Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Niedersachsen wurde unlängst AfD-Mitgliedern die Kandidatur für kommunale Wahlämter untersagt. Dadurch sollte Deutschlands Demokratie vor Verfassungsfeinden geschützt werden. Was ist davon zu halten?
Wie gut, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem NPD-Urteil von 2017 die Definition einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung im SRP-Urteil von 1952 und im KPD-Urteil von 1956 durch Einschränkung seiner Präzision erweitert hat! Nun nämlich liegt die neue, aufgeweichte Formel als „Weiterentwicklung“ allen öffentlichen AfD-Debatten sowie dem Wirken der Ämter für Verfassungsschutz zugrunde.
Werbung
Heute umfasst die freiheitliche demokratische Grundordnung nur…
die zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind. Diese sind die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Letzteres umfasst die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt, die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte und das staatliche Gewaltmonopol.
In den 1950er Jahren war das Bundesverfassungsgericht da noch präziser:
„Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: […] die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
Lesen Sie auch:
Sachsen-Anhalt
BSW will Medienstaatsvertrag kündigen – gemeinsam mit der AfD
Das BSW in Sachsen-Anhalt hat sechs zentrale Projekte für eine Zusammenarbeit nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt definiert. Fünf davon sind mit der AfD kompatibel – darunter die Kündigung des Medienstaatsvertrags.Linke Kampagnenplattform
Campact-Leitfaden zum Umgang mit rechten Bekannten – der AfD-Wähler als Erziehungsfall
Campact erklärt, wie man mit AfD-Wählern umgehen sollte: zuhören, aufklären, Geduld haben. Dahinter steht ein Demokratieverständnis, das politische Gegner nicht als mündige Bürger mit anderer Meinung betrachtet, sondern als pädagogisches Projekt.Wie gut auch, dass den letzten Satzteil heute kaum mehr jemand kennt! Man könnte sonst auf den Gedanken kommen, unter anderem das niedersächsische Innenministerium verhalte sich verfassungswidrig bzw. die niedersächsische Regierung und die sie tragende Landtagsmehrheit hätten dieses – jahrzehntelang für ganz unabdingbar gehaltene – Prinzip einer von Parteien getragenen Demokratie vorsätzlich oder zumindest billigend angegriffen.
Die Rechtslage
Am 28. April 2026 hat der Niedersächsische Landtag mit seiner Mehrheit aus SPD und Grünen ein „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes“ beschlossen. Durch dieses Änderungsgesetz wurde in das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) für Direktwahlen ein neuer § 45 e Abs. 5 eingefügt. Dieser Absatz lautet:
Werbung
„Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue einer Bewerberin oder eines Bewerbers vor, so legt die Wahlleitung den Wahlvorschlag unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde zur Prüfung vor. Die Kommunalaufsichtsbehörde kann Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde einbeziehen. Das Ergebnis der Prüfung ist der Wahlleitung mitzuteilen; der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung des Wahlvorschlags.“
Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde ist je nach betroffener Kommune eine andere. Bei kreisangehörigen Gemeinden ist das der Landkreis; bei Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover ist dies das Niedersächsische Ministerium für Inneres. Die Entscheidung über die Zulassung eines Wahlvorschlags verbleibt – auf der Grundlage einer Vorabprüfung von Kandidaten durch die Aufsichtsbehörde – weiterhin beim Wahlausschuss. Der Leitfaden für die ministerielle Vorabprüfung findet sich hier.
Die politische Praxis – im Fallbeispiel
Wie das konkret aussehen kann, zeigt sich an einem aktuellen Fall. Dort formuliert der Vorsitzende des Wahlausschusses an einer Stelle so: Im konkreten Fall einen Wahlbewerber nicht zuzulassen, sei „die Entscheidung oder der Vorschlag des Landes“, also des Innenministeriums.
Werbung
Dem folgte der Wahlausschuss in der Form von „alle gegen einen einzigen“. Materiell, wenn auch nicht formell, entschied also die Exekutive darüber, ob jemand bei einer anstehenden demokratischen Wahl das passive Wahlrecht in Anspruch nehmen dürfe. Und im Wesentlichen wurde dem Wahlbewerber, hauptberuflich Bundestagsabgeordneter der AfD, schlicht seine Parteizugehörigkeit vorgeworfen.
Die politische Praxis – als Wirkungskette
Jene kunstvoll gesponnene Wirkungskette, die zu diesem konkreten Fall führte, sieht so aus:
- Das dem Innenministerium nachgeordnete Landesamt für Verfassungsschutz schätzt öffentlich einen Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Es stützt dies – nicht nur im vorliegenden Fall – auf Gutachten mit Auswertungen ausgewählter Aussagen von AfD-Politikern über den Wert und die Praxis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, über den anzustrebenden Umgang mit dem Migrationsgeschehen sowie zu extremistischen Positionen von AfD-Mitgliedern. Bei den bislang öffentlich gewordenen Gutachten dieser Art gab es keine ausdrücklichen Nachweise, dass die AfD tatsächlich auf eine Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestands der Bundesrepublik Deutschland ausgeht. Das aber ist das schon jahrzehntelang übliche Kriterium für Extremismus. Stattdessen verwenden Ämter für Verfassungsschutz zur Feststellung von Extremismus inzwischen den seit 2017 faktisch erweiterten Extremismusbegriff des Bundesverfassungsgerichts. Der erlaubt es, aus Aussagen, die sich aus dem jeweiligen Zusammenhang reißen lassen, zumindest „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ zu konstruieren. Diese werden dann, soweit politisch erwünscht, mit verfassungsgefährdendem Tun gleichgesetzt.
