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16.900 Euro

„Alles für …“ – Björn Höcke erneut zu Geldstrafe verurteilt

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde am Montag zu einer Geldstrafe von 16.900 Euro verurteilt - weil Höcke Teilnehmer eines Stammtisches ermutigt haben soll, seine Worte „Alles für“ mit „Deutschland“ zu ergänzen.

Thüringens AfD-Chef Höcke bei der Urteilsverkündung am Montag vor dem Landgericht Halle.

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Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde am Montag vom Landgericht Halle erneut zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er auf einer AfD-Veranstaltung in Gera im Dezember 2023 den Satz „Alles für Deutschland“ gesagt haben soll, der auch von der SA benutzt wurde. Höcke muss nun 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, was einer Gesamtsumme von 16.900 Euro entspricht.

Der Vorfall ereignete sich bei einem Stammtisch mit 350 Teilnehmern. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte Höcke vorgeworfen, die Parole „Alles für Deutschland“ bewusst und in Kenntnis ihres verbotenen Charakters verwendet zu haben. Konkret soll er bei der Veranstaltung den ersten Teil „Alles für“ selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten dazu gebracht haben, mit „Deutschland“ zu vervollständigen. Das Gericht sah den Tatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erfüllt an und verhängte die Geldstrafe.

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Im Vorhinein hatten Höckes Anwälte die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sie bezweifelten die Zuständigkeit des Landgerichts Halle und prangerten die Vorverurteilung ihres Mandanten an, die das Verfahren beeinträchtigen würde. Ein Antrag wegen Befangenheit des vorsitzenden Richters wurde abgelehnt.

Bereits im Mai 2024 wurde Höcke wegen der Verwendung desselben Satzes auf einer Veranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legte seine Verteidigung Revision ein, sodass es noch nicht rechtskräftig ist. Höcke bestreitet die Vorwürfe. Er sagt, dass er auch als ehemaliger Geschichtslehrer nicht gewusst habe, dass die SA diese Parole genutzt habe – er habe die historische Tragweite nicht gekannt.

Zusätzlich zu den Verfahren in Halle erwartet Höcke ein weiterer Prozess vor dem Landgericht Mühlhausen (Apollo News berichtete). Hier wird ihm Volksverhetzung vorgeworfen, basierend auf einem Telegram-Post aus dem Jahr 2022, in dem er sich zu einer Gewalttat in Ludwigshafen äußerte. Höcke schrieb damals: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

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110 Kommentare

  • Alles eine lächerliche Farce. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.

    152
  • Unser gesamtes System macht sich jeden Tag lächerlicher!

    115
  • Frage: Wieviele Richter wurden eigentlich in Deutschland letztes Jahr wegen Rechtsbeugung verurteilt und in den Knast gesteckt? Mein Nachbar meinte, viel zu wenige

    73
  • Es geht eben nicht nur gegen Höcke. Es geht vor allem gegen die trotz aller Anfeindungen und Verleumdungen immer stärker werdende AfD.
    Skandalös ist das Urteil im Verhältnis zu den Bewährungsstrafen für brutale Gruppenvergewaltiger von kleinen Mädchen.

  • Warum hat er nicht „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ gesagt . Er wäre dann bei den Grünen gern gesehenes Mitglied und könnte bei ausreichend geringer Qualifikation sogar auf einen Ministerposten hoffen.

  • So ein Urteil bekommt man am Einfachsten, wenn man – wie in Halle – allen Anträgen der Staatsanwaltschaft stattgibt und alle Beweisanträge der Verteidigung ablehnt.

    Im Namen des Volkes, versteht sich.

  • Tino Chrupalla sagte letzte Woche in einem TV-Interview, das sei ein Schauprozess. Und genauso sehe ich das auch.

  • Unfassbar, wie kann man für so eine Aussage verurteilt werden ? Es ist allein schon lächerlich, dass so ein Prozess überhaupt stattfindet.Rette sich wer kann ! Dieses Land ist hoffnungslos verloren.

    44
  • ich gab immer alles in Deutschland und alles für Deutschland. Mein Fachwissen, mfeine Steuern, mein Einkommen für den Einkauf, für ein deutsches Auto, deutsche Produkte, deutsche Dienstleistungen, deutsches Haus – und dann kam das Ende. Auswanderung nach Kanada – aber eine S-Klasse (Langversion) fahre ich ist weiterhin täglich. Traurig, was in D abgeht. AfD, bleibt dran!

