Prozessauftakt
„Alles für …“: Höcke erneut vor Gericht
Am Montag beginnt vor dem Landgericht Halle der zweite Prozess gegen Thüringens AfD-Vorsitzenden Björn Höcke. Erneut steht der Vorwurf im Raum, Höcke habe bewusst eine Parole der SA aus der NS-Zeit verwendet.
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Der Vorsitzende der AfD in Thüringen und Fraktionschef im Landtag, Björn Höcke, steht erneut vor Gericht. Ab Montag muss er sich vor dem Landgericht Halle verantworten, weil er auf einer AfD-Veranstaltung in Gera im Dezember 2023 angeblich den Satz „Alles für Deutschland“ benutzt haben soll, der auch von der SA benutzt wurde. Dies ist bereits der zweite Fall dieser Art.
Bereits im Mai 2024 wurde Höcke wegen der Verwendung derselben Parole auf einer Veranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legte seine Verteidigung Revision ein, sodass es noch nicht rechtskräftig ist. Höcke bestreitet die Vorwürfe. Er sagt, dass er auch als ehemaliger Geschichtslehrer nicht gewusst habe, dass die SA diese Parole genutzt habe – er habe die historische Tragweite nicht gekannt.
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Die Staatsanwaltschaft in Gera wirft Höcke nun aber erneut vor, die Parole bewusst und in Kenntnis ihres verbotenen Charakters verwendet zu haben. Konkret soll er bei einem Stammtisch mit 350 Teilnehmern den ersten Teil „Alles für“ selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten dazu gebracht haben, mit „Deutschland“ zu vervollständigen. Dies sei eine klare Verwendung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen, so die Begründung der Staatsanwaltschaft.
Die Verhandlungstermine sind auf den 24. und 26. Juni 2024 angesetzt. Wie der Tagesspiegel berichtet, haben Höckes Anwälte beim Prozessauftakt am Montag die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sie bezweifeln die Zuständigkeit des Landgerichts Halle und prangern die Vorverurteilung ihres Mandanten an, die das Verfahren beeinträchtigen würde. Ein Antrag wegen Befangenheit des vorsitzenden Richters wurde abgelehnt.
Sollte das Gericht Höcke für schuldig befinden, drohen ihm erneut eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Klar ist: Die Verwendung der Parole ist nicht ratsam, ob sie aber tatsächlich verboten ist, ist nicht nur wegen der interpretationswürdigen Auslegung im Strafgesetzbuch fragwürdig, sondern auch, weil der Satz bereits in der Vergangenheit mehrfach ohne direkten NS-Bezug benutzt und niemals bestraft wurde (lesen Sie hier mehr).
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Komisch. Für wahrlich volksverhetzende Aussagen roter, dunkelroter und grüner Politiker musste sich noch niemand verantworten. Da scheint wohl doch etwas dran zu sein, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte so ein klein wenig politisch weisungsgebunden sind. Nur ein klein wenig 😉
Im Dezember 2023 soll er das geäußert haben und bereits im Juni 2024 wird ihm der Prozess gemacht, während Mörder und Schwerstverbrecher ohne Prozess die U-Haft verlassen, da kein Prozesstermin einberaumt werden konnte. Wie offensichtlich muss der Missbrauch der Justiz und damit die Aufhebung der Gewaltenteilung in dieser doch angeblich so demokratischen Republik denn noch sein??
Es ist alles so lächerlich hier.
War das nicht ursprünglich mal eine Parole der Sozialdemokraten aus den 20er Jahren?
Aber wen interessieren in dieser Demokratiesimulation schon Wahrheiten!
Muß man sich jetzt, bevor man irgendetwas öffentlich sagt, erstmal ansehen, was vor über 80 Jahren irgendein SA/SS-Mann gesagt hat. Das ist doch nur noch irre in diesem Land.
Hier will man mal wieder mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Ich drücke Björn Höcke die Daumen, dass er ungeschoren davon kommt, denn langsam wird es lächerlich.
In der Vergangenheit ist Höcke mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der einzige gewesen, der diesen Ausspruch „A-F-D“ sagte.
Hätte er „Alles gegen Deutschland“ gerufen, wäre das nicht nur straffrei, sondern er wäre sicherlich längst koalitionsfähig.
Freiluftklapse Deutschland!
Realsatire!
Politiker, die sich noch ernsthaft für das Volk einsetzen wollen, werden kriminalisiert. Und zwar von den tatsächlich kriminellen gegen-rechts-Gutmensch-Schwachmaten, die sich kein bisschen für das arbeitende Volk interessieren.
Bei dem Spruch mit drei Wörtern handelt es sich um eine nationale Parole des 19. Jahrhunderts, die schon König Ludwig I. von Bayern 1848 verwendete.
Merkwürdig. Gerade die letzte Aussage ist sicher ziemlich sarkastisch, aber was soll daran denn strafrechtlich relevant sein? Irgendwie erinnert mich das alles so langsam an die vielen Prozesse gegen Nawalny, bei denen man sich auch regelmäßig nur noch an den Kopf gefasst hat.