- Diese Einschätzung des einem Innenministerium unterstehenden Landesamtes für Verfassungsschutz macht sich sodann die Regierung zu eigen.
- Auf dieser Grundlage kann nun etwa die niedersächsische Regierung direkt oder indirekt den Wahlausschüssen des Landes empfehlen, Wahlbewerber dann abzulehnen, wenn sie AfD-Mitglieder sind. Dafür reicht es also aus, dass sie für eine als „gesichert rechtsextremistisch“ ausgegebene Partei antreten und anschließend – in unterstellt verfassungsfeindlicher Weise – politische Macht ausüben wollen.
- Die Mitglieder der Wahlausschüsse, ehrenamtlich tätig und selten mit den größeren institutionellen Zusammenhängen der ihr Tun umgebenden Rechtslage gut vertraut, sehen sich nun veranlasst, durch die von ihnen zu treffenden Beschlüsse ganz unmittelbar „die Demokratie zu verteidigen“. Das ist offensichtlich „unsere Demokratie“, also jene der „demokratischen Parteien“, zu denen gemäß regierungsamtlichen Positionen die AfD gerade nicht gehört, nicht aber „unser aller Demokratie“, zu der nach bisherigem Verfassungsverständnis alle nicht vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Parteien gehören.
- Gegen die Ablehnung als Kandidat kann sich ein Bewerber, der auf diese Weise für eine anstehende Wahl um sein passives Wahlrecht gebracht wurde, im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Wahlvorschlags wehren oder auch im Zuge eines Wahlprüfungsverfahrens. Behandelt die Justiz eine solche Beschwerde aber nicht mit ausreichendem Vorlauf vor der amtlichen Feststellung einer Kandidatenliste oder lässt sich – wie es derzeitige Rechtspraxis zu sein scheint – ein Wahlausschluss erst nach (!) der Wahl durch ein Wahlprüfungsverfahren als rechtswidrig feststellen, so läuft der Rechtsschutz für Wahlbewerber offensichtlich leer. Was ein effektiver Rechtsschutz sein sollte, gleicht dann einer Regelung, die es einem zum Tod Verurteilten erst nach der Hinrichtung erlaubt, gegen das ihn vernichtende Urteil rechtlich vorzugehen. Doch ein solches Verfahren passt eher in einen Willkürstaat als in einen funktionierenden Rechtsstaat.
Sinn und Nebenschäden der neuen Praxis im Lichte möglicher Weiterungen
Weil – soweit bislang bekannt – dieses Verfahren allein gegen AfD-Kandidaten verwendet wurde, ähnelt es einem „AfD-Verbot durch die Hintertür“. Wenn nämlich AfD-Kandidaten ohnehin nicht zur Wahl zugelassen werden, können sie auch nicht in Positionen gelangen, von denen aus sich Staatsmacht ausüben ließe. Und würde dieses Verfahren bundesweit angewendet, so müsste man die AfD gar nicht erst in einem vom Scheitern bedrohten Verfahren zu verbieten versuchen, weil ihre Kandidaten doch gar nicht gewählt werden könnten.
Werbung
Allerdings gibt es diese bequeme Möglichkeit einer Alternative zum von der Verfassung vorgesehenen Parteiverbotsverfahren formal nur in Niedersachsen. Informell wurde sie vor Kurzem auch in Rheinland-Pfalz genutzt. Möglich ist derlei – auf welchen konkreten Rechts- und Verwaltungswegen auch immer – einstweilen aber nur im Fall von Direktwahlen für die Ämter von kommunalen Wahlbeamten wie Bürgermeistern oder Landräten, nicht aber bei der Wahl von Gemeinderäten, Kreistagen, Landtagen, dem Bundestag oder dem Europäischen Parlament.
Begründet wird diese – sehr eingeschränkt mögliche – Verhinderung von Kandidaturen dahingehend, dass kommunale Wahlbeamte, einmal ins Amt gewählt, Staatsmacht ausüben werden, die ihrerseits aber nicht zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingesetzt werden soll. Eben deshalb habe man die gegebene oder nicht gegebene Verfassungstreue von Kandidaten vorab festzustellen. So hielt man es einst auch bei Bewerbern für den Schuldienst. Für diese erfolgte eine „Regelanfrage beim Verfassungsschutz“ auf der Grundlage des sogenannten „Radikalenerlasses“ von 1972, der zwischen 1979 und 1991 dann schrittweise wieder abgeschafft wurde.