    44
  • Ein unwürdige zweierlei Maß messende Justiz in Deutschland.

  • Es war zu erwarten.
    Wenn man nicht mehr wissen kann, welche Äußerungen strafbar sind und welche nicht, verfehlt das Gesetz oder der Paragraph seinen Zweck und gehört entweder geändert oder ersatzlos gestrichen.

    Das riecht für mich sehr streng nach Rechtsbeugung. Na mal schauen, wie es in dieser Sache weitergeht.

    33
  • Wenn ich mal ausnahmsweise die „Bild“ zitieren darf:
    „Bei Richter Jan Stengel war er damit aber an der falschen Adresse. „Herr Höcke, die Richter dieser Kammer arbeiten seit 30 Jahren auch DDR-Urteile auf. Ich weiß, was politische Urteile sind.““
    Ein Fachmann also.
    Man sollte aber anmerken, dass wahrscheinlich auch die Richter der „DDR-Urteile“ sich dafür hielten…. 😉

    29
  • Beim selben Richter? Warum soll denn da ein anderes Urteil herauskommen ? Sei’s drum, die beste Reklame für Höcke und die AfD. Der Richter hat der AfD wieder einen Prozentpunkt mehr geschenkt, denn das Rechtsempfinden vieler wird dahingehen, dass sie sagen für so einen Popanz hat die Justiz Zeit, für andere Verbrechen nicht.

  • Wenn Herr Höcke das sagt, ist es strafbar. Bei allen anderen nicht.

    25
  • Im Landgericht Halle ist der eklige Gestank des Sozialismus wieder deutlich wahrnehmbar. Alles für Höcke.

    24
  • Kleines Gedankenexperiment:
    Die AfD kommt in Regierungsverantwortung und zahlt denen mit gleicher Münze zurück. Das wird lustig!

    22
  • Bei einer Tagessatzanzahl von mehr als 90 Tagessätzen gilt der Verurteilte als Vorbestraft, entsprechende Einträge sind im Führungszeugnis des Bundeszentralregister vermerkt.

    21
  • sehr, sehr merkwürdig.

  • Das Migrationshintergründige immer psychisch krank sind und Autochthone Nazis, ist doch bekannt. Und was ist falsch an Deutschland zuerst? failed state

  • Er soll als Lehrer gewusst haben, woher der Ausspruch kam. Nur Doof, daß die Nasis auch diesen Spruch nur mißbraucht haben. Doch wir alle benutzen Wörter und Sätze, die auch die Nasis benutzt haben. Wie der, die das oder und. Die Angst muß Groß sein vor Höcke. Vor allem die Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt und was die Staatsanwaltschaft fordert, macht es deutlich. Wir als Ossis sind bei solchen Richter vom Regen in die Traufe gekommen oder sollte man sagen, es ist noch schlimmer.

    20
  • Später wird es wie immer in Deutschland enden“Ich habe habe nur Befehle, Weisungen….befolgt.“

    18
  • Richter Jan Stengel hatte schon im ersten Prozess zu der selben Sache die Ehre, seine Sicht zum Besten zu geben.
    Es zeugt von einwandfreier „Haltung“, in der Sache erneut zum selben Ergebnis zu kommen.
    Da er ja bereits in der Materie steckte, hat er auch diesmal Beweisanträge nicht zugelassen.
    Es war also ein politischer Prozess, pünktlich zur LTW und es wird kassiert werden – nach der Wahl.

    17
  • Preisfrage: Wo kann man für eine strafbare Äußerung verturteilt werden, die man nachweislich gar nicht getätigt hat. Natürlich nur Im besten Deutschland aller Zeiten.

  • Unfassbar, was für Urteile in Deutschland mittlerweile gefällt werden, um einen „unerwünschten Politiker“ zu diskreditieren und mundtot zu machen.

  • Jeder der dieses Urteil als Schwachsinn sieht, sollte jetzt
    einmal genaustens auf die Wortwahl der Ampelparteien
    und der CDU/CSU achten! Wenn dort jemand einen alten
    SA Satz sagt bitte sofort anzeigen!

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