es ist noch schlimmer.

    • noch viel schlimmer stimmt eher

  • Später wird es wie immer in Deutschland enden“Ich habe habe nur Befehle, Weisungen….befolgt.“

    • So endet es nicht nur in Deutschland, sondern überall!

  • Richter Jan Stengel hatte schon im ersten Prozess zu der selben Sache die Ehre, seine Sicht zum Besten zu geben.
    Es zeugt von einwandfreier „Haltung“, in der Sache erneut zum selben Ergebnis zu kommen.
    Da er ja bereits in der Materie steckte, hat er auch diesmal Beweisanträge nicht zugelassen.
    Es war also ein politischer Prozess, pünktlich zur LTW und es wird kassiert werden – nach der Wahl.

    • Es laufen schon sehr viele mit Haltungsschäden rum.

  • Preisfrage: Wo kann man für eine strafbare Äußerung verturteilt werden, die man nachweislich gar nicht getätigt hat. Natürlich nur Im besten Deutschland aller Zeiten.

  • Unfassbar, was für Urteile in Deutschland mittlerweile gefällt werden, um einen „unerwünschten Politiker“ zu diskreditieren und mundtot zu machen.

  • Jeder der dieses Urteil als Schwachsinn sieht, sollte jetzt
    einmal genaustens auf die Wortwahl der Ampelparteien
    und der CDU/CSU achten! Wenn dort jemand einen alten
    SA Satz sagt bitte sofort anzeigen!

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