Bei Kandidaturen für kommunale Vertretungskörperschaften, Landtage, den Bundestag oder das Europäische Parlament gibt es eine solche Vorabkontrolle bislang nicht. Das ist durchaus unschlüssig, solange man die im Fall von Bewerbern für kommunale Wahlämter – oder einst für Lehrerpositionen – herangezogene Begründung wirklich ernst nimmt. Abgeordnete können nämlich Regierungsmitglieder, sogar Regierungschefs werden. Natürlich besteht nicht nur bei Bürgermeistern oder Landräten die ins Feld geführte Gefahr, dass die mit solchen Ämtern verbundene Amtsgewalt zum Schaden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung missbraucht werden könnte. Dabei sind die Macht- und Missbrauchsmöglichkeiten eines Ministers oder gar Regierungschefs deutlich größer als die eines Bürgermeisters oder Landrats. Deshalb läge es nahe, die Überprüfung von Bürgermeister- oder Landratskandidaten auf Verfassungstreue – samt deren möglichem Wahlausschluss – auch für sämtliche Landtags- und Bundestagskandidaten einzuführen.
Werbung
Zwar haben nicht alle Abgeordneten die gleiche Chance auf ein Regierungsamt. Doch vor dem Gesetz müssen sie alle auf die gleiche Weise behandelt werden. Von einem solchen Vorsatz rät freilich jene öffentliche Empörung ab, welche die Einführung einer solchen Regelüberprüfung von Parlamentskandidaten wohl nicht nur bei der Antifa auslöste.
Rechtssystematisch betrachtet scheint die jetzige Ungleichbehandlung von Kandidaten für öffentliche Ämter bei der Überprüfung auf Verfassungstreue rechtswidrig zu sein. Nicht nur wegen des zu erwartenden Widerstands verbietet sich die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung durch eine Überprüfung wirklich aller Kandidaten durch den Verfassungsschutz. Vielmehr wirkte eine solche Verfahrensweise dem für unsere Verfassungsordnung grundlegenden Demokratieprinzip entgegen. Die politische Willensbildung, zu der auch die Aufstellung von Wahlbewerbern gehört, hat sich nun einmal von unten nach oben zu vollziehen – und nicht auf dem Umweg über eine „Vorzensur“ durch die Ämter für Verfassungsschutz. Also wäre es verfassungsrechtlich und auch politisch weise, auf die jetzige Ungleichbehandlung einfach zu verzichten. Politikanalytisch erkennt man ohnehin nur einen weiteren Verfahrenskniff beim bislang so wenig erfolgreichen „Kampf gegen rechts“.
Außerdem schaden die Nebenwirkungen einer wirklich systematischen Sicherstellung der Verfassungstreue von Wahlbewerbern der Gewaltenteilung. Entlang der oben beschriebenen und inzwischen auch praktizierten Wirkungskette liegt es nämlich in der Hand der Exekutive, über die Zusammensetzung jenes Personenkreises zu entscheiden, aus dem die Wählerschaft erst in einem weiteren Schritt ihre Auswahl für die Zusammensetzung von Vertretungskörperschaften oder die Besetzung kommunaler Spitzenämter treffen könnte. Weil nämlich der Verfassungsschutz Teil der Exekutive ist, seine Spitze aus politischen Beamten besteht und die Innenminister den von diesen geteilten Einschätzungen in der Regel folgen, kommt es in der Praxis leicht zu den folgenden Zusammenhängen: Die Leitungsebene der Innenministerien gibt dem Verfassungsschutz Hinweise darauf, nach wie auszugestaltenden Kriterien er wen als extremistisch einstufen sollte; bezugnehmend auf entsprechende Einstufungen unterbreiten dann Innenministerien oder Kommunalaufsichtsbehörden den Wahlausschüssen Hinweise, wen sie zur Wahl zulassen dürften bzw. nicht zulassen sollten; und am Ende sieht sich die Exekutive Vertretungskörperschaften gegenüber, in denen es gar keine andere Opposition als jene gibt, die der Exekutive genehm ist.
