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Kosten trägt der Staat

Letzte Generation: Freispruch für Attacke auf Grundgesetz-Denkmal

Ein Mitglied der Letzten Generation, das wegen Beschmieren des Grundgesetz-Denkmals in Berlin vor Gericht stand, wurde freigesprochen.

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Ein Mitglied der Letzten Geneartion, das das Grundgesetz-Denkmal in Berlin im März mit Öl-ähnlicher Flüssigkeit beschmierte, wurde am Dienstag in Berlin freigesprochen.

Da das „Erscheinungsbild“ des Denkmals nur „vorübergehend und unerheblich“ geändert wurde, handele es sich nicht um Sachbeschädigung, so die Begründung des Gerichts. Die gescheiterte Anklage hat in einem sogenannten „beschleunigten Verfahren“ stattgefunden, das hatte Berlins Regierender Bürgermeister Wegner so ausgegeben – erreicht wurde nun wohl das Gegenteil.

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Die ursprüngliche Aktion, das dem Grundgesetz gewidmete Denkmal zu beschmieren, löste damals breite Kritik aus und war von vielen Bundespolitikern verurteilt worden. Bundesjustizminister Buschmann (FDP) schrieb auf Twitter: „Egal, welche Botschaft mit dem Beschmieren des Denkmals ‚Grundgesetz 49‘ des israelischen Künstlers Dani Karavan verbunden sein soll: Sie kann nur falsch sein! Das Grundgesetz steht für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat. Das gehört nie und für nichts in den Schmutz gezogen!“

Das Denkmal besteht aus mehreren Glasscheiben, in denen die Grundrechtsartikel des Grundgesetzes eingraviert sind.

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