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Mit diesem unglaublichen Argument lehnte die rot-rot-grüne Berliner Justiz Ermittlungen gegen die Letzte Generation ab

Die Berliner Staatsanwaltschaft lehnte eine Anzeige gegen die Letzte Generation ab, weil sie die politische Agenda der Extremisten für richtig befand. Deshalb wird mit ihnen anders umgegangen, als mit Rechtsextremisten.

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Während es in Bayern bereits Razzien gab, ermittelt in Berlin bis heute die Staatsanwaltschaft nicht einmal gegen die „Letzte Generation“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Unter dem späten rot-rot-grünen Senat wurde dies unterbunden. Uns liegen exklusiv Schreiben der weisungsgebundenen Berliner Staatsanwaltschaft vor, in der sie begründet, warum nicht einmal ein Anfangsverdacht bestehen soll.

In einem Schreiben erklärt der leitende Berliner Oberstaatsanwalt, dass die Aktionen der Letzten Generation nicht ausreichen, um sie zu einer kriminellen Vereinigung zu erklären. Das Schreiben des Oberstaatsanwaltes stammt vom 8. Dezember 2022. Im Dezember 2022 hat die Letzte Generation bereits wesentlich gefährlichere Aktionen als das „schlichte“ Blockieren von Straßen initiiert. Sie ist zu diesem Zeitpunkt schon längst in Flughäfen eingedrungen und nahm bereits dutzendfach teils schwere Sachbeschädigungen vor. Im weiteren Verlauf wird das Schreiben jedoch noch absurder. Bei Schmieraktionen – wie etwa den Beschmieren von Fassaden der Zentralen der Regierungsparteien – handele es sich um einen „Einzelfall, der die Aktionen der Gruppierung (noch) nicht entscheidend prägt“.

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Selbst die (versuchte) Störung von Ölpipelines würde die Einschätzung der Staatsanwaltsschaft nicht andersweitig beeinflussen. Die Betätigung von Notfallventilen mehrerer Ölleitungen würde den Rahmen eines „symbolischen Charakters“ nicht sprengen heißt es. Auch auf die Blockade des Flughafens Berlin-Brandenburg wird kurz eingegangen. Auch dies falle nicht näher ins Gewicht, da es zu keiner konkreten Gefährdung des Flugverkehrs gekommen sei.

Zudem würden die Straftaten der Letzten Generation in einem anderen Kontext stehen, als etwa die Straftaten der extremistischen Rechten. Anders als bei einer rechtsradikal motivierten „Sprühaktion“, sei bei der Letzten Generation „insbesondere zu berücksichtigen“, dass ihre Anliegen „nicht nur von der Meinungsfreiheit gedeckt“, sondern sogar „im Einklang mit der Staatszielbestimmung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) stehen.“ Ermittlungen gegen die Letzte Generation seien damit abzulehnen. Der Berliner Oberstaatsanwalt erklärt damit ganz offiziell, dass Straftaten verschiedener politischer Gruppen unterschiedlich zu bewerten seien, je nachdem welche politische Meinung sie vertreten. Die Berliner Staatsanwaltschaft bevorzugt damit ganz offen Linksextremisten.

Doch selbst die Staatsanwaltschaft in Berlin kann nicht verschweigen, dass die Letzte Generation regelmäßig den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Genau das ist jedoch entscheidend. Aus dem Wortlaut des §129 StGB geht hervor, dass für die Einstufung als kriminelle Vereinigung, eine Vereinigung erforderlich ist, „deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.“ Genau das ist bei der Letzten Generation der Fall. Der Tatbestand der Nötigung wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert.

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Einstufung als kriminelle Vereinigung entscheidend für Gerichte

Bei der Frage ob es sich bei der Letzten Genration um eine kriminelle Vereinigung handelt, geht es alles andere als um bloße Wortklauberei. Eine solche Einstufung würde den Gerichten wesentlich größeren Spielraum mit der Letzten Genration geben. Wer eine solche kriminelle Vereinigung gründet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer sie unterstützt oder Mitglied bei ihr ist, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden. Die Letzte Generation würde hierdurch auch große Finanzierungsprobleme bekommen. Spender würden sich als „Unterstützer“ strafbar machen. Zudem verfügen Staatsanwaltschaften über weitgehende Befugnisse wenn sie zur Bildung einer kriminellen Vereinigung ermitteln. So ist etwa die Telefonüberwachung, das Verwanzen von Räumen uns sogar der Einsatz von V-Leuten möglich.

Die Staatsanwaltschaften Neuruppin sowie die Generalstaatsanwaltschaft München sprechen bei der Letzten Genration inzwischen von einer kriminellen Vereinigung. In Bayern würden kürzlich sogar Razzien durchgeführt. Doch ausgerechnet die Staatsanwaltschaft in Berlin, der Stadt in der die Letzte Genration mit Abstand die meisten ihrer Aktionen durchführt, weigert sich die Letzte Generation genauer unter die Lupe zu nehmen und hat bis heute keine Ermittlungen aufgenommen.

Damit steht ausgerechnet mal wieder Berlin im krassen Gegensatz zu anderen Bundesländern – und lässt Straftäter einfach gewähren. Weil die Ziele der Extremisten für richtig befunden werden.

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