Sehr ist zu bezweifeln, dass das zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehörende Recht auf Bildung und Ausübung von Opposition solchermaßen nicht in seinem Wesensgehalt verletzt wird. Ebenso ist zu bezweifeln, dass solche Vormundschaft der Exekutive gegenüber Vertretungskörperschaften dem in unserer Verfassungsordnung zwingend zu befolgenden Leitgedanken der Gewaltenteilung entspricht. Im Übrigen besitzt unsere Rechtsordnung ohnehin schon einen – wie es wenigstens bislang schien – abschließenden Katalog von Hinderungsgründen für eine Nutzung des passiven Wahlrechts: fehlende Wählbarkeit wegen zu geringen Alters, zu kurzer Wohnsitzdauer oder nicht gegebener deutscher Staatsangehörigkeit bzw. EU-Bürgerschaft; Verlust des passiven Wahlrechts durch ein Gerichtsurteil, durch Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG oder durch eine Grundrechtsverwirkung nach Art. 18 GG. Abgesehen von der ersten Fallgruppe sind es Gerichte, nicht aber Exekutivorgane, die über die tatsächliche Wählbarkeit eines Wahlbewerbers entscheiden. Dass Wahlausschüsse auf der Grundlage von Hinweisen seitens der Exekutive (Kommunalaufsicht, Ämter für Verfassungsschutz) solche Mitbürgerinnen und Mitbürger von Wahlen ausschließen können, denen ihr passives Wahlrecht in keiner Weise entzogen wurde, dürfte also einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Als Teil des „Kampfs gegen rechts“ beeinträchtigt die bisherige Praxis in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz jedenfalls klar „die Chancengleichheit für alle politischen Parteien“. Offenkundig soll sie das auch, wie das so mancher rhetorische und versammlungsmobilisierende Feldzug zeigt, der gegen die AfD geführt wird. Da trifft es sich – Vorsicht: Ironie! – wirklich gut, dass unser Bundesverfassungsgericht selbst dazu beigetragen hat, dass genau dieser Teil unserer jahrzehntelang benutzten Definition einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wenn schon nicht in Vergessenheit, so doch außer Gebrauch geraten ist. Man könnte ja sonst auf die Idee kommen, es gäbe in Deutschland Gegenden, in denen sich die Exekutive ihrerseits an unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vergeht, sich also – traditionell formuliert – extremistisch verhält …
Was tun?
Es wäre gut, wenn sich bald gerichtlich klären ließe, ob die beschriebenen bzw. erörterten Verhaltensweisen mit den verfassungsrechtlichen Garantien des passiven Wahlrechts, der Gewaltenteilung und der Chancengleichheit politischer Parteien vereinbar sind. Es gibt begründete Zweifel, dass sich das wirklich so verhält. Wird dann nicht Abhilfe geschaffen, befindet sich unser aller Demokratie wirklich in Gefahr.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Patzelts Politik. Der Autor Professor Werner J. Patzelt ist Politikwissenschaftler und lehrte bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2019 an der TU Dresden. Mit seinen Analysen zu aktuellen Themen leistet er immer wieder einen wichtigen Beitrag zur politischen Debatte – seit Juni 2026 auch im Format Patzelt Politik auf Apollo News.
Anzeige
Unser VPN-Partner
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Ein starker und längst überfälliger Beitrag!
Wer sich auf den Schutz der Demokratie beruft, darf demokratische Grundrechte nicht nach politischer Opportunität auslegen.
Wahlen sind kein Gnadenakt der Exekutive – und Opposition ist kein Privileg, das Regierungen nach Belieben vergeben.
Demokratie gilt für alle oder sie ist keine.
„Demokratie gilt für alle oder sie ist keine.“
Also ist es doch offen sichtbar, es gibt keine Demokratie mehr in diesem Land. Sie wurde durch „unsere Demokratie“ ersetzt, die nicht anderes als eine Diktatur ist.
Genau das gleiche habe ich in anderen Worten auch gesagt.
Die Demokratie, wie es das Grundgesetz vorgesehen hat, gibt es nicht mehr.
Wer schützt uns vor diesen „Ommas gegen uns“ wahre Demokraten?
Das ist ja alles absolut richtig was Sie schreiben.
Nur, was jetzt?
Und übersehen wir bitte auch nicht die Rolle der Union, die sich zwar offiziell zu den Vorgängen in Niedersachsen zurückhalt, aber auch nichts dagegen unternimmt.
So wie es jetzt vom SPD geführten niedersächsischen Innenministerium gehandhabt wird, ist das Resultat:
Es gibt nur noch „unsere“ Demokratie und nicht mehr die Demokratie.
In der ganzen Diskussion fehlt ein zentrales Argument: das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Das bedeutet, dass jede staatliche Stelle ungeprüft von der Verfassungsmäßigkeit der Partei ausgehen muss, bis das Bundesverfassungsgericht anders entschieden hat. Keine Behörde und kein Gericht darf diese Einstufung selbständig vornehmen und daraus rechtliche Konsequenzen ziehen. Genau das macht aber die niedersächsische Regierung, indem sie in der „Mitgliedschaft in einer als Beobachtungsobjekt … gesichert extremistischen Partei“ ein „starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“ sieht. Im Kern erklärt die Regierung die AfD für verfassungswidrig und lässt daraufhin deren Kandidaten das passive Wahlrecht entziehen. Das ist schlichtweg verfassungswidrig.
@Freund des Grundgesetzes: Geiler Nickname…dass mir der nicht eingefallen ist?
Hallo Leute!
Likt bitte den Kommentar von @Freund des Grundgesetzes – der ist mega gut!!!
Allerwertester Herr Professor Patzelt,
Eure Zergliederung ehrt Euch! Doch Ihr erliegt dem Wahn, wir lebten in den 1950er Jahren und in einer Demokratie.
