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Maaßen-Chats an Presse durchgestochen: Hessisches LKA erstattet Strafanzeige wegen Geheimnisverrats

Bei einer Durchsuchung stellten Ermittler Chatverläufe u.a. von Hans-Georg Maaßen sicher - diese streng vertraulichen Daten wurden an die Presse durchgestochen. Beim hessischen LKA beginnt die Suche nach einer undichten Stelle - mit einem schweren Verdacht.

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Vergangene Woche veröffentlichte der Spiegel Chat-Auszüge, die vom Landeskriminalamt Hessen bei einer Durchsuchung beim Unternehmer Markus Krall sichergestellt wurden. Es geht dabei insbesondere um Chats mit Hans-Georg Maaßen. Die Chatverläufe wurden augenscheinlich aus dem LKA an die Presse durchgestochen, um insbesondere Maaßen persönlich zu schaden. Weder gegen Maaßen noch gegen Krall wird ermittelt, die Chats sind strafrechtlich nicht relevant.

Nach Apollo News-Informationen wird eine undichte Stelle beim hessischen LKA vermutet, die versucht Maaßen politischen Schaden zuzufügen. Auf Anfrage erklärte das LKA Hessen gegenüber Apollo News, es wurden „Ermittlungen aufgenommen“, außerdem sei eine „Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“ gestellt worden.

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Derzeit lägen noch keine Hinweise vor, dass die Informationen aus dem Hessischen Landeskriminalamt unberechtigt weitergegeben worden wären. Das ist natürlich extrem schwer zu beweisen. Die Ermittlungen stehen ganz am Anfang.

Vernichtungs-Methode, gegen die man sich nicht wehren kann

In den USA aber auch etwa in Österreich ist dieses extrem bedenkliche Vorgehen immer üblicher geworden: Ermittler stellten bei Durchsuchungen zwar nicht strafrechtlich relevante, aber politisch brisante Informationen sicher und stechen diese an die Presse durch. Es ist eine Vernichtungs-Methode, gegen die sich Betroffene kaum wehren können. Genau das passierte jetzt auch in Deutschland.

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Möglich ist, dass sich die Ermittlungen auch gegen Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz richten könnten. Zuletzt wurden auch immer wieder Interna von dort zur Maaßen-Sache öffentlich. Der Deutsche Inlandsgeheimdienst schafft es nicht, sich selbst abzuschirmen. Auf Apollo News-Anfrage wollte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht dazu äußern, wie man damit umgehen will.

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Auf Geheimnisverrat stehen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe – die Ermittlungen richten sich dabei selbstverständlich lediglich gegen Beamte, die ihre Dienstpflichten verletzt haben, nicht gegen Journalisten, die solche Informationen dann veröffentlichen. Letzteres ist insbesondere nach der sogenannten CiceroAffäre von der Pressefreiheit geschützt.

Maaßen reagierte auf die Recherche von Apollo News: „Es ist das Gegenteil dessen, was der Sinn der Grundrechte ist: der Bürger als bloßes Objekt staatlichen Handels. Der Staat hört Anwaltsgespräche ab, wertet private Smartphones von nicht Beschuldigten aus, gibt diese Informationen an Journalisten weiter, um den Betroffenen zu diskreditieren.  Und über eine Strafanzeige erfährt der Betroffene auch nicht vom verantwortlichen Staat, sondern von Apollo News.“

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