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Urteil gegen Weimarer Masken-Richter: Landesregierung schaltete sich in Verfahren ein

Während Politiker, die das Grundgesetz brachen, einfach davon kommen, wird brutal gegen einen Thüringer Richter durchgegriffen. Welche Rolle spielte die Thüringer Landesregierung beim Verfahren? Ein Statement gegenüber Apollo News wirft Fragen auf.

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„Wir werden einander viel verzeihen müssen“, prophezeite der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn in der Frühphase der Corona-Pandemie. Er sollte damit recht behalten. Allerdings geht das Verzeihen nur in die eine Richtung – für Abweichler und Kritiker der Corona-Politik gibt es bis heute kein Pardon, selbst nicht, wenn sie richtig lagen.

Die Spaltung der Gesellschaft ist sprichwörtlich geworden – und es ist üblich, sich gleichzeitig über eine solche zu beklagen und rücksichtslos gegen Abweichler vorzugehen. Jetzt ging es gegen einen Weimarer Richter, der es wagte, die Maskenpflicht an zwei kleinen Schulen einer thüringischen Kleinstadt aufzuheben.

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Im April 2021 hatte der Familienrichter in Weimar in einem Beschluss festgelegt, dass Kinder an zwei Schulen trotz des damaligen Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Masken im Unterricht tragen müssen. Rechtsbeugung, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe „sein Amt missbraucht und dem Rechtsstaat geschadet“. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch: Der Angeklagte habe ausschließlich das Wohl der Kinder im Blick gehabt. Der Richter betonte, dass er bei seiner Entscheidung ausschließlich an die Kinder gedacht habe und jederzeit wieder genauso handeln würde. Tatsächlich hegten zahlreiche Eltern ernsthafte Bedenken hinsichtlich der gesundheitsfördernden Wirkung von Masken für junge Kinder.

Drängte das Justizministerium auf die ultra-harte Strafe?

Der Richter wurde diese Woche zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – ein absolutes Novum. Das Brisante daran: Durch die Haftstrafe verliert er automatisch sein Richteramt sowie seine Pensionsansprüche. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft gar noch einmal in Revision zu gehen. Sie fordert nämlich eine ultra-harte Strafe von drei Jahren Haft ohne Bewährung. Das dürfte mit ein Grund für die auch so schon scharfe Verurteilung gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft ist dabei gegenüber dem Thüringer Justizministerium weisungsgebunden.

Apollo News wollte wissen, ob die rot-rot-grüne Landesregierung bei dem Fall interveniert hat. Auf unsere Anfrage erklärte man, dass sich das Justizministerium „über die jeweiligen Verfahrensstände“ unterrichten ließ. Das heißt, dass das Justizministerium sich in den Fall eingeschaltet hat. Auch eine Intervention in die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft wollte man auf Anfrage nicht ausschließen. Es läge bei der politischen Brisanz des Themas nahe.

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Woher kommt diese Unerbittlichkeit beim Umgang mit Corona-Kritikern?

Schuld waren immer die Kritiker – auch wenn sie recht hatten

Während der Corona-Pandemie gab es eine neue Normalität: Die ständige Diskreditierung von Kritikern staatlicher Maßnahmen, sei es gegen die endlosen Lockdowns, Schulschließungen oder Impfungen. Normal war auch der mediale Schulterschluss mit der Politik, der viele Zeitungen und Rundfunkanstalten dieses Landes zu Erfüllungsgehilfen der Regierung machte. Normal in dieser Zeit war ein übergriffiger Staat, der seine Bürger entmündigte und sie so lang wie kaum ein anderes Land drangsalierte. Es herrschte ein toxisches Klima, in dem jede Form von Kritik als Gefahr für das Gemeinwohl betrachtet wurde.

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Scheinbar normal geht es jetzt weiter: Fast jede Maßnahme, auf jeden Fall die Maskenpflicht, gilt inzwischen teilweise oder ganz als unwirksam. Juristische Folgen für die absehbar unverhältnismäßigen Schulschließungen, die falsche einrichtungsbezogene Impfpflicht? Pustekuchen! Nicht einmal eine Entschuldigung gibt es. Die Verfechter einer restriktiven und fatalen Pandemie-Politik weigern sich bis heute hartnäckig, Fehler einzugestehen. Selbst wenn sie Grundrechte einschränkten und die Verfassung brachen.

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Schuld an der gesellschaftlichen Spaltung seien die Bürger, denen man die irrationalen Maßnahmen einfach „nicht richtig erklären“ konnte. Die Verantwortlichen der unrechtmäßigen und unwirksamen Maßnahmen müssen für ihre grobe Missachtung von Grundrechten keine Konsequenzen fürchten. Stattdessen wird einem Richter aus Weimar der Prozess gemacht, weil dieser eine Maskenpflicht in Schulen aufhob. Hier schlägt man mit voller Härte zu. 

Es ist mehr als absurd, aber scheinbar normal: Ein Richter steht wegen eines Urteils vor Gericht, während die Klima-Extremisten der „Letzten Generation“ mit ihren teils lebensgefährlichen Aktionen meist ungestraft davonkommen und mit einem Freispruch nach dem anderen noch „belohnt“ werden. Der deutsche Staat zeigt bei ihnen Verständnis, Milde und Nachsicht – der Weimarer Richter erfährt das Gegenteil. Diese zwei Gesichter unseres Staates sind längst abnormale Normalität in Deutschland. 

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