Blickt auf! Wir fristen Dasein im Neo-Feudalismus: Unsere Regenten gebärden sich wie Sonnenkönige, der Staat ist zur fetten Beute für Hofschranzen verkommen und der Untertan blecht klaglos den Zehnten.
An solchem Hofe gilt nicht Disput, sondern Kniefall! Wer die Krongewalt hinterfragt, frevelt per Majestätsbeleidigung; Schutzzonen sind Schlossgräben wider dem Lehensvolk. Wozu ein Parlament, wo Seine Durchlaucht der König gottgewollt am besten weiß, was dem Pöbel wohlbekommt?
Darum, hochgelahrter Herr, legt Eure Feder keineswegs nieder, sondern haltet dem höfischen Treiben weiterhin den Spiegel vor – auf dass manch verblendeter Hofnarr ob Eurer Seziermesser-Schärfe das Fürchten lerne!
In tiefster Devotion, Ihr Hofchronist,
Kai Dabei
Sehr gut
Wenn es wenigstens nur der Zehnte wäre den wir zahlen. Aber inzwischen ist es ja mehr als 50 % und es wird nicht weniger.
Ich sag nur 188.
Im übrigen wunderbar die Situation dargestellt!
@Kai Dabei : Ich habe es so verstanden, dass die alten Definitionen noch gelten und lediglich um das oben Erwähnte (was nicht glücklich macht) erweitert wurde. Oder klammere ich mich hier an einer Hoffnung?
Liebes AN Team, ich bitte Sie um eine menschenfreundlichere Bildwahl.
Ist um 6h schon: Zombie am Morgen, vertreibt Kummer und Sorgen angesagt?
Bitte nicht immer u.a. die Zahnfee und andere Schlimmbilder wie oben so früh…
Das Problem liegt auch und gerade in der bürgerlichen Gleichgültigkeit. Wohlstand macht behäbig und träge.
Das Herz unserer Demokratie, das Grundgesetz, steht nämlich nicht erst seit den Ungeheuerlichkeiten in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen unter einer Extrembelastung.
Ideologiebedingt wurden in der Vergangenheit Nachträge eingefügt bzw. Passagen geändert. Die Einzigartigkeit der Familie wurde z. B. relativiert. Die Mütter und Väter des GG verstanden darunter ganz klar Vater, Mutter und Kinder.
Niemals hätten ureigene staatliche Hoheitsentscheidungsfelder an übernationale Organisationen wie die EU abgetreten werden dürfen. Verheerend hat es sich im Bereich der Staatsfinanzen ausgewirkt. Es begann mit der „Griechenlandrettung“.
Am meisten Missbrauch wird mit Art. 1 GG Menschenwürde getrieben. Dieser Art. ist zu einem Schwert gegen das eigene Staatsvolk geworden (Rechtfertigung der Migration und Vorgehen gegen Kritiker).
„Die Einzigartigkeit der Familie wurde z. B. relativiert.“ Mit verheerenden Folgen, denn die „Ehe für alle“ ist gleichbedeutend mit „Kinder für alle“! Und DAS kann nicht richtig sein, denn nicht nur das GG hat das so nicht vorgesehen, sondern vorallem die Natur nicht!
Nur die Sicherung des Fortbestandes eines Staates durch Nachkommen und die bestmöglichen Chancen dieser Kinder durch Aufwachsen in einem stabilen Umfeld, rechtfertigt die durch eine staatlich vollzogene Eheschließung gewährten Privilegien. Treueschwüre etc. kann man schließlich auch ohne staatliche Anerkennung leisten, z. B. in der Kirche.
Die Ehe ist Natur??
Oder habe ich Sie missverstanden?
Ja, Sie haben mich missverstanden. Kinder zu bekommen ist NUR für Mann und Frau vorgesehen, Natur! Und da es die Ehe für alle gibt, meinen auch alle (siehe Spahn und Streeck!) sie hätten ein Recht auf Kinder! Ist dem so?
Sonnenbraut.1..26.07.2026 um 09:04 Uhr
Danke, dass Sie das klarstellen.
—Kinder zu bekommen ist NUR für Mann und Frau vorgesehen, Natur!—
Da bin ich komplett bei Ihnen.
So ist die Biologie.
Nur mit einer Ehe muss das alles gar nichts zu tun haben.
Wieder so ein gefeuerter Redakteur vom öffentlich rechtlosen Dummfunk..
Der Verfassungsschutz liegt in den Händen von Politikern. Da die Altparteien gnadenlos abschmieren missbrauchen sie ganz einfach den Verfassungsschutz. Da die Judikative politisch motiviert unterwegs ist wird es nicht mehr lange dauern bis… ja keine Ahnung was dann passiert. Der Volkswille findet keine Beachtung und der zwangsfinanzierte Staatsfunk befeuert das ganze medial. Irgendwie erinnert mich das ganze an die letzten DDR Jahre…
Der finale Fehler der „DDR“ war die massive Wahlfälschung im Frühjahr 1989.
Wir sind derzeit auf exakt demselben Weg.
