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Staatsanwaltschaft Bamberg: Seit 2020 schon 52 Verfahren wegen Äußerungsdelikten gegen Politiker

Apollo News-Recherchen ergeben: Allein seit 2020 führte die Staatsanwaltschaft Bamberg, die Behörde hinter der „Schwachkopf“-Razzia und Faeser-Meme-Anklage, 52 Verfahren nach dem Politikerbeleidigungsparagrafen 188 StGB.

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Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat seit 2020 insgesamt 52 Ermittlungsverfahren wegen „des Tatvorwurfs des Paragrafen 188 StGB“ eröffnet – also der Beleidigung oder Verleumdung von Personen des politischen Lebens. Dies erfuhr Apollo News auf Anfrage von der Behörde. In insgesamt acht dieser „Verfahren wurde bislang Anklage erhoben oder Strafbefehlsantrag gestellt“, so die Staatsanwaltschaft weiter. Bei vier dieser acht Verfahren „kam es zu einer Verurteilung“, drei „Verfahren sind noch anhängig, in einem Verfahren erfolgte eine Einstellung“.

Von den restlichen 44 Verfahren wurden „21 Verfahren zuständigkeitshalber an andere Staatsanwaltschaften abgegeben“, über den Ausgang dieser Verfahren könne die Staatsanwaltschaft „keine Auskunft“ geben. Auch die Information, in wie vielen der Verfahren es zu Durchsuchungen kam, könne man nicht geben, da man die Daten „statistisch nicht näher erfasst“.

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Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Bamberg fielen in den jüngsten Monaten gleich zweimal mit Verfahren in Zusammenhang mit dem Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs auf.

Im November 2024 veranlasste das Amtsgericht Bamberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei dem fränkischen Rentner Stefan Niehoff. Dieser hatte auf X einen satirischen Beitrag geteilt, der Bundeswirtschaftsminister Habeck mit dem Slogan „Schwachkopf PROFESSIONAL“ zeigte – eine Anspielung auf die Marke Schwarzkopf (mehr dazu hier). 

Auch im Fall von David Bendels, Chefredakteur des Deutschland Kuriers, führte Baum die Ermittlungen. Bendels wurde am Montag zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – ebenfalls wegen eines satirischen Bildes. In Reaktion auf eine Ankündigung von Innenministerin Faeser, stärker gegen „Staatsverhöhnung“ vorzugehen, veröffentlichte er am 28. Februar 2024 eine Fotomontage, in der Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ hielt. Tatsächlich zeigte das Originalbild, aufgenommen zum Holocaust-Gedenktag, den Schriftzug „We Remember“. Apollo News-Recherchen offenbarten, dass in diesem Fall die staatliche Meldestelle „Hessen gegen Hetze“, der hessischen Landesregierung den entscheidenden Hinweis lieferte, der letztlich zu einem Strafantrag von Faeser und zu einer Verurteilung Bendels führte.

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Im Zuge der Diskussion um Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs fragte Apollo News im November des vergangenen Jahres bei sämtlichen Staatsanwaltschaften in Deutschland nach. Ziel war es, einen Überblick darüber zu erhalten, wie viele Verfahren – und damit auch verbundene Durchsuchungen – aufgrund von Beleidigungen, übler Nachrede oder Verleumdung nach § 188 StGB, also gegen Personen des politischen Lebens, eingeleitet wurden.

Ein Großteil der Staatsanwaltschaften konnte die Frage aufgrund von mangelnden Statistiken nicht beantworten. Aus den Zahlen der Staatsanwaltschaften, die die Fragen beantworten konnten, geht hervor, dass mehr als 1300 Verfahren wegen Politikerbeleidigung in den letzten drei Jahren in Deutschland geführt wurden. Die Dunkelziffer dürfte noch um einen Großteil höher sein. (Apollo News berichtete).

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