Bis es knallt: laut, hart und böse.
Der Finale Fehler war sich sofort der BRD anzuschließen, mit einem Einigungsvertrag der es der ehemaligen DDR und seinen Bewohnern unmöglich machte rechtlich gegen Ungerechtigkeiten, vorzugehen!
Mich hat regelrecht schockiert als man das Klima ins Grundgesetz aufgenommen hat.
Das ging mir auch so.
Und ganz ehrlich: von diesem Schock habe ich mich immer noch nicht erholt.
Stichwort träge! Diese Trägheit und der Angst als Rassist zu gelten verhindert eine realistische Einschätzung einer zunehmenden islamisch geprägten Gesellschaft. Die Unterwanderung hat längst begonnen.
https://www.focus.de/politik/deutschland/unterwanderung-deutschland-im-visier-des-politischen-islam-geheimdienst-zaehlt-28-280-personen-als-islamisten_14253ea4-dc6f-49e9-b205-884cba319d16.html
Vielleicht ist schon zu spät.
Vielleicht war die Griechenland Rettung doch nicht so schlecht, denn es könnte bald passieren dass uns Griechenland rettet…
Macht ist in einer Demokratie kein Besitz. Sie ist ein Auftrag auf Zeit. Wer gute Politik macht, die die Bürger mitnimmt, wird wiedergewählt. Wer an den Bedürfnissen der Menschen vorbei regiert, wird abgewählt. So funktioniert das System – oder sollte es zumindest.
Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, dass die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist.
– Stanislaw Jerzy Lec
wenn ich mir die Blauen so anschaue, ja Sie haben recht.
Wer uns schützt? Die CDU jedenfalls nicht.
Mein Gott, habe ich einen Schreck bekommen. Habt Ihr keine besseren Bilder ?
Wir haben keine Demokratie mehr und wie Gerichte entscheiden, wissen wir doch.
Warum wird immer noch von einer Gefahr für die Demokratie gesprochen, eine Demokratie, die wir schon lange verabschiedet haben.
Genau! Wir haben nur noch „Unsere Demokratie“, die keine mehr ist. Die Politik meint auch mit „Unsere Demokratie“ ihre eigene Art der Demokratie…..
Sehe ich auch so. Aber hatten wir die je? Das ist die Frage. Als es das Netz noch nicht gab konnte vieles unter den Teppich gekehrt werden. Aber was wir hatten mit Sicherheit einige fähige Leute die das Land wertschätzten in der Politik. Die Krux fing 1974 (so meine Erinnerung) so langsam an, als das Berufspolitikertum eingeführt wurde.
Die Demokratie ist bei uns nicht gefährdet, sondern faktisch abgeschafft, ersetzt durch
„Unsere Demokratie.“
Eine einzige Farce.
Es ist eingetreten, was ich nie für möglich gehalten habe,
Die Opposition wird ausgeschaltet, es regiert die Einheitspartei auf ewig, wenn der Wähler nicht endlich aufwacht.
Meine Frage: Wurde bereits gegen diese Praxis geklagt, damit das endlich gerichtlich entschieden werden kann?
Wenn das so weitergeht, würde es in Zukunft wohl Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht geben, die das Wort Opposition gar nicht mehr kennen?
Ich bestaune die welthistorisch einzigartige KURZSICHT der Akteure der SPD, die sich schon bald vor der obersten „Instanz“ der Demokratie verantworten müssen: dem Wähler, der in den letzten Sekunden vor der Stimmabgabe in der Wahlkabine seine Erfahrungen Revue passieren lassen muss!
Wer nicht in der Lage ist, die AfD politisch und kommunikativ auf offener Bühne zu stellen, und die Wahlbürger tatsächlich vor eine Wahl zu stellen, kann kein aufrechter demokratischer Vertreter der Verfassungsdemokratie sein!
Die Sozialdemokraten haben mit der Agenda 2010 eine „volkswirtschaftlich desaströse Agenda in Gang gesetzt, deren Langfristauswirkungen sie nun einholen.
Werden die Fehler nicht eingestanden und korrigiert, ist die Geschichte der SPD zu Ende!
Wenn Sie da auch die Union mit reinnehmen, die sich momentan zwar vornehm zurückhält aber auch rein gar nichts gegen die antidemokratischen Vorgänge ihres Koalitionspartners unternimmt, dann wird der Ball rund.
Wer zu lange regiert, verliert offenbar die demokratiepolitischen Grundfähigkeiten, um konstruktiv und überzeugend mit dem Wähler zu kommunizieren! Ich habe dazu eine umfassende Analyse, im im Rahmen von PARTEIEN-Audits Erkenntnisse sammelt!
Im Grunde braucht die Verfassungsdemokratie ein REFRESH und das kann ein „Parteien-TÜV“ am Besten leisten!
Wir sollten auch wegkommen von dieser Parteiendemokratur.
Mein Vorschlag, wie so oft geschrieben:
Parlament verkleinern.
In den Bundestag kommt nur wer ein Direktmandat in seinem Wahlkreis gewinnt.
Nach zwei Jahren Regierung Check. Weiter so oder nein. Bestimmung durch den Souverän.
Volksabstimmungen.
Und noch einiges mehr.
Der erste reaktive Impuls: „… wir sollten weg kommen von …“ ist keine angemessene demokratische Reaktion! Zuerst sollten wir zu den Dingen kommen, an denen sich Demokratie entscheidet und aufbaut: Parteien-Gesetz §7!
Wird in Präsenz gehandelt, geplant, gedacht, dann entsteht Demokratie von Unten nach Oben, bottom-up, wie vom Grundgesetz intendiert.
Wird per Social-Media Parteiarbeit gemacht, fängt es mit dem TopDown-Bias schon beim Sitznachbarn an! Ein digital-soziales System, das nach und nach immer Instanzen einer TOP-DOWN-Politik ohne Respekt, Achtung, Konnektivität, Subsidiarität und Sorgsamkeit aufbaut!
„Wer nicht in der Lage ist, die AfD politisch und kommunikativ auf offener Bühne zu stellen (…)“
Von der Union hört man es ja seit mehr als zehn Jahren mehrmals täglich, daß man die AfD polisch und inhaltlich stellen müßte. Nichts dergleich ist allerdings je passiert. Und warum nicht? Tja, wenn man eine Konkurrenzpartei inhaltlich stellen möchte, braucht man dazu eigene Inhalte. Nichts könnte jedoch der Union fremder sein als originelle Inhalte. Womit also will man die AfD stellen? In der Union gibt es ja nichts als bleiche Leere.
die Kesselflicker von der AFD stellen sich irgendwann selber
Danke, Prof. Patzelt, daß Sie mal in einer Kompaktversion historisch und staatstheoretisch relevante Grundlagen vorführen. Die praktische Realität sieht schon sehr sehr lange anders aus. Wer je einen Ausflug in eine Parteimitgliedschaft gewagt hat, wie ich 5 – 6 Jahre Mitglied in der FDP, 20 Jahre her, stellt früh fest, falls er nicht bereit ist Skandale zu beschweigen, was tatsächlich läuft. Es geht schon bei der Nachbetrachtung von Kommunalwahlen los, wie chancengleich es läuft. Sind Sie in einem Wahllokal bei der Auszählung nicht vertreten, liegt das Ergebnis tiefer, als das Gesamtergebnis. Da braucht keine besonderen statistischen Kenntnisse. Das ganze ist noch nicht mal tatsächlicher Wahlbetrug, sondern der alltäglichen Erfahrung geschuldet, daß niemand die eigenen Interessen so genau verfolgt, wie man selbst. Allerdings sieht man bei den kleinen Zahlen auf kommunaler Ebene sofort, welche Auswirkungen auch kleine Fehler haben s.o.. Und es wird um Pipipöstchen brutal gekämpft.
Herr Patzelt, vielen Dank für diesen Artikel. Das was Niedersachsen und was mit den Kandidaten Paul getrieben wurde ist verfassungswidrig und das weiß inzwischen jedes Kind. Und warum nur die AfD und nicht auch die von den anderen Parteien UnsererDemokratie? Es reiht sich alles nahtlos in die Causa Spahn ein. Wir nehmen uns einfach das Recht heraus, ob das gegen die Verfassung etc. Verstößt kann ‚uns‘ egal sein. Ich sag ihnen das wird zum Bumerang. Wie auch bei Spahn.
Quod licet Iovi, non licet bovi. Sagten schon die alten Römer!
Ist halt so.
meinen Sei jetzt die Ochsen von den Blauen ?
Wir schützen die Demokratie, indem wir sie abschaffen.
Ein des Rechtsseiens völlig unverdächtiges Medium – nämlich die Bundeszentrale für politische Bildung – schrieb über den Wahlbetrug in der DDR von 1989 unter anderem:
„Zu den Vorfeldaktivitäten des Ministerium für Staatssicherheit gehörte es auch, in Abstimmung mit den SED-Kreis- und Bezirksleitungen dafür zu sorgen, dass keine unliebsamen Kandidatinnen oder Kandidaten auf die Einheitslisten oder in die Wahlvorstände kamen.“
Hübsch, oder?
Der Artikel stammt übrigens nicht von gestern, sondern vom 07.05.2019.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/290562/wahlbetrug-1989-als-die-ddr-regierung-ihre-glaubwuerdigkeit-verlor/
Parallelen 1:
Die Parallelen zwischen den Vorgängen in der DDR, als sie ihr letztes Röcheln hören ließ, und den gegenwärtigen Zuständen in Niedersachsen etc. pp. sind wirklich verblüffend.
In der DDR war damals Erich Mielke Chef der Stasi. Der schien schon zu zittern und zu beben, weil irgendwelche Frechdachse Strafanzeigen losgetreten hatten von wegen Manipulation und Wahlfälschung. Mielke empfahl damals in einer „vertraulichen Verschlußsache“, feindliche, oppositionelle und andere negativer Kräfte zur Diskreditierung der Ergebnisse der Kommunalwahlen zurückzuweisen und zu unterbinden.
Weiter lesen wir dann:
„Dieses Dokument sah sogar eine Rechtsbeugung vor. Anzeigen seien kommentarlos entgegenzunehmen und „nach Ablauf der vorgesehenen Fristen für die Anzeigenbearbeitung“ abzuweisen. Von den jeweils zuständigen Organen sei „zu antworten, dass keine Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat vorliegen“. Beschwerden dagegen seien „abschlägig zu bescheiden“.
Parallelen 2:
Bei Tichyseinblick war gestern zu lesen, daß für die ermittelnde Staatanwaltschaft „kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ gegen Josef Kraus bestünde. Dafür hat diese Staatsanwaltschaft allerdings zehn Monate gebraucht. Das ging sogar in der DDR schneller.
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/erfahrungsbericht-instrumentalisierung-rechtswegestaat/
Whow!
Jetzt ist die Zeit der Demokraten! Nicht der Anhänger von „unserer Demokratie“, sondern der wahren Demokraten. Zeit für alle, die den Wähler als Souverän wollen. Zeit für alle, die nicht akzeptieren, dass links-grüner Parteien mit Hilfe weisungsgebundener Behörden eine aussichtsreiche Konkurrenz von Wahlen ausschließen lassen. Immer deutlicher wird der Wählerwille durch Brandmauern verbogen und aussichtsreiche Opposition zu Wahlen gar nicht zugelassen. Ich würde diese Wahlen boykottieren, denn es sind Scheinwahlen, bei der ich keine Alternativen habe.
Wenn in einem Verfahren festgestellt wird, der Ausschluss war rechtswidrig, dann muss in einem Rechtsstaat die Wahl sofort anuliert werden, der Zustand vor der Wahl wieder hergestellt werden. Bedeutet: die alten Personen kommen wieder in ihr Amt, alle Beschlüsse, Verordnungen, etc. werden für ungültig erklärt. Und dann eine neue Wahl mit allen Bewerbern ausgerichtet werden.
Es fängt doch ganz oben an. Wenn jeder Bundestag mit 2/3 Mehrheit am Grundgesetz rumschrauben kann. Sollten solche Änderungen, die Herr Patzelt beschreibt, nicht nur über einen Volksentsentscheid möglich sein? Zum anderen muss man auch sehen: Wer schlägt die Kandidaten für das Verfassungsgericht vor? Entstehen da nicht auch gewisse ‚Verpflichtungen‘?
Gesetze werden einfach geändert wie es für die Altparteien passt. Demokratie hat das Ablaufdatum bereits überschritten.
Es hat schon ein „G’schmäckle“, dass das BVG unter Merkel-Regierung, ausgerechnet diesen § ‚aufgeweicht/umformuliert‘ hat. Wenn wir ganz ehrlich sind, glauben wir nicht mehr an eine gerechte/neutrale Justiz in unserem Land. Durfte man das jetzt so schreiben?
Die bürokratischen Mahlwerke laufen wieder wie in dunkelsten Zeiten. Jeder hat sich wieder nur an „Anweisungen“ gehalten und seine „Aufgaben“ erfüllt. Im Zweifel werden die „Maßnahmen schon die „Richtigen“ getroffen haben.
Niemand schützt uns, wir müssen uns selbst erheben.
Was macht man gegen ein Bundesverfassungsgericht, das selbst nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht? „Denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht.“ (Heinrich Heine)
Wir brauchen überhaupt keine Wahlen mehr. Wir haben doch eine demokratische Regierung und demokratisch gewählte Abgeordnete auf Ländereien.
So sehr ich Ihren Beiträgen, gesprochen wie verschriftlicht, seit Jahren beipflichte:
Glauben Sie im Ernst, dass sich Leute, deren erklärtes Ziel es ist (!!!), die einzige politische Opposition auszuschalten (!!!), um eine gegenteilige Entscheidung scherten, selbst wenn sie ein „Gericht“ denn getroffen haben sollte? Vom Schlage Behrens &. Co.??
M. E. ist Behrens‘ Niedersachsen die Generalprobe für eine Methode, sich der politischen Konkurrenz ohne Verbot zu entledigen, die binnen kurzer Zeit in ganz DE Einzug halten dürfte.
„Es wäre gut, wenn sich bald gerichtlich klären ließe, ob die beschriebenen bzw. erörterten Verhaltensweisen mit den verfassungsrechtlichen Garantien des passiven Wahlrechts, der Gewaltenteilung und der Chancengleichheit politischer Parteien vereinbar sind.“
Viel Glück!
Interessant, wie schnell man neue Gesetze produzieren kann, wenn es um das Ausschalten des politischen Herausforderers mit undemokratischen Mitteln geht! In anderen Bereichen sind ihnen dann aber leider die Hände gebunden, weil „das Recht“ es (angeblich) unmöglich macht, vom B ü r g e r geforderte Veränderungen zu bewirken.